Schriftliche Frage 68 von Martin Reichardt (AfD): Plant die Bundesregierung gegenwärtig vor dem Hintergrund aktueller Vorfälle, in denen Männer aus dem Nahen Osten in Deutschland ihre früher…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 68 von Martin Reichardt (AfD): Plant die Bundesregierung gegenwärtig vor dem Hintergrund aktueller Vorfälle, in denen Männer aus dem Nahen Osten in Deutschland ihre früher…
Frage 68 (Martin Reichardt, AfD):
Plant die Bundesregierung gegenwärtig vor dem Hintergrund aktueller Vorfälle, in denen Männer aus dem Nahen Osten in Deutschland ihre früheren Intimpartnerinnen, die sich zuvor von ihnen getrennt hatten, aus verletzter Ehre ermordeten bzw. verstümmelten (www.bild.de/regional/muen chen/er-wollte-ihre-schoenheit-zerstoeren-libanes e-zerschneidet-frau-nach-trennung-das-gesicht-69 b40281d1bd2a38634d69a4; https://jungefreihei t.de/politik/deutschland/2026/maria-suchte-in-deu tschland-frieden-dann-soll-mohamed-siegetoetethaben/), Präventionsarbeit und Aufklärungskampagnen zum in Kulturen des Nahen und Mittleren Ostens weit verbreiteten Ehrbegriff und zu dessen Implikationen für das Geschlechterverhältnis (vgl. etwa Jan Ilhan Kizilhan, Gewalt im Namen der Ehre. Die Psychologie hinter Ehre, Sexualität, Religion und Terror, München 2024) durchzuführen, und wenn nein, weshalb nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 26. März 2026:
Grundsätzlich gilt, dass für Jeden, der nach Deutschland kommt, die Regeln des deutschen Rechtstaats gelten. Gewalt gegen Frauen ist ein Ausfluss patriarchaler Denk- und Machtstrukturen. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, den Schutz von Frauen vor Gewalt in jeglicher Form zu verbessern und die Prävention von geschlechtsspezifischer, häuslicher und (ex-)partnerschaftlicher Gewalt auszubauen. So haben die Koalitionsparteien im aktuellen Koalitionsvertrag festgelegt, „die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit“ zu verstärken. Um Gewalt zu verhindern, bevor sie entsteht, stärkt die Bundesregierung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Bundeskompetenzen die Prävention. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet derzeit ein Maßnahmenpaket zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, insbesondere in den Bereichen Schule und Bildung, Täterarbeit und sozialraumbezogene Prävention. Darüber hinaus plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen dieses Gesamtansatzes eine bundesweite Aufklärungskampagne, die sich an von häuslicher Gewalt betroffene Frauen sowie deren soziales Umfeld richtet. Ziel ist es, über bestehende Hilfs- und Schutzangebote zu informieren und den Zugang zu diesen Angeboten zu erleichtern.
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