Fragen zur Nationalität von Opfern und Tätern bezüglich der seit 2013 versuchten und vollzogenen Tötungen, die im Zusammenhang mit zum Teil zuvor beendeten Partnerschaften stehen
Text
Fragen zur Nationalität von Opfern und Tätern bezüglich der seit 2013 versuchten und vollzogenen Tötungen, die im Zusammenhang mit zum Teil zuvor beendeten Partnerschaften stehen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1780
21. Wahlperiode 23.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack,
Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Angela Rudzka, Christian
Zaum, Johann Martel, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Dr. Anna Rathert,
Claudia Weiss, Jan Feser, Otto Strauß, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Lukas
Rehm und der Fraktion der AfD
Fragen zur Nationalität von Opfern und Tätern bezüglich der seit 2013 versuchten
und vollzogenen Tötungen, die im Zusammenhang mit zum Teil zuvor beendeten
Partnerschaften stehen
In den letzten Wochen und Monaten machten in Deutschland erneut versuchte
und vollendete Tötungsdelikte Schlagzeilen, die im Zusammenhang mit (z. T.
zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen.
Dabei handelt es sich offensichtlich in den allermeisten dieser Fälle um von
Männern an Frauen begangene Tötungsdelikte und Tötungsversuche.
Nicht selten kommen die Tatverdächtigen und überführten Täter aus den
Asylhauptherkunftsländern wie etwa Afghanistan, Syrien oder dem Irak (vgl. etwa
www.bild.de/regional/baden-wuerttemberg/femizid-in-muellheim-afghane-ersti
cht-ehefrau-sek-nimmt-ihn-fest-68596b74763e123486d85804, zuletzt
abgerufen am 12. August 2025; www.n-tv.de/panorama/Frau-stuerzt-in-Goslar-brenne
nd-aus-Fenster-und-stirbt-Ehemann-in-Untersuchungshaft-article2574959
3.html, zuletzt abgerufen am 12. August 2025; www.rbb24.de/panorama/beitra
g/2025/06/femizid-urteil-prozess-versuchter-mord-ehefrau-opfer-berlin.html,
zuletzt abgerufen am 12. August 2025).
Doch auch in Familien, die über eine längere Migrationsgeschichte verfügen
und schon lange in der Bundesrepublik Deutschland leben, kommt es
augenscheinlich immer wieder zu versuchten und vollendeten
Beziehungstötungsdelikten, die von den Tätern u. a. auch unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre
andere kulturelle Prägung unternommen werden. So soll etwa der Mann, der
am 23. Juni 2025 in Osnabrück eine dreifache Mutter erschoss, bereits vor der
Tat gegenüber Vertretern eines Jugendamtes über sein späteres Opfer gesagt
haben: „Wenn wir in der Türkei wären, wäre sie längst tot“ (www.ndr.de/nachrich
ten/info/nach-mutmasslichem-femizid-mahnwache-fuer-getoetete-frau,ndrinfo-
572.html, zuletzt abgerufen am 12. August 2025).
Für diese Art der Beziehungstat, in der durch Partnerschaftsgewalt eine Frau
getötet wird, hat sich in den Medien der soziologische Begriff „Femizid“
etabliert (vgl. www.tt.com/artikel/30911740/mutmasslicher-femizid-frau-und-klei
nkind-tot-gefunden-16-jaehriger-stellt-sich, zuletzt abgerufen am 12. August
2025). Dieser geht auf die feministische Soziologin Diana E. H. Russel in den
1970er-Jahren zurück und bezeichnet „die Tötung von weiblichen Personen
durch männliche Personen, weil sie weiblich sind“ (www.bpb.de/system/files/d
okument_pdf/APuZ_2023-14_Online-PDF.pdf#page=9). Diese Definition hatte
sich zwischenzeitlich auch die Bundesregierung zu eigen gemacht. So legte die
frühere Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser im
November 2024 dar: „Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Fast jeden Tag sehen wir
einen Femizid in Deutschland […] Sie werden Opfer, weil sie Frauen sind.“
(www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/11/lagebild-gesch
lechtsspezifische-gewalt.html, zuletzt abgerufen am 12. August 2025).
Im Sommer 2018 hatte die Bundesregierung diese Definition des Begriffs ,,
Femizid“ noch abgelehnt und den Mord einer Frau im Zusammenhang mit einer
Partnerbeziehung vom ,,Mord [an einer Frau] im Namen der Ehre“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/4059, S. 3) unterschieden.
Im Mai 2019 wies die Bundesregierung zudem darauf hin, dass sie keine
Aussage darüber treffen könne, ob die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
erfassten weiblichen Opfer eines Tötungsdelikts im Kontext
Partnerschaftsgewalt aus demjenigen Grund Opfer wurden, weil sie Frauen waren.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) betont auf ihrem
Internetauftritt, dass es an einer einheitlichen Definition des Begriffs ,,Femizid“ bislang
mangelt (www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/femizide-und-gewalt-gegen-fr
auen/, zuletzt abgerufen am 12. August 2025).
Nach Ansicht der Fragesteller ist der Begriff ,,Femizid“ nicht dazu geeignet,
die komplexen Hintergründe des Problemphänomens der Partnerschaftsgewalt
in Deutschland erschließend zu benennen. Darüber hinaus ist aus ihrer Sicht
darauf hinzuweisen, dass der Terminus ,,Femizid“ Tötungen ausschließlich
nach dem Geschlecht des Opfers etikettiert und damit Frauen in eine
symbolische Sonderstellung hebt. So entsteht eine Geschlechter-Asymmetrie, die sich
nur schwer mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes
(GG) vereinbaren lässt. Das Leben eines Mannes ist nicht weniger
schutzwürdig als das einer Frau. Eine seriöse Kriminalpolitik muss alle Opfer
gleichermaßen schützen, unabhängig vom Geschlecht oder von anderen Kriterien.
Sonderrechte sieht das moderne Verfassungsrecht nicht vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von wie vielen seit 2013 in Deutschland versuchten Tötungsdelikten, die
im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen
Beziehungen stehen, hat die Bundesregierung Kenntnis (Angabe bitte nach
Kalenderjahr aufschlüsseln)?
a) In wie vielen dieser Fälle waren nach Kenntnis der Bundesregierung
Frauen das Opfer?
b) In wie vielen dieser Fälle waren nach Kenntnis der Bundesregierung
Männer das Opfer?
2. Von wie vielen seit 2013 in Deutschland vollzogenen Tötungsdelikten, die
im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen
Beziehungen stehen, hat die Bundesregierung Kenntnis (Angabe bitte nach
Kalenderjahr aufschlüsseln)?
a) In wie vielen dieser Fälle waren nach Kenntnis der Bundesregierung
Frauen das Opfer?
b) In wie vielen dieser Fälle waren nach Kenntnis der Bundesregierung
Männer das Opfer?
3. Welche Nationalität bzw. Staatsangehörigkeit besaßen die Tatverdächtigen
der seit 2013 in Deutschland versuchten Tötungsdelikte, die im
Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen
stehen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte je Kalenderjahr und
Staatsangehörigkeit angeben)?
4. Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen der seit 2013 in
Deutschland versuchten Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T.
zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen nach Kenntnis
der Bundesregierung ( bitte je Kalenderjahr angeben)?
5. Welche Nationalität bzw. Staatsangehörigkeit besaßen die Opfer der seit
2013 in Deutschland versuchten Tötungsdelikte, die im Zusammenhang
mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen nach
Kenntnis der Bundesregierung (bitte je Kalenderjahr und
Staatsangehörigkeit angeben)?
6. Wie lauten die Vornamen der Opfer der seit 2013 in Deutschland
versuchten Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten)
partnerschaftlichen Beziehungen stehen und die die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte je
Kalenderjahr angeben)?
7. Welche Nationalität bzw. Staatsangehörigkeit besaßen die Tatverdächtigen
der seit 2013 in Deutschland vollzogenen Tötungsdelikte, die im
Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen
stehen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte je Kalenderjahr und
Staatsangehörigkeit angeben)?
8. Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen der seit 2013 in
Deutschland vollzogenen Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit
(z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen nach
Kenntnis der Bundesregierung (bitte je Kalenderjahr angeben)?
9. Wie lauten die Vornamen der Opfer der seit 2013 in Deutschland
vollzogenen Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten)
partnerschaftlichen Beziehungen stehen und die die deutsche
Staatsangehörigkeit besaßen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte je
Kalenderjahr angeben)?
10. Welche Nationalität bzw. Staatsangehörigkeit besaßen die Opfer der seit
2013 in Deutschland vollzogenen Tötungsdelikte, die im Zusammenhang
mit (z. T. zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen nach
Kenntnis der Bundesregierung (bitte je Kalenderjahr und
Staatsangehörigkeit angeben)?
11. Wie viele der Tatverdächtigen der seit 2013 in Deutschland vollzogenen
Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten)
partnerschaftlichen Beziehungen stehen, setzten sich nach der Tat nach
Kenntnis der Bundesregierung ins Ausland ab (bitte je Kalenderjahr und
Staatsangehörigkeit angeben)?
12. Wie viele der Tatverdächtigen der seit 2013 in Deutschland versuchten
Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten)
partnerschaftlichen Beziehungen stehen, setzten sich nach der Tat nach
Kenntnis der Bundesregierung ins Ausland ab (bitte je Kalenderjahr und
Staatsangehörigkeit angeben)?
13. Wie viele der Tatverdächtigen der seit 2013 in Deutschland vollzogenen
Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten)
partnerschaftlichen Beziehungen stehen, begingen nach Kenntnis der
Bundesregierung nach der Tat Suizid oder versuchten, Suizid zu begehen (bitte je
Kalenderjahr angeben)?
14. Wie viele der Tatverdächtigen der seit 2013 in Deutschland versuchten
Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit (z. T. zuvor beendeten)
partnerschaftlichen Beziehungen stehen, begingen nach Kenntnis der
Bundesregierung nach der Tat Suizid oder versuchten, Suizid zu begehen (bitte je
Kalenderjahr angeben)?
15. Mit welchen Maßnahmen versucht die Bundesregierung gegenwärtig ggf.,
möglichen künftigen Tötungsdelikten, die im Zusammenhang mit (z. T.
zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen, präventiv zu
begegnen?
16. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung gegenwärtig ggf.,
möglichen künftigen Tötungsdelikten, die im Zusammenhang mit (z. T.
zuvor beendeten) partnerschaftlichen Beziehungen stehen, künftig
präventiv zu begegnen?
17. Inwiefern hält die Bundesregierung den Terminus „Femizid“ für vereinbar
mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 GG, und ist darin aus Sicht
der Bundesregierung keine selektive Opferbevorzugung zu erkennen,
wenn Frauen aufgrund ihres Geschlechtes einen symbolischen
Sonderstatus als Opfer erhalten?
18. Was genau versteht die Bundesregierung gegenwärtig unter dem
Begriff ,,Femizid“?
Berlin, den 22. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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