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Frauen schützen - Im Namen der Familienehre versuchte und vollendete Morddelikte statistisch erfassen

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 21/4752 · Antrag · Original ↗

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Frauen schützen - Im Namen der Familienehre versuchte und vollendete Morddelikte statistisch erfassen Deutscher Bundestag Drucksache 21/4752 21. Wahlperiode 17.03.2026 Antrag der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Beatrix von Storch, Nicole Höchst, Jan Feser, Tobias Ebenberger, Otto Strauß, Claudia Weiss, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel, Dr. Christina Baum, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Hans-Jürgen Goßner, Udo Theodor Hemmelgarn, Martin Hess, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Markus Matzerath, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Iris Nieland, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Bernd Schuhmann, Martina Uhr, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Frauen schützen – Im Namen der Familienehre versuchte und vollendete Morddelikte statistisch erfassen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Auch über 20 Jahre nach dem in Berlin erfolgten Mord an der kurdisch-stämmigen Hatun Sürücü und einer auf diesen gleichfalls brutalen wie traurigen Vorfall folgenden breiten medialen Debatte über das Phänomen des Ehrenmords, kommt es in Deutschland weiter mehrfach im Jahr zu im Namen der Familienehre versuchten und vollendeten Tötungsdelikten. Bei einem Ehrenmord werden in der Regel Frauen von ihren männlichen Blutsverwandten getötet, weil sie zuvor ein sowohl in den Augen ihrer Familie als auch in den Augen ihrer ethnischen Herkunftsgemeinschaft ehrenrühriges Verhalten, das nicht selten mit ihrer Sexualität zusammenhängt, an den Tag gelegt haben und sich damit nach Ansicht ihrer Verwandten an der Familienehre schuldig gemacht haben. Die Juristin Sinan Elfayi-Schulz sieht den umfassenden Grund für diese archaische und kulturell geprägte Gewaltform in folgendem Punkt: ,,Ehrenmorde sind […] das Ergebnis eines bestimmten Verständnisses von Geschlechterrollen und werden immer dann begangen, wenn die Frauen den Verhaltenserwartungen nicht nachkommen und hierdurch eine Ehrverletzung begehen. Die Männer bringen mit der Tötung der Frau ihre eigene Rollenkonformität zum Ausdruck und wollen durch die Tat ihre angetastete Vormachtstellung brachial wiederherstellen.“1 1 Senan Elfayi-Schulz, Das Phänomen des ,,Ehrenmordes“. Eine rechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung der Täter- und Opferperspektive, Marburg 2012, S. 148. Neben dem Verstoß gegen einen in ihrer Herkunftskultur etablierten Sexualkodex können auch ein dem westlichen bzw. deutschen Lebensstil ähnelnder oder eigenbestimmter Lebenswandel sowie die Weigerung der Einwilligung in eine Zwangsheirat oder der Ausbruch aus einer durch die Familie arrangierten und von den betroffenen Frauen als unerträglich empfundenen Ehe den Hintergrund von versuchten und vollendeten Ehrenmorden abbilden.2 In Einzelfällen werden auch Männer Opfer von versuchten oder vollendeten Ehrenmorden, etwa wenn sie von den Blutsverwandten einer Frau als unpassender Intimpartner erachtet werden.3 Auch weibliche Blutsverwandte und sogar Mütter der betroffenen Frauen sollen sich im Rahmen der einem Ehrenmord vorangehenden internen Familienberatungen für diese tödlich-archaische Gewaltanwendung aussprechen und an der Planung derselben beteiligen.4 Darüber hinaus werden auch Fälle von Partnerschaftstötungen, bei denen i. d. R. ein Mann seine (Ehe-)Partnerin ermordet, weil diese zuvor – etwa aufgrund einer von ihr beabsichtigten oder vollzogenen Trennung – ein in seinen Augen ehrverletzendes Verhalten an den Tag legte und damit gegen gewisse fremdländische Kulturnormen verstieß, als Ehrenmord bezeichnet. Eine präzise Abgrenzung dieser Fälle von Ehrenmorden zu Fällen von Partnerschaftstötungen, in denen (verletzte) Leidenschaft den Tathintergrund bildet, lässt sich allerdings nur sehr schwer bewerkstelligen.5 Trotz einer im Jahr 2005 als Reaktion auf den Mord an Hatun Sürücü seitens des Bundeskriminalamts (BKA) initiierten Bund-Länder-Abfrage, die eine Anzahl von 55 bundesweit zwischen den Jahren 1996 und 2005 versuchten und vollendeten Ehrenmorden ergab,6 werden solche im Namen der Familienehre begangenen Fälle bis heute statistisch nicht zentral erfasst. Dies hatte zuletzt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2334 ergeben.7 Die von der Bundesregierung bis dato nicht dokumentierte Problematik der Ehrenmorde versuchen bislang stattdessen private Initiatoren und Forscher vollumfänglich zu erfassen. Die Frauenrechtsorganisation ,,Terre des Femmes“ zählte für das Jahr 20248 insgesamt sechs und für das Jahr 20239 19 diesbezügliche Fälle. Das Portal ehrenmord.de bemühte sich über lange Jahre hinweg ebenfalls darum, alle in Deutschland vorkommenden Fälle von Ehrenmorden zu dokumentieren, stellte diese Arbeit allerdings im Jahr 2023 ein.10 Beide Initiativen legten bei ihren Recherchen jeweils ein weites Verständnis von Ehrenmord als Maßstab an. Publizisten und Kenner der Materie bedauern die fehlenden verlässlichen Fallzahlen, fordern bereits seit Jahrzehnten eine zentrale Erfassung von Ehrenmorden und sehen 2 Dietrich Oberwittler und Julia Kasselt, Ehrenmorde in Deutschland. Eine Untersuchung auf der Basis von Prozessakten, Köln 2011, S. 168. 3 Seyran Ates, Der Multikulti-Irrtum. Wie wir in Deutschland besser zusammenleben können, Berlin 2007, S. 84. 4 A. a. O., S. 84; Jan Ilhan Kizilhan, Gewalt im Namen der Ehre. Die Psychologie hinter Ehre, Sexualität, Religion und Terror, München 2024, S. 21. 5 A. a. O., S. 22 f; Anna Caroline Cöster, Ehrenmord in Deutschland, Marburg 2009, S. 81–84. 6 www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/PolizeiUndFor schung/1_42- _EhrenmordeInDeutschland.html, S. 48. 7 Vgl. Bundestagsdrucksache 21/2334, S. 11. 8 https://frauenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Unsere_Arbeit/Gewalt_im_Namen_der_Ehre/GNE_Materia- lien/Ehrenmorde_2024_final.pdf, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025. 9 https://frauenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Unsere_Arbeit/Gewalt_im_Namen_der_Ehre/GNE_Materia- lien/Ehrenmorde_2023_mit_Nachtrag_final.pdf, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025. 10 www.ehrenmord.de/doku/2023/doku_2023.php, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025. darin eine Voraussetzung für die Schärfung des diesbezüglichen Problembewusstseins und für entsprechende Präventionsmaßnahmen.11 Während die Fraktion der CDU/CSU im Jahr 2001 einen Antrag stellte, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wurde, sich auf multilateraler Ebene im internationalen Kontext für eine strafrechtliche Verfolgung von im Namen der Familienehre an Frauen begangenen Gewaltverbrechen einzusetzen,12 vermieden es unionsgeführte Bundesregierungen in den vergangenen Dekaden, Fallzahlen zu im eigenen Land begangenen Ehrenmorden dokumentieren zu lassen. Dies gilt es mit vorliegendem Antrag nun nachzuholen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, 1. Fälle von in der Vergangenheit auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland seit 2005 aus Gründen der Familienehre an einem Mädchen oder an einer Frau – und z. T. (auch) an deren unerwünschtem Intimpartner – durch ihre eigenen Verwandten ersten oder zweiten Grades versuchten und vollendeten Morden im Zusammenwirken mit den Ländern – beispielsweise durch eine erneute Bund- Länder-Abfrage des Bundeskriminalamtes (BKA) – zu erfassen und das Ergebnis nach Jahren und Bundesländern geordnet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen; 2. das Problemphänomen des Ehrenmordes, d. h. des aus Gründen der Familienehre an einem Mädchen oder an einer Frau – und z. T. (auch) an deren unerwünschtem Intimpartner – durch ihre eigenen Verwandten ersten oder zweiten Grades auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland versuchten oder vollendeten Mordes, zukünftig im Zusammenwirken mit den Ländern zu erfassen und in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auszuweisen. Berlin, den 17. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 11 Vgl. etwa das von Terre des Femmes erstellte Nachwort in: Hanife Gashi, Mein Schmerz trägt deinen Namen. Ein Ehrenmord in Deutschland, Reinbek bei Hamburg 2005, S. 254.; Senan Elfayi-Schulz, Das Phänomen des ,,Ehrenmordes“. Eine rechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung der Täter- und Opferperspektive, Marburg 2012, S. 43. 12 Bundestagsdrucksache 14/7457. Begründung Im September 2025 erlangte der Fall eines verhinderten Ehrenmords bundesweite Aufmerksamkeit. Ein 46- jähriger bei Cuxhaven lebender Syrer hatte seinen jugendlichen Sohn damit beauftragt, dessen 19-jährige Schwester aufgrund einer durch sie zuvor begangenen (vermeintlichen) Verletzung der Familienehre zu töten.13 Der Sohn erstattete daraufhin gegen den Vater Anzeige bei der Polizei. Der Fall zeigte einmal mehr auf, dass die Problematik des in Deutschland unter Einwanderern v. a. des Nahen und Mittleren Ostens versuchten und/oder vollendeten Ehrenmords fortbesteht. Dies hat auch das im April 2025 gefällte Urteil des Mainzer Landgerichts deutlich gemacht, das ein in der Pfalz wohnendes afghanisches Ehepaar zu lebenslangen Haftstrafen verurteilte. Dieses hatte im Sommer 2024 seine 15-jährige Tochter mit Tabletten betäubt und es anschließend im Rhein bei Worms ertränkt. Als Tatmotivhintergrund wurde der in den Augen der afghanischen Migrantengemeinschaft ehrrührige Lebenswandel der Tochter ermittelt. Die Eltern hätten ihre Tochter aufgrund des durch sie unter den eigenen in Deutschland lebenden Landsleuten erlittenen Ehrverlustes der Familie ,,wegschaffen“ wollen.14 Der Vorsitzende Richter sprach von einem ,,eiskalte[m] Mord an einer unbequemen Heranwachsenden“15. Es ist dieses über viele Jahrhunderte, ja Jahrtausende gewachsene kulturell geformte Verständnis von kollektiver Familienehre, das in Deutschland lebende Migranten immer wieder zu für die angestammte Bevölkerung Deutschlands verstörenden Mordhandlungen führt. Die türkisch-stämmige Berliner Juristin Seyran Ates sah bereits 2007 im Umstand, dass auch in der dritten und vierten Migrantengeneration in Deutschland im Namen der Familienehre Morde begangen werden, ein politisches Versagen und forderte zur Bekämpfung des hinter den Ehrenmorden stehenden Menschen- und Frauenbilds auf.16 Der Publizist Ahmad Mansour erhebt in diesem Zusammenhang schwere Vorwürfe gegen die etablierten politischen Kräfte in Deutschland: ,,Ich kenne viele Frauen, die, nachdem sie endlich in einem Land lebten, das ihnen die Möglichkeit gab, nein zu sagen -was sie auch getan haben-, von ihren Familien und anderen Migranten im Stich gelassen worden sind, weil sie angeblich ihre Tradition verraten haben. Viele haben sogar ihr Leben verloren, weil sie sich emanzipieren wollten. […] Sie werden von der Politik im Stich gelassen, weil es angeblich so schwierig ist, sprachlich und emotional in diese Strukturen und Communitys hineinzukommen.“17 In ihrer im Jahr 2011 vorgelegten Studie zu in Deutschland versuchten und vollendeten Ehrenmorden formulierten Julia Kasselt und Dietrich Oberwittler zur Motivik des Ehrenmords: ,,Die Verletzung der Ehre erfolgt in jedem Fall durch einen wahrgenommenen Verstoß einer Frau gegen Verhaltensnormen, die auf die weibliche Sexualität im weitesten Sinne bezogen sind.“18 Übereinstimmend wird berichtet, dass die in Deutschland geschehenen Ehrenmorde durch Migranten begangen werden, die sich in ihrem Verhalten an die patriarchalisch geprägten Normen ihrer Herkunftsländer orientieren bzw. gebunden fühlen. Hierzu zählt ein ganz bestimmtes Verständnis von Familienehre, die insbesondere an der Bewahrung der sexuellen Unberührtheit der Töchter bis zu deren Eheschließung mit einem von der Familie für sie gewählten Ehemann hängt. Diese Ehre gilt bereits als gefährdet bzw. beschmutzt, wenn in der jeweiligen ethnischen Gemeinschaft Gerüchte über von dieser als ehrrührig empfundenem Verhalten der Mädchen und Frauen entstehen. Bereits dies kann einen Ehrenmord auslösen. Den Frauen und Mädchen wird häufig noch nicht einmal die Gelegenheit gegeben, sich zu rechtfertigen. Entscheidend ist nicht der tatsächliche Geschehensablauf, sondern der (beschädigte) Ruf der Familie.19 Der in Dortmund lehrende Ahmet Toprak ließ diesbezüglich in seinem 2005 veröffentlichten Buch ,,Das schwache Geschlecht – Die türkischen Männer“ Sami Özkara mit Blick auf den Kontext der türkischen Kultur zu Wort kommen: ,,Die wesentliche Bedeutung für die Familienehre hat gerade nicht die innere Einstellung und Selbstbestätigung der einzelnen Famili- 13 www.youtube.com/watch?v=jyPOv5guWqc, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025; www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ kriminalitaet/cuxhaven-vater-soll-sohn-mit-toetung-seiner-tochter-beauftragt-haben-accg-110680979.html, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025. 14 www.1730live.de/2025/04/11/lebenslange-haft-fuer-eltern-wegen-mordes-an-tochter/, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025. 15 www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/im-rhein-ertraenkt-eltern-von-roqia-zu-lebenslanger-haft-verurteilt-110414409.html, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2025. 16 Seyran Ates, Der Multikulti-Irrtum. Wie wir in Deutschland besser zusammenleben können, Berlin 2007, S. 77–82. 17 Ahmad Mansour, Klartext zur Integration. Gegen falsche Toleranz und Panikmache, Frankfurt am Main 2018, S. 187. 18 Dietrich Oberwittler und Julia Kasselt, Ehrenmorde in Deutschland. Eine Untersuchung auf der Basis von Prozessakten, Köln 2011, S. 165. 19 Senan Elfayi-Schulz, Das Phänomen des ,,Ehrenmordes“. Eine rechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung der Täter- und Opferperspektive, Marburg 2012, S. 28; Julia Kasselt, Ehre im Spiegel der Justiz. Eine Untersuchung zur Praxis deutscher Schwurgerichte im Umgang mit dem Phänomen der Ehrenmorde. Berlin 2016, S. 15. enmitglieder, sondern das von außen, das heißt von der sozialen Umwelt wahrgenommene Erscheinungsbild. Konsequenz dieser Priorität ist, dass nicht der Grad der Verinnerlichung gesellschaftlicher Normen, die persönliche Einstellung zählt, die sich ja kaum kontrollieren läßt, sondern allein die Handlung. Die Bewahrung der Regeln wird von der Dorfgemeinschaft oder, in Großstädten (auch in Deutschland), der Nachbarschaft kontrolliert und muß folglich kontrollierbar sein.“20 Inwieweit diese mit dem Verständnis von Familienehre verbundenen Normen auch ein islamisches Phänomen darstellen, gilt in der Forschung als umstritten.21 In ihrer rechtswissenschaftlichen Untersuchung zu Ehrenmorden hält Senan Elfayi-Schulz zum möglichen Zusammenhang zwischen Islam und Ehrenmord fest, es könne nicht abgestritten werden, ,,dass sich aus einigen Stellen des Islam patriarchalische Strukturen ableiten lassen, die einen gewissen Nährboden dafür bieten, die […] Anwendung von Gewalt und damit in gewisser Weise auch die Tötung einer Frau mit dem Islam zu begründen.“22 Die Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher nennt die im traditionellen Islam praktizierte Geschlechtertrennung ,,Humus für den Ehrenmord“ und verweist darauf, dass die weltweit meisten Ehrenmorde in islamischen Gesellschaften vorkommen.23 Myria Böhmecke legte in ihrer für ,,Terre des Femmes“ erarbeiteten Studie 2005 dar, dass die muslimische Geistlichkeit den Islambezug von Ehrenmorden zwar zurückweise, ihre Autorität aber nicht zugunsten der betroffenen Frauen einsetze.24 Die mit dem Problemphänomen des Ehrenmords verbundene Vorstellung des Geschlechter- und Familienverhältnisses sieht keinerlei individuelles Selbstbestimmungsrecht einer Frau hinsichtlich ihrer Intim- bzw. Ehepartnerwahl vor. Amnesty International erkennt in der ,,Tatsache, dass Frauen […] als Besitztum ihrer männlichen Verwandten betrachtet werden“25 einen wesentlichen Faktor für Ehrenmorde. Die Juristin Carina Agel, die zu Ehrenmorden in Deutschland forscht, formulierte 2013: ,,Als klassisches Opfer eines ,Ehrenmordes‘ erscheint eine Schwester oder Tochter, welche wegen eines vorehelichen sexuellen Verhältnisses zu einem Mann die Ehre der ganzen Familie verletzt und daraufhin von ihrem Bruder oder Vater getötet wird.“26 Aber auch die Ablehnung eines von der eigenen Familie vorbestimmten Ehepartners durch eine junge Frau27 oder eine von einer verheirateten Frau ausgehende Trennung (und ein sich anschließendes außereheliches Verhältnis) birgt die Gefahr eines von den eigenen Blutsverwandten begangenen Ehrenmordes.28 Zum zahlenmäßig größten Tathintergrund von Ehrenmorden stellt Senan Elfayi-Schulz fest: ,,Am häufigsten werden sie […] durch die Entscheidung einer Frau, sich von einer zum Teil gewalttätigen oder zwangsweise eingegangenen Ehe beziehungsweise einer Partnerschaft loszulösen, oder durch ihr Bestreben, selbst bestimmt mit Partnerschaftsfragen umzugehen, ausgelöst.“29 Die Juristin Seyran Ates hält dieses sich hier manifestierende Menschen- bzw. Frauenbild für unvereinbar mit Artikel 1 Absatz 1 GG. Wörtlich fordert sie in diesem Zusammenhang: ,,Eigentlich könnten wir es bei der Berufung auf das Grundgesetz belassen. Doch viele in Deutschland lebende Türken und Kurden fühlen sich dem deutschen Grundgesetz, den deutschen Gesetzen insgesamt nicht verpflichtet, weil sie der Auffassung sind, sie würden nur für die Urdeutschen gelten. […] Deshalb finde ich es wichtig, die Ahndung, Ächtung und Bestrafung von Zwangsheirat und Ehrenmord im Sprachgebrauch der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung zu etablieren, damit den Menschen gegenüber, die in diesen Traditionen ein zu behütendes Recht sehen, die richtigen Signale gesendet werden.“30 20 Zitiert nach Ahmet Toprak, Das schwache Geschlecht – die türkischen Männer. Zwangsheirat, häusliche Gewalt, Doppelmoral der Ehre, Freiburg 2005, S. 151. 21 Susanne Schröter, Politischer Islam. Stresstest für Deutschland, Gütersloh 2019, S. 233. 22 Senan Elfayi-Schulz, Das Phänomen des ,,Ehrenmordes“. Eine rechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung der Täter- und Opferperspektive, Marburg 2012, S. 195. 23 Christine Schirrmacher, Mord im Namen der ,,Ehre“ zwischen Migration und Tradition, Trier 2007, S. 16 ff. 24 www.humanrights.ch/cms/upload/pdf/070416_TDF_Studie_Ehrenmord.pdf, S. 7, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025. 25 https://amnesty-frauen.de/wp-content/uploads/39/2018/04/Pos.Ehrverbrechen2009.pdf, S. 2, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025. 26 Carina Agel, (Ehren-)Mord in Deutschland. Eine empirische Untersuchung zu Phänomenologie und Ursachen von ,,Ehrenmorden“ sowie deren Erledigung durch die Justiz, Lengerich 2013, S. 41. 27 Christine Schirrmacher, Mord im Namen der ,,Ehre“ zwischen Migration und Tradition, Trier 2007, S. 8. 28 Anna Caroline Cöster, Ehrenmord in Deutschland, Marburg 2009, S. 122 f. 29 Senan Elfayi-Schulz, Das Phänomen des ,,Ehrenmordes“. Eine rechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung der Täter- und Opferperspektive, Marburg 2012, S. 65. 30 Seyran Ates, Der Multikulti-Irrtum. Wie wir in Deutschland besser zusammenleben können, Berlin 2007, S. 82. Doch eben diese Sprachklarheit wird seit mehreren Jahren von einflussreichen politischen Kräften in Deutschland torpediert. Die frühere Bundesfamilienministerin Paus trug maßgeblich zum Versuch bei, den Begriff des Ehrenmordes durch den des ,,Femizid“ zu ersetzen und somit aus der Öffentlichkeit zu verdrängen.31 Dieser durch die US-Feministin Diana Russel in den 1970er Jahren erstgeprägte Begriff wird ganz offensichtlich dazu benutzt, um die mit den Ehrenmorden verbundene spezifisch fremdländische kulturelle Prägung der Täter zu verbergen.32 Hiergegen regt sich -über Grenzen verschiedener politischer und journalistischer Lager hinweg- Widerstand.33 Dennoch ist zu beobachten, dass fundierte Publikationen zur Erscheinung des Ehrenmords in Deutschland in den letzten Jahren merklich zurückgegangen sind. Auch unter der geschiedenen Ampel-Regierung wurde versäumt, was mit der Materie vertraute Forscher und Interessensverbände seit Jahrzehnten fordern: Eine verstärkte Aufklärungsarbeit, die unter Einheimischen zu einer Bewusstseinsschärfung der Hintergründe von in diversen in Deutschland lebenden Migrantengemeinschaften vorherrschenden Vorstellungen von Familienehre und dem damit verbundenen Verhältnis der Geschlechter und der Familienglieder führen sollte, aber auch eingewanderten Bevölkerungsgruppen die in Deutschland herrschende Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie das jeglicher Selbstjustiz widersprechende staatliche Gewaltmonopol vermitteln sollte. Denn in jenen Gedankenwelten ist eine konsequente Abgrenzung zur einheimischen und angestammten Bevölkerung Deutschlands sowie der von ihr geschaffenen Rechtsordnung und dem von ihr entwickelten Geschlechterverhältnis miteingepreist.34 Mit der Thematik der Ehrgewalt betraute Forscher betonen, dass in der Migrationssituation das althergebrachte Verständnis der Familienehre auch noch an Relevanz zunehmen kann: ,,Das Leben als Minderheit in Deutschland kann […] zu einer verstärkten Abgrenzung gegenüber der deutschen Gesellschaft führen. Herkunftsbezogene Traditionen und Werte, wie beispielsweise auch das Ehrkonzept, gewinnen an Bedeutung […].“35 Im Ehrenmordphänomen manifestiert sich also auch eine gescheiterte Migrationspolitik, deren beharrliche und fortlaufende Verschleierung nicht nur das Leben von in Deutschland lebenden ausländischen Frauen gekostet hat und kostet, sondern auch Polizei- und Rettungskräfte, Ärzte, (Staats-)Anwälte und Richter vor schwere Herausforderungen stellt und im schlimmsten Fall auch für unbedarfte Einheimische lebensgefährlich werden kann: Etwa wenn sie als Männer intime Beziehungen zu aus den benannten Kulturen stammenden Frauen eingehen und so zu Mordopfern werden können. Die Juristin Senan Elfayi-Schulz stellte im diesbezüglichen Zusammenhang eine ,,unerwartet hohe Beteiligung deutscher Personen“ fest, ,,die jedoch fast ausnahmslos in Form von Opfern in Erscheinung traten.“36 Die statistische Erfassung von in Deutschland im Namen der Familienehre versuchten und vollendeten Morden soll Transparenz und Eindeutigkeit darüber herstellen, wie weit dieses Phänomen in Deutschland verbreitet war und ist und kann so dann künftig auch diesbezügliche kommende Entwicklungen nachzeichnen und dokumentieren. Eine statistische Erfassung von versuchten und vollendeten Ehrenmorden ist zugleich auch die unerlässliche Grundlage dafür, künftig Präventions- und Schutzmaßnahmen für gegenwärtig und perspektivisch betroffene Frauen und weitere politische Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt im Namen der Familienehre zu ergreifen. 31 www.zeit.de/politik/deutschland/2024-11/gesetz-schutz-gewalt-gegen-frauen-lisa-paus, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2025. 32 www.nius.de/analyse/news/ehrenmord-femizid-wie-migrantische-gewalt-gegen-frauen-aus-der-sprache-getilgt-wurde/d3bf2c17-70c0-42 efb4a2-9c66146eff2b, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025. 33 www.tagesspiegel.de/berlin/verharmlosung-von-ehrenmord-femizid-ist-nur-ein-verschleiernder-uberbegriff-13176283.html, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2025; www.welt.de/debatte/kommentare/plus245823310/Gewalt-gegen-Frauen-Wenn-das-soziale-Umfeld-die-Taeter- deckt.html, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2025. 34 Senan Elfayi-Schulz, Das Phänomen des ,,Ehrenmordes“. Eine rechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung der Täter- und Opferperspektive, Marburg 2012, S. 38. 35 Jan Ilhan Kizilhan, Gewalt im Namen der Ehre. Die Psychologie hinter Ehre, Sexualität, Religion und Terror, München 2024, S. 75; vgl. in diesem Zusammenhang auch Seyran Ates, Der Multikulti-Irrtum. Wie wir in Deutschland besser zusammenleben können, Berlin 2007, S. 92. 36 Senan Elfayi-Schulz, Das Phänomen des ,,Ehrenmordes“. Eine rechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung der Täter- und Opferperspektive, Marburg 2012, S. 64. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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