Schriftliche Frage 77 von Adam Balten (AfD): Wie erfolgte die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) gemäß § 7 Ansatz 2…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
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Schriftliche Frage 77 von Adam Balten (AfD): Wie erfolgte die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) gemäß § 7 Ansatz 2…
Frage 77 (Adam Balten, AfD):
Wie erfolgte die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) gemäß § 7 Ansatz 2 des SPRIND-Freiheitsgesetzes, und welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus dieser Evaluation für die zukünftige Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen gezogen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 20. März 2026:
In § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz – SPRINDFG) wird die Evaluation der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) über die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) normiert. Diese Evaluation wurde in dem Zeitraum März 2025 bis Dezember 2025 von einem unabhängigen Evaluatorenteam, bestehend aus der Technopolis Group Deutschland GmbH und dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung des Evaluationsberichts ist das BMFTR im Austausch mit der SPRIND und eruiert, wie – auf Grundlage des Evaluationsergebnisses – eine optimale und bürokratiearme Umsetzung erreicht werden kann.
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