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Schriftliche Frage 139 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung geprüft, ob die im aktuellen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geg…

dip / schriftliche_frage 30.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 139 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung geprüft, ob die im aktuellen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geg… Frage 139 (Sylvia Rietenberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung geprüft, ob die im aktuellen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gegenüber der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe enthaltene Regelung, nach der der Zuwendungsempfänger dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung umfassende Nutzungsrechte an im Projektkontext erarbeiteten Daten und Unterlagen einräumen muss, nach zuwendungsrechtlichen Vorgaben zulässig ist, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kam sie dabei, und sieht die Bundesregierung hierin einen Leistungsaustausch mit möglichen Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit des Zuwendungsempfängers? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 30. April 2026: Im konkreten Fall wurden einfache (und keine ausschließlichen) Nutzungsrechte übertragen. Die Aufnahme einer entsprechenden Regelung ist zuwendungsrechtlich zulässig. Gemäß den Nummern 5.6.3 und 5.6.4 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung ist über die Allgemeinen Nebenbestimmungen hinaus je nach Art, Zweck und Höhe der Zuwendung sowie nach Lage des einzelnen Falles im Zuwendungsbescheid insbesondere zu regeln: 5.6.3  die Einräumung von Benutzungsrechten an Schutzrechten, die Übertragung von Schutzrechten auf den Bund oder seine angemessene Beteiligung an den Erträgen aus diesen Rechten, 5.6.4  bei Zuwendungen für Forschungs- und sonstige wissenschaftliche Arbeiten die Nutzbarmachung der Ergebnisse für die Allgemeinheit, zum Beispiel durch Veröffentlichung. Maßgeblich sind Art und Umfang entsprechender Regelungen im jeweiligen Einzelfall. Vorliegend handelt es sich um eine sogenannte echte Zuwendung. Zustimmungsvorbehalte für Veröffentlichungen von Ergebnissen, die ein Hinweis auf einen steuerbaren Leistungsaustausch sein können, sind nicht vorgesehen. Ebenso handelt es sich beim fraglichen Vorhaben um keine vollfinanzierte Tätigkeit, die häufig als Hinweis auf einen unechten Zuschuss verstanden werden kann. Berlin, den 30. April 2026 Anlage zu Frage 115 Entwaldung Amazonasgebiet nach Land Land Anteil am Amazonas (6,4 Mio km2) Bereits entwaldet (2022) Treiber Anteil Weide an Waldnutzungsänderung 1985–2022 Anteil Anbauflächen an Waldnutzungsänderung 1985–2022 Anteil Palmöl an Waldnutzungsänderung 1985–2022 Anteil Bergbau an Waldnutzungsänderung 1985–2022 Bolivien 6,9 % 14 % Rinderzucht, Soja 30 % 51 % 0 9 % Brasilien 60,3 % 17 % Rinderzucht, Soja 81 % 15 % 0 2 % Kolumbien 6,9 % 8 % Rinderzucht, Koka 71 % 19 % 0 0 Ecuador 1,5 % 9 % Palmöl 26 % 56 % 10 % 1 % Franz. Guyana 1,1 % 1 % Goldbergbau 12 % 13 % 0 7 % Guyana 3 % 1 % Goldbergbau, Holz 7 % 13 % 0 24 % Peru 11,3 % 6 % Rinderzucht, Koka 37 % 48 % 3 % 2 % Suriname 2,1 % 1 % Goldbergbau 11 % 19 % 0 30 % Venezuela 6,7 % 1 % Goldbergbau, Rinderzucht 39 % 22 % 0 9 % Quelle: Ferreira, Alipio (2026): Amazon deforestation: Drivers, damages, and policies, Land Use Policy, Elsevier. Amazon deforestation: Drivers, damages, and policies - ScienceDirect, abgerufen am 21.04.2026. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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