Schriftliche Frage 18 von Martin Hess (AfD): Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem Schriftsatz vom 9. Februar 2026, in dem die anwaltliche Vertretung des Bun…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 18 von Martin Hess (AfD): Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem Schriftsatz vom 9. Februar 2026, in dem die anwaltliche Vertretung des Bun…
Frage 18 (Martin Hess, AfD):
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem Schriftsatz vom 9. Februar 2026, in dem die anwaltliche Vertretung des Bundesministeriums des Innern gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln erklärt, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) habe den Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zwischenzeitlich „aufgelöst“, und der daraufhin erfolgten Aussage des BfV gegenüber dem Magazin „Cicero“, die Bearbeitung des Personenpotenzials im Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ werde im Rahmen des gesetzlichen Auftrags fortgesetzt (www.cicero.de/innenpolitik/phanomenbe reich-delegitimierung-wurde-aufgelost-kehrtwend e-beim-verfassungsschutz)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. März 2026:
Die in der Fragestellung erwähnten Bewertungen stehen nicht im Widerspruch zueinander. Grundlage für die Bearbeitung von Gruppierungen und Einzelpersonen sind tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gemäß dem gesetzlichen Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz, nicht hingegen die Zuordnung zu einem Phänomenbereich.
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