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Schriftliche Frage 212 von Thomas Fetsch (AfD): Sollten nach Auffassung der Bundesregierung Großschadensereignisse Teil der Regelausbildung im Medizinstudium an den deutschen Medizinfakult…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 212 von Thomas Fetsch (AfD): Sollten nach Auffassung der Bundesregierung Großschadensereignisse Teil der Regelausbildung im Medizinstudium an den deutschen Medizinfakult… Frage 212 (Thomas Fetsch, AfD): Sollten nach Auffassung der Bundesregierung Großschadensereignisse Teil der Regelausbildung im Medizinstudium an den deutschen Medizinfakultäten werden, und wenn ja, auf welche Weise könnte die Bundesregierung dies gegebenenfalls gegenüber den Ländern anregen (z. B. über seine Gesetzgebungskompetenz bei der Approbationsordnung für Ärzte – ÄApproO) und finanziell fördern, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 7. April 2026: Das Bundesrecht setzt mit der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) den inhaltlichen und organisatorischen Rahmen für das Medizinstudium und definiert damit die Mindestanforderungen an die medizinische Ausbildung. Der Vollzug und die Konkretisierung der bundesrechtlichen Vorgaben fallen in die Zuständigkeit der Länder bzw. der Hochschulen. Die Konkretisierung der Vorgaben erfolgt insbesondere durch die medizinischen Fakultäten im Rahmen der curricularen Ausgestaltung. Die Ausbildungsziele und Vorgaben zum Prüfungsstoff sind vor diesem Hintergrund in der ÄApprO allgemein gehalten. Die medizinischen Fakultäten haben sich in den vergangenen Jahren auf einen Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) geeinigt, der das Absolventenprofil von Ärztinnen und Ärzten in Form eines Kerncurriculums für das Medizinstudium beschreibt. Die Katastrophenmedizin/Großschadensereignisse werden im NKLM im Rahmen eines Kapitels zur Notfallmedizin, die als Querschnittsbereich durch die ÄApprO direkt vorgegeben wird, bereits thematisiert. Der NKLM dient den medizinischen Fakultäten derzeit als freiwillige Grundlage der curricularen Ausgestaltung. Im Rahmen der geplanten Reform des Medizinstudiums würden die Lernziele des NKLM verpflichtender Bestandteil des Medizinstudiums. An der Reform des Medizinstudiums durch die Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ hält das Bundesministerium für Gesundheit in dieser Legislaturperiode fest.

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