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Schriftliche Frage 130 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung die Förderung des Einbaus von Klimaanlagen und die Vorgabe verbindlicher Hitzeschutzstandards zum Schutz pflegebed…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 130 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung die Förderung des Einbaus von Klimaanlagen und die Vorgabe verbindlicher Hitzeschutzstandards zum Schutz pflegebed… Frage 130 (Simone Fischer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung die Förderung des Einbaus von Klimaanlagen und die Vorgabe verbindlicher Hitzeschutzstandards zum Schutz pflegebedürftiger Menschen vor Hitze in Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege angesichts zunehmender Extremtemperaturen, und wie stellt sie sicher, dass diese Maßnahmen verbindlich umgesetzt und wirksam kontrolliert werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 16. Juli 2026: Im Pflegeversicherungsrecht kann eine Finanzierung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des Hitzeschutzes in Pflegeeinrichtungen über die sogenannten Investitionskosten erfolgen. Die „Bundeseinheitliche Empfehlung des Qualitätsausschusses Pflege zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und -diensten“ vom 28. März 2024 enthält für stationäre Pflegeeinrichtungen als Maßnahme bei starker oder extremer Wärmebelastung unter anderem die Aktivierung vorhandener zentraler Einrichtungen zur Verschattung beziehungsweise zur Kühlung der Innenräume. Über das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz) können Länder und Kommunen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität Bundesmittel für Hitzeschutzmaßnahmen und Klimaschutz einsetzen. Über die jeweiligen Länder können daraus auch Investitionen in Pflegeeinrichtungen (insbesondere Gebäudeinfrastruktur und Klimaschutz) kofinanziert werden. Für pflegebedürftige Menschen, die häuslich gepflegt werden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Absatz 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch. Der Zuschuss kann gewährt werden, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.

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