Schriftliche Frage 118 von Christian Zaum (AfD): Wie rechtfertigt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vor dem Hintergrund seines gesetzlichen Neutralitätsgebotes die Beauftragung eines Fors…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 118 von Christian Zaum (AfD): Wie rechtfertigt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vor dem Hintergrund seines gesetzlichen Neutralitätsgebotes die Beauftragung eines Fors…
Frage 118 (Christian Zaum, AfD):
Wie rechtfertigt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vor dem Hintergrund seines gesetzlichen Neutralitätsgebotes die Beauftragung eines Forschungs-/Entwicklungsvorhabens zu „Reaktionsstrategien gegen rechtspopulistische Interventionen im Naturschutz“, welches auf einem politischen Auftrag der Umweltministerkonferenz zur Erarbeitung eines „Aktionsprogrammes Naturschutz gegen Rechtsextremismus“ basiert und von der Stiftung Naturschutzgeschichte in Kooperation mit Prof. Dr. Wolfgang Schroeder durchgeführt wurde, und wie stellt das BfN angesichts des seit Februar 2025 vorliegenden Abschlussberichtes ferner sicher, dass im Rahmen dieses Projekts rechte Positionen im Naturschutz nicht pauschal delegitimiert werden?
Antwort des Staatssekretärs Jochen Flasbarth vom 1. April 2026:
Das genannte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FKZ 3522 85 0600) fokussierte auf Interventionen in den Naturschutz, die außerhalb des demokratischen Spektrums liegen. Damit steht es nicht im Gegensatz zum staatlichen Neutralitätsgebot. Eine Delegitimierung von Positionen, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, findet nicht statt.
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