Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1372)
Text
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1372)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2119
21. Wahlperiode 08.10.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 21/1372 –
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch
die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES
A. Problem
Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union (EU) geführten Operation
EUNAVFOR ASPIDES mit bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten längstens bis
zum 31. Oktober 2026.
Die Bundesregierung begründet ihren Antrag damit, dass die Huthi-Miliz seit
Mitte November 2023 aus von ihr kontrollierten Gebieten in Jemen Angriffe auf
die internationale Schifffahrt, insbesondere im Roten Meer und in der Meerenge
Bab al-Mandab, führt, welche sich insbesondere gegen den internationalen
Handel, die Sicherheit des Seeverkehrs und die Stabilität in einer ohnehin volatilen
Region richten.
Auftrag der Operation sei es, zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur
Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beizutragen. Dies beinhalte die
Unterstützung des sicheren Transits der Schifffahrtsindustrie, insbesondere im
südlichen Roten Meer und durch den Bab al-Mandab. Im Rahmen dieses Auftrages
ergäben sich für die Bundeswehr u. a. folgende Aufgaben: Schutz von Schiffen
gegen multidimensionale Angriffe auf See im Einsatzgebiet bei
uneingeschränkter Beachtung der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit;
Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet; Sicherstellung der Er- und
Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung im gesamten
Einsatzgebiet; Abstimmung, Kooperation, Informationsaustausch und logistische
Unterstützung.
Für die deutsche Beteiligung werden laut Antrag folgende militärische
Fähigkeiten bereitgehalten: Führung; Wirken gegen Ziele in der Luft, über, auf und unter
Wasser; Sicherung und Schutz; Militärisches Nachrichtenwesen; Aufklärung;
Führungsunterstützung; Einsatzunterstützung; sanitätsdienstliche Versorgung;
zivilmilitärische Kooperation.
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der einschlägigen
Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), insbesondere der
Resolutionen 2216 (2015), 2624 (2022), 2707 (2023) und 2722 (2024), des
Beschlusses 2024/583/GASP und des Beschlusses (GASP) 2025/334 des Rates der
Europäischen Union vom 14. Februar 2025 sowie der diese Beschlüsse inhaltlich
im Wesentlichen fortschreibenden Folgebeschlüsse, des
Seerechtsübereinkommens der VN von 1982 und des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur
Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der
Seeschifffahrt, der Regeln des allgemeinen Völkerrechts, insbesondere des
völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Selbstverteidigungsrechts zur Abwehr eines
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und
Besatzungen, und des Einverständnisses der Regierung des jeweiligen Anrainerstaates zur
Durchführung des Auftrags in seinen Hoheitsgewässern. Die deutschen
Streitkräfte handelten bei der Beteiligung an EUNAVFOR ASPIDES im Rahmen und
nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des
Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Für alle im Rahmen von EUNAVFOR
ASPIDES eingesetzten seegehenden Einheiten gelte die völkerrechtliche
Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen.
Die eingesetzten Kräfte haben laut Antrag der Bundesregierung das Recht zur
Anwendung militärischer Gewalt zur Durchsetzung ihrer Aufträge. Die
Anwendung militärischer Gewalt erfolge auf der Grundlage und im Rahmen des
Völkerrechts und werde durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasse den
Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUNAVFOR-AS-
PIDES-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung
bleibe unberührt.
Das Einsatzgebiet von EUNAVFOR ASPIDES umfasse die Meerenge von Bab
al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im
Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im
Persischen Golf sowie den darüber liegenden Luftraum. Ein Einsatz in
Hoheitsgewässern erfolge nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat. Die
Regeln des Seerechtsübereinkommens würden gelten. Angrenzende Räume wie
Küstengewässer könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des
Zugangs und der Versorgung nach den Regeln des Seerechtsübereinkommens
bzw. mit Zustimmung des jeweiligen Staates bei Meerengen genutzt werden. Im
Übrigen richteten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden
internationalen Bestimmungen. Kräfte des deutschen Kontingents würden in den
Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben der EU sowie
multinationaler Partner eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig
sei.
B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/1372 anzunehmen.
Berlin, den 8. Oktober 2025
Der Auswärtige Ausschuss
Armin Laschet
Vorsitzender
Alexander Radwan
Berichterstatter
Gerold Otten
Berichterstatter
Aydan Özoğuz
Berichterstatterin
Lamya Kaddor
Berichterstatterin
Cansu Özdemir
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Alexander Radwan, Gerold Otten, Aydan Özoğuz, Lamya
Kaddor und Cansu Özdemir
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/1372 in seiner 20. Sitzung am 10. September 2025
beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Recht
und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe,
dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß § 96 GO-BT dem
Haushaltsausschuss überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch
die Europäische Union (EU) geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES mit bis zu 350 Soldatinnen und
Soldaten längstens bis zum 31. Oktober 2026.
Die Bundesregierung begründet ihren Antrag damit, dass die Huthi-Miliz seit Mitte November 2023 aus von ihr
kontrollierten Gebieten in Jemen Angriffe auf die internationale Schifffahrt, insbesondere im Roten Meer und in
der Meerenge Bab al-Mandab, führt, welche sich insbesondere gegen den internationalen Handel, die Sicherheit
des Seeverkehrs und die Stabilität in einer ohnehin volatilen Region richten.
Auftrag der Operation sei es, zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im
Einsatzgebiet beizutragen. Dies beinhalte die Unterstützung des sicheren Transits der Schifffahrtsindustrie,
insbesondere im südlichen Roten Meer und durch den Bab al-Mandab. Im Rahmen dieses Auftrages ergäben sich für die
Bundeswehr u. a. folgende Aufgaben: Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe auf See im
Einsatzgebiet bei uneingeschränkter Beachtung der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit;
Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet; Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes
inklusive luftgestützter Aufklärung im gesamten Einsatzgebiet; Abstimmung, Kooperation, Informationsaustausch und
logistische Unterstützung.
Für die deutsche Beteiligung werden laut Antrag folgende militärische Fähigkeiten bereitgehalten: Führung;
Wirken gegen Ziele in der Luft, über, auf und unter Wasser; Sicherung und Schutz; Militärisches Nachrichtenwesen;
Aufklärung; Führungsunterstützung; Einsatzunterstützung; sanitätsdienstliche Versorgung; zivilmilitärische
Kooperation.
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen (VN), insbesondere der Resolutionen 2216 (2015), 2624 (2022), 2707 (2023) und 2722
(2024), des Beschlusses 2024/583/GASP und des Beschlusses (GASP) 2025/334 des Rates der Europäischen
Union vom 14. Februar 2025 sowie der diese Beschlüsse inhaltlich im Wesentlichen fortschreibenden
Folgebeschlüsse, des Seerechtsübereinkommens der VN von 1982 und des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur
Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt, der Regeln des allgemeinen
Völkerrechts, insbesondere des völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Selbstverteidigungsrechts zur Abwehr
eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und Besatzungen, und des
Einverständnisses der Regierung des jeweiligen Anrainerstaates zur Durchführung des Auftrags in seinen
Hoheitsgewässern. Die deutschen Streitkräfte handelten bei der Beteiligung an EUNAVFOR ASPIDES im Rahmen und
nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des
Grundgesetzes. Für alle im Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES eingesetzten seegehenden Einheiten gelte die
völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen.
Die eingesetzten Kräfte haben laut Antrag der Bundesregierung das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt
zur Durchsetzung ihrer Aufträge. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge auf der Grundlage und im Rahmen
des Völkerrechts und werde durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasse den Einsatz militärischer
Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUNAVFOR-ASPIDES-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur
individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt.
Das Einsatzgebiet von EUNAVFOR ASPIDES umfasse die Meerenge von Bab al-Mandab und die Straße von
Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf
von Oman und im Persischen Golf sowie den darüber liegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern
erfolge nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat. Die Regeln des Seerechtsübereinkommens
würden gelten. Angrenzende Räume wie Küstengewässer könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu
Zwecken des Zugangs und der Versorgung nach den Regeln des Seerechtsübereinkommens bzw. mit Zustimmung des
jeweiligen Staates bei Meerengen genutzt werden. Im Übrigen richteten sich Transit- und Überflugrechte nach
den bestehenden internationalen Bestimmungen. Kräfte des deutschen Kontingents würden in den
Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben der EU sowie multinationaler Partner eingesetzt, soweit dies
zur Auftragserfüllung notwendig sei.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/1372 in seiner 7. Sitzung
am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/1372 in seiner 9. Sitzung am 8. Oktober 2025
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/1372 in seiner
7. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache
21/1372 in seiner 6. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/1372 in seiner 8. Sitzung am 8. Oktober 2025
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Berlin, den 8. Oktober 2025
Alexander Radwan
Berichterstatter
Gerold Otten
Berichterstatter
Aydan Özoğuz
Berichterstatterin
Lamya Kaddor
Berichterstatterin
Cansu Özdemir
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Alexander Radwan (Berichterstattung)
- authored ← Auswärtiger Ausschuss
- authored ← Aydan Özoguz (Berichterstattung)
- authored ← Cansu Özdemir (Berichterstattung)
- authored ← Gerold Otten (Berichterstattung)
- authored ← Lamya Kaddor (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES (Beschlussempfehlung und Bericht)