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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1372)

dip / drucksache 08.10.2025 · WP 21 · 21/2119 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1372) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2119 21. Wahlperiode 08.10.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung – Drucksache 21/1372 – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES A. Problem Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union (EU) geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES mit bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 31. Oktober 2026. Die Bundesregierung begründet ihren Antrag damit, dass die Huthi-Miliz seit Mitte November 2023 aus von ihr kontrollierten Gebieten in Jemen Angriffe auf die internationale Schifffahrt, insbesondere im Roten Meer und in der Meerenge Bab al-Mandab, führt, welche sich insbesondere gegen den internationalen Handel, die Sicherheit des Seeverkehrs und die Stabilität in einer ohnehin volatilen Region richten. Auftrag der Operation sei es, zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beizutragen. Dies beinhalte die Unterstützung des sicheren Transits der Schifffahrtsindustrie, insbesondere im südlichen Roten Meer und durch den Bab al-Mandab. Im Rahmen dieses Auftrages ergäben sich für die Bundeswehr u. a. folgende Aufgaben: Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe auf See im Einsatzgebiet bei uneingeschränkter Beachtung der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit; Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet; Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung im gesamten Einsatzgebiet; Abstimmung, Kooperation, Informationsaustausch und logistische Unterstützung. Für die deutsche Beteiligung werden laut Antrag folgende militärische Fähigkeiten bereitgehalten: Führung; Wirken gegen Ziele in der Luft, über, auf und unter Wasser; Sicherung und Schutz; Militärisches Nachrichtenwesen; Aufklärung; Führungsunterstützung; Einsatzunterstützung; sanitätsdienstliche Versorgung; zivilmilitärische Kooperation. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), insbesondere der Resolutionen 2216 (2015), 2624 (2022), 2707 (2023) und 2722 (2024), des Beschlusses 2024/583/GASP und des Beschlusses (GASP) 2025/334 des Rates der Europäischen Union vom 14. Februar 2025 sowie der diese Beschlüsse inhaltlich im Wesentlichen fortschreibenden Folgebeschlüsse, des Seerechtsübereinkommens der VN von 1982 und des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt, der Regeln des allgemeinen Völkerrechts, insbesondere des völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Selbstverteidigungsrechts zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und Besatzungen, und des Einverständnisses der Regierung des jeweiligen Anrainerstaates zur Durchführung des Auftrags in seinen Hoheitsgewässern. Die deutschen Streitkräfte handelten bei der Beteiligung an EUNAVFOR ASPIDES im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Für alle im Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES eingesetzten seegehenden Einheiten gelte die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen. Die eingesetzten Kräfte haben laut Antrag der Bundesregierung das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt zur Durchsetzung ihrer Aufträge. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und werde durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUNAVFOR-AS- PIDES-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet von EUNAVFOR ASPIDES umfasse die Meerenge von Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf sowie den darüber liegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolge nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat. Die Regeln des Seerechtsübereinkommens würden gelten. Angrenzende Räume wie Küstengewässer könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung nach den Regeln des Seerechtsübereinkommens bzw. mit Zustimmung des jeweiligen Staates bei Meerengen genutzt werden. Im Übrigen richteten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen. Kräfte des deutschen Kontingents würden in den Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben der EU sowie multinationaler Partner eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig sei. B. Lösung Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Keine. D. Kosten Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/1372 anzunehmen. Berlin, den 8. Oktober 2025 Der Auswärtige Ausschuss Armin Laschet Vorsitzender Alexander Radwan Berichterstatter Gerold Otten Berichterstatter Aydan Özoğuz Berichterstatterin Lamya Kaddor Berichterstatterin Cansu Özdemir Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Alexander Radwan, Gerold Otten, Aydan Özoğuz, Lamya Kaddor und Cansu Özdemir I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/1372 in seiner 20. Sitzung am 10. September 2025 beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union (EU) geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES mit bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 31. Oktober 2026. Die Bundesregierung begründet ihren Antrag damit, dass die Huthi-Miliz seit Mitte November 2023 aus von ihr kontrollierten Gebieten in Jemen Angriffe auf die internationale Schifffahrt, insbesondere im Roten Meer und in der Meerenge Bab al-Mandab, führt, welche sich insbesondere gegen den internationalen Handel, die Sicherheit des Seeverkehrs und die Stabilität in einer ohnehin volatilen Region richten. Auftrag der Operation sei es, zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beizutragen. Dies beinhalte die Unterstützung des sicheren Transits der Schifffahrtsindustrie, insbesondere im südlichen Roten Meer und durch den Bab al-Mandab. Im Rahmen dieses Auftrages ergäben sich für die Bundeswehr u. a. folgende Aufgaben: Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe auf See im Einsatzgebiet bei uneingeschränkter Beachtung der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit; Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet; Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung im gesamten Einsatzgebiet; Abstimmung, Kooperation, Informationsaustausch und logistische Unterstützung. Für die deutsche Beteiligung werden laut Antrag folgende militärische Fähigkeiten bereitgehalten: Führung; Wirken gegen Ziele in der Luft, über, auf und unter Wasser; Sicherung und Schutz; Militärisches Nachrichtenwesen; Aufklärung; Führungsunterstützung; Einsatzunterstützung; sanitätsdienstliche Versorgung; zivilmilitärische Kooperation. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), insbesondere der Resolutionen 2216 (2015), 2624 (2022), 2707 (2023) und 2722 (2024), des Beschlusses 2024/583/GASP und des Beschlusses (GASP) 2025/334 des Rates der Europäischen Union vom 14. Februar 2025 sowie der diese Beschlüsse inhaltlich im Wesentlichen fortschreibenden Folgebeschlüsse, des Seerechtsübereinkommens der VN von 1982 und des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt, der Regeln des allgemeinen Völkerrechts, insbesondere des völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Selbstverteidigungsrechts zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und Besatzungen, und des Einverständnisses der Regierung des jeweiligen Anrainerstaates zur Durchführung des Auftrags in seinen Hoheitsgewässern. Die deutschen Streitkräfte handelten bei der Beteiligung an EUNAVFOR ASPIDES im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Für alle im Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES eingesetzten seegehenden Einheiten gelte die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen. Die eingesetzten Kräfte haben laut Antrag der Bundesregierung das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt zur Durchsetzung ihrer Aufträge. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und werde durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUNAVFOR-ASPIDES-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet von EUNAVFOR ASPIDES umfasse die Meerenge von Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf sowie den darüber liegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolge nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat. Die Regeln des Seerechtsübereinkommens würden gelten. Angrenzende Räume wie Küstengewässer könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung nach den Regeln des Seerechtsübereinkommens bzw. mit Zustimmung des jeweiligen Staates bei Meerengen genutzt werden. Im Übrigen richteten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen. Kräfte des deutschen Kontingents würden in den Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben der EU sowie multinationaler Partner eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig sei. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/1372 in seiner 7. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/1372 in seiner 9. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/1372 in seiner 7. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/1372 in seiner 6. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/1372 in seiner 8. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. Berlin, den 8. Oktober 2025 Alexander Radwan Berichterstatter Gerold Otten Berichterstatter Aydan Özoğuz Berichterstatterin Lamya Kaddor Berichterstatterin Cansu Özdemir Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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