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Frage von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)

dip / rede 24.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572) Mit welchen Vorschlägen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene im Rahmen der Verhandlungen um die GAP-Förderperiode 2028 – 2034 (GAP: Gemeinsame Agrarpolitik) für ein Level Playing Field ein, das EU-weit geltende soziale und ökologische Mindeststandards sowie deren gesicherte Finanzierung voraussetzt, und wie will sie sicherstellen, dass die Entwicklung der ländlichen Räume (über landwirtschaftlichen Bezug hinaus) ausreichend gefördert werden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 sehen insgesamt größere Gestaltungsspielräume für die Mitgliedstaaten vor. Hiermit wächst die Bedeutung eines verlässlichen Rahmens, der vergleichbare Wettbewerbsbedingungen und ein angemessenes Ambitionsniveau in allen Mitgliedstaaten sicherstellt. Zugleich müssen bestehende Regelungen daraufhin überprüft werden, ob sie tatsächlich zu den Zielen der GAP beitragen und einen europäischen Mehrwert schaffen. Die bisherigen Erfahrungen mit der sozialen Konditionalität zeigen allerdings, dass sie vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand erzeugt. Die Bundesregierung plädiert deshalb dafür, die Durchsetzung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften EU-weit durch wirksame fachrechtliche Kontroll- und Sanktionssysteme sicherzustellen und die soziale Konditionalität nicht fortzuführen. Bei der Ausgestaltung der künftigen EU-rechtlichen Anforderungen an die Schutzpraktiken (Farm Stewardship) kommt es darauf an, dass Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten bei Aufrechterhaltung des erforderlichen Ambitionsniveaus vermieden werden. Die Bundesregierung sieht hier noch Klärungsbedarf, insbesondere bezüglich konkreter EU-Vorgaben zur nationalen Ausgestaltung der Schutzpraktiken, aber auch zu deren Zusammenspiel mit den Agrarumwelt- und Klimaaktionen. Es wird auch die Aufgabe der Europäischen Kommission sein, bei der Prüfung der künftigen Pläne zur Vorbereitung der Genehmigung durch den Rat ein vergleichbares Ambitionsniveau in den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Das erfolgreiche Programm LEADER soll nach den Vorschlägen der EU-Kommission weiterhin innerhalb der GAP umgesetzt werden. Zuständig sind die Länder. Zur Verankerung der ländlichen Entwicklung innerhalb des deutschen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans (NRPP) stimmt sich die Bundesregierung derzeit ab. Die Bundesregierung prüft noch den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein „rural target“, wonach mindestens 10 Prozent der freien Mittel des NRPP für ländliche Räume eingesetzt werden sollen. Damit könnte die Bedeutung der ländlichen Räume im künftigen EU-Fördersystem gestärkt und sichtbar verankert werden.

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