Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie (Antwort zu Drs. 21/5227)
Text
Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie (Antwort zu Drs. 21/5227)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5555
21. Wahlperiode 22.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel,
Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5227 –
Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht die Entwicklung
einer neuen Tourismusstrategie vor, die nach eigenen Angaben wirtschaftliche
und nachhaltige Aspekte gleichermaßen in den Blick nehmen und dabei
insbesondere die Themen Tourismusakzeptanz, Lebensraumgestaltung sowie
Digitalisierung adressieren soll (vgl. Koalitionsvertrag, S. 13). Bereits nach neun
Monaten Erarbeitungszeit verabschiedete das Kabinett am 28. Januar 2026 die
Nationale Tourismusstrategie und stellte sie der Öffentlichkeit vor.
Insbesondere Kapitel 5 mit dem Titel „Tourismusbalance und lebenswerte, resiliente
Räume durch nachhaltigen Tourismus stärken“ (vgl. Nationale
Tourismusstrategie, S. 14 bis 16) soll sich dem Thema Nachhaltigkeit widmen. Aus Sicht
der fragestellenden Fraktion liefern diese knapp drei Seiten jedoch keine oder
nur eine unzureichende Antwort auf die grundsätzliche Frage, wie der
Tourismus in Deutschland in den kommenden Jahren klimaneutral, insgesamt
nachhaltiger und damit langfristig erfolgreich gestaltet werden soll. Von einzelnen
Branchenvertretern selbst sind in letzter Zeit Strategiepapiere veröffentlicht
worden, die sich zum einen zur Verantwortung ihrer Branche im Hinblick auf
Klima- und Umweltschutz bekennen und zum anderen zu mehr Engagement
für den Klimaschutz aufrufen (vgl. www.drv.de/themen/nachhaltigkeit/klimas
chutz.html). Diese Branchen-Papiere sind nach Ansicht der fragestellenden
Fraktion teilweise zielstrebiger als die Pläne der Bundesregierung. Denn
angesichts der fortschreitenden Klimakrise werden die vorgeschlagenen
Maßnahmen der Bundesregierung den nationalen und globalen Herausforderungen
(z. B. zunehmende Waldbrände, längere Dürreperioden, schmelzende
Gletscher), vor denen nicht nur die Tourismusbranche steht, in keiner Weise
gerecht und hinterlassen große ökologische Leerstellen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 21. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche bestehenden Förderprogramme, die dem Tourismus direkt oder
indirekt zugutekommen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 15),
möchte die Bundesregierung anpassen, und aus welchen Gründen sowie
in welcher Form sollen diese Anpassungen erfolgen (bitte einzeln nach
Fördertitel aufschlüsseln)?
Die Antwort bezieht sich auf die tourismuspolitisch relevanten
Haushaltsansätze in den Einzelplänen der Bundesressorts im Entwurf des Bundeshaushalts
2026 aus dem Bericht der Bundesregierung vom 6. Oktober 2025. Zu einzelnen
Programmen der Bundesressorts:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE):
Kapitel 0902 – Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren; Titel 882 01 –
Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
In der 21. Legislaturperiode wurde die GRW bereits neu aufgestellt. So wurden
u. a. zusätzliche Anreize für Investitionen von KMU geschaffen, ein neuer
Fokus auf Arbeitsproduktivität gerichtet, die Fachkräftesicherung gestärkt,
Verbesserungen im Bereich der Infrastrukturförderung vorgenommen und das
Programm insgesamt erheblich vereinfacht und verschlankt. Die neuen
Regelungen zur GRW-Förderung sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
Kapitel 2502 Stadtentwicklung und Raumordnung (Titel 882 11 Zuweisung an
die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Städtebauförderung);
Titel 882 93 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus;
Titel 891 01 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur) sowie Kapitel 6092 Wirtschaftsplan des Klima- und
Transformationsfonds (Titel 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den
Klimawandel; Titel 891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur)
Für die genannten Programme ist mit Bezug auf Klimaneutralität und
Nachhaltigkeit im Tourismus keine Anpassung vorgesehen. Jedoch werden die Mittel
für die Städtebauförderung stufenweise von 790 Mio. Euro im Jahr 2025 bis
zum Jahr 2029 auf 1,58 Mrd. Euro verdoppelt. Dies könnte indirekte
Auswirkungen auf Klimaneutralität und Nachhaltigkeit im Tourismus mit sich bringen.
Zu anderen Programmen der Bundesressorts sind zum jetzigen Zeitpunkt keine
Änderungen mit Bezug zum Tourismus geplant oder es können keine
Informationen zu Haushaltszahlen für das Jahr 2027 übermittelt werden, da sich die
Bundesregierung aktuell im regierungsinternen Aufstellungsverfahren befindet.
Neben den Bundesprogrammen bestehen zudem eigenständige
Förderprogramme der Länder, die dem Tourismus zugutekommen. Zu eventuell geplanten
Anpassungen dieser Programme liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor.
2. a) Erkennt die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihrer
wiederholten Kürzung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Mittel), die den
Tourismus in erheblichem Umfang betreffen (vgl. Antwort auf die
Mündliche Frage 60 auf Plenarprotokoll 21/36), und ihrem Ziel, die
Tourismusbranche in Deutschland zu stärken, wenn ja, aus welchen
Gründen lässt sie den Widerspruch zu, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
Aufgrund von Sondereffekten unterlag der Bundesanteil der GRW in den
letzten fünf Jahren erheblichen Schwankungen. Zur Abmilderung der
konjunkturellen Folgen der Corona-Pandemie erfolgte zunächst befristet für die Jahre
2020 und 2021 eine Aufstockung in Höhe von jährlich 250 Mio. Euro. Trotz
zunehmend angespannter Haushaltslage bei Bund und Ländern, die die Hälfte
der Ausgaben für Maßnahmen der GRW leisten, wurde diese Aufstockung in
den Folgejahren nur schrittweise zurückgenommen, und in den kommenden
Jahren soll die Finanzausstattung der GRW auf einem guten Niveau (+ 6
Prozent gegenüber den Jahren vor der Corona-Pandemie) verstetigt werden.
Insofern stellt der Bund auch in Zukunft im großen Umfang Mittel zur
Verfügung, um Standortnachteile auszugleichen, neue Wachstumsimpulse zu setzen
und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland zu stärken.
Wie in der im Fragetext erwähnten Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche Frage 60 des Abgeordneten Stefan Schmidt, Plenarprotokoll 21/36
ausgeführt, setzen allerdings allein die Länder die regionalen und inhaltlichen
Schwerpunkte und wählen die zu fördernden Projekte aus. Es entscheiden
somit allein diese, inwieweit die verfügbaren Mittel zur Stärkung des Tourismus
oder für andere Bereiche aufgewendet werden.
b) Inwiefern kann die Bundesregierung angesichts der Kürzungen der
GRW-Mittel im zweistelligen Millionenbereich in den vergangenen
Jahren erneute Kürzungen, die den Tourismus stark betreffen würden
(ebd.), im Bundeshaushalt 2027 ausschließen, und wie sieht die
mittelfristige Finanzplanung für den Ansatz aus?
Das Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 ist erst angelaufen.
Detaillierte Aussagen zur künftigen Finanzausstattung sind daher noch nicht
möglich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird sich
weiterhin für eine auskömmliche Finanzausstattung der GRW und gute
Rahmenbedingungen im Bereich der Tourismusförderung einsetzen.
3. a) Zu welchem Zeitpunkt und in welchem finanziellen Umfang plant
die Bundesregierung, den sogenannten Sonderrahmenplan für
Naturschutz und Klimaanpassung (vgl. Nationale Tourismusstrategie,
S. 15) einzurichten?
b) Welche Akteure plant die Bundesregierung, in diesem Prozess zu
beteiligen, und aus welchen Gründen?
c) Welches konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der
Einrichtung des Sonderrahmenplans?
d) Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung von der Einführung
einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe, und inwieweit wird sie
Länder und Kommunen an der Konzeption und Umsetzung
beteiligen?
Die Fragen 3a bis 3d werden gemeinsam beantwortet.
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einrichtung eines „Sonderrahmenplans
Naturschutz und Klimaanpassung“ steht im Zusammenhang mit dem ebenfalls
enthaltenen Auftrag, die Einführung einer „diesbezüglichen
Gemeinschaftsaufgabe“ zu prüfen. Die Prüfung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe für die
Bereiche „Naturschutz“ und „Klimaanpassung“ ist ein sehr zeitaufwendiger und
abstimmungsintensiver Prozess. Um unterdessen die kurzfristigen und
unabweisbaren Finanzbedarfe im Naturschutz und in der Klimaanpassung bei Bund und
Ländern gemeinschaftlich finanzieren und umsetzen zu können, arbeitet die
Bundesregierung seit 2026 als Interimslösung mit dem „Sonderprogramm
Naturschutz und Klimaanpassung“ (Kapitel 6092 Titel 882 04).
Beginnend ab 2026 werden Maßnahmen für den nicht-produktiven investiven
Naturschutz aus dem Sonderprogramm finanziert und aufgestockt. Die
Umsetzung erfolgt über die Planungs- und Verteilmechanismen der bestehenden
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes (GAK). Für 2027 ff. prüft die Bundesregierung derzeit eine Finanzierung
von weiteren Förderprogrammen der Klimaanpassung und des Naturschutzes.
Bei der Planung von Maßnahmen arbeitet die Bundesregierung eng mit den
Bundesländern zusammen und berücksichtigt die von ihnen gemeldeten
fachlichen Schwerpunkte und Maßnahmen. Das Sonderprogramm ist zunächst bis
2029 befristet und im Zeitraum 2026 bis 2029 mit insgesamt 500 Mio. Euro
dotiert. Die Bundesregierung bemüht sich um eine Fortführung des Programms
über 2029 hinaus.
Vorbehaltlich der genannten Prüfung könnte die Einrichtung einer neuen
Gemeinschaftsaufgabe „Naturschutz und Klimaanpassung“ eine langfristige und
systematische Finanzierung von Anpassungs- und Naturschutzmaßnahmen vor
Ort sichern. Somit könnte eine neue Gemeinschaftsaufgabe auch dazu
beitragen, die Naturschutz- und Klimaziele in Deutschland zu erreichen, die
Auswirkungen des Klimawandels auf die Umwelt und die Gesellschaft zu mildern und
die Zukunftsfähigkeit des Landes zu stärken.
Um den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Prüfauftrag zu erfüllen, ist der
Bund in regelmäßige Beratungen mit den Ländern getreten. Zunächst geht es
darum, mögliche Gegenstände und Bedarfe für eine gemeinschaftliche
Finanzierung zu ermitteln. Für den Bereich Klimaanpassung ist zudem eine
Begrenzung der Verwaltungsmaterie verfassungsrechtlich geboten. Um diese Punkte
zu klären, hat die 103. Umweltministerkonferenz den Bund-Länder-
Arbeitskreis „Gemeinschaftliche Finanzierung“ eingerichtet, der in regelmäßigen
Abständen, auch unter Einbindung der fachlich zuständigen Bund-Länder-
Arbeitsgruppen, tagt.
4. Inwiefern handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
angesprochenen Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen (vgl.
Nationale Tourismusstrategie, S. 16) in den Ländern um zusätzliche
Maßnahmen, die z. B. im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ erfolgen und einen konkreten
touristischen Bezug haben?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der prozentuale Anteil der
Ausgaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist, der sich eindeutig dem
Tourismus zurechnen lässt und über den eigentlichen Zweck des Hochwasser-
und Küstenschutzes hinausgeht (bitte konkret erläutern)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Zuständigkeit für den Hochwasser- und Küstenschutz liegt nach
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes bei den Ländern Der Bund beteiligt sich an
der Finanzierung der präventiven Maßnahmen zum Küsten- und
Hochwasserschutz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) nach Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG.
Dabei übernimmt der Bund 60 Prozent der Ausgaben beim Hochwasserschutz
und 70 Prozent beim Küstenschutz. Der verbleibende Anteil wird von den
Ländern getragen. Die genauen Fördermaßnahmen sind im GAK-Rahmenplan
festgelegt, der jährlich von Bund und Ländern entsprechend der aktuellen
Entwicklung angepasst wird. Für die Durchführung der GAK-Maßnahmen auf
Grundlage des GAK-Rahmenplans sind die Länder zuständig. Maßnahmen zur
Förderung des Tourismus sind in den GAK-Förderbereichen Hochwasser- und
Küstenschutz nicht förderfähig. Der Bundesregierung liegen keine Informationen
über zusätzliche Maßnahmen der Länder mit einem konkreten touristischen
Bezug vor.
6. a) Wie plant die Bundesregierung konkret, auf einen einheitlichen und
wissenschaftlich fundierten Berechnungsstandard für
klimaschädliche Emissionen im Zusammenhang mit Tourismus (vgl. Nationale
Tourismusstrategie, S. 16) hinzuwirken?
Die Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode im Rahmen
ihrer tourismuspolitischen Arbeiten ein Initiativenbündel angestoßen, in dem
mehrere Akteure aus Branche und Wissenschaft an gemeinsamen Standards
bzw. Berechnungsgrundlagen arbeiten, um Vergleichbarkeit und Transparenz
bei tourismusbezogenen Emissionsdaten zu schaffen. Trotz des Auslaufens der
Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus (NPZT) Ende 2025 kann die
Arbeit in den dort angestoßenen Initiativen und mithin auch in dem
Initiativenbündel fortgesetzt werden. Die Bundesregierung steht mit den beteiligten
Akteuren weiterhin im Austausch.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
in der vergangenen Legislaturperiode ein Pilotprojekt gestartet mit dem Ziel,
ein Treibhausgas (THG)-Emissionsinventar für die Tourismuswirtschaft in
Deutschland zu entwickeln. Neben dem THG-Inventar umfasst das Projekt
auch die Entwicklung einer Methode und Berechnung von THG-Emissionen
touristischer Betriebe und Destinationen auf Basis betrieblicher Primärdaten
sowie die Modellierung der THG-Emissionen entlang der inländischen und
globalen Vorleistungskette des touristischen Endkonsums in Deutschland. Eine
Fachpublikation von Methoden und Ergebnissen ist nach Projektende (30. April
2026) geplant. Das Treibhausgasinventar soll politischen Entscheidungsträgern
und Akteuren der Tourismus-Branche dienen, THG-Emissionen zu ermitteln
und den Erfolg von Klimaschutzmaßnahmen zu bewerten.
b) Welche Akteure plant sie, in diesem Prozess zu beteiligen, und aus
welchen Gründen?
Die Bundesregierung wird im Zusammenhang mit der Umsetzung der
Nationalen Tourismusstrategie kontinuierlich Akteure des Tourismus themenbezogen
einbinden.
c) Welche Hindernisse erkennt die Bundesregierung bei der Etablierung
eines einheitlichen Berechnungsstandards für klimaschädliche
Emissionen im Zusammenhang mit Tourismus, und wie plant sie, diesen zu
begegnen?
Eine Herausforderung für die Etablierung einheitlicher Berechnungsstandards
für klimaschädliche Emissionen der Querschnittsbranche Tourismus liegt in
unterschiedlichen Zielsetzungen und Verwendungen der Berechnungen, die
unterschiedliche Ansätze hinsichtlich Systemgrenzen oder Koeffizienten
erfordern können. Auf die Antwort zu Frage 6a wird verwiesen.
7. a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem zitierten
weltweiten Reiseverhalten, wonach bis zu 50 Prozent der
Auslandsreisenden Reiseziele ausschließen (vgl. Nationale
Tourismusstrategie, S. 15), die keine oder kaum nachhaltige Angebote vorhalten
würden?
Mit der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. (DZT), die das Reiseland
Deutschland im Ausland vermarktet, wurde vereinbart, dass sie die
Informationskampagne „Simply FEEL GOOD“ auch in diesem Jahr fortsetzen wird.
Ziel der Kampagne ist es, die Sichtbarkeit nachhaltiger touristischer Angebote
in Deutschland wie zertifizierte Unterkünfte, nachhaltige Erlebnisse, regionale
Angebote und Reiseideen, die Genuss, Kultur und Umweltverträglichkeit
verbinden, zu erhöhen. Die Fortführung soll dazu beitragen, Deutschland als
Destination mit vielfältigen nachhaltigen Angeboten auf internationaler Ebene zu
positionieren.
b) Inwiefern sind die eigenen formulierten Maßnahmen, u. a.
Luftverkehrsverbindungen auszubauen (vgl. Nationale Tourismusstrategie,
S. 8), aus Sicht der Bundesregierung geeignet, dieser Ausrichtung, die
vor allem bei jüngeren Reisenden zu beobachten ist, gerecht zu
werden?
Ein Ziel der Bundesregierung ist es, Konnektivität, Wettbewerbsfähigkeit und
Nachhaltigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland zu stärken. Die
Bundesregierung schafft die Voraussetzungen für ein umfassendes und zuverlässiges
Mobilitätsangebot. Am Ende entscheiden die Kundinnen und Kunden selbst,
welches Verkehrsmittel sie wählen.
8. Tragen die in der Nationalen Tourismusstrategie aufgeführten
Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung dazu bei, die deutschen
Klimaziele zu erreichen (bitte konkret erläutern), wenn ja, inwiefern, und
wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Zunächst ist anzumerken, dass der Tourismus kein Sektor mit verbindlichen
Minderungszielen im Sinne des Klimaschutzgesetzes ist. Gleichwohl enthält
die Nationale Tourismusstrategie zahlreiche Maßnahmen, die zur Senkung von
klimaschädlichen Emissionen touristischer Aktivitäten und mithin zum
Erreichen der Klimaziele beitragen können. Dies gilt insbesondere für die geplanten
Investitionen in den schienengebundenen Verkehr, die Maßnahmen zur
Stärkung des ÖPNV und der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur oder die
Maßnahmen zum Schwerpunktthema „Tourismusbalance und lebenswerte, resiliente
Räume durch nachhaltigen Tourismus stärken“.
9. Inwiefern und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass die in der Nationalen Tourismusstrategie vorgesehenen
Maßnahmen (z. B. bestehende Förderprogramme effizient zu nutzen oder
verlässliche Bemessungsstandards zu schaffen; vgl. Nationale
Tourismusstrategie, S. 15 und 16) ausreichen, um den Tourismus in Deutschland
langfristig nachhaltig und klimaneutral zu gestalten?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es im eigenen Interesse der
touristischen Unternehmen und Destinationen liegt, sich nachhaltig und
klimaneutral aufzustellen, denn auf diese Weise schaffen sie eine Grundvoraussetzung
dafür, langfristig attraktiv und wettbewerbsfähig zu bleiben. Eine effizientere
Nutzung bestehender Förderprogramme oder eine transparente, verlässliche
Datenbasis für klimaschädliche Emissionen können dieses Bestreben
erleichtern; darauf zielen einzelne Maßnahmen der Nationalen Tourismusstrategie ab.
10. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung dazu beitragen,
die Verweildauer in Tourismusdestinationen zu verlängern, in denen
Aufenthalte von nur ein bis zwei Nächten besonders häufig sind?
Die DZT bewirbt in ihrem Marketing für das Reiseland Deutschland die
Kombination aus Städtetourismus und Tourismus im ländlichen Raum. Neben
kulturellen, sportlichen und traditionellen Highlights soll auch die Vielfalt regionaler
und lokaler Freizeitangebote beworben werden. Dies soll potenzielle Touristen
aus dem Ausland zu einer längeren Aufenthaltsdauer in Deutschland
inspirieren.
Darüber hinaus sind gemäß der Kompetenzverteilung in der Tourismuspolitik
die Länder und die Destinationen selbst für ihre touristische Vermarktung
zuständig, nicht die Bundesregierung. Insofern sind insbesondere die
Destinationen gefordert, für eine längere Verweildauer, an der sie ein originäres Interesse
haben dürften, zu sorgen.
11. Welche Umweltverbände und nachhaltigen Akteure der
Tourismusbranche plant die Bundesregierung, im neuen „Tourismuspolitischen Forum“
zu beteiligen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 17)?
Das Tourismuspolitische Forum ist ein agiles Format, das es erlaubt, die
Interessen der Tourismuswirtschaft zielgerichtet einzubringen, passgenaue
Problemlösungen zu entwickeln und einen Expertenaustausch zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund hat das Forum keine festen Mitglieder, sondern
arbeitet rein themenspezifisch in sogenannten „Thementischen“. Expertinnen und
Experten werden gemäß dem jeweils anstehenden Thema gezielt in die
Thementische eingebunden – das kann auch Umweltverbände und auf
Nachhaltigkeit ausgerichtete Akteure der Tourismusbranche betreffen, wenn ein
entsprechendes Thema zur Bearbeitung ansteht.
12. Anhand welcher messbaren Ziele und Indikatoren wird die
Bundesregierung den Erfolg der Nationalen Tourismusstrategie evaluieren, und in
welchen zeitlichen Abständen soll eine Überprüfung stattfinden?
In der Nationalen Tourismusstrategie wurden qualitative anstelle von
quantitativen Zielen und Erfolgsindikatoren vereinbart. Sie erleichtern die Umsetzbarkeit
und erübrigen aufwendige Evaluierungsverfahren. Dessen ungeachtet wird die
Bundesregierung die Umsetzung der Nationalen Tourismusstrategie
kontinuierlich vorantreiben und die Umsetzung der Maßnahmen im laufenden Prozess
begleiten.
13. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der
Verabschiedung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS)
ergriffen, um die im Handlungsfeld 18 „Tourismus und Sport“
definierten Ziele (vgl. Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030, S. 89)
verbindlich umzusetzen?
Zu den Zielen des Handlungsfelds 18 der Nationalen Strategie zur
Biologischen Vielfalt 2030 wurden verschiedene Forschungs- und Förderprojekte
initiiert, um die vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Dazu zählen insbesondere
die Entwicklung eines bundesweiten Indikators zur Messung negativer
Auswirkungen des Tourismus auf die Biodiversität, die Überarbeitung und
Weiterentwicklung des Praxisleitfadens Nachhaltige Tourismusdestinationen als
Instrument zur Förderung von Nachhaltigkeit und dem Erhalt der Biodiversität sowie
die Förderung der digitalen Bereitstellung von Begründungen für
freizeitrelevante Verhaltensregeln in Schutzgebieten zur Unterstützung der
Aktivitätslenkung. Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
14. Inwiefern ist das genannte Projekt zur Entwicklung eines Indikators für
die Auswirkungen touristischer Aktivitäten auf die biologische Vielfalt
(vgl. www.bfn.de/tourismus-der-nationalen-strategie-zur-biologischen-vi
elfalt) in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Nachhaltigen Tourismus
(ZENAT), dem Nationalen Naturlandschaften e. V. und der
Nachhaltigkeitsagentur reCET bereits fortgeschritten, und welche
Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung vor?
Das Forschungsvorhaben „Überprüfung und Entwicklung methodischer
Ansätze zur Identifikation und Quantifizierung der Auswirkungen von Tourismus
auf die Biologische Vielfalt“ wurde im Oktober 2023 gestartet.
Zwischenergebnisse oder Zwischenberichte werden im Rahmen des Vorhabens nicht
veröffentlicht. Der Abschluss ist für Oktober 2026 vorgesehen. Die Veröffentlichung der
Ergebnisse ist voraussichtlich für April 2027 in einer Schriftenreihe der BfN-
Schrift geplant.
15. Sind die Ziele der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 im
Handlungsfeld Tourismus (vgl. www.bfn.de/tourismus-der-nationalen-str
ategie-zur-biologischen-vielfalt) mit der Nationalen Tourismusstrategie
der Bundesregierung abgestimmt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein,
aus welchen Gründen nicht?
Die Nationale Tourismusstrategie ist mit dem Kabinettbeschluss vom 28.
Januar 2026 im gesamten Ressortkreis abgestimmt. Somit steht sie im Einklang mit
anderen Maßnahmen, Strategien oder Vorhaben der Bundesregierung mit
Tourismusbezug. Als Strategie für die Querschnittsbranche Tourismus umfasst sie
ein breites Themenspektrum und geht weit über ökologische Themen wie das
der biologischen Vielfalt und die damit verbundenen Zielsetzungen hinaus,
ohne ihnen zu widersprechen.
16. Sind die Maßnahmen nach Nummer 18.1 der Nationalen Strategie zur
Biologischen Vielfalt 2030 im Handlungsfeld Tourismus (vgl. 1.
Aktionsplan der NBS 2030, S. 36 und 37) bereits umgesetzt, wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte einzeln für
jede Maßnahme nach den Nummern 18.1.1 bis 18.1.7 angeben)?
Auf die Antwort zu den Fragen 13 und 14 wird verwiesen und zu den einzelnen
Maßnahmen ergänzt.
18.1.1: Zur Umsetzung dieser Maßnahme tragen verschiedene
Forschungsvorhaben bei. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung eines
Bewertungsverfahrens zur Messung negativer Auswirkungen des Tourismus auf die Biodiversität
sowie der Ausbau der Wissensbasis von Best-Practice-Beispielen im Rahmen
der Überarbeitung des Praxisleitfadens Nachhaltige Tourismusdestinationen.
18.1.2: Im Rahmen des Verbändeförderprojekts „Umweltbildung in digitalen
Diensten: Naturschutzinformationen als Open Data“ (Laufzeit: 2023 bis 2025)
wurden Begründungen für freizeitrelevante Verhaltensregeln in Schutzgebieten
digitalisiert. Ziel ist es, die Akzeptanz von Outdoor-Aktiven für
Nutzungseinschränkungen zu erhöhen und zugleich Umweltbildung zu stärken.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Umwelt und Digitalisierung (BLAG
UDig) hat ein Arbeitsformat etabliert, mit dem Ziel, die Darstellung von
Schutzgebieten in Online-Kartendiensten zu verbessern.
18.1.3: Die Entwicklung der NNL (Nationale Naturlandschaften)-
Partnerschaften im Tourismus wird derzeit geprüft.
18.1.4: Aus Mitteln des Bundesnaturschutzfonds werden verschiedene
Modellprojekte gefördert, u. a. „GolfBiodivers“ und „Natur macht fit – mach Natur
fit“.
Außerdem wurden im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung „Natürlich wertvoll.
Nationale Naturlandschaften – Gestern. Heute. Morgen.“ im Juni 2025
Forschungsergebnisse zur Wertschätzung der Natur in den Nationalen
Naturlandschaften präsentiert und diskutiert. Zugleich diente die Veranstaltung der
Vernetzung.
18.1.5: Im Forschungsvorhaben „Anforderungen an eine umweltverträgliche
und nachhaltige Entwicklung von Tourismusdestinationen in Deutschland“
(Laufzeit 2025 bis 2026, FKZ 3525800100) wird der bestehende
Praxisleitfaden für nachhaltige Tourismusdestinationen überarbeitet und aktualisiert.
Dieser soll Tourismusdestinationen dabei unterstützen, nachhaltige
Tourismuskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Der Leitfaden wird im Juli 2026
veröffentlicht und digital aufbereitet zur Verfügung gestellt.
18.1.6: Im unter 18.1.5 genannten Forschungsvorhaben stellt die touristische
Infrastruktur ein zentrales Thema dar, das im Rahmen des Praxisleitfadens
aufgegriffen wird.
18.1.7: Die Maßnahme zur Biodiversität im Tourismus wurde noch nicht
begonnen.
17. Aus welchen Gründen wurden ökologische Themen, wie beispielsweise
der erhöhte Flächenverbrauch, der auch im Zusammenhang mit einem
zunehmenden Tourismus steht (vgl. Nationale Strategie zur Biologischen
Vielfalt 2030, S. 67), nicht in der Nationalen Tourismusstrategie
aufgegriffen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Die Annahme, ökologische
Themen würden in der Nationalen Tourismusstrategie nicht aufgegriffen, ist
unzutreffend. Kapitel 5 widmet sich explizit dem Ziel der Stärkung resilienter
Räume und beschreibt den Handlungsbedarf und die Chancen, die sich für den
Tourismus aus der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung
ergeben. Betont wird die Notwendigkeit, natürliche Ressourcen klug zu nutzen
und ihre Resilienz gegenüber Klimafolgen wie Dürren und
Überschwemmungen zu stärken. Damit wird die Nationale Tourismusstrategie den
Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung, darunter die Reduzierung des
Flächenverbrauchs, und den Zielen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt
2030 gerecht. Beide Strategien ergänzen sich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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