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Aktuelle Preisentwicklung beim Zuckermarkt in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5122)

dip / drucksache 13.04.2026 · WP 21 · 21/5372 · Antwort · Original ↗

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Aktuelle Preisentwicklung beim Zuckermarkt in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5122) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5372 21. Wahlperiode 13.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5122 – Aktuelle Preisentwicklung beim Zuckermarkt in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der europäische Zuckermarkt mit aktuell sehr niedrigen Rübenzuckerpreisen ist nach Auffassung von Beobachtern auch durch innereuropäische Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten der deutschen Rübenanbauer gekennzeichnet (www.topagrar.com/themen/zuckerruebe-12362780.html). Durch die Öffnung des europäischen Zuckermarktes für Rohrzucker, insbesondere aus Südamerika, welcher teilweise nicht nach den europäischen Umwelt- und Sozialstandards produziert wird, soll es einen zusätzlichen erheblichen Preisdruck für den europäischen Rübenzucker gegeben haben. Durch zusätzliche Importquoten von bis zu ca. 180 000 Tonnen pro Jahr aus den MER- COSUR-Staaten droht ein weiterer Preisverfall im heimischen Markt (www.to pagrar.com/markt/news/zuckermarkt-weiter-unter-druck-was-kommt-mit-mer cosur-20022306.html). Die Zuckerpreise sind seit 2023 um 38 Prozent gesunken und die Zuckerfabriken kürzen die Lieferrechte bei Zuckerrüben für 2026. 2025 mussten bereits fünf Zuckerfabriken in Europa schließen (www.topagrar.com/markt/news/prei sverfall-auf-zuckermarkt-setzt-eu-erzeuger-unter-druck-20021737.html). Die Zuckerrübenanbauverbände befürchten eine weitere Zuspitzung der Lage, empfehlen den Landwirte ihren Zuckerrübenanbau einzuschränken und befürchten weitere Zuckerrübenfabrikschließungen. 1. Sind der Bundesregierung Bedingungen, die von Beobachten als innereuropäische Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten der deutschen Zuckerrübenanbauer bezeichnet werden, bekannt, und wenn ja, welche (www.dnz.de/aktuelles/presse/wettbewerbsfaehigkeit-im-ruebenanbau-nic ht-gefaehrden)? Der Bundesregierung ist die von Branchenvertretern, wie in der Fragestellung unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung des Dachverbands Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. vom August 2025, angesprochene Kritik an den rechtlichen Voraussetzungen aus den Bereichen Düngung und Pflanzenschutz bekannt. Auch die Kritik an einer unterschiedlichen Umsetzung einzelner Mit- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 13. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gliedstaaten im Bereich des Klimaschutzes, etwa im Hinblick auf die Erreichung der Klimaneutralität, ist ihr bekannt. 2. Sind Maßnahmen der Bundesregierung gegen die von Beobachtern als solche bezeichnete Wettbewerbsverzerrung geplant, und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich konkret? Die Bundesregierung setzt sich in Brüssel für die einheitliche Anwendung der Bestimmungen in der Europäischen Union (EU) ein. Darüber hinaus ist sie auch gemeinsam mit der Europäischen Kommission bei der Welthandelsorganisation (WTO) aktiv. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 3. Wie beurteilt die Bundesregierung die zukünftige Preisentwicklung beim Zucker in Europa durch den zusätzlichen Import von bis zu ca. 190 000 Tonnen pro Jahr Zucker aus den MERCOSUR-Staaten in Europa (www.zuckerverbaende.de/wp-content/uploads/2024/12/WVZ_PM_EU- Mercosur-Abkommen-1.pdf), und wie hoch sind die Importmengen von Zucker in Tonnen? Die vorliegenden Folgenabschätzungen der Europäischen Kommission und des Thünen-Instituts für das EU-MERCOSUR-Abkommen weisen darauf hin, dass der EU-Zuckermarkt grundsätzlich geschützt bleibt. Der Marktzugang in die EU wird dabei weiterhin durch Quoten begrenzt. So können jetzt insgesamt 180 000 Tonnen Rohzucker aus Brasilien und 10 000 Tonnen aus Paraguay zollfrei in die EU eingeführt werden, wobei das Kontingent aus Brasilien mengenmäßig nicht neu hinzukommt, sondern bereits vorher zu einem höheren Zollsatz existierte (98 Euro/Tonne). Beide Quoten zusammen entsprechen ca. 1,1 Prozent der EU-Zuckererzeugung der Jahre 2024/2025 sowie ca. 1,4 Prozent des EU-Verbrauchs. Der EU-Markt kann diese Mengen ohne Marktverwerfungen absorbieren. Wegen der nachvollziehbaren Sorgen der Landwirtinnen und Landwirte in der EU hat die Europäische Kommission auch flankierende Maßnahmen im Agrarbereich vorgesehen. Hierzu gehört die kürzlich verabschiedete Verordnung (EU) 2026/687 über die Durchführung der bilateralen Schutzklausel in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-MERCOSUR- Abkommens. Diese Verordnung wird noch im April dieses Jahres, also noch vor der vorläufigen Anwendung des Abkommens, in Kraft treten. Die Verordnung wird bestimmten Branchen der europäischen Landwirtschaft, inklusive der Zuckerbranche, zusätzlich zu den begrenzten Zollquoten noch mehr Schutz bieten. 4. Hat sich die Bundesregierung zu dem Wunsch des EU-Agrarkommissars, die Billigimporte von Zucker aus den MERCOSUR-Staaten zu stoppen (www.topagrar.com/markt/news/eu-agrarkommissar-hansen-will-billigzuc ker-importe-stoppen-20022699.html), eine eigene Auffassung gebildet, und wie lautet diese ggf.? Die vorübergehende Aussetzung der aktiven Veredelung von Zucker wurde von EU-Kommissar Christophe Hansen am 29. Januar 2026 mit Verweis auf die schwierige Lage der europäischen Zuckererzeuger angekündigt. Die Bundesregierung kann eine vorübergehende Aussetzung unter den aktuell vorherrschenden Marktbedingungen grundsätzlich unterstützen. Die aktive Veredelung ist ein Zollverfahren, das dazu dient, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen (zum Beispiel der Süßwarenwirtschaft) beim Export auf den Weltmarkt zu stärken, indem es die Herstellung von Exportprodukten mit günstigen Rohstoffen ohne heimische Zollbelastung ermöglicht. Ziel ist es, die unterschiedlichen Interessen der Zuckererzeugerinnen und -erzeuger, aber auch der exportierenden Zuckerverwenderinnen und -verwender, zu berücksichtigen. Gegenwärtig arbeiten die Kommissionsdienste, darunter die Generaldirektion TAXUD, gemeinsam mit den Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten an Maßnahmen, die einer Verschärfung der Marktlage entgegenwirken sollen. Der Zeitplan für das weitere Vorgehen der Europäischen Kommission ist noch unklar. 5. Wenn preisstabilisierende Maßnahmen geplant sind (Verweis auf Frage 2), welche Mechanismen werden in diesem Zusammenhang angewendet, um die Situation für die deutschen Rübenbauer zu verbessern (z. B. Subventionen, Handelszölle, Interventionskäufe u. A.)? Die Bundesregierung beobachtet gemeinsam mit den Diensten der Europäischen Kommission und den anderen EU-Mitgliedstaaten die Marktentwicklung aufmerksam. Eine Erweiterung des markt- oder handelspolitischen Instrumentariums für den Zuckermarkt über das Aktuelle hinaus ist nicht vorgesehen. 6. Inwieweit beeinflussen nach Wissen der Bundesregierung die steigenden Kosten bei Energie, Arbeit, Düngemitteln sowie CO2-Bepreisung die Wettbewerbsfähigkeit des Zuckerrübenanbaus und der Zuckerproduktion in Europa und speziell in Deutschland? Steigende Kosten für Energie oder energieintensive Betriebsmittel wie Düngemittel, in denen die CO2-Bepreisung integriert ist, sowie höhere Löhne wirken sich grundsätzlich negativ auf die betrieblichen Margen der Zuckerrübenanbauerinnen und -anbauer und der Zuckerindustrie aus. Für Deutschland bestehen keine über die EU‑Vorgaben hinausgehenden Anforderungen des Emissionshandelssystems (ETS). Zugleich bleibt der EU‑ Zuckermarkt durch das Außenschutzsystem gegenüber Drittstaaten weitgehend geschützt. Vor diesem Hintergrund können steigende Energie‑, Arbeits‑ und CO₂‑Kosten im bestehenden Marktumfeld grundsätzlich weitergegeben werden, ohne dass unmittelbare Wettbewerbsnachteile gegenüber Drittlandsanbieterinnen und -anbietern entstehen. Die Unternehmen reagieren durch Investitionen in erneuerbare Energien, zum Beispiel Biogas aus Rübenschnitzeln, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern. Unterschiede in Energie‑ und Arbeitskosten führen zu unterschiedlichen betrieblichen Anpassungen, etwa einem höheren Automatisierungsgrad. Die Bundesregierung beobachtet die Auswirkungen der europäischen Regulierungen und Marktbedingungen fortlaufend. 7. Wie kann nach Wissen der Bundesregierung die sinkende Produktion von Zucker und der Rückgang der Anbauflächen in Deutschland gestoppt werden (https://lebensmittelpraxis.de/industrie-aktuell/45802-ernteprognose-2 025-deutsche-zuckerproduktion-sinkt-um-5-prozent.html)? Die Anbauentscheidungen der Landwirtinnen und Landwirte erfolgen auf der Grundlage der betrieblichen Gegebenheiten und Marktsignale. Die erwarteten relativen Preise der zu erntenden Erzeugnisse liefern diese Signale und sind die Grundlage für die unternehmerischen Entscheidungen. Sobald sich die aktuellen relativen Preise verändern, kann, wie in der Vergangenheit geschehen, der ökonomische Anreiz für eine Stabilisierung beziehungsweise eine Ausdehnung der Zuckerproduktion vorliegen. Es ist zu beobachten, dass Unternehmen der deutschen Zuckerindustrie aufgrund der aktuellen Marktsituation eigenständig Maßnahmen zur Steuerung ihrer Rohstoffbasis und Produktionsmengen ergreifen. Dazu zählen unter anderem reduzierte Vertragsmengen, Anpassungen der Konditionen für sogenannte Überrüben sowie Prämienregelungen, die eine Verringerung der Rübenanbauflächen wirtschaftlich begünstigen. Vor diesem Hintergrund ist nach derzeitiger Informationslage von einer rückläufigen Zuckerproduktion im kommenden Anbaujahr auszugehen. Da der europäische Zuckermarkt weiterhin durch ein Außenschutzsystem gegenüber Drittstaaten geprägt ist, führt ein geringeres Angebot in der Regel zu entsprechenden Preisreaktionen. Steigen die Zuckerpreise infolge einer knappheitsbedingt veränderten Marktlage, können sich daraus auch höhere Rübenpreise ergeben. Solche Preisrelationen können, wie bereits in früheren Jahren beobachtet, wiederum Anreize für eine Stabilisierung oder Ausweitung des Rübenanbaus schaffen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Welche Maßnahmen zur Senkung der Produktionskosten im Zuckerrübenanbau in Deutschland sind nach Einschätzung der Bundesregierung möglich? Die Bundesregierung setzt sich für faire Rahmenbedingungen in der ganzen Wertschöpfungskette und für die Entlastung von Betrieben ein. Dies erfolgt beispielsweise durch die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung, das Strompreispaket, die Reduzierung der Netzentgelte, die Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft und die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Auch der Abbau unnötiger Bürokratie gehört hierzu. 9. Welche Maßnahmen bzw. Sonderregelungen möchte die Bundesregierung ggf. ergreifen, um die weitere Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade als gefährlichen Schädling für den Zuckerrübenanbau in Deutschland zu reduzieren (www.pflanzenforschung.de/de/pflanzenwissen/journal/die-schilf-g lasfluegelzikade-breitet-sich-rasant-aus)? Die Bundesregierung nimmt die Situation rund um die Schilf-Glasflügelzikade sehr ernst. Zur effektiven Eindämmung der Zikade muss der gesamte Baukasten des integrierten Pflanzenschutzes genutzt werden. Dazu zählt unter anderem die Erteilung von Notfallzulassungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Des Weiteren ist eine regional angepasste Fruchtfolge mit der Anlage von Schwarzbrache ein effektives Mittel zur Bekämpfung. Die entsprechenden Ausnahmeregelungen können von den Ländern erteilt werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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