Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)
Plant der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 auf eine stärkere nationale Verwaltung deutscher Agrarfördermittel hinzuwirken, statt diese vollständig über die Brüsseler GAP-Strukturen zu organisieren, und, wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, und welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die mit der GAP verbundene Bürokratiebelastung für deutsche Betriebe spürbar zu reduzieren (vergleiche www.bmleh.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2026/260610-gap.html, abgerufen am 16. Juni 2026)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher:
Die Gemeinsame Agrarpolitik ist weit mehr als ein Förderinstrument. Sie ist ein zentraler Baustein für Versorgungssicherheit, wirtschaftliche Stabilität und den Zusammenhalt Europas. Deshalb muss sie auch in der Förderperiode nach 2027 zu den tragenden Politikbereichen der Europäischen Union gehören. Gerade angesichts geopolitischer Krisen und wachsender Unsicherheiten zeigt sich, wie strategisch wichtig eine leistungsfähige Landwirtschaft in Deutschland und Europa ist. Unsere Landwirtinnen und Landwirte sichern die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln, stärken regionale Wertschöpfung und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Ernährungssicherheit in Europa. Dafür brauchen sie Verlässlichkeit. Deshalb setzen sich Bund und Länder für eine Gemeinsame Agrarpolitik ein, die substanziell und langfristig planbar finanziell ausgestattet ist und auf einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen basiert. Eine Renationalisierung der Förderstrukturen mit unterschiedlichen Standards und Förderniveaus würde den Binnenmarkt schwächen, Wettbewerbsverzerrungen schaffen und den europäischen Zusammenhalt gefährden.
Gleichzeitig gilt: Europa braucht neben gemeinsamen Regeln auch die notwendige Flexibilität. Die landwirtschaftlichen Strukturen in den Mitgliedstaaten sind unterschiedlich. Deshalb setzt sich die Bunderegierung im Rahmen der Verhandlungen für einen Rechtsrahmen ein, der nationale Gestaltungsspielräume ermöglicht und den regionalen Besonderheiten Rechnung trägt, um eine den heterogenen Agrarstrukturen Rechnung tragende nationale Förderung zu etablieren.
Unser Ziel ist eine starke, zukunftsfähige Gemeinsame Agrarpolitik, die Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und die Entwicklung unserer ländlichen Räume gleichermaßen stärkt – im Interesse unserer Landwirtschaft und eines starken Europas.
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