Nutzung der Mittel des EU-Klimasozialfonds im Verkehrsbereich
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Nutzung der Mittel des EU-Klimasozialfonds im Verkehrsbereich
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8257
21. Wahlperiode 29.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Lisa Badum, Katrin Uhlig, Tarek
Al-Wazir, Victoria Broßart, Matthias Gastel, Dr. Andrea Lübcke, Michael Kellner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nutzung der Mittel des EU-Klimasozialfonds im Verkehrsbereich
Die derzeit hohen Spritpreise verdeutlichen, dass fossile Mobilität zu
erheblichen Kostenbelastungen führen kann. Gerade Menschen mit geringen oder
mittleren Einkommen belasten hohe Energiepreise überproportional, wenn
bezahlbare Alternativen fehlen. Diese Menschen brauchen aus Sicht der
fragestellenden Fraktion eine besondere Unterstützung beim Umstieg auf
klimafreundliche Mobilität.
Viele Maßnahmen im Verkehrssektor in Deutschland sind nicht nur
klimaschädlich, sondern haben meist auch eine stark regressive Verteilungswirkung:
Sie sind so ausgestaltet, dass vor allem Haushalte mit hohen Einkommen von
der Unterstützung des Staates profitieren, während Menschen mit geringem
Einkommen kaum profitieren oder sogar leer ausgehen. Prominente Beispiele
dafür sind milliardenschwere Maßnahmen wie die Dienstwagenbesteuerung,
das Dieselprivileg und die Entfernungspauschale (vgl. z. B. www.oeko.de/filea
dmin/oekodoc/Verteilungswirkungen-ausgewaehlter-klimapolitischer-Massnah
men-im-Bereich-Mobilitaet_Oeko-Institut.pdf, S. 14).
Ein Impuls, an dieser Politik etwas zu verändern, kommt aus der EU: Um
vulnerable Gruppen vor steigenden Preisen zu schützen, wurde aus den ETS-
Einnahmen ein Klima-Sozialfonds (KSF) eingerichtet (EU 2023/955).
Deutschland stehen von 2026 bis 2032 insgesamt 5,3 Mrd. Euro zur Verfügung, um
benachteiligte Haushalte und Unternehmen mit gezielten Förderprogrammen und
Direktzahlungen bei der Transformation zu unterstützen.
Im Koalitionsvertrag hatte sich die Koalition auch CDU, CSU und SPD darauf
verständigt, ein Programm aufzulegen „für Haushalte mit kleinem und
mittlerem Einkommen aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds, um den Umstieg auf
klimafreundliche Mobilität gezielt zu unterstützen“ (www.bundesregierung.de/
breg-de/aktuelles/koalitionsvertrag-2025-2340970). Im Koalitionsausschuss
vom 10. Oktober 2025 hat die Koalition nochmals bekräftigt, dass es ein von
KSF-Mitteln mitfinanziertes Programm im Bereich Mobilität geben soll.
Um die Mittel aus dem Klima-Sozialfonds abzurufen, war die Bundesregierung
aufgefordert, bis zum 30. Juni 2025 einen nationalen Klima-Sozialplan bei der
Europäischen Kommission einzureichen. Dieser soll neben einer Definition
vulnerabler Gruppen konkrete Maßnahmenvorschläge für deren Entlastung
enthalten. Über ein Jahr später hat Deutschland immer noch keinen
entsprechenden Entwurf bei der Europäischen Kommission vorgelegt.
Auch im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2027 ist laut einem
Pressebericht kein Programm für die Unterstützung der Mobilität vulnerabler Grup-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
pen enthalten, das aus den Mitteln des KSF finanziert werden könnte (https://ba
ckground.tagesspiegel.de/verkehr-und-smart-mobility/briefing/klimasozialfond
s-mittel-wuerden-ktf-kaum-helfen). Demnach fehlten die finanziellen
Voraussetzungen für die Einführung eines solchen Programms auch im kommenden
Jahr. Die Frage, ob ab dem Haushalt 2028 ein zusätzliches Programm aus
Mitteln des KSF für diese Gruppe im Bereich Mobilität aufgelegt wird, hat die
Bundesregierung nicht bejaht (Antwort auf die Schriftliche Frage 128 der
Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen auf Bundestagsdrucksache 21/7180).
Viele EU-Staaten haben ihre Klimasozialpläne bereits veröffentlich oder bei
der EU-Kommission eingereicht. Im Bereich Verkehr haben andere
Mitgliedstaaten bereits verschiedene innovative, klimasoziale Maßnahmen entwickelt.
Die meisten Länder setzen dabei auf den ÖPNV, einige Länder auch auf aktive
Mobilität (zukunft-klimasozial.de/wp-content/uploads/2026/06/SCP-Analyse_
DE.pdf). Ideen für klimasoziale Maßnahmen liegen somit auf dem Tisch, auch
die Bundesregierung sollte aus Sicht der fragestellenden Fraktion nun endlich
aktiv werden und Mittel für zusätzliche klimasoziale Maßnahmen im
Verkehrsbereich zur Verfügung stellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bis wann wird die Bundesregierung ihrer Verpflichtung zur Einreichung
des Entwurfs für einen Klima-Sozialplan bei der Europäischen
Kommission nachkommen (bitte konkreten Zeitplan und Umsetzungsschritte
angeben)?
2. Fanden Gespräche sowie schriftliche Korrespondenzen zwischen
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und Vertreterinnen und
Vertretern der EU-Kommission wegen des bislang nicht eingereichten Klima-
Sozialplans statt, und wenn ja, wann (bitte tabellarisch auflisten)?
Sollten keine Gespräche oder Korrespondenzen stattgefunden haben,
warum nicht?
3. Wird der Klimasozialplan wie im Koalitionsvertrag vereinbart ein
Programm zur Förderung von Haushalten mit mittlerem und geringem
Einkommen zur gezielten Unterstützung des Umstiegs auf klimafreundliche
Mobilität enthalten?
4. Wird die Bundesregierung mit den Mitteln des EU-Klimasozialfonds neue
Förderprogramme oder Programmlinien im Verkehrsbereich finanzieren?
5. Schließt die Bundesregierung aus, dass bestehende Programme, d. h.
bereits im Haushalt finanzierte Programme über den EU-Klimasozialfonds
abgerechnet werden?
6. Anhand welcher Einkommensgrenzen, sozioökonomischen Indikatoren
oder räumlichen Kriterien (z. B. Pendlerdistanzen) definiert die
Bundesregierung die im KSF-Regelwerk geforderten „vulnerablen Haushalte“ für
den Bereich Mobilität?
7. Auf welche wissenschaftliche oder ökonomische Grundlage stützt die
Bundesregierung diese Definition der Vulnerabilität im Verkehrssektor?
8. Welche Maßnahmen anderer EU-Staaten zur Unterstützung vulnerabler
Gruppen beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität sind der
Bundesregierung bekannt?
9. Fanden Gespräche sowie schriftliche Korrespondenzen zwischen
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und Vertreterinnen und
Vertretern von Umwelt- und Sozialverbänden zu möglichen Maßnahmen eines
Klima-Sozialplans statt, und wenn ja, wann (bitte tabellarisch auflisten)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Sollten keine Gespräche oder Korrespondenzen stattgefunden haben,
warum nicht?
10. Fanden Gespräche sowie schriftliche Korrespondenzen zwischen
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und Vertreterinnen und
Vertretern von Umwelt- und Sozialverbänden zur Definition vulnerabler
Gruppen statt, und wenn ja, wann (bitte tabellarisch auflisten)?
Sollten keine Gespräche oder Korrespondenzen stattgefunden haben,
warum nicht?
11. Werden die Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds in den KTF, in den
Kernhaushalt oder in einen eigenen Fördertopf nur für die KSF-Mittel
fließen?
12. Was bedeutet es vor dem Hintergrund, dass der Haushalt 2027 bereits
regierungsseitig aufgestellt und dem Parlament zugeleitet wurde, dass die
Frage wohin die Mittel des KSF fließen Gegenstand des noch laufenden
Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027 sein soll (https://background.tagess
piegel.de/verkehr-und-smart-mobility/briefing/klimasozialfonds-mittel-wu
erden-ktf-kaum-helfen)?
Berlin, den 1. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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