Aktuelle Preisentwicklung beim Zuckermarkt in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5122)
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Aktuelle Preisentwicklung beim Zuckermarkt in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5122)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5372
21. Wahlperiode 13.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5122 –
Aktuelle Preisentwicklung beim Zuckermarkt in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der europäische Zuckermarkt mit aktuell sehr niedrigen Rübenzuckerpreisen
ist nach Auffassung von Beobachtern auch durch innereuropäische
Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten der deutschen Rübenanbauer
gekennzeichnet (www.topagrar.com/themen/zuckerruebe-12362780.html).
Durch die Öffnung des europäischen Zuckermarktes für Rohrzucker,
insbesondere aus Südamerika, welcher teilweise nicht nach den europäischen
Umwelt- und Sozialstandards produziert wird, soll es einen zusätzlichen
erheblichen Preisdruck für den europäischen Rübenzucker gegeben haben. Durch
zusätzliche Importquoten von bis zu ca. 180 000 Tonnen pro Jahr aus den MER-
COSUR-Staaten droht ein weiterer Preisverfall im heimischen Markt (www.to
pagrar.com/markt/news/zuckermarkt-weiter-unter-druck-was-kommt-mit-mer
cosur-20022306.html).
Die Zuckerpreise sind seit 2023 um 38 Prozent gesunken und die
Zuckerfabriken kürzen die Lieferrechte bei Zuckerrüben für 2026. 2025 mussten bereits
fünf Zuckerfabriken in Europa schließen (www.topagrar.com/markt/news/prei
sverfall-auf-zuckermarkt-setzt-eu-erzeuger-unter-druck-20021737.html).
Die Zuckerrübenanbauverbände befürchten eine weitere Zuspitzung der Lage,
empfehlen den Landwirte ihren Zuckerrübenanbau einzuschränken und
befürchten weitere Zuckerrübenfabrikschließungen.
1. Sind der Bundesregierung Bedingungen, die von Beobachten als
innereuropäische Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten der deutschen
Zuckerrübenanbauer bezeichnet werden, bekannt, und wenn ja, welche
(www.dnz.de/aktuelles/presse/wettbewerbsfaehigkeit-im-ruebenanbau-nic
ht-gefaehrden)?
Der Bundesregierung ist die von Branchenvertretern, wie in der Fragestellung
unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung des Dachverbands Norddeutscher
Zuckerrübenanbauer e. V. vom August 2025, angesprochene Kritik an den
rechtlichen Voraussetzungen aus den Bereichen Düngung und Pflanzenschutz
bekannt. Auch die Kritik an einer unterschiedlichen Umsetzung einzelner Mit-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 13. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gliedstaaten im Bereich des Klimaschutzes, etwa im Hinblick auf die
Erreichung der Klimaneutralität, ist ihr bekannt.
2. Sind Maßnahmen der Bundesregierung gegen die von Beobachtern als
solche bezeichnete Wettbewerbsverzerrung geplant, und wenn ja, um welche
Maßnahmen handelt es sich konkret?
Die Bundesregierung setzt sich in Brüssel für die einheitliche Anwendung der
Bestimmungen in der Europäischen Union (EU) ein. Darüber hinaus ist sie
auch gemeinsam mit der Europäischen Kommission bei der
Welthandelsorganisation (WTO) aktiv. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die zukünftige Preisentwicklung beim
Zucker in Europa durch den zusätzlichen Import von bis zu ca.
190 000 Tonnen pro Jahr Zucker aus den MERCOSUR-Staaten in Europa
(www.zuckerverbaende.de/wp-content/uploads/2024/12/WVZ_PM_EU-
Mercosur-Abkommen-1.pdf), und wie hoch sind die Importmengen von
Zucker in Tonnen?
Die vorliegenden Folgenabschätzungen der Europäischen Kommission und des
Thünen-Instituts für das EU-MERCOSUR-Abkommen weisen darauf hin, dass
der EU-Zuckermarkt grundsätzlich geschützt bleibt. Der Marktzugang in die
EU wird dabei weiterhin durch Quoten begrenzt. So können jetzt insgesamt
180 000 Tonnen Rohzucker aus Brasilien und 10 000 Tonnen aus Paraguay
zollfrei in die EU eingeführt werden, wobei das Kontingent aus Brasilien
mengenmäßig nicht neu hinzukommt, sondern bereits vorher zu einem höheren
Zollsatz existierte (98 Euro/Tonne). Beide Quoten zusammen entsprechen ca.
1,1 Prozent der EU-Zuckererzeugung der Jahre 2024/2025 sowie ca. 1,4
Prozent des EU-Verbrauchs. Der EU-Markt kann diese Mengen ohne
Marktverwerfungen absorbieren.
Wegen der nachvollziehbaren Sorgen der Landwirtinnen und Landwirte in der
EU hat die Europäische Kommission auch flankierende Maßnahmen im
Agrarbereich vorgesehen. Hierzu gehört die kürzlich verabschiedete Verordnung
(EU) 2026/687 über die Durchführung der bilateralen Schutzklausel in Bezug
auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-MERCOSUR-
Abkommens. Diese Verordnung wird noch im April dieses Jahres, also noch vor der
vorläufigen Anwendung des Abkommens, in Kraft treten. Die Verordnung wird
bestimmten Branchen der europäischen Landwirtschaft, inklusive der
Zuckerbranche, zusätzlich zu den begrenzten Zollquoten noch mehr Schutz bieten.
4. Hat sich die Bundesregierung zu dem Wunsch des EU-Agrarkommissars,
die Billigimporte von Zucker aus den MERCOSUR-Staaten zu stoppen
(www.topagrar.com/markt/news/eu-agrarkommissar-hansen-will-billigzuc
ker-importe-stoppen-20022699.html), eine eigene Auffassung gebildet,
und wie lautet diese ggf.?
Die vorübergehende Aussetzung der aktiven Veredelung von Zucker wurde von
EU-Kommissar Christophe Hansen am 29. Januar 2026 mit Verweis auf die
schwierige Lage der europäischen Zuckererzeuger angekündigt. Die
Bundesregierung kann eine vorübergehende Aussetzung unter den aktuell
vorherrschenden Marktbedingungen grundsätzlich unterstützen.
Die aktive Veredelung ist ein Zollverfahren, das dazu dient, die
Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen (zum Beispiel der Süßwarenwirtschaft) beim
Export auf den Weltmarkt zu stärken, indem es die Herstellung von
Exportprodukten mit günstigen Rohstoffen ohne heimische Zollbelastung ermöglicht. Ziel ist
es, die unterschiedlichen Interessen der Zuckererzeugerinnen und -erzeuger,
aber auch der exportierenden Zuckerverwenderinnen und -verwender, zu
berücksichtigen.
Gegenwärtig arbeiten die Kommissionsdienste, darunter die Generaldirektion
TAXUD, gemeinsam mit den Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten an
Maßnahmen, die einer Verschärfung der Marktlage entgegenwirken sollen.
Der Zeitplan für das weitere Vorgehen der Europäischen Kommission ist noch
unklar.
5. Wenn preisstabilisierende Maßnahmen geplant sind (Verweis auf Frage 2),
welche Mechanismen werden in diesem Zusammenhang angewendet, um
die Situation für die deutschen Rübenbauer zu verbessern (z. B.
Subventionen, Handelszölle, Interventionskäufe u. A.)?
Die Bundesregierung beobachtet gemeinsam mit den Diensten der
Europäischen Kommission und den anderen EU-Mitgliedstaaten die
Marktentwicklung aufmerksam. Eine Erweiterung des markt- oder handelspolitischen
Instrumentariums für den Zuckermarkt über das Aktuelle hinaus ist nicht vorgesehen.
6. Inwieweit beeinflussen nach Wissen der Bundesregierung die steigenden
Kosten bei Energie, Arbeit, Düngemitteln sowie CO2-Bepreisung die
Wettbewerbsfähigkeit des Zuckerrübenanbaus und der Zuckerproduktion
in Europa und speziell in Deutschland?
Steigende Kosten für Energie oder energieintensive Betriebsmittel wie
Düngemittel, in denen die CO2-Bepreisung integriert ist, sowie höhere Löhne wirken
sich grundsätzlich negativ auf die betrieblichen Margen der
Zuckerrübenanbauerinnen und -anbauer und der Zuckerindustrie aus.
Für Deutschland bestehen keine über die EU‑Vorgaben hinausgehenden
Anforderungen des Emissionshandelssystems (ETS). Zugleich bleibt der EU‑
Zuckermarkt durch das Außenschutzsystem gegenüber Drittstaaten weitgehend
geschützt. Vor diesem Hintergrund können steigende Energie‑, Arbeits‑ und
CO₂‑Kosten im bestehenden Marktumfeld grundsätzlich weitergegeben
werden, ohne dass unmittelbare Wettbewerbsnachteile gegenüber
Drittlandsanbieterinnen und -anbietern entstehen.
Die Unternehmen reagieren durch Investitionen in erneuerbare Energien, zum
Beispiel Biogas aus Rübenschnitzeln, um die Abhängigkeit von fossilen
Energieträgern zu verringern. Unterschiede in Energie‑ und Arbeitskosten führen zu
unterschiedlichen betrieblichen Anpassungen, etwa einem höheren
Automatisierungsgrad. Die Bundesregierung beobachtet die Auswirkungen der
europäischen Regulierungen und Marktbedingungen fortlaufend.
7. Wie kann nach Wissen der Bundesregierung die sinkende Produktion von
Zucker und der Rückgang der Anbauflächen in Deutschland gestoppt
werden (https://lebensmittelpraxis.de/industrie-aktuell/45802-ernteprognose-2
025-deutsche-zuckerproduktion-sinkt-um-5-prozent.html)?
Die Anbauentscheidungen der Landwirtinnen und Landwirte erfolgen auf der
Grundlage der betrieblichen Gegebenheiten und Marktsignale. Die erwarteten
relativen Preise der zu erntenden Erzeugnisse liefern diese Signale und sind die
Grundlage für die unternehmerischen Entscheidungen. Sobald sich die
aktuellen relativen Preise verändern, kann, wie in der Vergangenheit geschehen, der
ökonomische Anreiz für eine Stabilisierung beziehungsweise eine Ausdehnung
der Zuckerproduktion vorliegen.
Es ist zu beobachten, dass Unternehmen der deutschen Zuckerindustrie
aufgrund der aktuellen Marktsituation eigenständig Maßnahmen zur Steuerung
ihrer Rohstoffbasis und Produktionsmengen ergreifen. Dazu zählen unter
anderem reduzierte Vertragsmengen, Anpassungen der Konditionen für sogenannte
Überrüben sowie Prämienregelungen, die eine Verringerung der
Rübenanbauflächen wirtschaftlich begünstigen. Vor diesem Hintergrund ist nach derzeitiger
Informationslage von einer rückläufigen Zuckerproduktion im kommenden
Anbaujahr auszugehen.
Da der europäische Zuckermarkt weiterhin durch ein Außenschutzsystem
gegenüber Drittstaaten geprägt ist, führt ein geringeres Angebot in der Regel zu
entsprechenden Preisreaktionen. Steigen die Zuckerpreise infolge einer
knappheitsbedingt veränderten Marktlage, können sich daraus auch höhere
Rübenpreise ergeben. Solche Preisrelationen können, wie bereits in früheren Jahren
beobachtet, wiederum Anreize für eine Stabilisierung oder Ausweitung des
Rübenanbaus schaffen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
8. Welche Maßnahmen zur Senkung der Produktionskosten im
Zuckerrübenanbau in Deutschland sind nach Einschätzung der Bundesregierung
möglich?
Die Bundesregierung setzt sich für faire Rahmenbedingungen in der ganzen
Wertschöpfungskette und für die Entlastung von Betrieben ein. Dies erfolgt
beispielsweise durch die vollständige Wiedereinführung der
Agrardieselrückvergütung, das Strompreispaket, die Reduzierung der Netzentgelte, die
Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und
Forstwirtschaft und die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Auch der Abbau
unnötiger Bürokratie gehört hierzu.
9. Welche Maßnahmen bzw. Sonderregelungen möchte die Bundesregierung
ggf. ergreifen, um die weitere Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade als
gefährlichen Schädling für den Zuckerrübenanbau in Deutschland zu
reduzieren (www.pflanzenforschung.de/de/pflanzenwissen/journal/die-schilf-g
lasfluegelzikade-breitet-sich-rasant-aus)?
Die Bundesregierung nimmt die Situation rund um die Schilf-Glasflügelzikade
sehr ernst. Zur effektiven Eindämmung der Zikade muss der gesamte
Baukasten des integrierten Pflanzenschutzes genutzt werden. Dazu zählt unter anderem
die Erteilung von Notfallzulassungen für die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL). Des Weiteren ist eine regional angepasste Fruchtfolge mit der Anlage
von Schwarzbrache ein effektives Mittel zur Bekämpfung. Die entsprechenden
Ausnahmeregelungen können von den Ländern erteilt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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