Situation der Seeleute im Persischen Golf und im Roten Meer
Text
Situation der Seeleute im Persischen Golf und im Roten Meer
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7875
21. Wahlperiode 07.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina
Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Maren Kaminski, Jan Krampe,
Charlotte Antonia Neuhäuser, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Situation der Seeleute im Persischen Golf und im Roten Meer
Die in der internationalen Schifffahrt tätigen Seeleute transportieren nach
Volumen 90 Prozent des globalen Handels (www.ics-shipping.org/resource/
seafarerworkforce-report-2026-executive-summary). Viele Seeleute kommen aus dem
Globalen Süden, zum Beispiel aus den Philippinen oder aus Indien (Seafarer-W
orkforce-Report-2026-Executive-Summary.pdf). Sie sind dementsprechend auf
ihre Jobs angewiesen und oft vorsichtig, ihre Rechte einzufordern. Im Fall
internationaler Konflikte wie des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine oder
des US-amerikanischen Angriffskriegs auf Iran gehören sie zu den besonders
gefährdeten Gruppen.
In Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA und Israels
(vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (WD) EU 6 –
3000 – 030/26) vom 28. Februar 2026 hat Iran Schiffe angegriffen, die auf
dem Weg durch die Straße von Hormus sind. Der Schiffsverkehr durch die
Meerenge kam daraufhin fast vollständig zum Erliegen. Als Resultat saßen
zwischenzeitlich bis zu 20 000 Seeleute im Persischen Golf fest (www.imo.org/
en/mediacentre/pressbriefings/pages/imo-secretary-general-statement-strait-of-
hormuz-seafarer-deaths-unacceptable.aspx).
Im Memorandum of Understanding von Islamabad, das am 17. Juni 2026
unterzeichnet wurde, hat Iran zugesagt, die Straße von Hormus für die
Handelsschifffahrt für 60 Tage ohne die Erhebung von Gebühren wieder zu öffnen. Des
Weiteren wurden ein Waffenstillstand und das Ende der US-Blockade
iranischer Häfen vereinbart (www.presidency.ucsb.edu/documents/islamabad-memo
randum-understanding-between-the-united-states-america-and-the-islamic).
Am 7. Juli 2026 haben iranische Streitkräfte verschiedene Handelsschiffe in der
Straße von Hormus angegriffen. Die USA haben daraufhin die Luftangriffe auf
iranische Ziele wieder aufgenommen und erneut eine Blockade iranischer
Häfen erklärt. Iran griff daraufhin US-Basen und Infrastruktur der mit den USA
verbündeten Staaten der Region an. Die Lage ist volatil und wechselt zwischen
mehrtägigen Feuerpausen und Angriffen beider Seiten.
Die International Maritime Organization (IMO) kündigte nach der
Unterzeichnung des Islamabad Memorandums eine Rettungsaktion für die gestrandeten
Seeleute an. 11 000 Seeleute sollten evakuiert werden (www.imo.org/en/media
centre/pressbriefings/pages/imo-accounces-evacuation-plan-in-strait-of-hormu
z.aspx). Nach Schüssen auf ein Handelsschiff musste die Aktion am 25. Juni
2026 ausgesetzt werden (www.imo.org/en/mediacentre/pressbriefings/pages/sta
tement-on-the-attack-in-strait-of-hormuz-evacuation-plan-pause.aspx). Durch
die Wiederaufnahme der Feindseligkeiten konnten viele Schiffe und ihre
Besatzungen den Persischen Golf nicht verlassen. Angriffe auf Handelsschiffe finden
weiterhin statt. So wurde am 3. August 2026 das unter liberianischer Flagge
fahrende Massengutschiff (Bulker) „Minoan Pioneer“ von einem unbekannten
Geschoss getroffen. Ein Besatzungsmitglied wird infolgedessen vermisst
(www.seatrade-maritime.com/security/cargo-ship-struck-in-the-strait-of-ho
rmuz). Die IMO geht von rund 6 000 Seeleuten auf etwa 500 Schiffen aus, die
weiterhin hinter der Straße von Hormus festsitzen. 17 Seeleute sind bisher bei
Angriffen ums Leben gekommen, die Mehrheit davon aufgrund iranischer
Angriffe (www.theguardian.com/world/2026/aug/09/ordinary-seafarers-trapped-st
rait-of-hormuz-iran-strikes-killed). Die Angriffe der USA haben aber ebenfalls
das Leben unschuldiger Seeleute gekostet. So feuerte ein US-Flugzeug zwei
Raketen in den Maschinenraum der „MT Settebello“, eines Tankers unter der
Flagge von Palau. Drei indische Seeleute wurden dabei getötet (www.theguardi
an.com/world/2026/jun/11/delhi-issues-strong-protest-after-us-fire-kills-three-i
ndian-seafarers-in-gulf).
Die Lage der Seeleute auf den Schiffen im Persischen Golf ist äußerst prekär.
Zwar werden die meisten Schiffe von kleineren Booten von Land aus mit
Lebensmitteln versorgt, die meisten Seeleute können ihr Schiff aber nicht
verlassen. Einige Seeleute sind bereits seit Beginn des Krieges, also fast ein halbes
Jahr, im Persischen Golf gefangen (www.theguardian.com/world/2026/aug/09/
ordinary-seafarers-trapped-strait-of-hormuz-iran-strikes-killed). Die Seeleute
haben wenig Kontakt zu ihren Familien und kaum Internetzugang. Manche
Seeleute bekommen nur begrenzt Verpflegung und ernähren sich von einer
Mahlzeit am Tag. (www.nytimes.com/2026/08/04/business/iran-strait-hormuz-s
hipping-sailors.html). Um die geistige Gesundheit ihrer Besatzungen zu
schützen, ordnen einige Kapitäne an, sämtliche Aktivitäten gemeinsam auszuüben.
Berichten zufolge wird der Zugang zu Messern und anderen scharfen
Gegenständen stark eingeschränkt, um Selbstverletzungen zu verhindern (https://thew
eek.com/world-news/life-on-ships-stranded-in-the-persian-gulf).
Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte berichtet
von mindestens neun Schiffen, die von ihren Besitzern zurückgelassen wurden.
Mindestens 93 Besatzungsmitglieder wurden dabei ohne Unterstützung, ohne
Heimschaffung und ohne Heuer in einem fremden Krisengebiet zurückgelassen
(www.ohchr.org/en/press-briefing-notes/2026/07/stranded-hormuz-seafarers-ab
andoned-months-sea).
Als Reaktion auf die militärische Auseinandersetzung in der Straße von
Hormus verschifft Saudi-Arabien nun mehr als 70 Prozent seiner Ölexporte durch
den Hafen von Yanbu im Roten Meer (www.theguardian.com/world/2026/jul/2
8/asia-energy-oil-crisis-red-sea-blockade-houthis). Unter anderem um diesen
Exportweg zu stören, kündigten nach der erneuten Eskalation vom 7. Juli 2026
die mit Iran verbündeten Huthi-Milizen eine Blockade von saudischen Schiffen
in der Meerenge von Bab al-Mandab an (www.zdfheute.de/politik/ausland/huth
i-jemen-blockade-rotes-meer-saudi-arabien-100.html). Damit entsteht ein neuer
Gefahrenherd für die Besatzungen der Tanker und Frachtschiffe in der Region.
Am 11. August 2026 haben Unbekannte ein ägyptisches Frachtschiff unter
tansanischer Flagge in der Straße von Bab Al‑Mandab angegriffen. Beim ersten
Angriff wurden drei pakistanische und ein indonesischer Seemann getötet. Als
Rettungskräfte die Evakuierung des Schiffes einleiteten, folgte ein zweiter
Angriff, bei dem zwei der Rettungskräfte getötet wurden (www.france24.com/en/
middle-east/20260811-three-killed-in-suspected-houthi-attack-on-egyptian-shi
p-in-the-red-sea; www.aljazeera.com/news/2026/8/12/six-killed-in-houthi-attac
k-on-bab-al-mandeb-ship-yemens-government-says). Dieser Angriff, für den
Huthi-Milizen verantwortlich gemacht werden, unterstreicht, welcher Gefahr
die Arbeiterinnen und Arbeiter auf Schiffen und in Häfen der Region
ausgesetzt sind.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2026, knapp zwei Monate nach
Kriegsbeginn, mit der Annahme des Antrags „Deutschlands maritime
Wirtschaft stärken“ das Ziel bekräftigt, wieder mehr deutsch bereederte Schiffe
unter die deutsche Flagge zu bringen, und die Bundesregierung aufgefordert,
sich bei der Internationalen Arbeitsorganisation für die Verbesserung der
Arbeitsbedingungen von Seeleuten einzusetzen (Bundestagsdrucksache 21/5478;
Plenarprotokoll 21/74, S. 8854). Nach öffentlich zugänglichen Informationen
erstellt die deutsche Marineschifffahrtleitung fortlaufend Lagebilder, die
Schiffe mit deutschem Bezug in der Region erfassen und Bewertungen über die
drohende Gefahr für Schiffe unter deutscher Flagge in einzelnen „Areas of
Interest“ ausweisen. Nach Auffassung der Fragestellenden besteht jedoch ein
Ungleichgewicht: Für Schiffe und Ladungen gibt es Versicherungsdeckungen,
Risikozuschläge und die genannten militärische Lagebilder. Ob die Menschen an
Bord die ihnen tarifvertraglich und nach dem Seearbeitsübereinkommen
zustehenden Leistungen erhalten, ob für ihre Sicherheit und für ihre Heimschaffung
gesorgt wird, wird dagegen weder erhoben noch kontrolliert. Diese Kleine
Anfrage soll klären, welche Kenntnisse die Bundesregierung über die Lage dieser
Seeleute hat und welche Verantwortung sie für sie übernimmt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Schiffe unter deutscher Flagge, Schiffe in deutschem Eigentum
unter fremder Flagge, Schiffe unter deutschem Management befinden sich
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Persischen Golf oder in
Häfen der Anrainerstaaten (bitte jeweils gesondert ausweisen)?
a) Wie viele dieser Schiffe können nach Kenntnis der Bundesregierung
die Gewässer aufgrund der Sicherheitslage, fehlender
Versicherungsdeckung oder behördlicher Beschränkungen derzeit nicht verlassen
(bitte gesondert: Schiffe unter deutscher Flagge, Schiffe in
deutschem Eigentum unter fremder Flagge, Schiffe unter deutschem
Management, ausweisen)?
b) Wie viele Seeleute befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung
auf den genannten Schiffen (bitte für Schiffe unter deutscher Flagge,
Schiffe unter fremder Flagge in deutschem Eigentum oder
Management gesondert angeben; bitte jeweils nach Staatsangehörigkeit
aufschlüsseln; bitte für jede Teilangabe die Erkenntnisquelle benennen
und angeben)?
c) Wie hat sich die Zahl der genannten Schiffe und Seeleute nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem 28. Februar 2026 entwickelt
(bitte monatsweise darstellen)?
d) Seit wann befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Seeleute auf den Schiffen jeweils ununterbrochen an Bord (bitte in
den Kategorien unter sechs Monate, sechs bis neun, neun bis zwölf
und über zwölf Monate auflisten)?
e) Was für Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den
deutschen Staatsangehörigen unter den Seeleuten eine Ausreise zu
ermöglichen, in wie vielen Fällen wurde seit dem 28. Februar 2026
konsularischer Beistand geleistet, und worin bestand dieser, erfolgte
dies auf Antrag oder auf Initiative der Auslandsvertretungen?
2. Wie stellt die deutsche Flaggenstaatsverwaltung sicher, dass auf Schiffen
unter deutscher Flagge im Persischen Golf die Höchstdauer des
ununterbrochenen Bordaufenthalts nach Norm A2.5.1 Absatz 2 Buchstabe b des
Seearbeitsübereinkommens 2006 eingehalten wird, und in wie vielen
Fällen wurde seit dem 28. Februar 2026 eine Überschreitung festgestellt?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Vertragsverlängerungen
und ausgesetzte Besatzungswechsel auf Schiffen mit deutschem Bezug im
Persischen Golf und der Region?
4. Falls in Bezug auf Frage 3 keine Kenntnisse vorliegen, hat die
Bundesregierung versucht, diese bei den betroffenen Reedereien oder beim
Verband Deutscher Reeder Informationen zu erheben, und wenn nein, warum
nicht?
5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, drittstaatsangehörige
Besatzungsmitglieder auf Deutsch bereederten Schiffen zu unterstützen,
deren Herkunftsstaaten in der Region um den Persischen Golf über keine
leistungsfähige konsularische Vertretung verfügen?
a) Wurden solche Möglichkeiten in der Vergangenheit genutzt?
b) Ist geplant, solche Möglichkeiten künftig zu nutzen?
6. Welchen konkreten Beitrag hat die Bundesregierung zu dem Vorhaben der
IMO, mehr als 11 000 Seeleute aus dem Persischen Golf zu evakuieren
finanziell, logistisch oder diplomatisch geleistet?
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob deutsche
Reedereien den betroffenen Besatzungen für die Fahrt bzw. den Aufenthalt in
der Region Persischer Golf, Straße von Hormus, Golf von Oman, Straße
von Bab al‑Mandab und südliches Rotes Meer Gefahrenzulagen,
Kriegsgebietszuschläge und erhöhte Todesfallentschädigungen gezahlt haben?
a) Wie viele Seeschiffe unter deutscher Flagge in dieser Region
unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung einem Tarifvertrag, der
Bestandteil der Heuerverträge ist, bei wie vielen enthält dieser
Regelungen für Kriegs- und Hochrisikogebiete, insbesondere ein Recht
zur Verweigerung der Einfahrt, erhöhte Heuer und erhöhte
Entschädigung im Todes- oder Invaliditätsfall, wird dies im Rahmen der
Seearbeitsinspektion nach Norm A2.1 des Seearbeitsübereinkommens
2006 erfasst, und wenn nein, warum nicht?
b) Wurden bei Seearbeitsinspektionen auf Schiffen unter deutscher
Flagge, die diese Region befahren haben, seit dem 28. Februar 2026
Mängel hinsichtlich der Zahlung tarifvertraglich geschuldeter
Zuschläge für Kriegs- und Hochrisikogebiete festgestellt?
c) Wie viele Beschwerden von Besatzungsmitgliedern sind seit dem
28. Februar 2026 bei der deutschen Flaggenstaatsverwaltung
eingegangen, die Schiffe in der Region betreffen, und wie wurden diese
Beschwerden beschieden (bitte nach Beschwerdegegenstand,
insbesondere Heuerzahlung, Bordaufenthaltsdauer, Heimschaffung und
Einfahrt in Kriegs- oder Hochrisikogebiete, aufschlüsseln)?
8. Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Deutsche und andere
Reedereien seit März 2026 Kriegsrisikozuschläge erheben – Hapag-Lloyd
erhob zunächst 1 500 US-Dollar je TEU (Twenty-foot Equivalent Unit)
und 3 500 US-Dollar je Kühl- und Spezialcontainer (www.hapag-lloy
d.com/de/services-information/news/2026/03/shipping-from-upper-gulf--a
rabian-gulf--and-persian-gulf--a-war-.html) – darüber, ob Teile dieser
Zuschläge den Seeleuten als Gefahrenzulage zugutekommt, und wenn
nein, beabsichtigt sie, eine entsprechende Transparenz- oder Meldepflicht
zu schaffen?
9. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem US-amerikanischen
Angriff auf den unter der Flagge von Palau fahrenden Tanker „MT
Settebello“ vom 10. Juni 2026, bei dem drei indische Besatzungsmitglieder
getötet wurden?
10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Auswirkungen
der von den Vereinigten Staaten verhängten Seeblockade in Hinblick auf
die Versorgung und Sicherheit der Seeleute auf Handelsschiffen in der
Region, und hat sie diese Frage gegenüber der US-Regierung angesprochen?
11. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Schiffe unter deutscher
Flagge, Schiffe in deutschem Eigentum unter fremder Flagge oder Schiffe
unter deutschem Management Gebühren für die Passage durch die Straße
von Hormus an Iran oder an andere relevante Staaten gezahlt, und wenn
ja, wie viele, und in welcher Höhe?
12. Wie viele Schiffe unter deutscher Flagge, in deutschem Eigentum oder
unter deutschem Management haben nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem 1. Juni 2026 die Straße Bab al‑Mandab passiert, und wie viele
haben ihre Route geändert und sind stattdessen um das Kap der Guten
Hoffnung gefahren?
13. Welche Warnstufen hat die Marineschifffahrtleitung seit Juni 2026 für Bab
al-Mandab, das südliche Rote Meer und den Golf von Aden vergeben?
14. Wurden die in Frage 13 erfragten Warnstufen nach der
Blockadeankündigung der Huthi-Milizen vom 20. Juli 2026 angepasst?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Einstufung der
Marineschifffahrtleitung der Bundeswehr, die in ihrem „Security Update Brief Persian
Gulf“ vom 6. August 2026 die Region um die Straße von Bab Al-Mandab
und das südliche Rote Meer weiterhin mit der Warnstufe „substantial“
versehen hat, anstelle der Warnstufe „severe“, wie sie für die Straße von
Hormus gilt, auch angesichts des Angriffes vom 11. August 2026 auf ein
ägyptisches Frachtschiff ,und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
16. Welche Gespräche haben zwischen Bundesregierung und dem Verband
Deutscher Reeder bzw. einzelnen Reedereien zur Lage im Persischen
Golf, der Straße von Hormus und der Straße von Bab al-Mandab
stattgefunden, und wurde in diesen Gesprächen die Lage der Besatzungen
thematisiert?
17. Wie will die Bundesregierung angesichts dieses Ziels, wieder mehr
deutsch bereederte Schiffe unter die deutsche Flagge zu bringen
(Bundestagsdrucksache 21/5478), sicherstellen, dass die Rechte der Besatzungen
nach dem Seearbeitsübereinkommen 2006 auch in Kriegs- und
Hochrisikogebieten, insbesondere im Persischen Golf und in der Straße von
Hormus, gewährleistet werden?
18. Mit welchen konkreten Initiativen hat sich die Bundesregierung seit dem
Beschluss des Deutschen Bundestages vom 23. April 2026
(Bundestagsdrucksache 21/5478) bei der Internationalen Arbeitsorganisation für die
Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Seeleuten eingesetzt, und
beabsichtigt sie, die Attraktivität der deutschen Flagge auch durch verbesserte
Arbeits- und Schutzbedingungen zu erhöhen?
Berlin, den 31. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Cansu Özdemir (Kleine Anfrage)
- asked ← Charlotte Antonia Neuhäuser (Kleine Anfrage)
- asked ← Christin Willnat (Kleine Anfrage)
- asked ← Desiree Becker (Kleine Anfrage)
- asked ← Donata Vogtschmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Gökay Akbulut (Kleine Anfrage)
- asked ← Janina Böttger (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Krampe (Kleine Anfrage)
- asked ← Katrin Fey (Kleine Anfrage)
- asked ← Lea Reisner (Kleine Anfrage)
- asked ← Maik Brückner (Kleine Anfrage)
- asked ← Maren Kaminski (Kleine Anfrage)
- asked ← Ulrich Thoden (Kleine Anfrage)
- asked ← Vinzenz Glaser (Kleine Anfrage)
- asked ← Zada Salihovic (Kleine Anfrage)
- authored ← Cansu Özdemir
- authored ← Desiree Becker
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- part_of_vorgang → Situation der Seeleute im Persischen Golf und im Roten Meer (Kleine Anfrage)