Schriftliche Frage 95 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind für die Aussage der Bundesregierung, dass eine Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Pestizid-Wirkstoffe, die in der EU zum Beispie…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Text
Schriftliche Frage 95 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind für die Aussage der Bundesregierung, dass eine Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Pestizid-Wirkstoffe, die in der EU zum Beispie…
Frage 95 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sind für die Aussage der Bundesregierung, dass eine Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Pestizid-Wirkstoffe, die in der EU zum Beispiel wegen unannehmbarer Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesundheit der Anwenderinnen und Anwender keine Genehmigung erhalten haben, bei denen aber eine Festlegung von Rückstandshöchstgehalten für Lebens- und Futtermittel nach dem Risikoansatz wissenschaftlich vertretbar wäre, auf die analytische Bestimmungsgrenze „den Handel mit Drittländern ungerechtfertigt belasten könnte“ handelsrechtliche Hemmnisse gemeint, und wenn ja, welche (bitte konkrete Artikel, Paragraphen oder Fälle im europäischen Recht oder in internationalen Verträgen nennen), und wenn nein, welche Belastungen sind sonst gemeint (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 170 auf Bundestagsdrucksache 21/4115)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 26. März 2026:
In der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 170 auf Bundestagsdrucksache 21/4115 wird auf handelsrechtliche Hemmnisse und Grundlagen abgestellt. Das Übereinkommen der WTO (World Trade Organization) über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS) erlaubt handelsbeschränkende Maßnahmen nur zum Schutz von menschlichem, tierischem oder pflanzlichem Leben oder Gesundheit und auf Grundlage wissenschaftlicher Prinzipien (Artikel 2). SPS-Maßnahmen dürfen nicht in einer Weise angewendet werden, die eine verschleierte Beschränkung des internationalen Handels darstellen würde (Artikel 2). In Artikel 5 ist ausdrücklich eine Risikobewertung vorgesehen. In Fällen, in denen auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes die Ableitung eines sicheren Rückstandshöchstgehaltes möglich ist, ist die Nichtgewährung von Importtoleranzen handelsrechtlich nur schwer begründbar.
Relationen
- asked ← Karl Bär (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung