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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von der Europäischen Union geführten Operation European Union Naval Force ASPIDES (EUNAVFOR ASPIDES)

dip / drucksache 30.09.2026 · WP 21 · 21/8294 · Antrag · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von der Europäischen Union geführten Operation European Union Naval Force ASPIDES (EUNAVFOR ASPIDES) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8294 21. Wahlperiode 30.09.2026 Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von der Europäischen Union geführten Operation European Union Naval Force ASPIDES (EUNAVFOR ASPIDES) Der Deutsche Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 30. September 2026 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von der Europäischen Union (EU) geführten Operation European Union Naval Force ASPIDES (EUNAVFOR ASPIDES) zu. 2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage a) der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), insbesondere Resolutionen 2216 (2015), 2624 (2022), 2707 (2023), 2722 (2024), 2739 (2024), 2768 (2025), 2812 (2026) und 2826 (2026); b) des Beschlusses (GASP) 2024/583 des Rates der EU vom 8. Februar 2024, des Beschlusses (GASP) 2024/632 des Rates der EU vom 19. Februar 2024, des Beschlusses (GASP) 2025/334 des Rates der EU vom 14. Februar 2025, des Beschlusses (GASP) 2026/439 des Rates der EU vom 23. Februar 2026 und des Beschlusses (GASP) 2026/778 des Rates der EU vom 30. März 2026; c) des Seerechtsübereinkommens der VN von 1982 und des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt; d) der Regeln des allgemeinen Völkerrechts, insbesondere des völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Selbstverteidigungsrechts zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und Besatzungen; e) des Einverständnisses der Regierung des jeweiligen Anrainerstaats zur Durchführung des Auftrags in seinen Hoheitsgewässern. Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an EUNAVFOR ASPIDES im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Für alle im Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES eingesetzten seegehenden Einheiten gilt die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 3. Auftrag und Aufgaben Gemäß den Beschlüssen des Rates der EU ist EUNAVFOR ASPIDES beauftragt, zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beizutragen. Dies beinhaltet die Unterstützung des sicheren Transits der Schifffahrtsindustrie, insbesondere im südlichen Roten Meer und durch den Bab al-Mandab. Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich für die Bundeswehr unter anderem folgende Aufgaben: a) Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe auf See im gemäß Nummer 7 beschränkten Einsatzgebiet bei uneingeschränkter Beachtung der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit; b) Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet; c) Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung (Maritime Situational Awareness) im gesamten Einsatzgebiet; d) Abstimmung, Kooperation, Informationsaustausch und logistische Unterstützung mit internationalen Verbündeten und Partnern; e) Information über verdächtige Aktivitäten im Zusammenhang mit kritischen Unterseeinfrastrukturen erheben und austauschen. 4. Einzusetzende Fähigkeiten Für die deutsche Beteiligung werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgehalten: - Führung; - Wirken gegen Ziele in der Luft, über, auf und unter Wasser; - Sicherung und Schutz; - Militärisches Nachrichtenwesen; - Aufklärung; - Führungsunterstützung; - Einsatzunterstützung; - Sanitätsdienstliche Versorgung; - Zivil-militärische Kooperation. 5. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an EUNA- VFOR ASPIDES die genannten Fähigkeiten anzuzeigen. Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die unter Nummer 2 genannten maßgeblichen völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen gegeben sind, und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2027. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 6. Status und Rechte Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht, insbesondere nach - den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen; - den zwischen der EU beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland und der Regierungen der Staaten, deren Gebiet insbesondere zu Zwecken der Vorausstationierung, des Zugangs, der Versorgung sowie der Einsatzdurchführung genutzt wird, getroffenen beziehungsweise zu treffenden Vereinbarungen. Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihres Auftrages das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUNAVFOR ASPIDES-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt. 7. Einsatzgebiet Das Einsatzgebiet umfasst die Meerenge Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf sowie den darüberliegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolgt nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat. Es gelten die Regeln des Seerechtsübereinkommens. Die exekutive Aufgabe des Schutzes von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe ist im Seegebiet nördlich des Breitengrades von Maskat im Golf von Oman, in der Straße von Hormus und im Persischen Golf nicht auszuüben und somit ausgeschlossen. Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung nach den Regeln des Seerechtsübereinkommens bzw. mit Zustimmung des jeweiligen Staates bei Meerengen genutzt werden. Im Übrigen richten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen. Kräfte des deutschen Kontingents werden in den Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben der EU sowie multinationaler Partner eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist. Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks Vorausstationierung, Zugang, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung von den Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes. 8. Personaleinsatz Es können insgesamt bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Im Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES teil. Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. 9. Kosten und Finanzierung Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR ASPIDES werden für den Zeitraum 1. November 2026 bis 31. Oktober 2027 voraussichtlich insgesamt rund 18,9 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2026 rund 3,1 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2027 rund 15,8 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben ist im Bundeshaushalt 2026 und wird im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen. Begründung I. Politische Rahmenbedingungen Die Sicherheitslage im Roten Meer sowie in der Meerenge Bab al-Mandab bleibt angespannt. Die radikalislamische und mit Iran verbündete Huthi-Miliz hat seit Mitte November 2023 aus von ihr kontrollierten Gebieten in Jemen wiederholt Angriffe auf die internationale Schifffahrt, insbesondere im Roten Meer und der Meerenge Bab al-Mandab, ausgeübt. Nach einer vorübergehenden Pause richten sich die erneuten Angriffe gegen die Freiheit und Sicherheit der Schifffahrt, den internationalen Handel und die Stabilität in einer ohnehin volatilen Region. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) hat am 10. Januar 2024 die Resolution 2722 (2024) angenommen, welche die Angriffe der Huthi-Miliz auf Handels- und Marineschiffe seit dem 19. November 2023 verurteilt und bekräftigt, dass die Ausübung von Schifffahrtsrechten und -freiheiten gemäß dem Völkerrecht geachtet werden muss. In Resolution 2826 (2026) hat der VN-Sicherheitsrat am 14. Juli 2026 das Mandat zur Berichterstattung über Angriffe der Huthi-Miliz auf Schiffe im Seegebiet des Roten Meeres bis zum 15. Januar 2027 verlängert. Der Kampf gegen Israel ist essentieller Bestandteil der Ideologie der Huthi-Miliz. Infolge der militärischen Auseinandersetzungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, Israel und Iran hat sie die Wiederaufnahme von Angriffen auf Schiffe mit Israel-Bezug angekündigt. Seit Juli 2026 hat sie überdies wiederholt Angriffe auf Schiffe mit Bezug zu Saudi-Arabien ausgeführt. Im Zuge ihrer im September 2026 begonnenen Militäroffensive hat die Huthi-Miliz den bislang noch unter Regierungskontrolle stehenden Teil der jemenitischen Rotmeerküste am Bab Al-Mandab zwischen Rotem Meer und Indischem Ozean unter ihre Kontrolle gebracht. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Dabei wird die Huthi-Miliz sowohl politisch als auch militärisch maßgeblich von Iran unterstützt, der sie als einziges Land als Vertreterin von Jemen anerkennt. Die iranischen Revolutionsgarden hatten zuvor bereits mit der Wiederaufnahme von Angriffen durch die Huthi-Miliz gedroht, sollten die USA iranische Energieinfrastruktur angreifen. Iran trägt vor diesem Hintergrund erhebliche Mitverantwortung für das gewaltsame Vorgehen der Huthi-Miliz gegen Israel und die internationale Schifffahrt im Roten Meer und Bab al-Mandab. Das durch die Angriffe und Blockaden der Huthi-Miliz betroffene Gebiet im Roten Meer und Golf von Aden ist ein maritimer Raum von besonderer geostrategischer Bedeutung für die internationale Handelsschifffahrt. Die Handelsroute durch das Rote Meer ist die kürzeste Verbindung zwischen Asien und Europa mit einem Volumen von 15 Prozent des weltweiten maritimen Handels vor Beginn der Angriffe Im Lichte der dynamischen Lageveränderungen besteht die Gefährdung dieser internationalen Seehandelsrouten unvermindert fort und hat sich in ihrer Wirkung weiter verschärft. Die von der Huthi-Miliz verhängte Seeblockade gegen Saudi-Arabien im Roten Meer zeigt ihre Wirkung: saudische Schiffe meiden gegenwärtig die Meerenge von Bab al-Mandab. Stattdessen erfolgen die Ölexporte über den Suezkanal und das Mittelmeer sowie das Kap der guten Hoffnung. Aufgrund der anhaltend prekären Sicherheitslage umfährt auch ein Teil der deutschen und europäischen Schiffe das Rote Meer weiträumig über das Kap der guten Hoffnung. Dadurch kommt es zu erhöhten Frachtzeiten, die dadurch entstehenden Kosten werden durch Reedereien und Unternehmen letztlich an den Endverbraucher weitergegeben. Zudem droht diese erhebliche Verlängerung des Transportwegs einen zusätzlichen Energiepreisschock auszulösen. Darüber hinaus besteht weiterhin die Gefahr von beabsichtigten Schäden oder Kollateralschäden an kritischer Infrastruktur im Einsatzgebiet. Über die Meerenge des Golfs von Aden und das Rote Meer verlaufen wichtige Unterseedatenkabel zwischen Asien und Europa. Die Huthi-Miliz hat nicht nur substanzielle Unterstützung aus Iran erhalten, sie hat auch Netzwerke zu militanten nichtstaatlichen Akteuren in Ostafrika ausgebaut. Insbesondere unterhält sie Verbindungen zur islamistischen Terrormiliz Al-Shabab in Somalia, u. a. in den Bereichen Waffenschmuggel und Ausbildung. Ein engeres Zusammenwirken von Huthi und Al-Shabab würde das Risiko gewaltsamer Angriffe im Golf von Aden weiter erhöhen. Deutschland ist in enger Kooperation mit seinen EU-Partnern weiterhin bereit, einen wirksamen Beitrag zum Schutz deutscher und europäischer Interessen zu leisten. Die EU-Präsenz in Form von EUNAVFOR ASPIDES bleibt angesichts der volatilen Sicherheitslage wichtig. Die EU zeigt damit, dass sie willens und in der Lage ist, Verantwortung zu übernehmen. Sie sendet damit auch ein positives Signal transatlantischer Lastenteilung. EUNAVFOR ASPIDES steht im Einklang mit dem Strategischen Kompass der EU, der maritimen Sicherheitsstrategie der EU sowie der EU-Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum. II. Rolle des militärischen Beitrages von EUNAVFOR ASPIDES Der Schiffsverkehr durch das Einsatzgebiet im Roten Meer und den Bab al-Mandab war zuletzt infolge der verbesserten Sicherheitslage für europäische und deutsche Schiffe recht konstant, verbleibt aber auf etwa der Hälfte des Vorkrisenniveaus. Die Huthi-Miliz hat ihre Angriffe auf Israel und Saudi-Arabien sowie Schiffe mit Bezug zu Israel und Saudi-Arabien wieder aufgenommen. Diese stellen unverändert eine massive Bedrohung für die maritime Sicherheit in der Region und die freie Schifffahrt dar. Die Huthi-Miliz hat im vergangenen Mandatszeitraum weiterhin nachgewiesen, dass sie sowohl in der Luft mit Anti-Schiffs-Raketen, ballistischen Raketen und Drohnen als auch auf dem Wasser mit bemannten und unbemannten Booten ergänzende Angriffe auf die internationale Schifffahrt ausführen kann. Für eine nachhaltige Lösung der maritimen Sicherheit im Einsatzgebiet bedarf es eines integrierten Ansatzes. Es bleibt unverändert das strategische Ziel, Sicherheit und Freiheit der Schifffahrt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit maritimen Akteuren im Einsatzgebiet sicherzustellen. Mit EUNAVFOR ASPIDES hält die EU eine defensive, auf die Abwehr multidimensionaler Angriffe angelegte, robuste Operation mit exekutiven Befugnissen zur Abwehr von Angriffen auf Schiffe aufrecht. EUNAVFOR ASPIDES hat den Auftrag, zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beizutragen. Dies beinhaltet den sicheren Transit der Schifffahrtindustrie, insbesondere im südlichen Roten Meer und in der Meerenge Bab al-Mandab. Die V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Begleitung von Schiffen, der Aufbau eines maritimen Lagebildes, inklusive zur sog. Schattenflotte, im engen Austausch mit unseren Partnern und die Führung aus dem Operativen Hauptquartier in Larissa werden durch die Operation geleistet. EUNAVFOR ASPIDES koordiniert sich eng mit den von den Vereinigten Staaten von Amerika angeführten Combined Maritime Forces sowie der bereits in der Region befindlichen maritimen EU-Operation EUNAVFOR ATALANTA und dem EU-geführten Maritime Security Centre Indian Ocean (MSC-IO) in Brest. Ebenfalls ist eine enge Koordinierung zwischen EUNAVFOR ASPIDES mit der französisch-britisch geführten Multinational Military Mission for the Strait of Hormuz (MMMSoH) und darüber hinaus mit der saudi-arabisch geführten Multinational Maritime Defense Coalition (MMDC) zweckdienlich, sobald diese vollständig etabliert sind. Die jeweils 2026 initiierten Initiativen MMMSoH und MMDC verfolgen komplementär zu EUNAVFOR ASPIDES das Ziel, einen Beitrag zur Sicherung der freien Handelsschifffahrt in der Region zu leisten. Seit Beginn der Operation beteiligt sich Deutschland mit der Gestellung von Stabspersonal an EUNAVFOR AS- PIDES. Zunächst hat sich die Bundesregierung mit der Fregatte HESSEN an der Operation beteiligt. Seit Ende Oktober 2024 leistet Deutschland mit der Gestellung eines Flugzeugs zur Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung (Maritime Situational Awareness) einen wertvollen Beitrag zur Operation. Im Mandatszeitraum wird sich Deutschland weiterhin mit Stabspersonal und der Gestellung eines Flugzeugs zur luftgestützten Seeraumüberwachung an EUNAVFOR ASPIDES beteiligen. Die personelle Obergrenze des Mandats von 350 Soldatinnen und Soldaten ermöglicht weiterhin auch die Beteiligung mit einer seegehenden Einheit. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/334 des Rates der EU vom 14. Februar 2025 wurde der Auftrag der Operation zur Erhebung und zum Austausch von Informationen, inklusive zur sog. Schattenflotte, erweitert. Mit dem Beschluss (GASP) 2026/778 des Rates der EU vom 30. März 2026 wurde der Auftrag der Operation insbesondere um die Erhebung und den Austausch von Information über verdächtige Aktivitäten im Zusammenhang mit kritischen Unterseeinfrastrukturen erweitert. Die Seegebiete im Mandatsgebiet und ihre Sicherheit sind unerlässlich für den freien und globalen Handel. EUNAVFOR ASPIDES stärkt hierfür die europäische Präsenz im Roten Meer und in der Meerenge Bab al- Mandab und ist ein Zeichen europäischer Verantwortungsübernahme in der Region. III. Weiteres Engagement der Bundesregierung Die Beteiligung der Bundeswehr an EUNAVFOR ASPIDES bettet sich in einen breiten integrierten und regionalpolitischen Ansatz der Bundesregierung ein. Am Horn von Afrika beteiligt sich die Bundesregierung an der zivilen Ausbildungsmission EUCAP Somalia, die unter anderem die Kapazitäten somalischer Institutionen im Bereich der maritimen Sicherheit stärkt. Auf EU- Ebene unterstützt die Bundesregierung die EU-Sonderbeauftragten für die Golfregion sowie für das Horn von Afrika dabei, regionale Initiativen wie den Djibouti Code of Conduct oder den Red Sea Council zu stärken. Die Deeskalation maritimer Spannungen und regionale Vertrauensbildung bleiben wichtige Bestandteile des diplomatischen Engagements der Bundesregierung in der Region und gegenüber betroffenen Anrainerstaaten. Aus Mitteln der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung wird seit Dezember 2023 ein Projekt zur Einbettung einer zivilen Trainings- und Beratungskomponente innerhalb der von Bahrain aus durch die Vereinigten Staaten von Amerika geführten „Combined Maritime Forces“ gefördert. Dieses Projekt zielt auf die Unterstützung bestehender Koordinierungsstrukturen, der Stärkung des Informationsaustausches sowie dem Aufbau von Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen zur Stärkung der maritimen Sicherheit und Verbesserung der Fähigkeiten zur See- und Küstenüberwachung im Roten Meer, Persischen Golf und vor der Ostküste Afrikas ab. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus aus Mitteln der Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung des Auswärtigen Amts Maßnahmen in Jemen, die darauf ausgerichtet sind, unter Leitung der VN eine verhandelte politische Friedenslösung zu erreichen. Im Jahr 2026 wurden bisher rund 5,9 Millionen Euro bereitgestellt. Dazu gehören die Unterstützung des Büros des Sondergesandten der VN in Jemen, Kofinanzierung des Überprüfungs- und Inspektionsmechanismus‘ der Vereinten Nationen, vertrauensbildende Maßnahmen sowie aus V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Mitteln des Auswärtigen Amtes bzw. des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Stärkung guter, kommunaler Regierungsführung. Deutschland hat im Jahr 2025 insgesamt 49 Millionen Euro für Kriseninstrumente im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt und wird 2026 voraussichtlich bis zu 20 Millionen Euro für humanitäre Hilfe bereitstellen. Das Engagement der Bundesregierung ist jedoch aufgrund der zunehmenden Einschränkungen und Bedrohungen in den von der Huthi-Miliz kontrollierten Gebieten rückläufig. Die Bundesregierung hat die bilateralen Maßnahmen, die durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) über eigene, lokale Mitarbeiter in den von der Huthi-Miliz kontrollierten Gebieten umgesetzt wurden, eingestellt. Diese wurden zum Teil auf die Gebiete der international anerkannten Regierung Jemens umgesteuert. Darüber hinaus hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihr Landesbüro ebenfalls in den Süden Jemens verlegt. Da rund zwei Drittel der jemenitischen Bevölkerung (ca. 22,3 Millionen Menschen) aufgrund des Bürgerkrieges von Armut und Hunger betroffen und auf Unterstützung angewiesen sind, werden lebensrettende Maßnahmen (insb. humanitäre Hilfe) mit den VN und internationalen Hilfsorganisationen in den von der Huthi-Miliz kontrollierten Gebieten nur unter strengen Auflagen sowie in den von der international anerkannten Regierung Jemens kontrollierten südlichen Landesteilen nach den regulären Verfahren der humanitären Hilfe umgesetzt. EUNAVFOR ASPIDES wird auch von Deutschlands Partnern, deren Interessen durch die Angriffe der Huthi- Miliz unmittelbar betroffen sind, gewürdigt. Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig zu den laufenden Einsätzen der Bundeswehr. Die Überprüfung der Einsätze erfolgt im Kontext der in der Regel jährlichen Mandatsentscheidungen. Einsätze der Streitkräfte werden darüber hinaus im Rahmen von multinationalen strategischen Überprüfungen stetig evaluiert. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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