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zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes 30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen - LEADER-Programm sichern

dip / drucksache 18.03.2026 · WP 21 · 21/4762 · Antrag · Original ↗

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zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes 30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen - LEADER-Programm sichern Antrag der Abgeordneten Niklas Wagener, Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, Chantal Kopf, Dr. Julia Verlinden, Schahina Gambir, Tina Winklmann, Claudia Müller, Sylvia Rietenberg, Mayra Vriesema, Karoline Otte, Julian Joswig, Marlene Schönberger, Ayse Asar, Lisa Badum, Michael Kellner, Robin Wagener, Harald Ebner, Dr. Lena Gumnior, Awet Tesfaiesus, Dr. Anja Reinalter, Sandra Stein, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes 30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Ob der Jugendclub oder ein Naturlehrpfad, der Dorfladen oder ein neues Marketingkonzept für regionale Produkte: LEADER-Projekte sind so vielfältig wie die Regionen und ihre Menschen. Und die engagierten Menschen vor Ort wissen am besten, was in ihrer Region gebraucht wird. Damit sie ihre Ideen umsetzen können, gibt es seit nunmehr 35 Jahren das EU-Förderprogramm LEADER. Der Bottom-Up-Ansatz begleitet durch die Regionalmanagements hat EU-weit und in der gesamten Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Lebensqualität und die Wertschöpfung in den ländlichen Räumen zu erhalten und zu steigern. Sie unterstützen die ländlichen Räume damit zugleich bei der Erfüllung ihrer wichtigen Funktionen zum Beispiel bei der Produktion erneuerbarer Energien, zur Ernährungssicherung und dem Erhalt der Biodiversität. Die EU muss sicherstellen, dass auch in Zukunft Mittel explizit für die vielfältigen Ansätze der ländlichen Entwicklung zur Verfügung stehen. Die Formulierung eines Ausgabenziels ländliche Räume („rural target“) innerhalb des „Fonds“ (Nationale und Regionale Partnerschaftspläne, NRPP) geht in die richtige Richtung, vorausgesetzt, es kommt sektorübergreifend allen Menschen in den ländlichen Räumen zugute und steht nicht als zusätzliche Agrarförderung zur Verfügung. Zukunftsfähige, lebendige länd- Deutscher Bundestag Drucksache 21/4762 21. Wahlperiode 18.03.2026 liche Räume brauchen eine funktionierende Daseinsvorsorge für alle Menschen. Der LEADER-Ansatz verfolgt in Deutschland diesen sektorübergreifenden Ansatz und eröffnet auch den finanziell angeschlagenen Kommunen Handlungsoptionen, die von den Bürger*innen unmittelbar wahrgenommen werden. Der Fortbestand des bewährten Programms LEADER ist im Vorschlag für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen nicht gesichert. Lediglich als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist LEADER danach verpflichtend, allerdings ohne Mindestquote und ausschließlich mit einem engen landwirtschaftlichen Bezug, der den genannten Anforderungen ländlicher Räume nicht gerecht wird. Zwar werden auch im „Fonds“ (NRPP) Beteiligungsformate (CLLD und LEADER) hervorgehoben, hier aber nicht verpflichtend und wie in der GAP ohne Mindestansatz. Ebenso schwer wiegt die vorgeschlagene dramatische Absenkung des EU- Beteiligungssatzes von 80 % auf voraussichtlich 40 %. Damit sinkt nicht nur der Anreiz zur Programmierung von LEADER-Mitteln in den Mitgliedstaaten, sondern vielmehr wird es gerade für die schwächsten Regionen kaum noch möglich sein, den notwendigen Eigenanteil zu tragen, soweit keine nationalen öffentlichen Kofinanzierungsmittel als Ersatz zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass der EU-Beteiligungssatz wieder angehoben wird, damit im Sinne der gleichwertigen Lebensverhältnisse Mittel auch dort genutzt werden können, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Es wäre ein fatales Signal, in Zeiten zunehmender Europa- und Demokratieskepsis, dort den Rotstift anzusetzen, wo die Menschen direkt mit der EU in Kontakt kommen. LEADER ist das einzige EU-Programm, das in den ländlichen Räumen bei den Menschen vor Ort ankommt und vor Ort die EU sichtbar macht. Mit LEADER können die Menschen erleben, dass die EU einen Beitrag zu der Lebensqualität in ihrer Region leistet. Es sind die LEADER-Regionen, in denen sich engagierte Menschen für Verbesserungen in ihrem direkten Lebensumfeld einsetzen. In den lokalen Aktionsgruppen, die sich aus Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Kommune zusammensetzen, findet der Austausch und die Entscheidung darüber statt, welche Projekte gefördert werden. Das ist die Bottom-Up-Methode im Sinne gelebter europäischer Subsidiarität, die wir uns noch viel mehr – und keinesfalls weniger – trauen sollten: Den Menschen vor Ort vertrauen, dass sie wissen, was es in ihrer Region braucht und ihnen die entsprechenden Mittel dafür bereitstellen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich in den Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 (MFR) auf EU-Ebene gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten für eine verpflichtende Umsetzung von LEADER einzusetzen und die Verpflichtung nicht auf Gebiete mit besonderen Herausforderungen zu beschränken, wie es der KOM-Vorschlag zurzeit vorsieht; 2. sich auf EU-Ebene für eine Mindestquote für LEADER einzusetzen, die mindestens dem derzeitigen Mittelniveau entspricht; 3. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass LEADER innerhalb des „Fonds“ (NRPP) als einheitlicher, sektorübergreifender Förderansatz auf die gesamte Bandbreite ländlicher Entwicklung ohne Fokussierung auf die Landwirtschaft angeboten wird; 4. sich auf EU-Ebene für ein Ausgabenziel ländliche Räume („rural target“) von 30 % der ungebundenen Mittel im neu geschaffenen „Fonds“ (NRPP) einzusetzen; 5. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der EU-Beteiligungssatz für LEADER auf einem hohen Niveau gehalten wird und damit sicherzustellen, dass bundesweit, auch in finanzschwachen Regionen, die Menschen weiterhin an LEADER teilhaben können; 6. sich auf EU-Ebene für eine Definition von ländlicher Entwicklung stark zu machen, die agrarunabhängig und sektorübergreifend die Lebensqualität der Menschen in den ländlichen Regionen sowie die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse verfolgt und damit die Verbesserung der Daseinsvorsorge und eine ganzheitliche Regionalentwicklung im Blick hat. Zudem muss sie sicherstellen, dass das „rural target“ dieser Definition entspricht und sich demnach an den gemeinsamen Zielen „der langfristigen Vision für ländliche Gebiete der EU - Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ orientiert; 7. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass auch weiterhin eine direkte und kontinuierliche Einbindung und Mitentscheidung aller Ebenen (Kommunen, Regionen, Land, Bund, Sozialpartner, Zivilgesellschaft) auf der Grundlage von Subsidiarität und geteilter Mittelverwaltung von der Planung, Erstellung bis zur Umsetzung der Pläne zwingend sichergestellt bleibt. Diese Mitbestimmungsrechte müssen in den Verordnungsvorschlägen rechtlich klar verankert werden. Dazu gehören auch Regional-Checks durch die Kommission und Begründungspflichten für Nationalstaaten, wenn sie regionale Belange nicht berücksichtigen. Für Deutschland sollte die Bundesebene die eigenständigen Pläne der Bundesländer lediglich gesammelt an die Kommission übermitteln; 8. auf nationaler Ebene dafür Sorge zu tragen, dass die Chancen der neuen, vorgeschlagenen Förderarchitektur für die sektorübergreifende Förderung ländlicher Räume genutzt werden. Hierzu gehört zum einen eine zeitnahe und intensive Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der organisierten Zivilgesellschaft (z. B. Wohlfahrtsverbände, Dachverbände aus dem Bereich Engagement und Sport) bei der Erarbeitung des Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans (NRPP). Und zum anderen müssen dem Ausgabenziel für ländliche Räume („rural target“) sachgerechte Maßnahmen zugeordnet werden, die explizit auf die ländliche Entwicklung ausgerichtet sind. Berlin, den 17. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Zu 1.: Die European LEADER Association for Rural Development (ELARD) fordert, dass LEADER auch im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen gesichert wird: „Safeguarding LEADER-CLLD in the 2028–2034 MFF: Do 90% of rural residents no longer count?“ (02.2026_ELARDs-position_factsheet.pdf). Zu 4.: Dafür, dass mindestens 30% des EU-Haushalts in die ländliche Entwicklung fließen sollten, spricht sich die Rural Pact Coordination Group in ihrem Positionspapier aus (RPCG-Joint-Declaration_250114.pdf). Zu 5.: Auch der Deutsche Landkreistag setzt sich in seiner Initiativstellungnahme für die Anhörung im Deutschen Bundestag zum Vorschlag der Europäischen Kommission über den Mehrjährigen Finanzrahmen nach 2027 vom 10.09.2025 für LEADER ein und fordert die Beibehaltung eines Kofinanzierungssatzes von 80% bei LEADER (Drs: 21(21)10 Ausschussdrucksache). Zu 6.: Es liegen derzeit zwei Briefe von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zur die Finanzierungssituation der ländlichen Räume im MFR vor. Das Ausgabenziel für ländliche Räume („rural target“) von 10% der frei verfügbaren Mittel im NRPP wurde in dem ersten Schreiben eingeführt, jedoch ohne deutlich zu machen, was genau damit gemeint war. In dem zweiten Schreiben wird allerdings deutlich, dass das „rural target“ auch für sogenannte „on-farm“, also landwirtschaftliche Maßnahmen, eingesetzt werden kann, wenn der Mitgliedstaat es so möchte. Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass die 10% zusätzlicher Mittel auch noch für Direktzahlungen eingesetzt werden könnten. Zu. 6. In der Stellungnahme des Sachverständigenrats für Ländliche Entwicklung „EU-Förderpolitik nach 2027: Ländliche Räume als eigenständiges Ziel der EU-Politik formulieren und sektorübergreifende Förderansätze ausbauen“ vom 14.05.2025 wird eine ganzheitliche Regionalentwicklung gefordert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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