Schriftliche Frage 54 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung in ihrer Rolle als Hauptzuwendungsgeber sicher, dass Forschungsprojekte mit Auftraggebern aus Drittstaaten de…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 54 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung in ihrer Rolle als Hauptzuwendungsgeber sicher, dass Forschungsprojekte mit Auftraggebern aus Drittstaaten de…
Frage 54 (Ayse Asar, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie stellt die Bundesregierung in ihrer Rolle als Hauptzuwendungsgeber sicher, dass Forschungsprojekte mit Auftraggebern aus Drittstaaten den Anforderungen des Außenwirtschafts- und Exportkontrollgesetzes entsprechen, und welche Kenntnis hat sie über entsprechende Projekte in sicherheitsrelevanten Technologiebereichen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 30. März 2026:
Die Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten des Bundes als Zuwendungsgeber erfolgt in der Regel über entsprechende Förderprogramme nach den Vorgaben der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung. Dabei haben die Zuwendungsempfänger die entsprechenden Regelungen und Nebenbestimmungen gemäß Fördergrundlage (z. B. Förderrichtlinie) und Zuwendungsbescheid einzuhalten und entsprechende Nachweise zu erbringen. Das Außenwirtschaftsrecht setzt sich zusammen aus vielfältigen Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene, darunter etwa Sanktionen gegenüber bestimmten Ländern. Diese können je nach Ausgestaltung und Inhalt auch bei Forschungsprojekten mit Auftraggebern aus Drittstaaten einschlägig sein und sind in ihrem Anwendungs- und Geltungsbereich zu beachten. Konkrete Angaben zu entsprechenden Projekten sind angesichts der offenen Fragestellung nicht möglich.
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