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Schriftliche Frage 234 von Julian Schmidt (AfD): Über welche Deutschland-spezifischen Berechnungen, Modellierungen oder sonstigen belastbaren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu den…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 234 von Julian Schmidt (AfD): Über welche Deutschland-spezifischen Berechnungen, Modellierungen oder sonstigen belastbaren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu den… Frage 234 (Julian Schmidt, AfD): Über welche Deutschland-spezifischen Berechnungen, Modellierungen oder sonstigen belastbaren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu den kumulierten Auswirkungen der zusätzlichen präferenziellen Rindfleischmarktzugänge aus dem EU-MERCOSUR-Abkommen und dem EU-Australien-Abkommen auf Erzeugerpreise, Absatzmengen, Einkommen und Betriebsaufgaben rindfleischerzeugender Betriebe in Deutschland, und falls solche Erkenntnisse nicht vorliegen, auf welcher Grundlage geht sie gleichwohl davon aus, dass es hierdurch nicht zu Marktstörungen auf dem deutschen Rindfleischmarkt kommt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 10. April 2026: Für die deutschen Rindfleischerzeuger spielen die teilweise zollfreien Einfuhren von Rindfleisch durch MERCOSUR und Australien keine existenzgefährdende Rolle. Schon jetzt werden rund 200.000 Tonnen Rindfleisch aus MERCOSUR-Ländern in die EU eingeführt. Künftig gewährt das Abkommen den MERCOSUR-Staaten ein begrenztes Zollkontingent von insgesamt 99.000 Tonnen Rindfleisch zu einem Zollsatz von 7,5 Prozent, das nur schrittweise über mehrere Jahre hinweg auf den Gesamtumfang erhöht wird. Das heißt, dass die Größe der neuen Zollkontingente in Höhe von 99.000 Tonnen keinen zusätzlichen Marktzugang an Rindfleisch darstellt. Laut der Europäischen Kommission entsprechen die zu erwartenden zusätzlichen Rindfleischeinfuhren aus dem MERCOSUR umgerechnet 0,3 Prozent des gesamten Verbrauchs der Europäischen Union (EU). Auch aus Australien importiert die EU bereits Rindfleisch. Diese Zollkontingente entsprechen laut der Europäischen Kommission umgerechnet 0,5 Prozent des gesamten EU- Verbrauchs. Mit der im Kontext des MERCOSUR-Abkommens beschlossenen Schutzklausel-Verordnung stehen Instrumente zur Verfügung, um die sensiblen Agrarmärkte abzusichern. Die Bundesregierung achtet darauf, dass entsprechende Schutzmechanismen eine Existenzbedrohung deutscher Rindfleischerzeuger verhindern.

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