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Schriftliche Frage 29 von Torben Braga (AfD): Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt der Bundeskanzler Friedrich Merz seine in der ARD- Sendung „Bericht aus Berlin“ am 8. März 2026 get…

dip / schriftliche_frage 20.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 29 von Torben Braga (AfD): Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt der Bundeskanzler Friedrich Merz seine in der ARD- Sendung „Bericht aus Berlin“ am 8. März 2026 get… Frage 29 (Torben Braga, AfD): Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt der Bundeskanzler Friedrich Merz seine in der ARD- Sendung „Bericht aus Berlin“ am 8. März 2026 getätigte Aussage, Iran habe möglicherweise nur „wenige Wochen“ vor dem Zusammenbau atomarer Waffensysteme gestanden, und wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz dieser Einschätzung zu den gegenteiligen öffentlichen Feststellungen der IAEO (u. a. https://media.un.org/unife ed/en/asset/d354/d3540257) sowie zum Umstand, dass dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages trotz ausdrücklicher Nachfrage in den Sitzungen seit Juni 2025 keine entsprechenden Informationen übermittelt wurden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. März 2026: Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) hat in ihren Berichten regelmäßig darauf hingewiesen, dass ein ausschließlich friedlicher Zweck des iranischen Nuklearprogramms nicht bestätigt werden kann und hat dabei u. a. auf Irans große Bestände an hochangereichertem Uran und die iranische Verweigerung des Zugangs von IAEO-Inspektoren abgestellt. So verfügte Iran bereits im Juni 2025 nach IAEO-Berechnungen über 440,9 kg auf bis zu 60 Prozent angereicherten Urans; eine Weiteranreicherung auf einen waffenfähigen Grad (90 Prozent) wäre innerhalb weniger Wochen realisierbar. Wie die IAEO in ihren Quartalsberichten regelmäßig festhält, ist Iran der einzige Nichtnuklearwaffenstaat innerhalb des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV), der Uran auf 60 Prozent anreichert und akkumuliert. Seit 2021 kann die IAEO zudem Irans Verpflichtung, von der Entwicklung eines nuklearen Sprengsatzes abzusehen, nicht verifizieren, da Iran entsprechende Verifikations- und Überwachungsmaßnahmen der IAEO unter Sicherheitsratsresolution 2231 (2015) vom 20. Juli 2015 nicht zulässt. Deutschland hat mit seinen Partnern Frankreich und Großbritannien hierauf immer wieder in Einlassungen im IAEO-Gouverneursrat und in anderen internationalen Gremien hingewiesen. Der Auswärtige Ausschuss wird zum Themenkomplex Iran regelmäßig unterrichtet, insbesondere auch zu Erkenntnissen, die das iranische Nuklearprogramm betreffen.

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