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Schriftliche Frage 31 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wieso hat die Bundesregierung „keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung“ über die Zusammenarbeit mit und Förderung von Personen und Gru…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des BMI betroffen (bitte auflisten)?.

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Schriftliche Frage 31 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wieso hat die Bundesregierung „keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung“ über die Zusammenarbeit mit und Förderung von Personen und Gru… Frage 31 (Knuth Meyer- Soltau, AfD): Wieso hat die Bundesregierung „keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung“ über die Zusammenarbeit mit und Förderung von Personen und Gruppierungen, die sich der „Antifa“ zurechnen, seitens der öffentlichen Hand (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 21/237), wenn doch das dem Bundesinnenministerium – mithin einem Teil der Bundesregierung – unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz die Ausprägungen des Begriffs „Antifa“, die den autonomen „Antifaschismus“ bzw. das linksextremistische Aktionsfeld „Antifaschismus“ betreffen, als verfassungsschutzrelevant einstuft, und wieso enthält sich die Bundesregierung einer Bewertung einer solchen möglichen Zusammenarbeit? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. Juni 2025: Die Bundesregierung interpretiert die vorliegende Fragestellung unter Bezug auf Ihre Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 21/237 dahingehend, dass eine Konkretisierung hinsichtlich einer Zusammenarbeit mit und Förderung von Personen und Gruppierungen seitens des Bundes mit solchen des verfassungsschutzrelevanten autonomen „Antifaschismus“ bzw. des linksextremistischen Aktionsfelds „Antifaschismus“ vorgenommen wurde. Danach unterstützt oder fördert die Bundesregierung – sowohl im Sinne der Fragestellung als auch generell – grundsätzlich keine extremistischen Gruppierungen oder Einzelpersonen. Sie ist nach eigener Maßgabe verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, begünstigt werden. Aus dieser Verpflichtung heraus bietet das Bundesministerium des Innern allen anderen Bundesressorts an, im Rahmen ihrer in eigener Zuständigkeit zu treffenden Förderentscheidungen auch vorhandene Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden beizuziehen. Zudem haben alle Organisationen, die öffentliche Fördermittel erhalten, eine eigene Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die freiheitliche demokratische Grundordnung, die in einem Begleitschreiben als Bestandteil des Zuwendungsbescheids dargelegt ist. Darin werden alle Zuwendungsempfänger darauf hingewiesen, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen auszuschließen ist. Zusätzlich wird u. a. klargestellt, dass Personen oder Organisationen, von denen bekannt ist, dass sich diese Personen oder Organisationen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, nicht mit der Durchführung eines Projekts bzw. der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung eines Projekts beauftragt werden dürfen. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Nicole Hess auf Bundestagsdrucksache 21/88, auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 69 des Abgeordneten Stephan Protschka auf Bundestagsdrucksache 21/88 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch auf Bundestagsdrucksache 21/88 verwiesen.

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