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Schriftliche Frage 111 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Auswirkungen das MERCOSUR-Abkommen für die deutsche Landwirtschaft hat, und wenn ja, wird es…

dip / schriftliche_frage 09.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 111 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Auswirkungen das MERCOSUR-Abkommen für die deutsche Landwirtschaft hat, und wenn ja, wird es… Frage 111 (Bernd Schattner, AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Auswirkungen das MERCOSUR-Abkommen für die deutsche Landwirtschaft hat, und wenn ja, wird es den Strukturwandel in der deutschen Landwirtschaft weiter beschleunigen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 8. Januar 2026: Der Marktzugang für Agrarprodukte in die Europäische Union (EU) wird durch das Handelsabkommen mit den MERCOSUR-Staaten nicht vollständig liberalisiert. Für sensible Agrarprodukte wie Rindfleisch, Geflügel, Zucker und Ethanol sieht das Abkommen eine Zollbegünstigung nur für begrenzte Quoten vor, so dass nur eine limitierte Menge von Produkten zollermäßigt in die EU eingeführt werden kann. Zudem ist vorgesehen, dass diese eingeschränkte Liberalisierung des Marktzugangs schrittweise über mehrere Jahre hinweg erfolgt. Berechnungen des Thünen-Instituts auf Grundlage der in den Jahren 2019 und 2024 erzielten Einigungen kommen zu dem Ergebnis, dass sensible Agrarprodukte weiterhin geschützt und nur geringe Produktionsrückgänge in der EU-Landwirtschaft zu erwarten sind. Näheres dazu kann unter dem Link https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn069862.pdf eingesehen werden. Zusätzlich enthält das Abkommen einen bilateralen Schutzmechanismus für den Fall einer drohenden Schädigung heimischer Wirtschaftszweige, der speziell für den landwirtschaftlichen Sektor durch eine EU-Verordnung näher konkretisiert werden soll. Dem gegenüber stehen im Übrigen verbesserte Potenziale im Export, insbesondere bei Industrieprodukten, aber auch im Bereich veredelter Lebensmittel. Vor diesem Hintergrund lassen sich aus dem Abkommen keine eigenständigen Effekte im Hinblick auf den in Ihrer Frage genannten Strukturwandel ableiten. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 130 auf Bundestagdrucksache 20/14188 und 75 auf Bundestagsdrucksache 20/14538 des Abgeordneten Frank Rinck sowie 75 des Abgeordneten Albert Stegemann auf Bundestagdrucksache 20/14393 verwiesen.

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