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Schriftliche Frage 28 von Birgit Bessin (AfD): In welcher Höhe wurden in den vergangenen 15 Jahren freiwillige Beträge aus Bundesmitteln an den Europarat oder an dessen Parlamentarische V…

dip / schriftliche_frage 20.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 28 von Birgit Bessin (AfD): In welcher Höhe wurden in den vergangenen 15 Jahren freiwillige Beträge aus Bundesmitteln an den Europarat oder an dessen Parlamentarische V… Frage 28 (Birgit Bessin, AfD): In welcher Höhe wurden in den vergangenen 15 Jahren freiwillige Beträge aus Bundesmitteln an den Europarat oder an dessen Parlamentarische Versammlung oder an Programme und Einrichtungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gezahlt (bitte für jedes dieser 15 Jahre die Gesamtsumme angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 16. März 2026: In den vergangenen zehn Jahren wurden folgende freiwillige Beträge aus Bundesmitteln an den Europarat und dessen Parlamentarische Versammlung gezahlt: 2025:  14.435.709 Euro 2024:  12.815.277 Euro 2023:   8.466.428 Euro 2022:  14.764.984 Euro 2021:   4.257.465 Euro 2020:   3.039.411 Euro 2019:   2.484.389 Euro 2018:   1.825.009 Euro 2017:     700.000 Euro 2016:     749.389 Euro Weiter zurückliegende Zahlungen können mit Blick auf die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen nicht im Rahmen eines zumutbaren Zeitaufwandes zusammengestellt werden. Der Arbeitsaufwand zur Archivrecherche der erfragten Informationen würde in den befassten Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährden. Nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197; 147, 50, 147 f.).

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