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Schriftliche Frage 88 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Compliance-Regelungen und Prüfmechanismen wendet das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt an, um sich…

dip / schriftliche_frage 30.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

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Schriftliche Frage 88 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Compliance-Regelungen und Prüfmechanismen wendet das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt an, um sich… Frage 88 (Ayse Asar, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Compliance-Regelungen und Prüfmechanismen wendet das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt an, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die beratend an der Erarbeitung von Förderrichtlinien beteiligt sind, bei der anschließenden Vergabe von Fördermitteln keinen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern erlangen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 28. Januar 2026: Bei der Erarbeitung von Förderrichtlinien im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) wird fallweise ein breites Spektrum von Stakeholdern einbezogen, um sicherzustellen, dass die Förderrichtlinie den Förderbedarfen entspricht. Die Beratung durch externe Experten erfolgt im Rahmen des Vorverfahrens zur Orientierung für die mögliche Ausrichtung einer Förderrichtlinie, nicht aber bei der inhaltlichen Ausgestaltung. Das anschließende Verwaltungsverfahren gemäß § 9 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie die fachliche Entscheidung über die Ausgestaltung der Förderrichtlinie bleibt ausschließlich beim BMFTR. Um grundsätzlich Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten, wird auf Basis zuvor festgelegter Auswahlkriterien und geltender Verpflichtungen (z. B. Gleichbehandlungsgrundsatz) im Verfahren sichergestellt, dass keine Person oder Einrichtung bevorzugt wird. Zudem werden (externe) unabhängige Gutachterinnen und Gutachter beteiligt, die zuvor u. a. unter Berücksichtigung von Befangenheitskriterien ausgewählt wurden. Zusätzlich sind Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Ergänzenden Geschäftsordnung (EGO) des BMFTR verankert.

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