Schriftliche Frage 70 von Christian Zaum (AfD): Welche evidenzbasierten Nachweise liegen der Bundesregierung dafür vor, dass die im Rahmen des „DigitalPakts 2.0“ geförderten Digitalisierun…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 70 von Christian Zaum (AfD): Welche evidenzbasierten Nachweise liegen der Bundesregierung dafür vor, dass die im Rahmen des „DigitalPakts 2.0“ geförderten Digitalisierun…
Frage 70 (Christian Zaum, AfD):
Welche evidenzbasierten Nachweise liegen der Bundesregierung dafür vor, dass die im Rahmen des „DigitalPakts 2.0“ geförderten Digitalisierungsmaßnahmen zu besseren Leistungen und Lernergebnissen führten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretarin Mareike Lotte Wulf vom 26. März 2026:
Der DigitalPaktSchule (2019 bis 2024) sowie der geplante Digitalpakt 2.0 ab 2026 zielen darauf ab, digitale Infrastrukturen bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere die digitale Ausstattung von Schulen sowie die Entwicklung von länderübergreifenden Projekten der Bildungsmedieninfrastruktur. Zu den erwarteten Effekten gehören verbesserte Lernbedingungen, höhere digitale Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern sowie größere Nutzungsraten digitaler Lernformen. Darüber hinaus werden in empirischen Studien indirekte Indikatoren wie die Verbreitung von Geräten, die Verfügbarkeit stabiler WLAN- Netzwerke, die Nutzung digitaler Lernangebote und deren qualitätvolle Integration in den Unterricht benannt (vgl. International Computer and Information Literacy Study – ICILS 2023), mit Hinweis auf Verbesserungen in Infrastruktur und Nutzung als notwendige, aber nicht alleinige Bedingung für bessere Leistungen. Der Zwischenbericht zur Evaluation des DigitalPakts Schule weist bereits deutliche Verbesserungen bei der Vernetzung, dem Vorhandensein von Anzeige‑ und Interaktionsgeräten sowie mobiler Ausstattung und damit bei den hinlänglichen infrastrukturellen Voraussetzungen für zeitgemäßen digital gestützten Unterricht nach (vgl. www.digitalpaktschul e.de/de/zwischenbericht-zur-evaluation-des-digitalpakt-schule-187 3.html). Der Digitalpakt 2.0 entwickelt den strukturierten Ansatz des Digital- Pakts Schule bewusst weiter, indem zur technischen Infrastruktur auch Handlungsstränge für Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie für die Lehrkräftebildung vorgesehen sind. Weitere Ergebnisse sind der begleitenden Evaluation im Digitalpakt 2.0 vorbehalten.
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