Schriftliche Frage 204 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Grund enthält das Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung keine Förderung klimagerechter sozialer Sanierung sozialer Infras…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 204 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Grund enthält das Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung keine Förderung klimagerechter sozialer Sanierung sozialer Infras…
Frage 204 (Julia Schneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Aus welchem Grund enthält das Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung keine Förderung klimagerechter sozialer Sanierung sozialer Infrastruktur, obwohl die vorgenommene Prüfung aus dem Klimaschutzprogramm 2023 ergeben hat, dass soziale Einrichtungen und Dienste mit ihrer Finanzierungsstruktur nicht adäquat auf das Marktinstrument CO2-Preis reagieren können und die betriebsnotwendige Dekarbonisierung auch in diesem Bereich bis 2045 abgeschlossen sein muss, und obwohl diese Förderung bereits angekündigt war (siehe Pressemitteilungen: https://aw o.org/pressemeldung/sanierungsprogramm-fuer-s oziale-einrichtungen-gestrichen/; www.der-parita etische.de/alle-meldungen/ klimaschutzprogrammparitaetischer-kritisiert-soziale-defizite/; www.car itas.de/presse/pressemeldungen-dcv/ klimaschutzbraucht-verlaessliche-klimapartnerschaften)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 10. April 2026:
Ein Maßnahmenvorschlag für ein eigenes Förderprogramm zur klimagerechten Sanierung der sozialen Infrastruktur hat sich im Zuge der Abstimmungen zum Klimaschutzprogramm 2026 (KSP) nicht durchgesetzt. Grundlegende Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen bieten bestehende Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Das Programm fördert neben der energetischen Sanierung und dem Heizungstausch in Wohngebäuden auch Maßnahmen in Nichtwohngebäuden. Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer, Kontraktoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Daneben fördert das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Kommunen und kommunale Akteure, zum Beispiel durch die Kälte-Klima-Richtlinie oder die Kommunalrichtlinie, die z. B. die Installation hocheffizienter Kälte- und Klimaanlagen oder energieeffizienter Beleuchtung unterstützen.
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