Neuauflage der Qualitätsoffensive Lehrerbildung (Antwort zu Drs. 21/3874)
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Neuauflage der Qualitätsoffensive Lehrerbildung (Antwort zu Drs. 21/3874)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4109
21. Wahlperiode 12.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Denise
Loop, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3874 –
Neuauflage der Qualitätsoffensive Lehrerbildung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der gemeinsamen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ (QLB) unterstützten
Bund und Länder von 2015 bis Ende 2023 Reformen in der
Lehrkräftebildung. Die QLB stieß auf positive Resonanz beteiligter Stakeholder. So
bezeichnete beispielsweise die Hochschulrektorenkonferenz die QLB als
„Erfolgsgeschichte“ (vgl. https://table.media/bildung/professional-briefing/ende-q
ualitaetsoffensive-lehrerbildung-reli-mit-schueler-und-lehrermangel-stipendie
n-fuer-azubis).
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ist eine qualitativ
hochwertige Lehrkräfteausbildung eine der Grundlagen für ein gutes
Bildungssystem, sodass auch der Bund in diesem Feld Verantwortung
übernehmen und die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigte Neuauflage der QLB zeitnah umgesetzt werden muss.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die abgeschlossene
„Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ (QLB), und welche Schlüsse zieht sie aus der
Evaluation, insbesondere der hochschulübergreifenden Evaluation der Ramboll
Management Consulting GmbH?
2. Welche Projekte mit welchem thematischen Fokus an welchen
Hochschulen wurden im Rahmen der QLB gefördert?
3. Welche aus Projekten der QLB gewonnen Erkenntnisse wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in die Praxis der Lehrkräftebildung
transferiert?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ (QLB) wurden insgesamt
bis zum Ende des Förderzeitraums 12/2023 92 Projekte unter Einbindung von
72 lehramtsausbildenden Hochschulen in Deutschland gefördert. Neben den
ursprünglichen sechs Handlungsfeldern wurden mit der zusätzlichen Förderlinie
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 11. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ab 2020 auch die Themen „Digitalisierung“ und „Berufliche Bildung“ durch
den Bund verstärkt gefördert.
Die Handlungsfelder waren: Profilierung und Optimierung der Strukturen der
Lehrerbildung an den Hochschulen, Qualitätsverbesserung des Praxisbezugs in
der Lehrerbildung, Verbesserung der professionsbezogenen Beratung und
Begleitung der Studierenden in der Lehrerbildung, Fortentwicklung der
Lehrerbildung in Bezug auf die Anforderungen der Heterogenität und Inklusion,
Fortentwicklung der Fachlichkeit, Didaktik und Bildungswissenschaften und
Vergleichbarkeit sowie die gegenseitige Anerkennung von lehramtsbezogenen
Studienleistungen und Lehramtsabschlüssen und der gleichberechtigte Zugang
bzw. die gleichberechtigte Einstellung in Vorbereitungs- und Schuldienst zur
Verbesserung der Mobilität von Lehramtsstudierenden und Lehrerinnen und
Lehrern. Die Ergebnisse wurden u. a. in einer programmbegleitenden
Abschlussbroschüre dargestellt (www.qualitaetsoffensive-lehrerbil-dung.de/lehrer
bildung/shareddocs/downloads/files/abschlussbroschuere2024.pdf?__blob=pub
licationFile&v=7) und stehen ebenso wie die veröffentlichen Zwischen- und
Abschlussberichte der externen Evaluation (www.qualitaetsoffensive-lehrerbild
ung.de/lehrerbildung/de/programm/evaluation/evaluation_node.html) für sich.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/32477 verwiesen.
4. Für wann ist die Neuauflage der QLB (vgl. Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, S. 73) geplant?
a) Arbeitet die Bundesregierung bereits an der Neuauflage der QLB,
und wenn nein, warum nicht?
b) Wie ist der Zeitplan bis zum Inkrafttreten der QLB?
c) Ist eine Stakeholderbeteiligung zur QLB geplant, wenn ja, mit
welchen Stakeholder-Organisationen und wenn nein, warum nicht?
d) In welchem Rahmen und mit welchen Ergebnissen wurden bereits
Gespräche mit den Ländern zur QLB geführt?
e) Inwiefern plant die Bundesregierung, die Gemeinsame
Wissenschaftskonferenz bei der Ausgestaltung und Steuerung der neuen
QLB einzubinden?
f) Inwiefern wird die Bundesregierung die Empfehlungen der
Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der
Kultusministerkonferenz zur Lehrkräftebildung bei der Neuauflage der QLB
berücksichtigen?
g) Inwiefern plant die Bundesregierung die Neuauflage der QLB im
bildungspolitischen Arbeitsprozess von Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Ländern zur
künftigen Verbesserung der Ergebnisse von Bildungsvergleichsstudien
(vgl. https://table.media/bildung/thema-des-tages/amtschefkonferenz-
mehr-klarheit-fuerzusammenarbeit-zwischen-bund-und-laendern-erw
artet) zu thematisieren?
5. Welche thematischen Schwerpunkte plant die Bundesregierung für die
neue QLB?
a) Inwiefern sollen Gleichstellungs-, Diversitäts- und
Antidiskriminierungsaspekte bei der Neuauflage der QLB berücksichtigt werden?
b) Welche Rolle sollen alternative Zugangswege in den Lehrerberuf
(z. B. Quer- und Seiteneinstieg) im Rahmen der neuen QLB spielen?
c) Inwiefern sollen bei der Neuauflage der QLB gezielt Mangelfächer
(z. B. MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und
Technik), Sonderpädagogik) berücksichtigt werden?
d) Inwiefern wird die Berufsorientierung in der neuen QLB
berücksichtigt?
e) Inwiefern werden digitale Bildung und KI-Kompetenzen in der
neuen QLB berücksichtigt?
6. Wie will die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern
grundsätzlich gewährleisten, dass die Erkenntnisse der neuen QLB in die
Praxis der Lehrkräftebildung transferiert werden?
7. Welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung für die neue QLB ein,
und in welcher Höhe sind diese bereits in der mittelfristigen
Finanzplanung berücksichtigt?
Die Fragen 4 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung prüft derzeit die Umsetzung eines Nachfolgeprogramms
zur „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“. Die QLB ist vereinbarungsgemäß Ende
2023 ausgelaufen. Eine Weiterführung wurde in der vergangenen
Legislaturperiode nicht verwirklicht.
8. Welche Pläne hat die Bundesregierung bezüglich der „Kompetenzzentren
für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und
Weiterbildung“ und deren Transferstelle, inwiefern werden diese weitergeführt,
und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3622
verwiesen.
9. Auf welchen konkreten Ergebnissen der alten QLB wird der
Handlungsstrang III des Digitalpakt 2.0 aufbauen (vgl. Gemeinsame Initiative von
Bund und Ländern Digitales Lehren und Lernen als Handlungsstrang III
zum Digitalpakt 2.0“)?
Der Beitrag des Bundes zur Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und
Lernen“ besteht unter anderem in der Förderung entsprechender
Forschungsprojekte. Diese können an bisherige Ergebnisse anknüpfen. Ausgewählt werden die
Projekte auf Grundlage einer Förderrichtlinie und auf Basis einer
wissenschaftlichen Begutachtung. An welchen Ergebnissen konkret angeknüpft wird, ist
damit abhängig von den eingereichten Projektvorschlägen und der
wissenschaftsgeleiteten Auswahlentscheidung.
10. Inwiefern ist geplant, für die neue QLB Synergien mit dem Digitalpakt
2.0, insbesondere mit dessen Handlungsstrang III, zu nutzen?
Auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 7 wird verwiesen.
11. Inwiefern soll der Zukunftsvertrag Studium und Lehre „für mehr
Verlässlichkeit und Qualität im Schulsystem sowie bei der Personalgewinnung“
(vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 73) genutzt
werden?
Mit dem unbefristeten „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (ZSL)
sollen die Studienkapazitäten bedarfsgerecht erhalten und die Lehrqualität
gesteigert werden. Hierfür stellen Bund und Länder den Hochschulen jährlich
insgesamt rd. 4 Mrd. Euro zusätzlich zur Grundfinanzierung der Länder zur
Verfügung. Länder und Hochschulen setzen die ZSL-Mittel unter anderem auch zur
Förderung der Lehrkräfteausbildung ein.
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung der
Lehrkräftebildung und Lehrkräftegewinnung über die QLB hinaus?
Für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern sind allein
die Länder zuständig. Der Bund unterstützt die Länder im Rahmen der
verfassungsmäßig festgelegten Zuständigkeiten aktuell mit den „Kompetenzzentren
für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“
sowie mit der im Digitalpakt 2.0 verankerten Bund-Länder-Initiative „Digitales
Lehren und Lernen“.
13. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung
der Bildungsforschung?
a) Wie werden die angekündigten Schwerpunkte auf
„Bildungsübergänge, die Bildungsorganisations- und -implementierungsforschung“
(vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 73)
umgesetzt, und mit welchen Haushaltsmitteln werden dies Schwerpunkte
hinterlegt?
b) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
„Transfer in die Praxis“ (ebd.) voranzutreiben?
c) Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um aus
welchem „gemeinsamen Bildungsmonitoring […] stärker
Praxisempfehlungen“ abzuleiten?
d) Inwiefern wird die Bundesregierung bei diesen Vorhaben mit den
Ländern, der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der
Kultusministerkonferenz und der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz zusammenarbeiten?
Die Fragen 13 bis 13d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung setzt die Förderung der Bildungsforschung vorrangig mit
dem Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung um. Damit verfolgt die
Bundesregierung u. a. das Ziel, die Kooperation von Wissenschaft und Praxis
sowie den Transfer in die Praxis und aus der Praxis zu stärken.
Das Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung nimmt alle
Bildungsetappen und -bereiche sowie die Übergänge dazwischen in den Blick. Das
Handlungsfeld „Kooperation für qualitativ hochwertige Bildung“ umfasst
Themen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung auf allen
Handlungsebenen des Bildungssystems, u. a. die strukturellen Dimensionen auf der Ebene
des Bildungssystems (Bildungssystemforschung), und die
Implementationsforschung (vgl. www.empirische-bildungsforschung-bmbfsfj.de/img/BMBF_Rah
menprogr_EmpirBiFo_BITV.pdf).
Um aus dem Bildungsmonitoring stärkere Praxisempfehlungen abzuleiten,
werden im Rahmen der Förderung des Zentrums für internationale
Bildungsvergleichsstudien (ZIB) vertiefende Analysen zu den PISA-Ergebnissen erstellt,
die in Rückkoppelung mit der Wissenschaftskommunikation adressatengerecht
auf-bereitet und kommuniziert werden. Ebenfalls ist die Entwicklung eines
ZIB-Bildungsdashboards Teil des Forschungsprogramms des laufenden ZIB-
Förderprojektes, welches die Daten der Bildungsvergleichsstudien auf
Systemebene besser für die Bildungspraxis zugänglich machen soll. Zudem fördert der
Bund seit dem 1. Januar 2026 das Projekt „TIMSS Connect“, welches eine
wirkungsvolle, langfristig tragfähige Strategie der Wissenschaftskommunikation
für die Ergebnisse der TIMS-Studie entwickeln und implementieren wird.
Gemäß Verwaltungsabkommen über das Zusammenwirken von Bund und
Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 2 des Grundgesetzes (Feststellung der
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich) arbeiten Bund
und Länder bei der Finanzierung der internationalen
Leistungsvergleichsstudien zusammen. In diesem Rahmen finanzieren Bund und Länder gemeinsam die
Beteiligung Deutschlands am internationalen Leistungsvergleichsstudien wie
PISA, IGLU und TIMSS.
Die Bundesregierung plant nach Vorlage des Gutachtens der Ständigen
Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz zur
datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung mit den Ländern über weitere
Entwicklungsbedarfe zu beraten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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