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Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie (Antwort zu Drs. 21/5227)

dip / drucksache 22.04.2026 · WP 21 · 21/5555 · Antwort · Original ↗

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Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie (Antwort zu Drs. 21/5227) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5555 21. Wahlperiode 22.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5227 – Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht die Entwicklung einer neuen Tourismusstrategie vor, die nach eigenen Angaben wirtschaftliche und nachhaltige Aspekte gleichermaßen in den Blick nehmen und dabei insbesondere die Themen Tourismusakzeptanz, Lebensraumgestaltung sowie Digitalisierung adressieren soll (vgl. Koalitionsvertrag, S. 13). Bereits nach neun Monaten Erarbeitungszeit verabschiedete das Kabinett am 28. Januar 2026 die Nationale Tourismusstrategie und stellte sie der Öffentlichkeit vor. Insbesondere Kapitel 5 mit dem Titel „Tourismusbalance und lebenswerte, resiliente Räume durch nachhaltigen Tourismus stärken“ (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 14 bis 16) soll sich dem Thema Nachhaltigkeit widmen. Aus Sicht der fragestellenden Fraktion liefern diese knapp drei Seiten jedoch keine oder nur eine unzureichende Antwort auf die grundsätzliche Frage, wie der Tourismus in Deutschland in den kommenden Jahren klimaneutral, insgesamt nachhaltiger und damit langfristig erfolgreich gestaltet werden soll. Von einzelnen Branchenvertretern selbst sind in letzter Zeit Strategiepapiere veröffentlicht worden, die sich zum einen zur Verantwortung ihrer Branche im Hinblick auf Klima- und Umweltschutz bekennen und zum anderen zu mehr Engagement für den Klimaschutz aufrufen (vgl. www.drv.de/themen/nachhaltigkeit/klimas chutz.html). Diese Branchen-Papiere sind nach Ansicht der fragestellenden Fraktion teilweise zielstrebiger als die Pläne der Bundesregierung. Denn angesichts der fortschreitenden Klimakrise werden die vorgeschlagenen Maßnahmen der Bundesregierung den nationalen und globalen Herausforderungen (z. B. zunehmende Waldbrände, längere Dürreperioden, schmelzende Gletscher), vor denen nicht nur die Tourismusbranche steht, in keiner Weise gerecht und hinterlassen große ökologische Leerstellen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche bestehenden Förderprogramme, die dem Tourismus direkt oder indirekt zugutekommen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 15), möchte die Bundesregierung anpassen, und aus welchen Gründen sowie in welcher Form sollen diese Anpassungen erfolgen (bitte einzeln nach Fördertitel aufschlüsseln)? Die Antwort bezieht sich auf die tourismuspolitisch relevanten Haushaltsansätze in den Einzelplänen der Bundesressorts im Entwurf des Bundeshaushalts 2026 aus dem Bericht der Bundesregierung vom 6. Oktober 2025. Zu einzelnen Programmen der Bundesressorts: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE): Kapitel 0902 – Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren; Titel 882 01 – Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) In der 21. Legislaturperiode wurde die GRW bereits neu aufgestellt. So wurden u. a. zusätzliche Anreize für Investitionen von KMU geschaffen, ein neuer Fokus auf Arbeitsproduktivität gerichtet, die Fachkräftesicherung gestärkt, Verbesserungen im Bereich der Infrastrukturförderung vorgenommen und das Programm insgesamt erheblich vereinfacht und verschlankt. Die neuen Regelungen zur GRW-Förderung sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): Kapitel 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung (Titel 882 11 Zuweisung an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Städtebauförderung); Titel 882 93 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus; Titel 891 01 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur) sowie Kapitel 6092 Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (Titel 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel; Titel 891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur) Für die genannten Programme ist mit Bezug auf Klimaneutralität und Nachhaltigkeit im Tourismus keine Anpassung vorgesehen. Jedoch werden die Mittel für die Städtebauförderung stufenweise von 790 Mio. Euro im Jahr 2025 bis zum Jahr 2029 auf 1,58 Mrd. Euro verdoppelt. Dies könnte indirekte Auswirkungen auf Klimaneutralität und Nachhaltigkeit im Tourismus mit sich bringen. Zu anderen Programmen der Bundesressorts sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen mit Bezug zum Tourismus geplant oder es können keine Informationen zu Haushaltszahlen für das Jahr 2027 übermittelt werden, da sich die Bundesregierung aktuell im regierungsinternen Aufstellungsverfahren befindet. Neben den Bundesprogrammen bestehen zudem eigenständige Förderprogramme der Länder, die dem Tourismus zugutekommen. Zu eventuell geplanten Anpassungen dieser Programme liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.  2. a) Erkennt die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihrer wiederholten Kürzung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Mittel), die den Tourismus in erheblichem Umfang betreffen (vgl. Antwort auf die Mündliche Frage 60 auf Plenarprotokoll 21/36), und ihrem Ziel, die Tourismusbranche in Deutschland zu stärken, wenn ja, aus welchen Gründen lässt sie den Widerspruch zu, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Aufgrund von Sondereffekten unterlag der Bundesanteil der GRW in den letzten fünf Jahren erheblichen Schwankungen. Zur Abmilderung der konjunkturellen Folgen der Corona-Pandemie erfolgte zunächst befristet für die Jahre 2020 und 2021 eine Aufstockung in Höhe von jährlich 250 Mio. Euro. Trotz zunehmend angespannter Haushaltslage bei Bund und Ländern, die die Hälfte der Ausgaben für Maßnahmen der GRW leisten, wurde diese Aufstockung in den Folgejahren nur schrittweise zurückgenommen, und in den kommenden Jahren soll die Finanzausstattung der GRW auf einem guten Niveau (+ 6 Prozent gegenüber den Jahren vor der Corona-Pandemie) verstetigt werden. Insofern stellt der Bund auch in Zukunft im großen Umfang Mittel zur Verfügung, um Standortnachteile auszugleichen, neue Wachstumsimpulse zu setzen und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland zu stärken. Wie in der im Fragetext erwähnten Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 60 des Abgeordneten Stefan Schmidt, Plenarprotokoll 21/36 ausgeführt, setzen allerdings allein die Länder die regionalen und inhaltlichen Schwerpunkte und wählen die zu fördernden Projekte aus. Es entscheiden somit allein diese, inwieweit die verfügbaren Mittel zur Stärkung des Tourismus oder für andere Bereiche aufgewendet werden. b) Inwiefern kann die Bundesregierung angesichts der Kürzungen der GRW-Mittel im zweistelligen Millionenbereich in den vergangenen Jahren erneute Kürzungen, die den Tourismus stark betreffen würden (ebd.), im Bundeshaushalt 2027 ausschließen, und wie sieht die mittelfristige Finanzplanung für den Ansatz aus? Das Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 ist erst angelaufen. Detaillierte Aussagen zur künftigen Finanzausstattung sind daher noch nicht möglich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird sich weiterhin für eine auskömmliche Finanzausstattung der GRW und gute Rahmenbedingungen im Bereich der Tourismusförderung einsetzen.  3. a) Zu welchem Zeitpunkt und in welchem finanziellen Umfang plant die Bundesregierung, den sogenannten Sonderrahmenplan für Naturschutz und Klimaanpassung (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 15) einzurichten? b) Welche Akteure plant die Bundesregierung, in diesem Prozess zu beteiligen, und aus welchen Gründen? c) Welches konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Einrichtung des Sonderrahmenplans? d) Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung von der Einführung einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe, und inwieweit wird sie Länder und Kommunen an der Konzeption und Umsetzung beteiligen? Die Fragen 3a bis 3d werden gemeinsam beantwortet. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einrichtung eines „Sonderrahmenplans Naturschutz und Klimaanpassung“ steht im Zusammenhang mit dem ebenfalls enthaltenen Auftrag, die Einführung einer „diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe“ zu prüfen. Die Prüfung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe für die Bereiche „Naturschutz“ und „Klimaanpassung“ ist ein sehr zeitaufwendiger und abstimmungsintensiver Prozess. Um unterdessen die kurzfristigen und unabweisbaren Finanzbedarfe im Naturschutz und in der Klimaanpassung bei Bund und Ländern gemeinschaftlich finanzieren und umsetzen zu können, arbeitet die Bundesregierung seit 2026 als Interimslösung mit dem „Sonderprogramm Naturschutz und Klimaanpassung“ (Kapitel 6092 Titel 882 04). Beginnend ab 2026 werden Maßnahmen für den nicht-produktiven investiven Naturschutz aus dem Sonderprogramm finanziert und aufgestockt. Die Umsetzung erfolgt über die Planungs- und Verteilmechanismen der bestehenden Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Für 2027 ff. prüft die Bundesregierung derzeit eine Finanzierung von weiteren Förderprogrammen der Klimaanpassung und des Naturschutzes. Bei der Planung von Maßnahmen arbeitet die Bundesregierung eng mit den Bundesländern zusammen und berücksichtigt die von ihnen gemeldeten fachlichen Schwerpunkte und Maßnahmen. Das Sonderprogramm ist zunächst bis 2029 befristet und im Zeitraum 2026 bis 2029 mit insgesamt 500 Mio. Euro dotiert. Die Bundesregierung bemüht sich um eine Fortführung des Programms über 2029 hinaus. Vorbehaltlich der genannten Prüfung könnte die Einrichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „Naturschutz und Klimaanpassung“ eine langfristige und systematische Finanzierung von Anpassungs- und Naturschutzmaßnahmen vor Ort sichern. Somit könnte eine neue Gemeinschaftsaufgabe auch dazu beitragen, die Naturschutz- und Klimaziele in Deutschland zu erreichen, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Umwelt und die Gesellschaft zu mildern und die Zukunftsfähigkeit des Landes zu stärken. Um den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Prüfauftrag zu erfüllen, ist der Bund in regelmäßige Beratungen mit den Ländern getreten. Zunächst geht es darum, mögliche Gegenstände und Bedarfe für eine gemeinschaftliche Finanzierung zu ermitteln. Für den Bereich Klimaanpassung ist zudem eine Begrenzung der Verwaltungsmaterie verfassungsrechtlich geboten. Um diese Punkte zu klären, hat die 103. Umweltministerkonferenz den Bund-Länder- Arbeitskreis „Gemeinschaftliche Finanzierung“ eingerichtet, der in regelmäßigen Abständen, auch unter Einbindung der fachlich zuständigen Bund-Länder- Arbeitsgruppen, tagt.  4. Inwiefern handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den angesprochenen Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 16) in den Ländern um zusätzliche Maßnahmen, die z. B. im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ erfolgen und einen konkreten touristischen Bezug haben?  5. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der prozentuale Anteil der Ausgaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist, der sich eindeutig dem Tourismus zurechnen lässt und über den eigentlichen Zweck des Hochwasser- und Küstenschutzes hinausgeht (bitte konkret erläutern)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Zuständigkeit für den Hochwasser- und Küstenschutz liegt nach Kompetenzverteilung des Grundgesetzes bei den Ländern Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der präventiven Maßnahmen zum Küsten- und Hochwasserschutz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) nach Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG. Dabei übernimmt der Bund 60 Prozent der Ausgaben beim Hochwasserschutz und 70 Prozent beim Küstenschutz. Der verbleibende Anteil wird von den Ländern getragen. Die genauen Fördermaßnahmen sind im GAK-Rahmenplan festgelegt, der jährlich von Bund und Ländern entsprechend der aktuellen Entwicklung angepasst wird. Für die Durchführung der GAK-Maßnahmen auf Grundlage des GAK-Rahmenplans sind die Länder zuständig. Maßnahmen zur Förderung des Tourismus sind in den GAK-Förderbereichen Hochwasser- und Küstenschutz nicht förderfähig. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über zusätzliche Maßnahmen der Länder mit einem konkreten touristischen Bezug vor.  6. a) Wie plant die Bundesregierung konkret, auf einen einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Berechnungsstandard für klimaschädliche Emissionen im Zusammenhang mit Tourismus (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 16) hinzuwirken? Die Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode im Rahmen ihrer tourismuspolitischen Arbeiten ein Initiativenbündel angestoßen, in dem mehrere Akteure aus Branche und Wissenschaft an gemeinsamen Standards bzw. Berechnungsgrundlagen arbeiten, um Vergleichbarkeit und Transparenz bei tourismusbezogenen Emissionsdaten zu schaffen. Trotz des Auslaufens der Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus (NPZT) Ende 2025 kann die Arbeit in den dort angestoßenen Initiativen und mithin auch in dem Initiativenbündel fortgesetzt werden. Die Bundesregierung steht mit den beteiligten Akteuren weiterhin im Austausch. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) in der vergangenen Legislaturperiode ein Pilotprojekt gestartet mit dem Ziel, ein Treibhausgas (THG)-Emissionsinventar für die Tourismuswirtschaft in Deutschland zu entwickeln. Neben dem THG-Inventar umfasst das Projekt auch die Entwicklung einer Methode und Berechnung von THG-Emissionen touristischer Betriebe und Destinationen auf Basis betrieblicher Primärdaten sowie die Modellierung der THG-Emissionen entlang der inländischen und globalen Vorleistungskette des touristischen Endkonsums in Deutschland. Eine Fachpublikation von Methoden und Ergebnissen ist nach Projektende (30. April 2026) geplant. Das Treibhausgasinventar soll politischen Entscheidungsträgern und Akteuren der Tourismus-Branche dienen, THG-Emissionen zu ermitteln und den Erfolg von Klimaschutzmaßnahmen zu bewerten. b) Welche Akteure plant sie, in diesem Prozess zu beteiligen, und aus welchen Gründen? Die Bundesregierung wird im Zusammenhang mit der Umsetzung der Nationalen Tourismusstrategie kontinuierlich Akteure des Tourismus themenbezogen einbinden. c) Welche Hindernisse erkennt die Bundesregierung bei der Etablierung eines einheitlichen Berechnungsstandards für klimaschädliche Emissionen im Zusammenhang mit Tourismus, und wie plant sie, diesen zu begegnen? Eine Herausforderung für die Etablierung einheitlicher Berechnungsstandards für klimaschädliche Emissionen der Querschnittsbranche Tourismus liegt in unterschiedlichen Zielsetzungen und Verwendungen der Berechnungen, die unterschiedliche Ansätze hinsichtlich Systemgrenzen oder Koeffizienten erfordern können. Auf die Antwort zu Frage 6a wird verwiesen.  7. a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem zitierten weltweiten Reiseverhalten, wonach bis zu 50 Prozent der Auslandsreisenden Reiseziele ausschließen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 15), die keine oder kaum nachhaltige Angebote vorhalten würden? Mit der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. (DZT), die das Reiseland Deutschland im Ausland vermarktet, wurde vereinbart, dass sie die Informationskampagne „Simply FEEL GOOD“ auch in diesem Jahr fortsetzen wird. Ziel der Kampagne ist es, die Sichtbarkeit nachhaltiger touristischer Angebote in Deutschland wie zertifizierte Unterkünfte, nachhaltige Erlebnisse, regionale Angebote und Reiseideen, die Genuss, Kultur und Umweltverträglichkeit verbinden, zu erhöhen. Die Fortführung soll dazu beitragen, Deutschland als Destination mit vielfältigen nachhaltigen Angeboten auf internationaler Ebene zu positionieren. b) Inwiefern sind die eigenen formulierten Maßnahmen, u. a. Luftverkehrsverbindungen auszubauen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 8), aus Sicht der Bundesregierung geeignet, dieser Ausrichtung, die vor allem bei jüngeren Reisenden zu beobachten ist, gerecht zu werden? Ein Ziel der Bundesregierung ist es, Konnektivität, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland zu stärken. Die Bundesregierung schafft die Voraussetzungen für ein umfassendes und zuverlässiges Mobilitätsangebot. Am Ende entscheiden die Kundinnen und Kunden selbst, welches Verkehrsmittel sie wählen.  8. Tragen die in der Nationalen Tourismusstrategie aufgeführten Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung dazu bei, die deutschen Klimaziele zu erreichen (bitte konkret erläutern), wenn ja, inwiefern, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Zunächst ist anzumerken, dass der Tourismus kein Sektor mit verbindlichen Minderungszielen im Sinne des Klimaschutzgesetzes ist. Gleichwohl enthält die Nationale Tourismusstrategie zahlreiche Maßnahmen, die zur Senkung von klimaschädlichen Emissionen touristischer Aktivitäten und mithin zum Erreichen der Klimaziele beitragen können. Dies gilt insbesondere für die geplanten Investitionen in den schienengebundenen Verkehr, die Maßnahmen zur Stärkung des ÖPNV und der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur oder die Maßnahmen zum Schwerpunktthema „Tourismusbalance und lebenswerte, resiliente Räume durch nachhaltigen Tourismus stärken“.  9. Inwiefern und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in der Nationalen Tourismusstrategie vorgesehenen Maßnahmen (z. B. bestehende Förderprogramme effizient zu nutzen oder verlässliche Bemessungsstandards zu schaffen; vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 15 und 16) ausreichen, um den Tourismus in Deutschland langfristig nachhaltig und klimaneutral zu gestalten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es im eigenen Interesse der touristischen Unternehmen und Destinationen liegt, sich nachhaltig und klimaneutral aufzustellen, denn auf diese Weise schaffen sie eine Grundvoraussetzung dafür, langfristig attraktiv und wettbewerbsfähig zu bleiben. Eine effizientere Nutzung bestehender Förderprogramme oder eine transparente, verlässliche Datenbasis für klimaschädliche Emissionen können dieses Bestreben erleichtern; darauf zielen einzelne Maßnahmen der Nationalen Tourismusstrategie ab. 10. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung dazu beitragen, die Verweildauer in Tourismusdestinationen zu verlängern, in denen Aufenthalte von nur ein bis zwei Nächten besonders häufig sind? Die DZT bewirbt in ihrem Marketing für das Reiseland Deutschland die Kombination aus Städtetourismus und Tourismus im ländlichen Raum. Neben kulturellen, sportlichen und traditionellen Highlights soll auch die Vielfalt regionaler und lokaler Freizeitangebote beworben werden. Dies soll potenzielle Touristen aus dem Ausland zu einer längeren Aufenthaltsdauer in Deutschland inspirieren. Darüber hinaus sind gemäß der Kompetenzverteilung in der Tourismuspolitik die Länder und die Destinationen selbst für ihre touristische Vermarktung zuständig, nicht die Bundesregierung. Insofern sind insbesondere die Destinationen gefordert, für eine längere Verweildauer, an der sie ein originäres Interesse haben dürften, zu sorgen. 11. Welche Umweltverbände und nachhaltigen Akteure der Tourismusbranche plant die Bundesregierung, im neuen „Tourismuspolitischen Forum“ zu beteiligen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 17)? Das Tourismuspolitische Forum ist ein agiles Format, das es erlaubt, die Interessen der Tourismuswirtschaft zielgerichtet einzubringen, passgenaue Problemlösungen zu entwickeln und einen Expertenaustausch zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund hat das Forum keine festen Mitglieder, sondern arbeitet rein themenspezifisch in sogenannten „Thementischen“. Expertinnen und Experten werden gemäß dem jeweils anstehenden Thema gezielt in die Thementische eingebunden – das kann auch Umweltverbände und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Akteure der Tourismusbranche betreffen, wenn ein entsprechendes Thema zur Bearbeitung ansteht. 12. Anhand welcher messbaren Ziele und Indikatoren wird die Bundesregierung den Erfolg der Nationalen Tourismusstrategie evaluieren, und in welchen zeitlichen Abständen soll eine Überprüfung stattfinden? In der Nationalen Tourismusstrategie wurden qualitative anstelle von quantitativen Zielen und Erfolgsindikatoren vereinbart. Sie erleichtern die Umsetzbarkeit und erübrigen aufwendige Evaluierungsverfahren. Dessen ungeachtet wird die Bundesregierung die Umsetzung der Nationalen Tourismusstrategie kontinuierlich vorantreiben und die Umsetzung der Maßnahmen im laufenden Prozess begleiten. 13. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS) ergriffen, um die im Handlungsfeld 18 „Tourismus und Sport“ definierten Ziele (vgl. Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030, S. 89) verbindlich umzusetzen? Zu den Zielen des Handlungsfelds 18 der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 wurden verschiedene Forschungs- und Förderprojekte initiiert, um die vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung eines bundesweiten Indikators zur Messung negativer Auswirkungen des Tourismus auf die Biodiversität, die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Praxisleitfadens Nachhaltige Tourismusdestinationen als Instrument zur Förderung von Nachhaltigkeit und dem Erhalt der Biodiversität sowie die Förderung der digitalen Bereitstellung von Begründungen für freizeitrelevante Verhaltensregeln in Schutzgebieten zur Unterstützung der Aktivitätslenkung. Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 14. Inwiefern ist das genannte Projekt zur Entwicklung eines Indikators für die Auswirkungen touristischer Aktivitäten auf die biologische Vielfalt (vgl. www.bfn.de/tourismus-der-nationalen-strategie-zur-biologischen-vi elfalt) in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Nachhaltigen Tourismus (ZENAT), dem Nationalen Naturlandschaften e. V. und der Nachhaltigkeitsagentur reCET bereits fortgeschritten, und welche Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung vor? Das Forschungsvorhaben „Überprüfung und Entwicklung methodischer Ansätze zur Identifikation und Quantifizierung der Auswirkungen von Tourismus auf die Biologische Vielfalt“ wurde im Oktober 2023 gestartet. Zwischenergebnisse oder Zwischenberichte werden im Rahmen des Vorhabens nicht veröffentlicht. Der Abschluss ist für Oktober 2026 vorgesehen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist voraussichtlich für April 2027 in einer Schriftenreihe der BfN- Schrift geplant. 15. Sind die Ziele der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 im Handlungsfeld Tourismus (vgl. www.bfn.de/tourismus-der-nationalen-str ategie-zur-biologischen-vielfalt) mit der Nationalen Tourismusstrategie der Bundesregierung abgestimmt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Nationale Tourismusstrategie ist mit dem Kabinettbeschluss vom 28. Januar 2026 im gesamten Ressortkreis abgestimmt. Somit steht sie im Einklang mit anderen Maßnahmen, Strategien oder Vorhaben der Bundesregierung mit Tourismusbezug. Als Strategie für die Querschnittsbranche Tourismus umfasst sie ein breites Themenspektrum und geht weit über ökologische Themen wie das der biologischen Vielfalt und die damit verbundenen Zielsetzungen hinaus, ohne ihnen zu widersprechen. 16. Sind die Maßnahmen nach Nummer 18.1 der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 im Handlungsfeld Tourismus (vgl. 1. Aktionsplan der NBS 2030, S. 36 und 37) bereits umgesetzt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte einzeln für jede Maßnahme nach den Nummern 18.1.1 bis 18.1.7 angeben)? Auf die Antwort zu den Fragen 13 und 14 wird verwiesen und zu den einzelnen Maßnahmen ergänzt. 18.1.1: Zur Umsetzung dieser Maßnahme tragen verschiedene Forschungsvorhaben bei. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung eines Bewertungsverfahrens zur Messung negativer Auswirkungen des Tourismus auf die Biodiversität sowie der Ausbau der Wissensbasis von Best-Practice-Beispielen im Rahmen der Überarbeitung des Praxisleitfadens Nachhaltige Tourismusdestinationen. 18.1.2: Im Rahmen des Verbändeförderprojekts „Umweltbildung in digitalen Diensten: Naturschutzinformationen als Open Data“ (Laufzeit: 2023 bis 2025) wurden Begründungen für freizeitrelevante Verhaltensregeln in Schutzgebieten digitalisiert. Ziel ist es, die Akzeptanz von Outdoor-Aktiven für Nutzungseinschränkungen zu erhöhen und zugleich Umweltbildung zu stärken. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Umwelt und Digitalisierung (BLAG UDig) hat ein Arbeitsformat etabliert, mit dem Ziel, die Darstellung von Schutzgebieten in Online-Kartendiensten zu verbessern. 18.1.3: Die Entwicklung der NNL (Nationale Naturlandschaften)- Partnerschaften im Tourismus wird derzeit geprüft. 18.1.4: Aus Mitteln des Bundesnaturschutzfonds werden verschiedene Modellprojekte gefördert, u. a. „GolfBiodivers“ und „Natur macht fit – mach Natur fit“. Außerdem wurden im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung „Natürlich wertvoll. Nationale Naturlandschaften – Gestern. Heute. Morgen.“ im Juni 2025 Forschungsergebnisse zur Wertschätzung der Natur in den Nationalen Naturlandschaften präsentiert und diskutiert. Zugleich diente die Veranstaltung der Vernetzung. 18.1.5: Im Forschungsvorhaben „Anforderungen an eine umweltverträgliche und nachhaltige Entwicklung von Tourismusdestinationen in Deutschland“ (Laufzeit 2025 bis 2026, FKZ 3525800100) wird der bestehende Praxisleitfaden für nachhaltige Tourismusdestinationen überarbeitet und aktualisiert. Dieser soll Tourismusdestinationen dabei unterstützen, nachhaltige Tourismuskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Der Leitfaden wird im Juli 2026 veröffentlicht und digital aufbereitet zur Verfügung gestellt. 18.1.6: Im unter 18.1.5 genannten Forschungsvorhaben stellt die touristische Infrastruktur ein zentrales Thema dar, das im Rahmen des Praxisleitfadens aufgegriffen wird. 18.1.7: Die Maßnahme zur Biodiversität im Tourismus wurde noch nicht begonnen. 17. Aus welchen Gründen wurden ökologische Themen, wie beispielsweise der erhöhte Flächenverbrauch, der auch im Zusammenhang mit einem zunehmenden Tourismus steht (vgl. Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030, S. 67), nicht in der Nationalen Tourismusstrategie aufgegriffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Die Annahme, ökologische Themen würden in der Nationalen Tourismusstrategie nicht aufgegriffen, ist unzutreffend. Kapitel 5 widmet sich explizit dem Ziel der Stärkung resilienter Räume und beschreibt den Handlungsbedarf und die Chancen, die sich für den Tourismus aus der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung ergeben. Betont wird die Notwendigkeit, natürliche Ressourcen klug zu nutzen und ihre Resilienz gegenüber Klimafolgen wie Dürren und Überschwemmungen zu stärken. Damit wird die Nationale Tourismusstrategie den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung, darunter die Reduzierung des Flächenverbrauchs, und den Zielen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 gerecht. Beide Strategien ergänzen sich. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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