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Schriftliche Frage 42 von René Springer (AfD): Wie viele Beamte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils mehr als drei Mon…

dip / schriftliche_frage 13.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 42 von René Springer (AfD): Wie viele Beamte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils mehr als drei Mon… Frage 42 (René Springer, AfD): Wie viele Beamte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils mehr als drei Monate, mehr als sechs Monate, seit mehr als zwölf Monaten und seit mehr als 24 Monaten beurlaubt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Februar 2026: Angaben zu langfristigen Beurlaubungen der Bundesbeamtinnen und -beamten gemäß der §§ 90, 92, 95 des Bundesbeamtengesetzes, § 7 des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes, § 6 der Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes und § 24 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst können den Übersichten zum Bundeshaushalt der jeweiligen Jahre (jeweils Leerstellenübersicht zu Titel 422 01), getrennt nach obersten Bundesbehörden und nachgeordnetem Bereich sowie nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen, entnommen werden. Unter folgendem Link sind die Bundeshaushaltspläne abrufbar: www.bundeshaushalt.de/DE/D ownload-Portal/download-portal.html. Soweit Sie darüber hinaus Angaben zu Beurlaubungen der Beamtinnen und Beamten des Bundes für bestimmte Zeiträume erbitten, weist die Bundesregierung darauf hin, dass diese Angaben nicht statistisch bzw. systematisch erfasst werden und durch Auswertungen der Personalakten der Beamtinnen und Beamten der Bundesministerien und der nachgeordneten Geschäftsbereichsbehörden erhoben werden müssten. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Angaben zentral zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50 [249]). Individuelle Auswertungen der Personalakten würden in sämtlichen Bundesministerien und den nachgeordneten Geschäftsbereichsbehörden einen umfangreichen Rechercheaufwand erfordern, der im Rahmen der für die Beantwortung der Schriftlichen Frage gesetzten Frist nicht geleistet werden kann, ohne dass die fristgerechte Erledigung der sonstigen Fachaufgaben gefährdet würde.

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