Frauen schützen - Im Namen der Familienehre versuchte und vollendete Morddelikte statistisch erfassen
Text
Frauen schützen - Im Namen der Familienehre versuchte und vollendete Morddelikte statistisch erfassen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4752
21. Wahlperiode 17.03.2026
Antrag
der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack,
Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Angela Rudzka,
Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Beatrix von Storch, Nicole Höchst, Jan
Feser, Tobias Ebenberger, Otto Strauß, Claudia Weiss, Martina Kempf, Lukas
Rehm, Johann Martel, Dr. Christina Baum, Joachim Bloch, René Bochmann,
Erhard Brucker, Marcus Bühl, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Hans-Jürgen
Goßner, Udo Theodor Hemmelgarn, Martin Hess, Dr. Malte Kaufmann,
Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler,
Markus Matzerath, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Iris Nieland, Dr. Paul
Schmidt, Georg Schroeter, Bernd Schuhmann, Martina Uhr, Dr. Daniel Zerbin,
Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Frauen schützen – Im Namen der Familienehre versuchte und vollendete
Morddelikte statistisch erfassen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Auch über 20 Jahre nach dem in Berlin erfolgten Mord an der kurdisch-stämmigen
Hatun Sürücü und einer auf diesen gleichfalls brutalen wie traurigen Vorfall folgenden
breiten medialen Debatte über das Phänomen des Ehrenmords, kommt es in
Deutschland weiter mehrfach im Jahr zu im Namen der Familienehre versuchten und
vollendeten Tötungsdelikten.
Bei einem Ehrenmord werden in der Regel Frauen von ihren männlichen
Blutsverwandten getötet, weil sie zuvor ein sowohl in den Augen ihrer Familie als auch in den
Augen ihrer ethnischen Herkunftsgemeinschaft ehrenrühriges Verhalten, das nicht
selten mit ihrer Sexualität zusammenhängt, an den Tag gelegt haben und sich damit nach
Ansicht ihrer Verwandten an der Familienehre schuldig gemacht haben. Die Juristin
Sinan Elfayi-Schulz sieht den umfassenden Grund für diese archaische und kulturell
geprägte Gewaltform in folgendem Punkt: ,,Ehrenmorde sind […] das Ergebnis eines
bestimmten Verständnisses von Geschlechterrollen und werden immer dann
begangen, wenn die Frauen den Verhaltenserwartungen nicht nachkommen und hierdurch
eine Ehrverletzung begehen. Die Männer bringen mit der Tötung der Frau ihre eigene
Rollenkonformität zum Ausdruck und wollen durch die Tat ihre angetastete
Vormachtstellung brachial wiederherstellen.“1
1 Senan Elfayi-Schulz, Das Phänomen des ,,Ehrenmordes“. Eine rechtliche Untersuchung unter
Berücksichtigung der Täter- und Opferperspektive, Marburg 2012, S. 148.
Neben dem Verstoß gegen einen in ihrer Herkunftskultur etablierten Sexualkodex
können auch ein dem westlichen bzw. deutschen Lebensstil ähnelnder oder
eigenbestimmter Lebenswandel sowie die Weigerung der Einwilligung in eine Zwangsheirat oder
der Ausbruch aus einer durch die Familie arrangierten und von den betroffenen Frauen
als unerträglich empfundenen Ehe den Hintergrund von versuchten und vollendeten
Ehrenmorden abbilden.2
In Einzelfällen werden auch Männer Opfer von versuchten oder vollendeten
Ehrenmorden, etwa wenn sie von den Blutsverwandten einer Frau als unpassender
Intimpartner erachtet werden.3
Auch weibliche Blutsverwandte und sogar Mütter der betroffenen Frauen sollen sich
im Rahmen der einem Ehrenmord vorangehenden internen Familienberatungen für
diese tödlich-archaische Gewaltanwendung aussprechen und an der Planung derselben
beteiligen.4
Darüber hinaus werden auch Fälle von Partnerschaftstötungen, bei denen i. d. R. ein
Mann seine (Ehe-)Partnerin ermordet, weil diese zuvor – etwa aufgrund einer von ihr
beabsichtigten oder vollzogenen Trennung – ein in seinen Augen ehrverletzendes
Verhalten an den Tag legte und damit gegen gewisse fremdländische Kulturnormen
verstieß, als Ehrenmord bezeichnet. Eine präzise Abgrenzung dieser Fälle von
Ehrenmorden zu Fällen von Partnerschaftstötungen, in denen (verletzte) Leidenschaft den
Tathintergrund bildet, lässt sich allerdings nur sehr schwer bewerkstelligen.5
Trotz einer im Jahr 2005 als Reaktion auf den Mord an Hatun Sürücü seitens des
Bundeskriminalamts (BKA) initiierten Bund-Länder-Abfrage, die eine Anzahl von 55
bundesweit zwischen den Jahren 1996 und 2005 versuchten und vollendeten Ehrenmorden
ergab,6 werden solche im Namen der Familienehre begangenen Fälle bis heute
statistisch nicht zentral erfasst. Dies hatte zuletzt die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2334 ergeben.7
Die von der Bundesregierung bis dato nicht dokumentierte Problematik der
Ehrenmorde versuchen bislang stattdessen private Initiatoren und Forscher vollumfänglich
zu erfassen.
Die Frauenrechtsorganisation ,,Terre des Femmes“ zählte für das Jahr 20248 insgesamt
sechs und für das Jahr 20239 19 diesbezügliche Fälle.
Das Portal ehrenmord.de bemühte sich über lange Jahre hinweg ebenfalls darum, alle
in Deutschland vorkommenden Fälle von Ehrenmorden zu dokumentieren, stellte
diese Arbeit allerdings im Jahr 2023 ein.10
Beide Initiativen legten bei ihren Recherchen jeweils ein weites Verständnis von
Ehrenmord als Maßstab an.
Publizisten und Kenner der Materie bedauern die fehlenden verlässlichen Fallzahlen,
fordern bereits seit Jahrzehnten eine zentrale Erfassung von Ehrenmorden und sehen
2 Dietrich Oberwittler und Julia Kasselt, Ehrenmorde in Deutschland. Eine Untersuchung auf der Basis von
Prozessakten, Köln 2011, S. 168.
3 Seyran Ates, Der Multikulti-Irrtum. Wie wir in Deutschland besser zusammenleben können, Berlin 2007,
S. 84.
4 A. a. O., S. 84; Jan Ilhan Kizilhan, Gewalt im Namen der Ehre. Die Psychologie hinter Ehre, Sexualität,
Religion und Terror, München 2024, S. 21.
5 A. a. O., S. 22 f; Anna Caroline Cöster, Ehrenmord in Deutschland, Marburg 2009, S. 81–84.
6 www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/PolizeiUndFor schung/1_42-
_EhrenmordeInDeutschland.html, S. 48.
7 Vgl. Bundestagsdrucksache 21/2334, S. 11.
8 https://frauenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Unsere_Arbeit/Gewalt_im_Namen_der_Ehre/GNE_Materia-
lien/Ehrenmorde_2024_final.pdf, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025.
9 https://frauenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Unsere_Arbeit/Gewalt_im_Namen_der_Ehre/GNE_Materia-
lien/Ehrenmorde_2023_mit_Nachtrag_final.pdf, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025.
10 www.ehrenmord.de/doku/2023/doku_2023.php, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025.
darin eine Voraussetzung für die Schärfung des diesbezüglichen Problembewusstseins
und für entsprechende Präventionsmaßnahmen.11
Während die Fraktion der CDU/CSU im Jahr 2001 einen Antrag stellte, in dem die
Bundesregierung dazu aufgefordert wurde, sich auf multilateraler Ebene im
internationalen Kontext für eine strafrechtliche Verfolgung von im Namen der Familienehre
an Frauen begangenen Gewaltverbrechen einzusetzen,12 vermieden es unionsgeführte
Bundesregierungen in den vergangenen Dekaden, Fallzahlen zu im eigenen Land
begangenen Ehrenmorden dokumentieren zu lassen.
Dies gilt es mit vorliegendem Antrag nun nachzuholen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
1. Fälle von in der Vergangenheit auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
seit 2005 aus Gründen der Familienehre an einem Mädchen oder an einer Frau –
und z. T. (auch) an deren unerwünschtem Intimpartner – durch ihre eigenen
Verwandten ersten oder zweiten Grades versuchten und vollendeten Morden im
Zusammenwirken mit den Ländern – beispielsweise durch eine erneute Bund-
Länder-Abfrage des Bundeskriminalamtes (BKA) – zu erfassen und das Ergebnis
nach Jahren und Bundesländern geordnet der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen;
2. das Problemphänomen des Ehrenmordes, d. h. des aus Gründen der Familienehre
an einem Mädchen oder an einer Frau – und z. T. (auch) an deren unerwünschtem
Intimpartner – durch ihre eigenen Verwandten ersten oder zweiten Grades auf
dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland versuchten oder vollendeten
Mordes, zukünftig im Zusammenwirken mit den Ländern zu erfassen und in der
Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auszuweisen.
Berlin, den 17. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
11 Vgl. etwa das von Terre des Femmes erstellte Nachwort in: Hanife Gashi, Mein Schmerz trägt deinen
Namen. Ein Ehrenmord in Deutschland, Reinbek bei Hamburg 2005, S. 254.; Senan Elfayi-Schulz, Das
Phänomen des ,,Ehrenmordes“. Eine rechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung der Täter- und
Opferperspektive, Marburg 2012, S. 43.
12 Bundestagsdrucksache 14/7457.
Begründung
Im September 2025 erlangte der Fall eines verhinderten Ehrenmords bundesweite Aufmerksamkeit. Ein 46-
jähriger bei Cuxhaven lebender Syrer hatte seinen jugendlichen Sohn damit beauftragt, dessen 19-jährige Schwester
aufgrund einer durch sie zuvor begangenen (vermeintlichen) Verletzung der Familienehre zu töten.13 Der Sohn
erstattete daraufhin gegen den Vater Anzeige bei der Polizei.
Der Fall zeigte einmal mehr auf, dass die Problematik des in Deutschland unter Einwanderern v. a. des Nahen und
Mittleren Ostens versuchten und/oder vollendeten Ehrenmords fortbesteht. Dies hat auch das im April 2025
gefällte Urteil des Mainzer Landgerichts deutlich gemacht, das ein in der Pfalz wohnendes afghanisches Ehepaar zu
lebenslangen Haftstrafen verurteilte. Dieses hatte im Sommer 2024 seine 15-jährige Tochter mit Tabletten betäubt
und es anschließend im Rhein bei Worms ertränkt. Als Tatmotivhintergrund wurde der in den Augen der
afghanischen Migrantengemeinschaft ehrrührige Lebenswandel der Tochter ermittelt. Die Eltern hätten ihre Tochter
aufgrund des durch sie unter den eigenen in Deutschland lebenden Landsleuten erlittenen Ehrverlustes der Familie
,,wegschaffen“ wollen.14 Der Vorsitzende Richter sprach von einem ,,eiskalte[m] Mord an einer unbequemen
Heranwachsenden“15.
Es ist dieses über viele Jahrhunderte, ja Jahrtausende gewachsene kulturell geformte Verständnis von kollektiver
Familienehre, das in Deutschland lebende Migranten immer wieder zu für die angestammte Bevölkerung
Deutschlands verstörenden Mordhandlungen führt. Die türkisch-stämmige Berliner Juristin Seyran Ates sah bereits 2007
im Umstand, dass auch in der dritten und vierten Migrantengeneration in Deutschland im Namen der Familienehre
Morde begangen werden, ein politisches Versagen und forderte zur Bekämpfung des hinter den Ehrenmorden
stehenden Menschen- und Frauenbilds auf.16 Der Publizist Ahmad Mansour erhebt in diesem Zusammenhang
schwere Vorwürfe gegen die etablierten politischen Kräfte in Deutschland: ,,Ich kenne viele Frauen, die, nachdem
sie endlich in einem Land lebten, das ihnen die Möglichkeit gab, nein zu sagen -was sie auch getan haben-, von
ihren Familien und anderen Migranten im Stich gelassen worden sind, weil sie angeblich ihre Tradition verraten
haben. Viele haben sogar ihr Leben verloren, weil sie sich emanzipieren wollten. […] Sie werden von der Politik
im Stich gelassen, weil es angeblich so schwierig ist, sprachlich und emotional in diese Strukturen und
Communitys hineinzukommen.“17
In ihrer im Jahr 2011 vorgelegten Studie zu in Deutschland versuchten und vollendeten Ehrenmorden formulierten
Julia Kasselt und Dietrich Oberwittler zur Motivik des Ehrenmords: ,,Die Verletzung der Ehre erfolgt in jedem
Fall durch einen wahrgenommenen Verstoß einer Frau gegen Verhaltensnormen, die auf die weibliche Sexualität
im weitesten Sinne bezogen sind.“18 Übereinstimmend wird berichtet, dass die in Deutschland geschehenen
Ehrenmorde durch Migranten begangen werden, die sich in ihrem Verhalten an die patriarchalisch geprägten
Normen ihrer Herkunftsländer orientieren bzw. gebunden fühlen. Hierzu zählt ein ganz bestimmtes Verständnis von
Familienehre, die insbesondere an der Bewahrung der sexuellen Unberührtheit der Töchter bis zu deren
Eheschließung mit einem von der Familie für sie gewählten Ehemann hängt. Diese Ehre gilt bereits als gefährdet bzw.
beschmutzt, wenn in der jeweiligen ethnischen Gemeinschaft Gerüchte über von dieser als ehrrührig
empfundenem Verhalten der Mädchen und Frauen entstehen. Bereits dies kann einen Ehrenmord auslösen. Den Frauen und
Mädchen wird häufig noch nicht einmal die Gelegenheit gegeben, sich zu rechtfertigen. Entscheidend ist nicht
der tatsächliche Geschehensablauf, sondern der (beschädigte) Ruf der Familie.19 Der in Dortmund lehrende
Ahmet Toprak ließ diesbezüglich in seinem 2005 veröffentlichten Buch ,,Das schwache Geschlecht – Die türkischen
Männer“ Sami Özkara mit Blick auf den Kontext der türkischen Kultur zu Wort kommen: ,,Die wesentliche
Bedeutung für die Familienehre hat gerade nicht die innere Einstellung und Selbstbestätigung der einzelnen Famili-
13 www.youtube.com/watch?v=jyPOv5guWqc, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025; www.faz.net/aktuell/gesellschaft/
kriminalitaet/cuxhaven-vater-soll-sohn-mit-toetung-seiner-tochter-beauftragt-haben-accg-110680979.html, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025.
14 www.1730live.de/2025/04/11/lebenslange-haft-fuer-eltern-wegen-mordes-an-tochter/, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025.
15 www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/im-rhein-ertraenkt-eltern-von-roqia-zu-lebenslanger-haft-verurteilt-110414409.html, zuletzt
abgerufen am 9. Dezember 2025.
16 Seyran Ates, Der Multikulti-Irrtum. Wie wir in Deutschland besser zusammenleben können, Berlin 2007, S. 77–82.
17 Ahmad Mansour, Klartext zur Integration. Gegen falsche Toleranz und Panikmache, Frankfurt am Main 2018, S. 187.
18 Dietrich Oberwittler und Julia Kasselt, Ehrenmorde in Deutschland. Eine Untersuchung auf der Basis von Prozessakten, Köln 2011, S. 165.
19 Senan Elfayi-Schulz, Das Phänomen des ,,Ehrenmordes“. Eine rechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung der Täter- und
Opferperspektive, Marburg 2012, S. 28; Julia Kasselt, Ehre im Spiegel der Justiz. Eine Untersuchung zur Praxis deutscher Schwurgerichte im Umgang mit
dem Phänomen der Ehrenmorde. Berlin 2016, S. 15.
enmitglieder, sondern das von außen, das heißt von der sozialen Umwelt wahrgenommene Erscheinungsbild.
Konsequenz dieser Priorität ist, dass nicht der Grad der Verinnerlichung gesellschaftlicher Normen, die
persönliche Einstellung zählt, die sich ja kaum kontrollieren läßt, sondern allein die Handlung. Die Bewahrung der Regeln
wird von der Dorfgemeinschaft oder, in Großstädten (auch in Deutschland), der Nachbarschaft kontrolliert und
muß folglich kontrollierbar sein.“20
Inwieweit diese mit dem Verständnis von Familienehre verbundenen Normen auch ein islamisches Phänomen
darstellen, gilt in der Forschung als umstritten.21 In ihrer rechtswissenschaftlichen Untersuchung zu Ehrenmorden
hält Senan Elfayi-Schulz zum möglichen Zusammenhang zwischen Islam und Ehrenmord fest, es könne nicht
abgestritten werden, ,,dass sich aus einigen Stellen des Islam patriarchalische Strukturen ableiten lassen, die einen
gewissen Nährboden dafür bieten, die […] Anwendung von Gewalt und damit in gewisser Weise auch die Tötung
einer Frau mit dem Islam zu begründen.“22 Die Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher nennt die im
traditionellen Islam praktizierte Geschlechtertrennung ,,Humus für den Ehrenmord“ und verweist darauf, dass die
weltweit meisten Ehrenmorde in islamischen Gesellschaften vorkommen.23 Myria Böhmecke legte in ihrer für
,,Terre des Femmes“ erarbeiteten Studie 2005 dar, dass die muslimische Geistlichkeit den Islambezug von
Ehrenmorden zwar zurückweise, ihre Autorität aber nicht zugunsten der betroffenen Frauen einsetze.24
Die mit dem Problemphänomen des Ehrenmords verbundene Vorstellung des Geschlechter- und
Familienverhältnisses sieht keinerlei individuelles Selbstbestimmungsrecht einer Frau hinsichtlich ihrer Intim- bzw.
Ehepartnerwahl vor. Amnesty International erkennt in der ,,Tatsache, dass Frauen […] als Besitztum ihrer männlichen
Verwandten betrachtet werden“25 einen wesentlichen Faktor für Ehrenmorde. Die Juristin Carina Agel, die zu
Ehrenmorden in Deutschland forscht, formulierte 2013: ,,Als klassisches Opfer eines ,Ehrenmordes‘ erscheint eine
Schwester oder Tochter, welche wegen eines vorehelichen sexuellen Verhältnisses zu einem Mann die Ehre der
ganzen Familie verletzt und daraufhin von ihrem Bruder oder Vater getötet wird.“26
Aber auch die Ablehnung eines von der eigenen Familie vorbestimmten Ehepartners durch eine junge Frau27 oder
eine von einer verheirateten Frau ausgehende Trennung (und ein sich anschließendes außereheliches Verhältnis)
birgt die Gefahr eines von den eigenen Blutsverwandten begangenen Ehrenmordes.28
Zum zahlenmäßig größten Tathintergrund von Ehrenmorden stellt Senan Elfayi-Schulz fest: ,,Am häufigsten
werden sie […] durch die Entscheidung einer Frau, sich von einer zum Teil gewalttätigen oder zwangsweise
eingegangenen Ehe beziehungsweise einer Partnerschaft loszulösen, oder durch ihr Bestreben, selbst bestimmt mit
Partnerschaftsfragen umzugehen, ausgelöst.“29
Die Juristin Seyran Ates hält dieses sich hier manifestierende Menschen- bzw. Frauenbild für unvereinbar mit
Artikel 1 Absatz 1 GG. Wörtlich fordert sie in diesem Zusammenhang:
,,Eigentlich könnten wir es bei der Berufung auf das Grundgesetz belassen. Doch viele in Deutschland lebende
Türken und Kurden fühlen sich dem deutschen Grundgesetz, den deutschen Gesetzen insgesamt nicht verpflichtet,
weil sie der Auffassung sind, sie würden nur für die Urdeutschen gelten. […] Deshalb finde ich es wichtig, die
Ahndung, Ächtung und Bestrafung von Zwangsheirat und Ehrenmord im Sprachgebrauch der deutschen
Gesetzgebung und Rechtsprechung zu etablieren, damit den Menschen gegenüber, die in diesen Traditionen ein zu
behütendes Recht sehen, die richtigen Signale gesendet werden.“30
20 Zitiert nach Ahmet Toprak, Das schwache Geschlecht – die türkischen Männer. Zwangsheirat, häusliche Gewalt, Doppelmoral der Ehre,
Freiburg 2005, S. 151.
21 Susanne Schröter, Politischer Islam. Stresstest für Deutschland, Gütersloh 2019, S. 233.
22 Senan Elfayi-Schulz, Das Phänomen des ,,Ehrenmordes“. Eine rechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung der Täter- und
Opferperspektive, Marburg 2012, S. 195.
23 Christine Schirrmacher, Mord im Namen der ,,Ehre“ zwischen Migration und Tradition, Trier 2007, S. 16 ff.
24 www.humanrights.ch/cms/upload/pdf/070416_TDF_Studie_Ehrenmord.pdf, S. 7, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025.
25 https://amnesty-frauen.de/wp-content/uploads/39/2018/04/Pos.Ehrverbrechen2009.pdf, S. 2, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025.
26 Carina Agel, (Ehren-)Mord in Deutschland. Eine empirische Untersuchung zu Phänomenologie und Ursachen von ,,Ehrenmorden“ sowie
deren Erledigung durch die Justiz, Lengerich 2013, S. 41.
27 Christine Schirrmacher, Mord im Namen der ,,Ehre“ zwischen Migration und Tradition, Trier 2007, S. 8.
28 Anna Caroline Cöster, Ehrenmord in Deutschland, Marburg 2009, S. 122 f.
29 Senan Elfayi-Schulz, Das Phänomen des ,,Ehrenmordes“. Eine rechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung der Täter- und
Opferperspektive, Marburg 2012, S. 65.
30 Seyran Ates, Der Multikulti-Irrtum. Wie wir in Deutschland besser zusammenleben können, Berlin 2007, S. 82.
Doch eben diese Sprachklarheit wird seit mehreren Jahren von einflussreichen politischen Kräften in Deutschland
torpediert. Die frühere Bundesfamilienministerin Paus trug maßgeblich zum Versuch bei, den Begriff des
Ehrenmordes durch den des ,,Femizid“ zu ersetzen und somit aus der Öffentlichkeit zu verdrängen.31 Dieser durch die
US-Feministin Diana Russel in den 1970er Jahren erstgeprägte Begriff wird ganz offensichtlich dazu benutzt, um
die mit den Ehrenmorden verbundene spezifisch fremdländische kulturelle Prägung der Täter zu verbergen.32
Hiergegen regt sich -über Grenzen verschiedener politischer und journalistischer Lager hinweg- Widerstand.33
Dennoch ist zu beobachten, dass fundierte Publikationen zur Erscheinung des Ehrenmords in Deutschland in den
letzten Jahren merklich zurückgegangen sind. Auch unter der geschiedenen Ampel-Regierung wurde versäumt,
was mit der Materie vertraute Forscher und Interessensverbände seit Jahrzehnten fordern: Eine verstärkte
Aufklärungsarbeit, die unter Einheimischen zu einer Bewusstseinsschärfung der Hintergründe von in diversen in
Deutschland lebenden Migrantengemeinschaften vorherrschenden Vorstellungen von Familienehre und dem
damit verbundenen Verhältnis der Geschlechter und der Familienglieder führen sollte, aber auch eingewanderten
Bevölkerungsgruppen die in Deutschland herrschende Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie das
jeglicher Selbstjustiz widersprechende staatliche Gewaltmonopol vermitteln sollte. Denn in jenen Gedankenwelten ist
eine konsequente Abgrenzung zur einheimischen und angestammten Bevölkerung Deutschlands sowie der von
ihr geschaffenen Rechtsordnung und dem von ihr entwickelten Geschlechterverhältnis miteingepreist.34 Mit der
Thematik der Ehrgewalt betraute Forscher betonen, dass in der Migrationssituation das althergebrachte
Verständnis der Familienehre auch noch an Relevanz zunehmen kann: ,,Das Leben als Minderheit in Deutschland kann
[…] zu einer verstärkten Abgrenzung gegenüber der deutschen Gesellschaft führen. Herkunftsbezogene
Traditionen und Werte, wie beispielsweise auch das Ehrkonzept, gewinnen an Bedeutung […].“35 Im
Ehrenmordphänomen manifestiert sich also auch eine gescheiterte Migrationspolitik, deren beharrliche und fortlaufende
Verschleierung nicht nur das Leben von in Deutschland lebenden ausländischen Frauen gekostet hat und kostet, sondern
auch Polizei- und Rettungskräfte, Ärzte, (Staats-)Anwälte und Richter vor schwere Herausforderungen stellt und
im schlimmsten Fall auch für unbedarfte Einheimische lebensgefährlich werden kann: Etwa wenn sie als Männer
intime Beziehungen zu aus den benannten Kulturen stammenden Frauen eingehen und so zu Mordopfern werden
können. Die Juristin Senan Elfayi-Schulz stellte im diesbezüglichen Zusammenhang eine ,,unerwartet hohe
Beteiligung deutscher Personen“ fest, ,,die jedoch fast ausnahmslos in Form von Opfern in Erscheinung traten.“36
Die statistische Erfassung von in Deutschland im Namen der Familienehre versuchten und vollendeten Morden
soll Transparenz und Eindeutigkeit darüber herstellen, wie weit dieses Phänomen in Deutschland verbreitet war
und ist und kann so dann künftig auch diesbezügliche kommende Entwicklungen nachzeichnen und
dokumentieren. Eine statistische Erfassung von versuchten und vollendeten Ehrenmorden ist zugleich auch die unerlässliche
Grundlage dafür, künftig Präventions- und Schutzmaßnahmen für gegenwärtig und perspektivisch betroffene
Frauen und weitere politische Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt im Namen der Familienehre zu
ergreifen.
31 www.zeit.de/politik/deutschland/2024-11/gesetz-schutz-gewalt-gegen-frauen-lisa-paus, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2025.
32 www.nius.de/analyse/news/ehrenmord-femizid-wie-migrantische-gewalt-gegen-frauen-aus-der-sprache-getilgt-wurde/d3bf2c17-70c0-42
efb4a2-9c66146eff2b, zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2025.
33 www.tagesspiegel.de/berlin/verharmlosung-von-ehrenmord-femizid-ist-nur-ein-verschleiernder-uberbegriff-13176283.html, zuletzt abgerufen
am 9. Dezember 2025; www.welt.de/debatte/kommentare/plus245823310/Gewalt-gegen-Frauen-Wenn-das-soziale-Umfeld-die-Taeter-
deckt.html, zuletzt abgerufen am 9. Dezember 2025.
34 Senan Elfayi-Schulz, Das Phänomen des ,,Ehrenmordes“. Eine rechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung der Täter- und
Opferperspektive, Marburg 2012, S. 38.
35 Jan Ilhan Kizilhan, Gewalt im Namen der Ehre. Die Psychologie hinter Ehre, Sexualität, Religion und Terror, München 2024, S. 75; vgl. in
diesem Zusammenhang auch Seyran Ates, Der Multikulti-Irrtum. Wie wir in Deutschland besser zusammenleben können, Berlin 2007, S. 92.
36 Senan Elfayi-Schulz, Das Phänomen des ,,Ehrenmordes“. Eine rechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung der Täter- und
Opferperspektive, Marburg 2012, S. 64.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Achim Köhler (Antrag)
- authored ← Alexis L. Giersch (Antrag)
- authored ← Angela Rudzka (Antrag)
- authored ← Anna Rathert (Antrag)
- authored ← Beatrix von Storch (Antrag)
- authored ← Bernd Schuhmann (Antrag)
- authored ← Birgit Bessin (Antrag)
- authored ← Boris Gamanov (Antrag)
- authored ← Christian Zaum (Antrag)
- authored ← Christina Baum (Antrag)
- authored ← Claudia Weiss (Antrag)
- authored ← Daniel Zerbin (Antrag)
- authored ← Edgar Naujok (Antrag)
- authored ← Erhard Brucker (Antrag)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Georg Schroeter (Antrag)
- authored ← Gereon Bollmann (Antrag)
- authored ← Götz Frömming (Antrag)
- authored ← Hans-Jürgen Goßner (Antrag)
- authored ← Heinrich Koch (Antrag)
- authored ← Iris Nieland (Antrag)
- authored ← Jan Feser (Antrag)
- authored ← Joachim Bloch (Antrag)
- authored ← Johann Martel (Antrag)
- authored ← Jörg Zirwes (Antrag)
- authored ← Kerstin Przygodda (Antrag)
- authored ← Kurt Kleinschmidt (Antrag)
- authored ← Lukas Rehm (Antrag)
- authored ← Malte Kaufmann (Antrag)
- authored ← Marcus Bühl (Antrag)
- authored ← Markus Matzerath (Antrag)
- authored ← Martina Kempf (Antrag)
- authored ← Martina Uhr (Antrag)
- authored ← Martin Hess (Antrag)
- authored ← Martin Reichardt (Antrag)
- authored ← Michael Kaufmann (Antrag)
- authored ← Nicole Höchst (Antrag)
- authored ← Otto Strauß (Antrag)
- authored ← Paul Schmidt (Antrag)
- authored ← Reinhard Mixl (Antrag)
- authored ← René Bochmann (Antrag)
- authored ← Sebastian Maack (Antrag)
- authored ← Tobias Ebenberger (Antrag)
- authored ← Udo Theodor Hemmelgarn (Antrag)
- part_of_vorgang → Frauen schützen - Im Namen der Familienehre versuchte und vollendete Morddelikte statistisch erfassen (Antrag)