Aktuelle Entwicklungen bei der Uranium Enrichment Company (Antwort zu Drs. 21/4226)
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Aktuelle Entwicklungen bei der Uranium Enrichment Company (Antwort zu Drs. 21/4226)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4668
21. Wahlperiode 09.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mareike Hermeier, Luigi Pantisano,
Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4226 –
Aktuelle Entwicklungen bei der Uranium Enrichment Company
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Uranium Enrichment Company (Urenco) ist ein dreistaatliches
Unternehmen zur Anreicherung von Uran‑235, um es für Brennelemente als Brennstoff
nutzen zu können. Eigentümer sind die Niederlande und das Vereinigte
Königreich sowie auf bundesdeutscher Seite die Unternehmen RWE und PreussenE-
lektra. Die Urenco verfügt über Urananreicherungsanlagen in Gronau
(Deutschland), Almelo (Niederlande) und Capenhurst (Vereinigtes
Königreich) sowie in den USA am Standort Eunice (New Mexico). Gemeinsam mit
Frankreich betreibt Urenco das Gemeinschaftsunternehmen Enrichment
Technology Company (ETC), das für die Forschung und Herstellung von Uran-
Zentrifugen zuständig ist. Urenco wird im Rahmen völkerrechtsverbindlicher
Kontrollverträge von Almelo, Cardiff, Paris und Washington betrieben. In
diese Verträge ist auch die Bundesrepublik Deutschland eingebunden und in
den entsprechenden Kontrollgremien vertreten.
Die Urenco-Anlage in Gronau ist vom bundesdeutschen Atomausstieg
ausgenommen und wird ohne Befristung betrieben.
Geopolitisch hat die Urenco als Anreicherer in den letzten Jahren an
Bedeutung gewonnen, nachdem durch den Angriff Russlands auf die Ukraine
Bemühungen begonnen haben, die Abhängigkeiten der EU und der USA von
russischen Unternehmen wie Rosatom zu verringern bzw. zu beenden. Allerdings
wird nach Kenntnissen der Fragestellenden derzeit weiterhin Uran aus
Russland für die Verwendung in Atomkraftwerken bezogen.
Die Urananreicherungsanlage der Urenco in Gronau ist laut Medienberichten
dabei, umfassend in die Modernisierung und den Ausbau der Anlage zu
investieren. Dazu gehört im Zentrum der Einbau bzw. die Installation neuer,
verbesserter Zentrifugen, der Bau einer Anlage zur Lagerung bzw. Recycling von
Metallschrott oder ausgedienten Zentrifugen sowie außerdem die
Inbetriebnahme eines Lagers für Aufbewahrung von abgereichertem Uran (vgl. z. B.
www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/urenco-milliarden-investition-gron
au-100.html).
Die letzte, nach Atomgesetz alle zehn Jahre erforderliche „Periodische
Sicherheitsprüfung“ (PSÜ) wurde abgeschlossen (vgl. www.wirtschaft.nrw/anreiche
rungstechnologie).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 9. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat Urenco erklärt,
Geschäftsbeziehungen mit russischen Unternehmen zu beenden. Die
Bundesregierung teilt dazu auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit: „Die Betreiberin
der Urananreicherungsanlage in Gronau hat nach eigenen Angaben und auf
freiwilliger Basis die Zusammenarbeit mit russischen Firmen beendet. Solch
eine Entscheidung liegt jedoch bei der jeweiligen Unternehmensführung, eine
rechtliche Grundlage, um eine Beendigung der Zusammenarbeit mit Russland
durchzusetzen, gibt es derzeit nicht“ (www.bundesumweltministerium.de/dow
nload/kernbrennstoffproduktion-und-ausfuhr).
Allerdings wird in neueren Medienberichten geschrieben, dass Urenco zur
Anreicherung das notwendige Uran nicht selbst einkauft, sondern von
entsprechenden Auftraggebern das Uran zur Anreicherung erhält. Daraus ergibt sich
die Möglichkeit, dass bei Urenco in Gronau auch Uran russischer Herkunft
verarbeitet oder angereichert wird (www.morgenpost.de/wirtschaft/article4098
03378/warum-russisches-uran-in-deutschland-angereichert-werden-darf.html).
Reststoffe bei der Anreicherung verbleiben dann bei der Urenco und werden
nicht an den Auftraggeber zurückgegeben.
Aus den USA wird berichtet, dass Urenco die Urananreicherung ausweiten
will und außerdem die Genehmigung erhalten hat, das spaltbare Uran‑235
künftig auf bis zu 10 Prozent anreichern darf. Dies wird als Low Enriched
Uranium Plus (LEU+) bezeichnet (www.reuters.com/business/energy/
urencogets-us-okay-enrich-nuclear-fuel-higher-levels-2025-10-02/).
Laut den Exportlisten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) sowie den Angaben auf der genannten Seite des BMUKN werden
Ausfuhren von Uran in die USA genehmigt (www.bundesumweltministeriu
m.de/download/kernbrennstoffproduktion-und-ausfuhr).
Im Januar 2025 hatte die Nuclear Regulatory Commission (NRC) in einem
Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen
Mitarbeiter aus dem „Referat ZC4 3 Firmenbetreuung“ in die USA mit dem
Betreff „Invitation to visit the Urenco, USA ENRICHMENT FACILITY“
eingeladen (vgl. https://adamswebsearch2.nrc.gov/webSearch2/main.jsp?Accessi
onNumber=ML25016A168).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung überwacht das Unternehmen nichtverbreitungspolitisch
im Rahmen der völkerrechtlichen Verträge gemeinsam mit den internationalen
Partnerregierungen. Wirtschaftliche Entscheidungen stehen darüber hinaus
grundsätzlich nicht unter staatlicher Aufsicht. Diese sind vom Unternehmen zu
treffen.
Die Verifikation der Verwendung des Kernmaterials erfolgt an den vier
Standorten der Urenco durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)
gemäß den jeweiligen Verifikationsabkommen, national in Deutschland und
den Niederlanden durch Euratom, im Vereinigten Königreich durch das Office
for Nuclear Regulation (ONR), in den USA durch die Nuclear Regulatory
Commission (NRC).
Die atomrechtliche Aufsicht über die Urenco-Anlage in Gronau übt das Land
Nordrhein-Westfalen aus. Die Bundesaufsicht erstreckt sich auf Gesetz- und
Zweckmäßigkeit der Ausführung des Atomgesetzes.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Status quo der
Urananreicherung in den jeweiligen Anlagen der Urenco hinsichtlich der
tatsächlich produzierten Mengen angereicherten Urans, der genehmigten
Kapazitäten sowie der geplanten Kapazitätserweiterungen (je Standort:
Zieljahresmenge und Zeitplan) (bitte jeweils in Tabellenform mit den
jährlichen Daten ab 2021 und mit Angaben über den angestrebten
Ausbau je Standort auflisten)?
Die genehmigte Kapazität der Urenco Deutschland GmbH in Gronau beträgt
4.500 Tonnen Urantrennarbeit pro Jahr. Im Übrigen betrifft die Frage Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse
2. Werden am Standort Deutschland Kapazitätserweiterungen geplant oder
vorbereitet, und wenn ja, welche Maßnahmen sind in welchem Umfang
und mit welchem Zeitplan vorgesehen?
Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, dass vom Unternehmen ein Antrag
auf Genehmigung von Kapazitätserweiterungen geplant oder vorbereitet
würden.
3. Welche Maßnahmen werden derzeit am Standort in Gronau insgesamt
zum Erhalt, zur Modernisierung oder zur Erweiterung der Anlage
geplant bzw. umgesetzt, für welche dieser Maßnahmen sind atomrechtliche
Genehmigungen erforderlich (nach welchen Paragraphen)?
4. Welche Genehmigungen sind für welche Zwecke seit 2021 erteilt
worden, und wie viele Genehmigungen für welche Zwecke sind derzeit im
Verfahren oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung demnächst zu
erwarten?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Mit Blick auf genehmigungsrechtliche Fragen wird auf das Ministerium für
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-
Westfalen als zuständige Aufsichtsbehörde zur Prüfung und Zustimmung verwiesen.
Im Übrigen sind die erfragten Angaben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
und im Interesse der Nichtverbreitung der Technologie schutzbedürftig.
5. Wie viele Zentrifugen welcher Art sind in den letzten Jahren in Gronau
nachgerüstet worden, welche alten Modelle sind dabei ausgetauscht und
durch neue Zentrifugen von welchem Typ ersetzt worden?
Die erfragten Angaben sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und im
Interesse der Nichtverbreitung der Technologie schutzbedürftig.
6. Für welche Unternehmen (oder Atomkraftwerke (AKWs)) in welchen
Staaten (wenn die Unternehmen oder AKWs nicht genannt werden) und
in welchen Mengen hat Urenco in den Jahren seit 2021 jeweils Uran bis
zu welchem Anreicherungsgrad U‑235 hergestellt, und woher stammte
jeweils das Uran, welches bei der Urenco verarbeitet wurde?
Aus der Anlage Gronau darf höchstens auf fünf Massenprozent U-235
angereichertes Uran ausgeliefert werden. Darüberhinausgehende detaillierte
Kenntnisse insbesondere auch für die Anlagen im Königreich der Niederlande und im
Vereinigten Königreich liegen der Bundesregierung nicht vor, sind Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse oder im Interesse der Nichtverbreitung der
Technologie schutzbedürftig.
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Lieferungen von
Natururan, Uran(VI)-fluorid (UF6) (nicht angereichert) oder angereichertem
Uran vom Standort Gronau in die USA sowie über Lieferungen aus den
USA in die Bundesrepublik Deutschland?
Urenco Deutschland führt angereichertes Uran in die USA aus und von dort
ein. Die erfragten Angaben können zur Wahrung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen nicht gemacht werden.
8. Kann die Bundesregierung Angaben machen, wie viel Uran bei der
Urenco in den Jahren seit 2021 jeweils über bzw. aus Russland bezogen
worden sind (wenn ja, bitte nach UF6, UO2 (Uranoxid)-Pulver, UO2-
Pellets oder anderer Form auflisten), und wenn nein, warum nicht?
Seit dem Jahr 2021 hat Urenco Deutschland kein angereichertes Uran aus
Russland eingeführt. Seit Februar 2022, unmittelbar nach dem Beginn des
russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, hat das Unternehmen Urenco seine
Lieferbeziehungen mit Russland gestoppt.
9. Wann wird das neue Lager für abgereichertes Uran in Gronau in Betrieb
genommen, und wie viel abgereichertes Uran in Form von
Triuranoctoxid (U3O8) bzw. UF6 lagert jeweils derzeit am Standort in Gronau, in
Capenhurst, in Almelo und in Frankreich (bitte für die Jahre ab 2021 bis
heute jeweils nach Standort und chemischer Form auflisten)?
Mit Blick auf genehmigungsrechtliche Fragen wird auf das Ministerium für
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-
Westfalen als zuständige Aufsichtsbehörde zur Prüfung und Zustimmung verwiesen.
Die im Übrigen erfragten Detailinformationen sind Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse.
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die laufenden
Investitionen am Standort in Gronau, und wie hoch sind die Kosten bei den
anderen Standorten (bitte jeweils die zentralen Maßnahmen beschreiben,
die nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen sollen)?
Die Bundesregierung beaufsichtigt nicht die Planungen des Unternehmens in
betriebswirtschaftlicher Hinsicht und verweist dazu auf ihre Vorbemerkung.
Das Unternehmen veröffentlicht jedoch Angaben über Investitionspläne.
Nichtöffentliche Planungen des Unternehmens sind Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse.
11. Welche Standorte wurden an der inzwischen abgeschlossenen
Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) bei der Urenco Gronau beteiligt,
von wann bis wann fand diese Prüfung statt, welche wesentlichen
Sicherheitsbetrachtungen hinsichtlich des Umgangs mit Chemie (u. a.
Fluorverbindungen) und radioaktiven Stoffen spielten dabei bezogen auf die
Anlage und die Umgebung sowie Bevölkerung eine Rolle, und was sind die
zentralen Ergebnisse der PSÜ?
Die alle zehn Jahre stattfindende Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ)
der UAG umfasst den gesamten Standort. In der jüngsten PSÜ wurde der
Zustand der Anlage zum Stichtag 30.06.2021 bewertet. Die finalen Gutachten
wurden im März 2025 an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als zuständige
Aufsichtsbehörde zur Prüfung übermittelt.
Hinsichtlich der chemotoxischen Auswirkungen wurden die Konzentrationen
luftgetragener Ableitungen von Uran und Fluorwasserstoff an relevanten
Aufpunkten bei Auslegungsstörfällen berechnet und im Hinblick auf die
Einhaltung einschlägiger Grenzwerte bewertet.
Die im Rahmen der PSÜ wesentlichen Sicherheitsbetrachtungen bezüglich
radioaktiver Stoffe betrafen die kontinuierlich durchzuführende Ermittlung der
Strahlenexposition beruflich exponierter und sonstiger Personen sowie
repräsentativer Personen aus der Bevölkerung in der Umgebung der Anlage, auch
bei Störfällen. Weitere relevante Themen waren Emissions-, Umgebungs- und
Fernüberwachung, die Organisation sowie der rechtliche Rahmen des
Strahlenschutzes.
12. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass am britischen
Standort von Urenco Planungen erfolgen bzw. Absichten bestehen, die
Anreicherung von Uran‑235 in den nächsten Jahren auf knapp unter
20 Prozent zu erhöhen, um künftig sogenanntes High-Assay Low-
Enriched Uranium (HALEU) herzustellen, und welche Informationen darüber
hat die Bundesregierung im Einzelnen?
Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang auf die Darstellung der
Regierung des Vereinigten Königreichs bzw. die unter nachfolgenden
Internetadressen veröffentlichten Angaben hin: www.gov.uk/government/publications/
civil-nuclear-fuel-use-statement/statement-on-civil-nuclear-fuel-use und www.
urenco.com/global-operations/urenco-advanced-fuels (Datum des Abrufs:
4. März 2026).
13. Was ist der Bundesregierung über Planungen zur Herstellung von HA-
LEU an den anderen Standorten in Deutschland, den Niederlanden oder
den USA bekannt?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Urenco in den Niederlanden oder
in Deutschland eine HALEU-Anlage planen würde. Hinsichtlich möglicher
Entwicklungen bei der Anlage in den USA weist die Bundesregierung auf
folgende Darstellungen hin: https://urencousa.com/news/Sustainability/2024/uren
co-usa-selected-for-haleu-enrichment-award-by-u.s-department-of-energy und
www.nrc.gov/docs/ML2320/ML23208A261.pdf (Datum des Abrufs 4. März
2026). Nicht öffentliche Planungen des Unternehmens unterfallen den Betriebs-
und Geschäftsgeheimnissen.
14. Welche wesentlichen Veränderungen im Umgang mit dem höher
angereicherten Uran in Form von LEU+ und HALEU sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den jeweiligen Anlagen bei der Anlieferung, dem
Umgang in den Anlagen, der Herstellung in den Zentrifugen, der
anschließenden Aufbewahrung bzw. dem Transport zum nächsten
Verarbeitungsschritt von wesentlicher Bedeutung, und welche Studien sind dazu
aus Sicht der Bundesrepublik von zentraler Bedeutung?
Die Bundesregierung spekuliert nicht darüber, welchen im
Genehmigungsantrag darzulegenden Veränderungen von den jeweiligen nationalen Aufsichts-
und Genehmigungsbehörden, hier der des Vereinigten Königreichs, besondere
Bedeutung zugemessen werden würde.
Grundsätzlich setzt sich die Bundesregierung im internationalen Dialog
fortlaufend dafür ein, dass die höchsten Standards der nuklearen Sicherheit dem Stand
von Wissenschaft und Technik entsprechend angewendet werden.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Planungen, dass in der
EU oder Großbritannien nicht nur höher angereichertes LEU+ oder HA-
LEU hergestellt, sondern auch verarbeitet werden soll, und wo soll das
jeweils erfolgen?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die internationalen Bestrebungen zur
Herstellung von HALEU insbesondere unter dem Aspekt der Kritikalität
und der erhöhten Risiken der Proliferation?
Die IAEO entwickelt ihre Verifikations-Techniken und -Methoden mit
Unterstützung ihrer Mitgliedstaaten weiter, um auf die Herausforderungen aufgrund
der technischen Entwicklung vorbereitet zu sein. Dazu gehört die
Weiterentwicklung von Safeguards in Bezug auf den von der IAEO erwarteten zukünftig
zunehmenden Umgang mit LEU+ und HALEU. Diese Arbeiten der IAEO-
begrüßt die Bundesregierung.
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verträge von
Urenco, in deren Rahmen abgereichertes Uran nach Russland transportiert
worden ist, um es in Russland wieder anreichern zu lassen, und welche
Mengen sind von welchen Urenco-Standorten im Rahmen dieser
Verträge nach Russland mit welcher Restanreicherung geliefert worden, und
welche Rücktransporte mit wieder angereichertem Uran und welchem
Anreicherungsgrad hat es seit 2021 jährlich gegeben?
18. Wann hat Urenco letztmals abgereichertes Uran nach Russland geliefert,
und ist der Bundesregierung bekannt, was mit dem gesamten Uran
geschieht, das Urenco nach Russland geliefert hat?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung beaufsichtigt das Unternehmen nicht bei seiner
betriebswirtschaftlichen Vertragsgestaltung. Nichtverbreitungspolitische Bedenken
bestanden gegen den Export von abgereichertem Uran nach Russland nicht.
Bezüglich Einfuhr wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Abgereichertes
Uran wurde von Urenco Deutschland insbesondere seit Beginn des russischen
Angriffskrieges auf die Ukraine nicht nach Russland exportiert.
Bei den darüberhinausgehend erfragten Angaben handelt es sich um Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse.
Der weitaus größte Teil abgereicherten Urans, das in Russland gelagert oder
weiterverarbeitet wird, stammt aus russischen Anreicherungsanlagen. Auch
nach Russland eingeführtes abgereichertes Uran wird dort gelagert oder
weiterverarbeitet.
19. Wie oft und wann haben seit 2021 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bundesdeutscher Behörden Standorte der Urenco aus welchen dienstlichen
Gründen in den USA besucht, und welche Themen wurden dabei jeweils
behandelt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass im
abgefragten Zeitraum Mitarbeitende von Bundesbehörden Standorte der Urenco in den
USA besucht haben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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