Schriftliche Frage 165 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass die Anzahl der im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 165 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass die Anzahl der im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des…
Frage 165 (Julia Schneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass die Anzahl der im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) geförderten Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager in ostdeutschen Bundesländern mit 21 aus meiner Sicht deutlich geringer ausfällt als in den westdeutschen Bundesländern mit 260, wie aus der Antwort auf meine Schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 21/1324 hervorgeht, und welche Auswirkung hat dies?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 7. November 2025:
Im Rahmen der bisherigen Förderaufrufe der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS-FRL) konnten bislang alle förderfähigen Anträge bewilligt werden. Aus den ostdeutschen Bundesländern wurden verhältnismäßig wenig Anträge eingereicht, was zu der geringen Anzahl an geförderten Vorhaben mit Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern (KAM) führt. Gleichzeitig lassen die erfassten Zahlen erkennen, dass es unter den Ländern insgesamt Differenzierungen mit Blick auf die Antragstellung gibt, die sich über eine Auswertung von Ost/West alleine nicht abbilden lassen. Gemessen an der Gesamtanzahl von Kommunen weisen beispielsweise auch Bundesländer wie Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig- Holstein einen geringen Anteil an geförderten KAM-Stellen auf. In dieser Auswertung unberücksichtigt bleiben darüber hinaus sowohl Gemeindegrößen als auch die Bevölkerungszahlen der Länder, die in diesem Zusammenhang aufgrund des damit verbundenen Aufwands nicht erfasst und ausgewertet werden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Förderangebot gut angenommen wird. Im Rahmen der letzten Zwischenevaluation der DAS-FRL (2023) wurde u. a. die Frage nach der Reichweite der DAS-FRL untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass bisher vergleichsweise und tendenziell seltener Anträge aus Kommunen gestellt und damit auch gefördert werden, die weniger bevölkerungsreich und ländlicher strukturiert sind sowie in ostdeutschen Bundesländern liegen. Da Kommunen, die keine Anträge in der DAS-FRL stellen, im Rahmen der Evaluierung nicht zu ihren Gründen befragt werden, liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Im Hinblick auf die geringere Nutzung des Förderangebots u. a. in den ostdeutschen Bundesländern, arbeitet das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) flächendeckend in die Breite und hat dabei weiterhin verstärkt auch die ostdeutschen Bundesländer im Fokus. In seiner Tätigkeit berücksichtigt es eine gleichmäßige Verteilung seiner Angebote und seiner Beratungsleistungen bundesweit. Damit sollen den o. g. Herausforderungen in den Kommunen bestmöglich begegnet und die Kommunen bei einer Antragstellung unterstützt werden. Die nächste Evaluation der DAS-FRL ist für das Jahr 2026 geplant und es ist vorgesehen, u. a. auch die Frage nach der Wirkungsorientierung zu untersuchen.
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