Schriftliche Frage 133 von Mayra Vriesema (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich die Bundesregierung bisher konkret für einen Erhalt des EU-Programms LEADER (https://eu-cap-network.ec.europa.eu/networking/l e…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 133 von Mayra Vriesema (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich die Bundesregierung bisher konkret für einen Erhalt des EU-Programms LEADER (https://eu-cap-network.ec.europa.eu/networking/l e…
Frage 133 (Mayra Vriesema, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie hat sich die Bundesregierung bisher konkret für einen Erhalt des EU-Programms LEADER (https://eu-cap-network.ec.europa.eu/networking/l eader_en) im Rahmen des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR; https://eur-lex.europa.eu/leg al-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025DC0 570&qid=1753978048542) eingesetzt, und was plant die Bundesregierung in Zukunft, um die Finanzierung von kommunalen LEADER-Projekten über den neuen MFR sicherzustellen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 2. April 2026:
Das EU-Förderprogramm LEADER wird derzeit als Teil der sogenannten Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Rahmen des deutschen GAP-Strategieplans in Verantwortung der Bundesländer umgesetzt. Nach den aktuellen Vorschlägen der Europäischen Kommission zur GAP und zum Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan (NRPP) soll LEADER auch künftig fortgesetzt werden. Die Bundesregierung setzt sich bei den derzeit laufenden EU- Verhandlungen dafür ein, dass LEADER auch in Zukunft ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Situation und des Zusammenhalts in ländlichen Gebieten bleibt. Ein Schwerpunkt liegt dabei darauf, sicherzustellen, dass LEADER auch zukünftig möglichst EU- und bundesweit zum Einsatz kommen kann, und dass der Rechtsrahmen für LEADER ein möglichst umfassendes Förderspektrum vor Ort ermöglicht. Gemäß der föderalen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sind die einzelnen Bundesländer für die Umsetzung von LEADER verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Fragen der finanziellen Ausstattung und der Herkunft der notwendigen nationalen Kofinanzierungsmittel.
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