zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes 30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen - LEADER-Programm sichern
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zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes 30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen - LEADER-Programm sichern
Antrag
der Abgeordneten Niklas Wagener, Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia
Nick, Chantal Kopf, Dr. Julia Verlinden, Schahina Gambir, Tina Winklmann,
Claudia Müller, Sylvia Rietenberg, Mayra Vriesema, Karoline Otte, Julian
Joswig, Marlene Schönberger, Ayse Asar, Lisa Badum, Michael Kellner,
Robin Wagener, Harald Ebner, Dr. Lena Gumnior, Awet Tesfaiesus,
Dr. Anja Reinalter, Sandra Stein, Dr. Armin Grau und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union
für die Jahre 2028 bis 2034
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Ob der Jugendclub oder ein Naturlehrpfad, der Dorfladen oder ein neues
Marketingkonzept für regionale Produkte: LEADER-Projekte sind so vielfältig wie die Regionen
und ihre Menschen. Und die engagierten Menschen vor Ort wissen am besten, was in
ihrer Region gebraucht wird. Damit sie ihre Ideen umsetzen können, gibt es seit
nunmehr 35 Jahren das EU-Förderprogramm LEADER. Der Bottom-Up-Ansatz begleitet
durch die Regionalmanagements hat EU-weit und in der gesamten Bundesrepublik
Deutschland in den letzten Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die
Lebensqualität und die Wertschöpfung in den ländlichen Räumen zu erhalten und zu
steigern. Sie unterstützen die ländlichen Räume damit zugleich bei der Erfüllung ihrer
wichtigen Funktionen zum Beispiel bei der Produktion erneuerbarer Energien, zur
Ernährungssicherung und dem Erhalt der Biodiversität.
Die EU muss sicherstellen, dass auch in Zukunft Mittel explizit für die vielfältigen
Ansätze der ländlichen Entwicklung zur Verfügung stehen. Die Formulierung eines
Ausgabenziels ländliche Räume („rural target“) innerhalb des „Fonds“ (Nationale und
Regionale Partnerschaftspläne, NRPP) geht in die richtige Richtung, vorausgesetzt, es
kommt sektorübergreifend allen Menschen in den ländlichen Räumen zugute und steht
nicht als zusätzliche Agrarförderung zur Verfügung. Zukunftsfähige, lebendige länd-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4762
21. Wahlperiode 18.03.2026
liche Räume brauchen eine funktionierende Daseinsvorsorge für alle Menschen. Der
LEADER-Ansatz verfolgt in Deutschland diesen sektorübergreifenden Ansatz und
eröffnet auch den finanziell angeschlagenen Kommunen Handlungsoptionen, die von
den Bürger*innen unmittelbar wahrgenommen werden.
Der Fortbestand des bewährten Programms LEADER ist im Vorschlag für den neuen
Mehrjährigen Finanzrahmen nicht gesichert. Lediglich als Teil der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) ist LEADER danach verpflichtend, allerdings ohne Mindestquote und
ausschließlich mit einem engen landwirtschaftlichen Bezug, der den genannten
Anforderungen ländlicher Räume nicht gerecht wird. Zwar werden auch im „Fonds“ (NRPP)
Beteiligungsformate (CLLD und LEADER) hervorgehoben, hier aber nicht
verpflichtend und wie in der GAP ohne Mindestansatz.
Ebenso schwer wiegt die vorgeschlagene dramatische Absenkung des EU-
Beteiligungssatzes von 80 % auf voraussichtlich 40 %. Damit sinkt nicht nur der Anreiz zur
Programmierung von LEADER-Mitteln in den Mitgliedstaaten, sondern vielmehr wird
es gerade für die schwächsten Regionen kaum noch möglich sein, den notwendigen
Eigenanteil zu tragen, soweit keine nationalen öffentlichen Kofinanzierungsmittel als
Ersatz zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen,
dass der EU-Beteiligungssatz wieder angehoben wird, damit im Sinne der
gleichwertigen Lebensverhältnisse Mittel auch dort genutzt werden können, wo sie am
dringendsten gebraucht werden.
Es wäre ein fatales Signal, in Zeiten zunehmender Europa- und Demokratieskepsis,
dort den Rotstift anzusetzen, wo die Menschen direkt mit der EU in Kontakt kommen.
LEADER ist das einzige EU-Programm, das in den ländlichen Räumen bei den
Menschen vor Ort ankommt und vor Ort die EU sichtbar macht. Mit LEADER können die
Menschen erleben, dass die EU einen Beitrag zu der Lebensqualität in ihrer Region
leistet. Es sind die LEADER-Regionen, in denen sich engagierte Menschen für
Verbesserungen in ihrem direkten Lebensumfeld einsetzen. In den lokalen
Aktionsgruppen, die sich aus Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der
Kommune zusammensetzen, findet der Austausch und die Entscheidung darüber statt,
welche Projekte gefördert werden. Das ist die Bottom-Up-Methode im Sinne gelebter
europäischer Subsidiarität, die wir uns noch viel mehr – und keinesfalls weniger – trauen
sollten: Den Menschen vor Ort vertrauen, dass sie wissen, was es in ihrer Region
braucht und ihnen die entsprechenden Mittel dafür bereitstellen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich in den Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis
2034 (MFR) auf EU-Ebene gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten für eine
verpflichtende Umsetzung von LEADER einzusetzen und die Verpflichtung nicht
auf Gebiete mit besonderen Herausforderungen zu beschränken, wie es der
KOM-Vorschlag zurzeit vorsieht;
2. sich auf EU-Ebene für eine Mindestquote für LEADER einzusetzen, die
mindestens dem derzeitigen Mittelniveau entspricht;
3. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass LEADER innerhalb des „Fonds“
(NRPP) als einheitlicher, sektorübergreifender Förderansatz auf die gesamte
Bandbreite ländlicher Entwicklung ohne Fokussierung auf die Landwirtschaft
angeboten wird;
4. sich auf EU-Ebene für ein Ausgabenziel ländliche Räume („rural target“) von
30 % der ungebundenen Mittel im neu geschaffenen „Fonds“ (NRPP)
einzusetzen;
5. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der EU-Beteiligungssatz für LEADER
auf einem hohen Niveau gehalten wird und damit sicherzustellen, dass
bundesweit, auch in finanzschwachen Regionen, die Menschen weiterhin an LEADER
teilhaben können;
6. sich auf EU-Ebene für eine Definition von ländlicher Entwicklung stark zu
machen, die agrarunabhängig und sektorübergreifend die Lebensqualität der
Menschen in den ländlichen Regionen sowie die Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse verfolgt und damit die Verbesserung der Daseinsvorsorge und eine
ganzheitliche Regionalentwicklung im Blick hat. Zudem muss sie sicherstellen,
dass das „rural target“ dieser Definition entspricht und sich demnach an den
gemeinsamen Zielen „der langfristigen Vision für ländliche Gebiete der EU - Für
stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“
orientiert;
7. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass auch weiterhin eine direkte und
kontinuierliche Einbindung und Mitentscheidung aller Ebenen (Kommunen,
Regionen, Land, Bund, Sozialpartner, Zivilgesellschaft) auf der Grundlage von
Subsidiarität und geteilter Mittelverwaltung von der Planung, Erstellung bis zur
Umsetzung der Pläne zwingend sichergestellt bleibt. Diese Mitbestimmungsrechte
müssen in den Verordnungsvorschlägen rechtlich klar verankert werden. Dazu
gehören auch Regional-Checks durch die Kommission und
Begründungspflichten für Nationalstaaten, wenn sie regionale Belange nicht berücksichtigen. Für
Deutschland sollte die Bundesebene die eigenständigen Pläne der Bundesländer
lediglich gesammelt an die Kommission übermitteln;
8. auf nationaler Ebene dafür Sorge zu tragen, dass die Chancen der neuen,
vorgeschlagenen Förderarchitektur für die sektorübergreifende Förderung ländlicher
Räume genutzt werden. Hierzu gehört zum einen eine zeitnahe und intensive
Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der organisierten
Zivilgesellschaft (z. B. Wohlfahrtsverbände, Dachverbände aus dem Bereich Engagement
und Sport) bei der Erarbeitung des Nationalen und Regionalen
Partnerschaftsplans (NRPP). Und zum anderen müssen dem Ausgabenziel für ländliche Räume
(„rural target“) sachgerechte Maßnahmen zugeordnet werden, die explizit auf die
ländliche Entwicklung ausgerichtet sind.
Berlin, den 17. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Zu 1.: Die European LEADER Association for Rural Development (ELARD) fordert, dass LEADER auch im
neuen Mehrjährigen Finanzrahmen gesichert wird: „Safeguarding LEADER-CLLD in the 2028–2034 MFF: Do
90% of rural residents no longer count?“ (02.2026_ELARDs-position_factsheet.pdf).
Zu 4.: Dafür, dass mindestens 30% des EU-Haushalts in die ländliche Entwicklung fließen sollten, spricht sich
die Rural Pact Coordination Group in ihrem Positionspapier aus (RPCG-Joint-Declaration_250114.pdf).
Zu 5.: Auch der Deutsche Landkreistag setzt sich in seiner Initiativstellungnahme für die Anhörung im Deutschen
Bundestag zum Vorschlag der Europäischen Kommission über den Mehrjährigen Finanzrahmen nach 2027 vom
10.09.2025 für LEADER ein und fordert die Beibehaltung eines Kofinanzierungssatzes von 80% bei LEADER
(Drs: 21(21)10 Ausschussdrucksache).
Zu 6.: Es liegen derzeit zwei Briefe von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zur die
Finanzierungssituation der ländlichen Räume im MFR vor. Das Ausgabenziel für ländliche Räume („rural target“) von
10% der frei verfügbaren Mittel im NRPP wurde in dem ersten Schreiben eingeführt, jedoch ohne deutlich zu
machen, was genau damit gemeint war. In dem zweiten Schreiben wird allerdings deutlich, dass das „rural target“
auch für sogenannte „on-farm“, also landwirtschaftliche Maßnahmen, eingesetzt werden kann, wenn der
Mitgliedstaat es so möchte. Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass die 10% zusätzlicher Mittel auch noch für
Direktzahlungen eingesetzt werden könnten.
Zu. 6. In der Stellungnahme des Sachverständigenrats für Ländliche Entwicklung „EU-Förderpolitik nach 2027:
Ländliche Räume als eigenständiges Ziel der EU-Politik formulieren und sektorübergreifende Förderansätze
ausbauen“ vom 14.05.2025 wird eine ganzheitliche Regionalentwicklung gefordert.
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ISSN 0722-8333
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