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Schriftliche Frage 121 von Danny Meiners (AfD): Wieviel Prozent der bereits jetzt aus den MER- COSUR-Staaten nach Deutschland bzw. in die EU importierten pflanzlichen und tierischen Agrare…

dip / schriftliche_frage 19.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 121 von Danny Meiners (AfD): Wieviel Prozent der bereits jetzt aus den MER- COSUR-Staaten nach Deutschland bzw. in die EU importierten pflanzlichen und tierischen Agrare… Frage 121 (Danny Meiners, AfD): Wieviel Prozent der bereits jetzt aus den MER- COSUR-Staaten nach Deutschland bzw. in die EU importierten pflanzlichen und tierischen Agrarerzeugnisse werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Wachstumsbeschleunigern und Medikamenten (z. B. Antibiotika) untersucht, und welche Ergebnisse liegen dazu vor? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 16. Dezember 2025: Lebensmittel und Futtermittel, die in die Europäische Union (EU), so auch nach Deutschland, importiert werden, müssen den jeweils einschlägigen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Gewährleistung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und Einhaltung der betreffenden Anforderungen liegt nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 bei den Lebensmittel- und Futtermittelunternehmerinnen und -unternehmern. Sie haben entsprechende Überprüfungen vorzunehmen beziehungsweise Eigenkontrollsysteme einzurichten. Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder führen risikobasiert Probenahmen von Lebensmitteln und Futtermitteln zur Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln durch, so auch bei Erzeugnissen aus Drittstaaten. Auf dieser Grundlage sind der Bundesregierung gemäß den dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von den Ländern übermittelten Daten nachfolgende Informationen verfügbar: a) Rückstände von Pflanzschutzmitteln Für Erzeugnisse nicht-tierischen Ursprungs aus den MERCOSUR- Staaten besteht grundsätzlich keine Anmeldepflicht bei der Einfuhr. Eine Aussage darüber, wieviel Prozent der aus den MERCOSUR-Staaten nach Deutschland importierten pflanzlichen Agrarerzeugnisse auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht wurden, kann insofern nicht getroffen werden. Stattdessen wurde ein Vergleich der insgesamt in Deutschland erfolgten Rückstandsuntersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände der Jahre 2023 und 2024 mit den aus den MERCO- SUR-Staaten stammenden untersuchten Proben durchgeführt: – Im Jahr 2023 wurden 261 und im Jahr 2024 179 Proben nichttierischen Ursprungs aus den MERCOSUR-Staaten auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. – Dies entsprach einem Anteil von 1,2 Prozent beziehungsweise 1,1 Prozent der Gesamtzahl der in diesen Jahren untersuchten Proben. – Im Jahr 2023 lagen 23 Proben und im Jahr 2024 zwölf Proben aus den MERCOSUR-Staaten über dem gültigen Rückstandshöchstgehalt (RHG) der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, das heißt jeweils ungefähr 3,5 Prozent des Gesamtanteils aller Proben. – Hiervon wurden 13 beziehungsweise acht Proben beanstandet. Dies entsprach circa 4 Prozent des Gesamtanteils beanstandeter Proben. b) Rückstände von Tierarzneimitteln Lebensmittel tierischen Ursprungs dürfen nur eingeführt werden, wenn sie aus einem Drittland oder einem Teil eines Drittlandes stammen, das oder der in einer Liste eines von der Europäischen Kommission erlassenen Rechtsaktes aufgeführt und der Drittlandbetrieb für die jeweilige Produktkategorie auf einer von der Europäischen Kommission veröffentlichten Liste aufgeführt ist. Des Weiteren sind Lebensmittel tierischen Ursprungs grundsätzlich vor Eingang in die EU anzumelden und einer Eingangskontrolle durch die Veterinärbehörden an Grenzkontrollstellen zu unterziehen. Die Mindesthäufigkeiten der Probenahme je Mitgliedstaat zu Tierarzneimittelrückständen im Rahmen des nationalen risikobasierten Kontrollplans für Einfuhren aus Drittländern sind EUrechtlich festgelegt. – Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 258 Proben und im Jahr 2024 283 Proben tierischen Ursprungs aus den MERCOSUR-Staaten auf Tierarzneimittelrückstände untersucht. – Keine der untersuchten Proben wurde als nicht-konform bewertet. c) Futtermittel Im Rahmen der Futtermitteljahresstatistik werden dem BVL ausschließlich aggregierte Daten der für die Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden übermittelt. Eine Differenzierung der Ergebnisse der amtlichen Überwachung der Länder im Hinblick auf Untersuchungen beziehungsweise Befunde mit Herkunft aus MERCOSUR-Staaten ist daher nicht möglich. Die Ergebnisse der Futtermitteljahresstatistik 2024 sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat unter dem Link www.bmleh.de/DE/themen/tiere/futter mittel/futtermittel-jahresueberwachung2024.html abrufbar. Für das Jahr 2025 liegen dem BVL noch keine Länderdaten und damit auch noch keine Auswertung vor.

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