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Bundesagentur für Sprunginnovationen - Evaluierung, Mittelverwendung, Förderprojekte, Ausgründungen, Marktreife und Nutzen für Standort und Wirtschaftskraft Deutschlands (Antwort zu Drs. 21/6036)

dip / drucksache 17.06.2026 · WP 21 · 21/6570 · Antwort · Original ↗

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Bundesagentur für Sprunginnovationen - Evaluierung, Mittelverwendung, Förderprojekte, Ausgründungen, Marktreife und Nutzen für Standort und Wirtschaftskraft Deutschlands (Antwort zu Drs. 21/6036) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6570 21. Wahlperiode 17.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ronald Gläser, Dr. Michael Kaufmann, Nicole Höchst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6036 – Bundesagentur für Sprunginnovationen – Evaluierung, Mittelverwendung, Förderprojekte, Ausgründungen, Marktreife und Nutzen für Standort und Wirtschaftskraft Deutschlands V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) wurde am 10. Oktober 2019 gegründet mit dem erklärten Ziel, sogenannte Sprunginnovationen zu identifizieren, zu validieren und zu fördern. Die Bundesregierung beantwortete dazu bereits die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/807 und legte darin umfangreiche Angaben zu Budgets, Förderinstrumenten, geförderten Projekten, Ausgründungen und dem Stand von Marktreife und Umsätzen vor. Die Bundesregierung verweist außerdem auf eine Evaluierung durch das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) mit einer am 29. Januar 2025 veröffentlichten Executive Summary. Die bisherigen Antworten der Bundesregierung werfen bei den Fragestellern jedoch eine Reihe offener Fragen auf, insbesondere hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses (Return on Investment), der über den Bundeshaushalt eingesetzten Mittel, der Transparenz der Auswahl- und Evaluationskriterien, der konkreten wirtschaftlichen Wirkungen (Umsätze, Exits, Arbeitsplatzwirkung, Skalierbarkeit), der Rolle und Bilanz der von SPRIND selbst gegründeten Tochtergesellschaften sowie möglicher Interessenkonflikte und der Frage, inwieweit geförderte Projekte wirtschaftlichen Mehrwert generieren oder ideologisch getrieben sind. Zur sachgerechten parlamentarischen Kontrolle und zur Vorbereitung möglicher haushalts- bzw. Mittel-politischer Maßnahmen bitten die Fragesteller die Bundesregierung um die nachstehenden detaillierten Auskünfte. Als Grundlage der Fragen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/807 verwiesen. Ferner wird Bezug genommen auf die Executive Summary der ISI-Evaluation (vgl. https://cms.system.sprind.org/upload s/SPRIND_Evaluation_Zusammenfassung_65119fe433.pdf) sowie auf die Informationen der SPRIND-Website (vgl. www.sprind.org). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 17. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Einnahmen hat SPRIND außerhalb der Bundeszuweisungen seit 2019 erwirtschaftet (bitte vollständig nach Jahr und Herkunft – z. B. Serviceerlöse, Beteiligungserlöse – aufschlüsseln)? Die SPRIND hat Einnahmen in Höhe von 250 215,70 Euro erzielt. Diese Einnahmen rühren aus einem Wettbewerb der University Chicago aus dem Jahr 2025.  2. Welche Kriterien wendet die SPRIND bei der Auswahl von Beteiligungen und Gründungsunterstützungen an? Die Kriterien ergeben sich aus Anlage 2 des Vertrags über die Einzelheiten der Beleihung der SPRIND GmbH gemäß § 1 Absatz 5 des Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen SPRIND- Freiheitsgesetz – SPRINDFG). Danach erfolgt die Auswahl anhand folgender Kriterien: disruptives Potenzial, Art der Innovation, wirtschaftliche Auswirkungen, wirtschaftliches Risiko, soziale Implikationen, Wettbewerb, technisches Risiko, Stand und Grad der Entwicklung sowie Qualität des Teams.  3. Welche Interessenkonfliktregelungen gelten für Gutachter, Mitglieder von Auswahlgremien, SPRIND-Mitarbeiter und Aufsichtsgremien? Die SPRIND verfügt über interne Richtlinien zur Identifizierung, Offenlegung, Beurteilung und zum ordnungsgemäßen Umgang mit Interessenkonflikten, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SPRIND gelten. Die Richtlinien umfassen sowohl privatrechtliche Handlungsformen (z. B. Beteiligungen, Forschungsaufträge) als auch gesetzliche Vorschriften zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen hoheitlicher und öffentlich-rechtlicher Tätigkeiten (z. B. Zuwendungen, förmliche Vergabeverfahren). Mitglieder von Auswahlgremien sind vertraglich verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte gegenüber der SPRIND unverzüglich offenzulegen. Die SPRIND prüft im Falle der Offenlegung eines potenziellen Interessenkonflikts den Sachverhalt und entscheidet über das weitere Vorgehen sowie darüber, ob das betroffene Mitglied des Auswahlgremiums weiterhin an der Bewertung teilnehmen darf. Externe Gutachterinnen und Gutachter durchlaufen im Analyseprozess ebenfalls eine Prüfung hinsichtlich potentieller Interessenkonflikte. Erst nach erfolgreicher Prüfung sowie Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) erhalten Gutachterinnen und Gutachter sowie Mitglieder von Auswahlgremien Zugriff auf die relevanten Unterlagen. Bezüglich der Geschäftsführung gilt § 14 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der SPRIND (GO GF), der Anzeigepflichten bei Interessenkonflikten normiert. Die Übernahme von Nebentätigkeiten bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Vergleichbare Anzeigepflichten gelten gemäß § 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats (GO AR). Im Übrigen wird auf § 10 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrags der SPRIND GmbH (SPRIND-GesellV) verwiesen, der im Handelsregister einsehbar ist.  4. Welche Bewertungskennzahlen (Key Performance Indicators [KPI]) existieren für SPRIND auf Ebene der Fachaufsicht (BMBF) und im Aufsichtsrat? Die Fachaufsicht ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 SPRINDFG eingeschränkt und umfasst keine KPIs. Gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Bund als Gesellschafter berichtet die SPRIND zu folgenden KPIs: • Investitionshöhen • Verteilung Finanzierungsinstrumente • Anzahl Einreichungen • Quote Bearbeitungsstand • Quote Sprunginnovationspotential • Anzahl derzeit betreuter Projekte • Anzahl Teilnehmende Wettbewerbe • Anzahl laufende Wettbewerbe.  5. Welche Zielwerte und Berichtsintervalle gelten für die SPRIND, und wie lauten die jeweils zuletzt berichteten Ist-Werte (z. B. Anzahl Anschubfinanzierungen, Folgefinanzierungen, private Folgerunden, Arbeitsplätze, Patente, Umsätze)? Die SPRIND berichtet vierteljährlich gegenüber dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterin zu folgenden Zielwerten: • Anzahl der jährlichen Einreichungen Die Anzahl der jährlichen Einreichungen beziehen sich ausschließlich auf Projekteinreichungen. Einreichungen mit Bezug zu Wettbewerben (Funken und Challenges) sind hiervon nicht umfasst. Der Sollwert bezieht sich auf ein Kalenderjahr. Für die Quartalsberichte wird der Sollwert durch vier dividiert. SOLL: 400 pro Jahr = 100 pro Quartal IST: Q4 2025 – 224 Einreichungen Q1 2026 – 297 Einreichungen Die Anzahl der Einreichungen entspricht damit nahezu dem dreifachen Zielwert. • Bearbeitungsquote Die Bearbeitungsquote gibt prozentual an, wie viele der Projekte, die bisher im Jahr geplant waren, tatsächlich bearbeitet wurden. SOLL (zum Ende des Berichtszeitraumes bzw. Jahres): 80 Prozent IST: Q4 2025 – 63,8 Prozent Q1 2026 – 30,9 Prozent Von den in Q4 2025 eingereichten 224 Einreichungen sind mit Stand vom 29. Mai 2026 174 Einreichungen vollständig bearbeitet. 35 Einreichungen befinden sich derzeit noch in Bearbeitung, 14 Einreichungen sind noch unbearbeitet. Von den in Q1 2026 eingereichten 297 Einreichungen, sind mit Stand vom 29. Mai 2026 123 vollständig bearbeitet. 161 befinden sich derzeit in der aktiven Phase der Bearbeitung. 11 Projekte sind noch unbearbeitet. • Quote Sprunginnovationspotenzial Die Quote der Projekte mit Sprunginnovationspotenzial gibt das Verhältnis von Projekten, die ein Sprunginnovationspotenzial aufweisen zur Anzahl der insgesamt eingereichten Projekte wieder. SOLL: 3 Prozent IST: Q4 2025 – 16,7 Prozent Q1 2026 – 14,3 Prozent. • Vergabequote Die Vergabequote stellt das Verhältnis der Anzahl der tatsächlich unterzeichneten Verträge zur Anzahl der angestrebten und als Sprunginnovation gekennzeichneten Projekte dar. SOLL: 80 Prozent IST: Q4 2025: 64,2 Prozent Q1 2026: 44,2 Prozent.  6. Bei welchen der geförderten Projekte hat sich das für Sprunginnovationen maßgebliche disruptive Potenzial herauskristallisiert (bitte einzeln aufführen und jeweils darlegen, worauf diese Einschätzung für den jeweiligen Anwendungsbereich beruht)? Die SPRIND fördert grundsätzlich nur Projekte mit disruptivem Potenzial. Die Anforderungen ergeben sich aus § 1 Absatz 2 SPRINDFG.  7. Bei welchen der geförderten Projekte ist die Frage des disruptiven Potenzials noch offen, und bei welchen zeichnet sich ab, dass die Innovation im jeweiligen Anwendungsbereich zwar eine Fortentwicklung, aber keine umwälzende (disruptive) Neuerung bedeutet (bitte einzeln aufführen)? Die SPRIND fördert grundsätzlich nur solche Projekteinreichungen, bei denen das disruptive Potenzial im Prüfprozess bejaht wird. Sollten Projekte nicht durch die SPRIND folgefinanziert werden, so ist der Grund hierfür nicht immer das Wegfallen des disruptiven Potenzials. Die SPRIND sieht beispielsweise insbesondere dann von einer Förderung ab, wenn ausreichend privates Kapital akquiriert werden kann. Von den 314 bis zum 30. April 2026 insgesamt geförderten Projekten hat die Prüfung bei 172 Projekten ergeben, dass sich das disruptive Potenzial einer Innovation nicht realisieren konnte, sodass eine weitergehende Förderung durch die SPRIND nicht erfolgte.  8. Liegen der vollständige Evaluationsbericht (nicht nur der Executive Summary) des Fraunhofer ISI vom Januar 2025 und die vollständige „Evaluation der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) über die Bundesagentur für Sprunginnovationen – SPRIND GmbH“ vom November 2025 der Bundesregierung vor (und wenn ja, bitte diese vollständigen Berichte in der Fassung übermitteln, die dem Haushaltsausschuss, dem Bundesministerium und dem Bundesrechnungshof vorgelegt wurde)?  9. Sofern Teile der Evaluationsberichte geschwärzt werden müssen, bzw. nicht veröffentlicht werden können (vgl. Frage 8), welche Teile sind das, aus welchen Gründen können diese nicht veröffentlicht werden, und wie können Abgeordnete dennoch Einsicht nehmen (Bundestagsdrucksache 21/807 nennt Weiterleitung an Bundesrechnungshof und Ressorts; bitte vollständige Transparenz ermöglichen)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Beide Berichte liegen der Bundesregierung vor und sind als Anlagen 1 und 2 ohne Schwärzungen beigefügt.* 10. Nach welchen Kriterien wird der Aufsichtsrat der SPRIND zusammengesetzt, wer beruft den Aufsichtsrat, wie lange ist die Amtszeit, und gibt es einen Schlüssel für die Verteilung auf die Bereiche Bund, Bundesministerien, Wissenschaft und Wirtschaft (bitte vollständige Rechtsgrundlage, die die Arbeit des Aufsichtsrats regelt, mit der Antwort übermitteln)? Nach § 9 Absatz 2 des SPRIND-GesellV besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei und höchstens zehn Mitgliedern, darunter jeweils ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Dem Aufsichtsrat sollen zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen des Deutschen Bundestages angehören. Darüber hinaus sollen in den Aufsichtsrat bis zu fünf weitere Vertreter bzw. Vertreterinnen in einem ausgewogenen Verhältnis aus Wissenschaft, Wirtschaft oder sonstigen Gesellschaftsbereichen gewählt werden, sofern nicht die Gesellschafterin durch Beschluss etwas anderes bestimmt. In der Praxis wurde seit Bestellung des Aufsichtsrates stets eine Besetzung mit zehn Mitgliedern in der vorbenannten Verteilung angestrebt, deren maximale Bestelldauer sich aus § 9 Absatz 4 SPRIND-GesellV ergibt. 11. Gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen der Bund als Alleingesellschafter von seinem Durchgriffsrecht gegenüber dem Aufsichtsrat Gebrauch gemacht hat, und wenn ja, welche waren das? Nein. * Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 21/6570 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 12. In welcher Form ist die Fachaufsicht durch das BMFTR kodifiziert, und nach welchen Grundsätzen wird die Fachaufsicht wahrgenommen (bitte zugrunde liegende Dokumente mit der Antwort übermitteln)? 13. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu der Einschätzung aus dem Evaluationsbericht vom November 2025, nach der die Fachaufsicht durch das Bundesministerium entbehrlich ist, weil sie keinen erkennbaren zusätzlichen Nutzen bringt, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Anregung aufzugreifen? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Im Nachgang der Ende 2025 abgeschlossenen Evaluation der BMFTR- Fachaufsicht über die SPRIND arbeiten das BMFTR und die SPRIND aktuell an einem Papier zu den „Grundsätzen der Zusammenarbeit“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. 14. Welche Projekte wurden durch die SPRIND seit ihrer Gründung gefördert (bitte vollständige Liste vorlegen)? Die SPRIND hat seit ihrer Gründung bis zum 30. April 2026 insgesamt 314 Projekte gefördert. Auf die Anlage 3 wird verwiesen.* 15. Welche Projekte wurden zum Stichtag 31. Dezember 2025 durch die SPRIND gefördert (bitte vollständige Liste vorlegen)? Die SPRIND hat seit ihrer Gründung bis zum 31. Dezember 2025 insgesamt 289 Projekte gefördert. Auf die Anlage 4 wird verwiesen.* 16. Welche durch die SPRIND geförderten Projekte bestehen zum Stichtag 31. Dezember 2025 in Form von Unternehmen (bitte dazu benennen: vollständiger Firmenname, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer, Gründungsdatum, Inhaber bzw. Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführung; Datum des Beginns der SPRIND-Förderung; Höhe der Gesamtförderung durch SPRIND als Gesamtbetrag in Euro inklusive Zeitpunkt der Zahlungen; Anteile bzw. Beteiligungsverhältnisse, falls SPRIND Gesellschafter ist in Prozent, nachweisbare Umsätze mit Jahr und Betrag oder, falls genaue Umsatzzahlen nicht veröffentlicht werden, die Angabe, ob Umsätze erzielt werden und aus welcher Tätigkeit, also beispielsweise Produkte, Dienstleistungen, Pilotverkäufe etc. sowie mögliche Gewinne und gegebenenfalls daraus erfolgte Ausschüttungen an die SPRIND)? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Auskünfte zu nicht öffentlich verfügbaren Unternehmens- und Förderdetails werden zur Wahrung der Interessen der betroffenen Unternehmen und Personen nicht erteilt. Die begehrten Auskünfte sind, soweit sie nicht öffentlich verfügbar sind, als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach Artikel 12 Absatz 1 GG geschützt. Die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen überwiegt hier das Informationsinteresse der Fragesteller, das durch die Informationen in der Anlage 3* und den öffentlich einsehbaren Informationen ausreichend befriedigt wird. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6570 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 17. Gibt es unter den in der Antwort zu Frage 14 genannten Projekten solche, die nach anfänglicher Förderung wieder eingestellt wurden (wenn ja, welche sind das und was waren jeweils die Gründe für die Einstellung des Projekts)? 18. Gibt es unter den in der Antwort zu Frage 14 genannten Projekten solche, bei denen die SPRIND-Förderung zwar eingestellt wurde, die aber dennoch fortgeführt wurden, wenn ja, welche sind das, und was waren jeweils die Gründe für die Einstellung der SPRIND-Förderung? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Die SPRIND hat die Förderung von drei Projekten (bei der ARX Landsysteme GmbH, EMROD und der Future Drive GmbH) aufgrund nicht erreichter Meilensteine sowie Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen abgebrochen. Die genannten Projekte wurden ohne SPRIND-Förderung weiter fortgeführt. Ausgenommen von der Antwort sind Challenges (Innovationswettbewerbe), da dem Format inhärent ist, dass nach jeder Stufe Teams den Wettbewerb verlassen müssen. 19. Welche rechtlichen Vereinbarungen kamen bei der Gründung der SPRIND-Tochtergesellschaften jeweils zur Anwendung? Bei der Gründung der SPRIND-Tochtergesellschaften kamen jeweils die für das zugrundeliegende Modell erforderlichen rechtlichen Vereinbarungen zur Anwendung. Hierzu zählen insbesondere: • der Gesellschaftsvertrag der jeweiligen Tochtergesellschaft, • eine Geschäftsordnung der Geschäftsführung, • ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung zwischen Bund und Tochtergesellschaft, • ein Kooperationsvertrag zwischen der SPRIND, der Tochtergesellschaft als Forschungsgesellschaft und der jeweiligen Innovatorengesellschaft zur Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen des geförderten Vorhabens, • ein Shared-Services-Vertrag zwischen der SPRIND und der jeweiligen Tochtergesellschaft zur Erbringung administrativer und operativer Unterstützungsleistungen. Die konkrete Ausgestaltung der Vereinbarungen richtet sich nach den Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls. 20. Welche geförderten Projekte sind bisher aus den sogenannten Challenges hervorgegangen, und wo sieht die Bundesregierung hier jeweils das disruptive Potenzial (bitte begründen)? Alle Challenges (inklusive Funken) und Challengeteams (inklusive Funkenteams) sind auf der Internetseite der SPRIND abrufbar. Die Bundesregierung übt gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 SPRINDFG nur eine eingeschränkte Fachaufsicht aus. Die Bewertung des Sprunginnovationspotenzials obliegt der SPRIND unter Einbeziehung des Aufsichtsrats. 21. Gab es bisher Finanzierungen durch die SPRIND, bei denen die Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen nach § 65 der Bundeshaushaltsordnung erforderlich war, und wenn ja, in welchen Fällen wurde sie erteilt bzw. nicht erteilt? Nein. 22. Was sind bei den auf Bundestagsdrucksache 21/807 explizit als „marktreif“ oder „mit Umsätzen“ bezeichneten Projekten, ergänzt um die Projekte, die seit der Antwort der Bundesregierung neu hinzugekommen sind, die konkreten Produkte bzw. Dienstleistungen, und wann streben die jeweiligen Unternehmen laut deren Business Forecast an, in die Gewinnzone zu gelangen? Im Zuge der ersten Umfrage vom Dezember 2025, die im Dezember 2026 deutlich ausgeweitet wird, konnten die folgenden Informationen zusammengetragen werden: Es wurden 235 Projektteams befragt, wovon 162 Projektteams geantwortet haben. Hiervon haben 81 Projektteams angegeben, dass sie Umsätze erzielt haben. Im Zuge der Umfrage wurde zudem angegeben, dass alle Projekte in Summe einen Umsatz in Höhe von rund 71 Mio. Euro im Jahr 2025 erzielten. Die Projekte mit einer Umsatzgenerierung sind der Anlage 5 zu entnehmen.* 23. Wie lautet für die SPRIND-Tochtergesellschaften und SPRIND- Beteiligungen, die bisher keine marktreifen Produkte hervorgebracht und bzw. oder keine Umsätze erzielt haben, die Prognose, wann mit marktreifen Produkten und ersten Umsätzen gerechnet wird, und wann streben die jeweiligen Unternehmen laut deren Business Forecast an, in die Gewinnzone zu gelangen (sofern zutreffend)? Die von der SPRIND geförderten Projekte befinden sich überwiegend in frühen Entwicklungsphasen (Technology Readiness Level – TRL – 3 bis 5 bzw. 6). In diesen Phasen stehen die wissenschaftliche und technologische Validierung sowie die Entwicklung der zugrundeliegenden Technologien im Vordergrund. Belastbare Prognosen zum Zeitpunkt der Marktreife, zu künftigen Umsätzen oder zum Erreichen der Gewinnzone sind in diesem Stadium regelmäßig nicht möglich. Erst mit fortschreitender technologischer Reife und dem Übergang in eine überwiegend privat finanzierte Unternehmensentwicklung gewinnen entsprechende Markt- und Geschäftsprognosen an Aussagekraft. Die SPRIND erhebt daher für die Mehrzahl der von ihr geförderten Projekte keine belastbaren Prognosen hinsichtlich des Zeitpunkts erster Umsätze oder des Erreichens der Gewinnzone. Für die SPRIND-Tochtergesellschaften steht als Forschungsgesellschaften insbesondere die gezielte Weiterentwicklung technologischer Durchbrüche im Vordergrund. Sie dienen als Vehikel, um vielversprechende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fokussiert voranzutreiben und zugleich die Voraussetzungen für spätere Marktanwendungen zu schaffen. Ziel ist es dabei auch, die Tochtergesellschaften zum geeigneten Zeitpunkt in private Finanzierungsstrukturen zu überführen und so die Grundlage für einen Markteintritt zu legen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6570 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 24. Wie sieht hinsichtlich der SPRIND die Rechnung der Bundesregierung zum „Return on Investment“ (ROI) oder zu einer anderen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die komplette bisherige Förderperiode aus (sollten keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgenommen werden, bitte die Gründe erläutern und erklären, ob und gegebenenfalls wann diese vorgenommen werden sollen)? Die Förderung von Sprunginnovationen bedarf eines explizit risikoaffinen Förderverhaltens. Deshalb wurde darauf verzichtet, den Erfolg der Förderung nur mit finanziellen Kennzahlen wie der Kapitalwertmethode zu bewerten. Solche Methoden erfassen vor allem kurzfristige wirtschaftliche Effekte und können den tatsächlichen Nutzen von Sprunginnovationen nicht ausreichend darstellen. Da sich die positiven Auswirkungen dieser Innovationen oft erst nach vielen Jahren zeigen, würde ihr langfristiger Mehrwert für die deutsche Volkswirtschaft bei einer solchen Betrachtung unterschätzt werden. 25. Liegen der Bundesregierung Berechnungen vor, die den volkswirtschaftlichen Nutzen (z. B. BIP-Effekte [BIP = Bruttoinlandsprodukt], Beschäftigungswirkung, Reduzierung von Abhängigkeiten, Technologie- Exportpotenzial) durch SPRIND-geförderte Technologien prognostizieren (wenn ja, bitte diese Modelle, ihre Annahmen und die Ergebnisdaten beifügen; wenn nein, warum wurden solche Modellrechnungen bislang nicht erstellt, und sollen diese in Zukunft erstellt werden)? Mit Blick auf die einschlägige Literatur der Innovationsforschung bestehen keine Zweifel an dem gewählten Förderansatz. Um die Entwicklungen der Unternehmen und damit den volkswirtschaftlichen Nutzen messbar zu machen, wurden dieses Jahr Regelungen in den Vertragswerken aufgenommen, die regelmäßige Erhebungen der SPRIND – auch über den Förderzeitraum hinaus – ermöglichen. 26. Welche quantitativen Zeitreihen (jährliche KPIs [Key Performance Indicators]) berichtet SPRIND gegenüber dem BMBF und bzw. oder Haushaltsausschuss – z. B. Anzahl bewilligter Projekte, Ausgründungen, geschaffene Arbeitsplätze (direkt oder indirekt), Patentanmeldungen, Folgeinvestitionen privater Drittmittel, Umsätze der geförderten Unternehmen (bitte alle Zeitreihen von 2019 bis 2025 angeben)? Die SPRIND erstattet Quartalsberichte an das BMFTR und berichtet darüber hinaus dem Aufsichtsrat über die Geschäftsentwicklung. Auf der Internetseite der SPRIND sind zudem die Corporate-Governance-Berichte und die Jahresabschlüsse öffentlich einsehbar. KPI¯/Wert zum Ende eines Jahres ® 2019– 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Investitionshöhen - - - - 259 Mio. Euro 401 Mio. Euro Verteilung Finanzierungsinstrumente - - - - – Equity 5 Mio. Euro – Convertible 12,5 Mio. Euro – Grant 200 000 Euro – Equity 13 Mio. Euro – Convertible 20,2 Mio. Euro – Grant 4,3 Mio. Euro Anzahl Einreichungen 443 375 294 343 447 686 KPI¯/Wert zum Ende eines Jahres ® 2019– 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Quote Bearbeitungsstand - 76,5 Prozent 78,4 Prozent 75 Prozent 78 Prozent 63,8 Prozent Quote Sprunginnovationspotential - 6,8 Prozent 9,4 Prozent 7,4 Prozent 4,4 Prozent 16,7 Prozent Anzahl der neu gegründeten Tochtergesellschaften 1 3 2 5 - - Anzahl derzeit betreuter Projekte - - - - 16 32 Anzahl Teilnehmende je Wettbewerbe - 9 7,5 6 7 8 Anzahl laufende Wettbewerbe - 2 4 6 6 4 Die zuvor gemachten Angaben sind vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die SPRIND ihr Monitoring- und Berichtswesen seit ihrer Gründung kontinuierlich weiterentwickelt hat. Zudem haben sich die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Förderung im Zeitverlauf verändert, insbesondere durch die Einführung neuer Förderinstrumente wie der SPRIND- Freiheitsgrade. Daher wurden nicht alle Kennzahlen über den gesamten Betrachtungszeitraum hinweg einheitlich erhoben, fortgeschrieben oder für sämtliche Projekte und Beteiligungen gleichermaßen erfasst. Die Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit einzelner Angaben kann hierdurch eingeschränkt sein. 27. Inwiefern hat sich die in der SPRIND-Evaluation vom Januar 2025 geäußerte Erwartung, dass die SPRIND ein „Multiplikator mit volkswirtschaftlichem Nutzen, indem es privates Risikokapital hebeln kann“ sei, erfüllt (bitte alle Projekte, auf die dies zutrifft, unter Nennung der Risikokapitalsummen, die eingeworben werden konnten, auflisten)? Im Rahmen einer Umfrage vom Dezember 2025 wurden die Projektteams und Startups nach der privaten Finanzierung seit dem Zeitpunkt der SPRIND- Förderung befragt. Auf Basis der Rückmeldungen ergibt sich eine knappe durchschnittliche Verdreifachung von rund 2,8 Euro privaten Kapitals pro Euro aus öffentlichen Mitteln. 28. In welchen Fällen bzw. mit welchen rechtlichen Instrumenten kann die Bundesregierung bzw. der Deutsche Bundestag eine Rückforderung, Kürzung oder Umwidmung bereits bewilligter SPRIND-Mittel veranlassen? Neben den allgemeinen haushalts- und vertragsrechtlichen Möglichkeiten erwachsen Eingriffsmöglichkeiten des Bundes sowohl über seine Funktion im SPRIND-Aufsichtsrat als insbesondere auch durch seine Funktion als Alleingesellschafter. 29. Gab es im Zeitraum von 2020 bis 2025 Fälle von Rückforderungen oder Sanktionen, und wenn ja, welche waren das (bitte Projekte, Höhe der Rückforderungen, Art der Sanktionen und die jeweiligen Gründe nennen)? Nein. 30. Welche Compliance-Kontrollen existieren bei SPRIND? Die SPRIND verfügt über ein umfangreiches Compliance-Management-System und entsprechende Kontrollmechanismen zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorgaben. Hierzu zählen insbesondere Regelungen und Prozesse zur Korruptionsprävention, zum Datenschutz, zur Informationssicherheit, zum Hinweisgeberschutz, zur Vergabe- und Haushaltscompliance sowie zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Darüber hinaus bestehen interne Freigabe- und Vier-Augen-Prozesse, dokumentierte Entscheidungs- und Prüfverfahren sowie organisatorische Kontrollmechanismen im Zusammenhang mit Förder- und Beteiligungsentscheidungen. Beschäftigte werden regelmäßig für compliance-relevante Fragestellungen geschult und sensibilisiert. Die SPRIND unterliegt zudem den einschlägigen Prüf- und Kontrollrechten des Bundes, insbesondere durch das BMFTR sowie den Bundesrechnungshof. Weitere Kontrollen erfolgen im Rahmen externer Jahresabschlussprüfungen und gesellschaftsrechtlicher Prüfungsprozesse. 31. Wem stehen die Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Softwarerechte) bei durch die SPRIND geförderten Projekten, Tochtergesellschaften und Beteiligungen zu, wie lauten die entsprechenden Vertragsklauseln, und wie sah die Praxis bei den auf Bundestagsdrucksache 21/807 erwähnten Ausgründungen aus? 32. Gibt es Fälle, in denen der Bund oder die SPRIND direkte oder indirekte Eigentums- bzw. Nutzungsrechte an geistigem Eigentum erworben hat,und wenn ja, um welche Unternehmen und welche konkreten Rechte handelt es sich (bitte auch den Nutzen für die Steuerzahler darlegen)? Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet. Je nach Finanzierungsinstrument, mit dem die Projekte unterstützt werden, unterscheidet sich der Umgang der SPRIND mit den Schutzrechten (Eigentumsbzw. Nutzungsrechte an geistigem Eigentum, Intellectual Property, IP). Detaillierte Angaben zu spezifischen Klauseln können aufgrund von Verpflichtungen zur Vertraulichkeit im Hinblick auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht gemacht werden. Grundsätzlich sind die Finanzierungsinstrumente entsprechend ihrer rechtlichen Vorgaben im Einzelnen wie folgt gestaltet: Pre-Commercial Procurement, sogenannte „Challenges“: Die IP-Regelungen folgen den Bestimmungen der Europäischen Kommission und sind mit der European Assistance for Innovation Procurement (EAFIP) abgestimmt. Schutzrechte stehen grundsätzlich den Teilnehmern zu. Der Teilnehmer ist verpflichtet, der SPRIND auf Verlangen das unwiderrufliche, nicht übertragbare, unentgeltliche und nicht ausschließliche Recht zur Nutzung aller mit den Ergebnissen verbundenen Schutzrechte bis zu deren Ablaufdatum zu erteilen. Der Teilnehmer muss der SPRIND auf ihr Verlangen hin ebenfalls ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, unwiderrufliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der relevanten und wesentlichen Pre-Existing- Rights und Sideground-Rights erteilen, sofern ein solches für die Nutzung der Ergebnisse nach Beendigung der Teilnahmevereinbarung erforderlich ist. Die SPRIND ist berechtigt, die Ergebnisse und damit verbundenen Schutzrechte zu verwerten, weiterzuentwickeln oder zu erforschen. Sollte der Teilnehmer die Ergebnisse nicht kommerziell verwerten oder insolvent werden, stehen der SPRIND darüber hinausgehende Rechte an den Ergebnissen zu. Validierungsaufträge: Schutzrechte stehen den Teilnehmern zu. Der SPRIND steht bei Validierungsaufträgen als primäre Gegenleistung das Arbeitsergebnis zu. Zudem steht der SPRIND im Rahmen der Validierung ggf. entstehendes IP zu. Hundertprozentige-Tochterunternehmen: Zwischen der Innovatorengesellschaft, der SPRIND und der hundertprozentigen SPRIND Tochtergesellschaft wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, welche den gemeinsamen Umgang mit entstandener IP regelt. Das während der Kooperation entstehende IP wird Eigentum der Tochtergesellschaft. Schutzrechte stehen der hundertprozentigen Tochterunternehmen zu. Sonstige Beteiligungen: Es gelten die allgemeinen, für Venture Capital üblichen Grundsätze: Entstehende Rechte am geistigen Eigentum sowie Schutzrechte entstehen im Eigentum der Beteiligungsgesellschaft. Zuwendungen: Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt generell und so auch bei der SPRIND ohne rechtliche Verpflichtung zu einer Gegenleistung; der Zuwendungsempfänger bleibt Inhaber der im Rahmen des Vorhabens entstandenen geistigen Eigentumsrechte sowie Schutzrechte. Die Liste der Projekte, an denen die SPRIND Eigentums- und Nutzungsrechte am geistigen Eigentum hält, entspricht der Anlage 3* mit Ausnahme von der Ultrabright Biotech GmbH und der Black Semiconductor GmbH, da an diese Unternehmen ausschließlich Zuwendungen oder Wandeldarlehen vergeben wurden. Der Nutzen für den Steuerzahler besteht darin, dass durch die SPRIND gezielt Sprunginnovationen ermöglicht werden sollen, die ohne staatliche Unterstützung aufgrund hoher technologischer Risiken und langer Entwicklungszeiträume (sogenanntes „Valley of Death“) häufig nicht realisiert würden. Ziel ist es, langfristig neue Wertschöpfung, Arbeitsplätze und technologische Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen, sowie Lösungen für zentrale gesellschaftliche Herausforderungen zu entwickeln. 33. Welcher prozentuale Anteil der Gesamtfördermittel von 2019 bis 2025 ging an a) Projekte mit klimarelevanter bzw. nachhaltiger Zielsetzung, b) Projekte mit medizintechnischem bzw. biotechnologischem Schwerpunkt, c) Digitalisierungs- bzw. KI-Projekte und d) sonstige Projekte? Die SPRIND führt bei Teams eine Branchenaufteilung entsprechend der folgenden Branchen durch: • Agrar/Geologie • Bildung • Chemie/Biologie * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6570 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. • Bauwesen • Energie • Gesellschaft und Organisation • Elektrotechnik • IT-Hardware • IT-Software • Militär und Waffen • Maschinenbau • Medizin • Recycling • Rohstoffe • Täglicher Lebensbedarf • Transport und Logistik • Sonstiges. Bei den Innovationswettbewerben und Challenges ist keine branchenspezifische Zuteilung möglich. Im Folgenden findet sich eine Aufteilung der Gesamtfördermittel entsprechend vertraglicher Verpflichtungen auf die genannten SPRIND-Branchen sowie auf die Wettbewerbe zum Zeitpunkt April 2026. Branche/Wettbewerbsname Anteil an Gesamtfördermitteln Branche Agrar/Geologie 0,22 Prozent Branche Bauwesen 2,60 Prozent Branche Bildung 0,12 Prozent Branche Chemie/Biologie 7,96 Prozent Branche Elektrotechnik 2,71 Prozent Branche Energie 25,98 Prozent Branche Gesellschaft und Organisation 0,05 Prozent Branche IT-Hardware 5,80 Prozent Branche IT-Software 4,32 Prozent Branche Maschinenbau 5,90 Prozent Branche Medizin 24,38 Prozent Branche Recycling 1,16 Prozent Branche Sonstiges 3,47 Prozent Branche Täglicher Lebensbedarf 0,02 Prozent Branche Transport und Logistik 0,14 Prozent Wettbewerbsname Anti-Drone Response 0,03 Prozent Wettbewerbsname Anti-Drone Response 2.0 0,16 Prozent Wettbewerbsname Carbon-to-value 1,06 Prozent Wettbewerbsname Circular Bio-Manufacturing 4,35 Prozent Wettbewerbsname Composite Learning 0,62 Prozent Wettbewerbsname Deepfake Detection & Prevention 0,78 Prozent Wettbewerbsname EUDI Wallet Prototype 0,43 Prozent Wettbewerbsname Fully Autonomous Flight 0,20 Prozent Wettbewerbsname Fully Autonomous Flight 2.0 0,49 Prozent Wettbewerbsname Long-duration energy storage 2,02 Prozent Wettbewerbsname New antiviral agents 2,96 Prozent Wettbewerbsname New computing concepts 0,37 Prozent Wettbewerbsname Next Frontier AI Concepts 1 0,12 Prozent Branche/Wettbewerbsname Anteil an Gesamtfördermitteln Wettbewerbsname Tech Metal Transformation 1,34 Prozent Wettbewerbsname Tissue Engineering 0,24 Prozent 34. Liegen der Bundesregierung Berechnungen oder Prognosen darüber vor, inwiefern die geförderten Nachhaltigkeitsprojekte einen messbaren wirtschaftlichen Mehrwert erbracht haben oder erbringen werden (z. B. CO2- Reduktion, Kostensenkung, neue Exportchancen), und wenn bzw. sofern solche Berechnungen nicht vorliegen, welche wissenschaftlichen Kriterien werden zur Bewertung der wirtschaftlichen Relevanz angewendet? Der Bundesregierung sind keine „Nachhaltigkeitsprojekte“ der SPRIND bekannt. Die SPRIND fördert allgemein Projekte mit Sprunginnovationspotenzial. 35. Wie ist zu erklären, dass manche Detaildaten (z. B. genaue Umsatzzahlen, Unternehmensbilanzen) laut Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/807 der SPRIND nicht vorliegen, und, sofern zutreffend, warum sind die betreffenden Unternehmen nicht auskunftspflichtig gegenüber SPRIND? Die der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/807 zugrundeliegenden Angaben beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt bestehenden vertraglichen Berichtspflichten gegenüber der SPRIND. Für einen Teil der älteren vertraglichen Verhältnisse zu finanzierten Projekten bestanden keine standardisierten bzw. fortlaufenden Verpflichtungen zur Übermittlung bestimmter wirtschaftlicher Kennzahlen, insbesondere nach dem Ende der unmittelbaren SPRIND-Finanzierung. Daher lagen der SPRIND einzelne Detaildaten, etwa zu Umsätzen oder Unternehmensbilanzen, nicht vollständig oder nicht in einheitlicher Form vor. Vor diesem Hintergrund wurden die seit Beginn des Jahres 2026 abgeschlossenen Finanzierungs- und Beteiligungsverträge angepasst. Diese enthalten weitergehende Berichtspflichten der geförderten Projekte und Unternehmen, insbesondere auch für den Zeitraum nach dem Ende der SPRIND-Finanzierung. Ziel ist eine verbesserte und standardisierte Datengrundlage für das Monitoring der weiteren Entwicklung geförderter Vorhaben. 36. In welchem Umfang kann SPRIND vertraglich Auskünfte von geförderten Projekten (z. B. Reportingpflichten zur Überprüfung der Förderzweckbindung) einfordern? Hier ist je nach Finanzierungsinstrument zu unterscheiden. • Validierungsauftrag ◦ Zwischenbericht, Abschlussbericht + Berichterstattung auf Anfrage (während der Laufzeit) ◦ Abnahme des Ergebnisses des Forschungsauftrages auf Basis des Abschlussberichtes und einer Vorstellung der Ergebnisse ◦ Zweckbindung vertraglich vereinbart; detailliertes Angebot mit Kostenaufschlüsselung; diese müssen sich in der Abrechnung wiederfinden ◦ Zusätzlich ab 2026: Verpflichtung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers zur Mitwirkung an statistischen Erhebungen der SPRIND zur Evaluierung des Projekt- und Unternehmenserfolgs • Challenge ◦ Zweckbindung der Unterstützungsleistungen mit Nachweispflicht auf Anfrage der SPRIND ◦ Berichtspflicht über Projektfortschritt (gemessen am Projekt- bzw. Challenge-Plan) nach jeder Challenge-Stufe ◦ Die SPRIND hat das Recht, jederzeit während der Vertragslaufzeit Unterlagen einzusehen • F&E-Zuwendung und Gründungszuschuss ◦ Vertragliche Zugriffsrechte zur Überprüfung des Erreichens des Förderzwecks und der ordnungsgemäßen Mittelverwendung (z. B. durch Audits) ◦ Berichtspflicht in Form von Sachbericht, zahlenmäßigen Nachweis der Ausgaben und Beleglisten inklusive Originalbelege ((Zwischen-) Verwendungsnachweisprüfung) ◦ Erfolgsprüfung • Eigenkapital-Instrumente ◦ Unterschiedliche Regelungen in den Beteiligungsverträgen, i. d. R. Sitz in Gremien, Berichtspflichten nach allgemeinem Gesellschaftsrecht ◦ Die SPRIND tritt stets als Co-Investorin auf und hat i. d. R. die gleichen Rechte wie die private Lead-Investorin. 37. In welchem Umfang und mit welchen Mitteln (Publikationen, öffentliche Berichte etc.) informieren die SPRIND und das BMBF die Öffentlichkeit, den Haushaltsausschuss und die Fachwelt transparent über Erfolge und Misserfolge (bitte Informationen und Aktualisierungsrhythmus nennen und gegebenenfalls in der Antwort verlinken)? Die SPRIND veröffentlicht regelmäßig Informationen zu geförderten Projekten, Auswahlverfahren, Programmen oder Challenges, Veranstaltungen sowie zu technologischen Entwicklungen und Erfolgsbeispielen auf ihrer Internetseite und in ihren Kommunikationsformaten. Hierzu zählen insbesondere Projektvorstellungen, Blogbeiträge, Podcasts, Pressemitteilungen sowie der jährliche Corporate Governance Bericht. Informationen werden fortlaufend beziehungsweise anlassbezogen aktualisiert. Für vergangene Berichte gegenüber dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird auf die entsprechenden Bundestagsdrucksachen verwiesen. Zudem werden zentrale Ereignisse bei der SPRIND auf der Internetseite des BMFTR dargestellt oder mittels Pressemitteilung und Social Media flankiert. Anlage 1 – Kleine Anfrage der Fraktion der AfD – BT-Drs. 21/6036 © istockphoto.com/Toltek Evaluation der SPRIND GmbH Ergebnisbericht Fraunhofer ISI: Hendrik Berghäuser, Christopher Stolz Technopolis: Florian Berger, Dominik Obeth Schalast Law and Tax: Simon Waldbröl, Andreas Walter Karlsruhe, Frankfurt, Berlin Dezember 2024 | 2 Auftraggeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin Name und Anschrift der Ansprechpartner Dr. Hendrik Berghäuser Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Breslauer Straße 48 76139 Karlsruhe Tel.: 0721 6809 466 E-Mail: Hendrik.Berghaeuser@isi.fraunhofer.de Dr. Florian Berger Technopolis Deutschland GmbH Scharnweberstraße 30 10247 Berlin Tel.: 030 57 709 14 43 Fax: 069 34 876 79 89 E-Mail: Florian.Berger@technopolis-group.com Mit Beiträgen von: Schalast Law | Tax Mendelssohnstraße 75-77 60325 Frankfurt am Main | 3 Inhaltsverzeichnis Executive Summary/Zusammenfassung .................................................................... 5 1 Einleitung ..................................................................................................... 12 2 Ziele und Vorgehen der Evaluation .............................................................. 14 2.1 Ziele der Evaluation ............................................................................................... 14 2.2 Methodischer Ansatz ............................................................................................. 14 3 Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts .................................................. 16 3.1 Zuschnitt des Aufgabenportfolios ........................................................................... 16 3.2 Organisatorische Aufstellung der SPRIND als Agentur .......................................... 18 3.3 Bewertung der bislang angebotenen Förder- und Finanzierungsinstrumente......... 19 3.3.1 Validierungsaufträge .............................................................................................. 20 3.3.2 Tochtergesellschaften ............................................................................................ 22 3.3.3 Challenges............................................................................................................. 27 3.4 Diskussion qualitativer und quantitativer Indikatoren zur Erfolgsmessung der SPRIND ................................................................................................................. 35 3.5 Bewertung der Außenwirkung ................................................................................ 39 3.6 Einordnung der SPRIND ins Innovationssystem .................................................... 42 4 Ausstattung, Organisation und Personalmanagement ................................. 45 4.1 Finanz- und Personalausstattung der SPRIND ...................................................... 45 4.2 Evaluation der Organisation der SPRIND .............................................................. 46 4.3 Personalmanagement in der SPRIND .................................................................... 53 5 Bewertung der Veränderung rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen zur Förderung von Sprunginnovationen .................... 62 5.1 Einschätzungen zum SPRINDFG aus juristischer Perspektive ............................. 63 5.2 Einschätzungen zum SPRINDFG aus innovationspolitischer Perspektive ............. 66 5.3 Erste Wirkungen der veränderten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der SPRIND durch das SPRINDFG .................................... 67 6 Schlussfolgerungen und Ableitung von Handlungsempfehlungen ............... 70 Anhang ..................................................................................................................... 74 | 4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Darstellung des Methodeneinsatzes nach Evaluationsbereich/Arbeitspaket (AP) .......................................................... 15 Abbildung 2: Dreiklang an Förder- und Finanzierungsinstrumenten der SPRIND (vor SPRINDFG) ................................................................................................. 19 Abbildung 3: Bewertung der inhaltlichen Ausrichtung der SPRIND-Challenges ................ 28 Abbildung 4: Bewertung der Bewerbungs- und Auswahlverfahren zur Teilnahme an den SPRIND-Challenges ............................................................................. 29 Abbildung 5: Bewertung der Passfähigkeit von Challenges als Instrument zur Förderung von Sprunginnovationen ............................................................. 30 Abbildung 6: Bewertung der fördertechnischen Ausgestaltung der Challenges ................ 33 Abbildung 7: Realisierte Wirkungen aufgrund der Teilnahme an den Challenges ............. 34 Abbildung 8: Wirkungslogik der SPRIND zur Förderung von Sprunginnovationen ............ 38 Abbildung 9: Wordcloud der wichtigsten Begriffe der Medienanalyse ............................... 41 Abbildung 10: Prozessklarheit aus Sicht der Mitarbeitenden der SPRIND .......................... 47 Abbildung 11: Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei der SPRIND ....................................... 55 Abbildung 12: Unternehmenskultur der SPRIND aus Sicht der Mitarbeitenden .................. 57 Abbildung 13: Zufriedenheit mit verschiedenen Aspekten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ......................................................................................... 58 Abbildung 14: Auswirkung des SPRIND-Freiheitsgesetzes auf die Prozesse und Aufgabenbereiche der Mitarbeitenden ......................................................... 60 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Vorteile und Nachteile des GmbH-Konstrukts .............................................. 26 Tabelle 2: Rahmendaten zur SPRIND .......................................................................... 45 Tabelle 3: Liste der Interviewpartnerinnen und Interviewpartner ................................... 74 Executive Summary/Zusammenfassung | 5 Executive Summary/Zusammenfassung Die Förderung von Sprunginnovationen hat in den vergangenen Jahren zunehmende Aufmerksamkeit in der nationalen und internationalen Innovationspolitik erhalten. Gründe hierfür sind z.B. beschleunigte Innovationsprozesse aufgrund der digitalen Transformation sowie ein verstärkter Politikfokus auf die Wettbewerbsfähigkeit moderner Volkswirtschaften und ihrer Forschungs- und Innovationssysteme. Hinzu kommen die gestiegenen Erwartungen an das Innovationssystem, Lösungen für gesamtgesellschaftliche Herausforderungen zu entwickeln. Gerade Sprunginnovationen wird hier ein erhebliches Potenzial zugeschrieben. Im Gegensatz zu inkrementellen Innovationen, die sich insbesondere auf Kosten- oder Funktionsverbesserungen bei bereits existierenden Produkten und Dienstleistungen beziehen, zeichnen sich Sprunginnovationen vor allem durch einen ungewöhnlich hohen Wirkungsgrad in unterschiedlichen Lebensbereichen bzw. Märkten aus und haben das Potenzial, technische, wirtschaftliche und soziale Strukturen maßgeblich zu verändern. Historische Beispiele für Sprunginnovationen sind unter anderem die Entwicklung des Penicillins, des Internets, der Gen- Schere (CRIPSR/Cas) oder auch der mRNA-Technologie, durch die völlig neue Anwendungsbereiche erschlossen, neue Geschäftsmodelle entwickelt und große Wertschöpfungspotenziale eröffnet werden konnten. Während das deutsche Innovationssystem insbesondere bei den inkrementellen Innovationen Stärken aufzeigt, werden Schwächen bei der Entwicklung und Markteinführung von Sprunginnovationen deutlich. Vor diesem Hintergrund wurde am 16. Dezember 2019 in Leipzig die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mit dem expliziten Ziel gegründet, Sprunginnovationen zu identifizieren, zu validieren und zu fördern. Sie verfügte im Jahr 2024 über ein Gesamtbudget von ca. 220 Millionen Euro. Etwa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Tochtergesellschaften) waren im März 2024 bei der SPRIND beschäftigt. Bis September 2024 hat die SPRIND nach eigenen Angaben gut 2.100 Einreichungen für Sprunginnovationsideen von Akteurinnen und Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft erhalten. Nach vorheriger Prüfung hat sie ca. 90 Validierungsaufträge zur Analyse des jeweiligen Sprunginnovationspotenzials vergeben. Zudem hat die SPRIND seit ihrer Gründung neun Innovationswettbewerbe (sogenannte Challenges) zu verschiedenen Themen mit insgesamt 77 teilnehmenden Teams gestartet sowie 14 strategische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) als Tochtergesellschaften ausgegründet. Daneben hat sie sich an verschiedenen begleitenden Projekten zu Rahmenbedingungen des deutschen Innovationssystems (z.B. zum Thema Transfer von geistigen Eigentumsrechten) beteiligt. Ziel der Evaluation und methodischer Ansatz Ziel der vorliegenden Evaluation war es, den Förderansatz der SPRIND, ihre Ablaufeffizienz, ihre Governance sowie die Wirksamkeit ihrer bisherigen Instrumente zur Förderung und Finanzierung von Sprunginnovationen zu bewerten. Dies bezieht sich zunächst auf die Startphase der SPRIND und den Betrieb in der Aufbau- und Hochlaufphase nach ihrer Gründung. Folglich geht es hierbei um eine Bewertung der Zielerreichung und Wirkung der bisherigen Förderungen und eine qualitative und quantitative Analyse der Zielerreichung seit Gründung der SPRIND. Gleichzeitig agiert die SPRIND unter Rahmenbedingungen, die sich während des Evaluationszeitraums geändert haben. So zielte insbesondere das Gesetz über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz – SPRINDFG), welches Ende 2023 vom Gesetzgeber verabschiedet wurde, auf eine Verbesserung der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die SPRIND ab. Das Gesetz hat den Handlungsspielraum der Executive Summary/Zusammenfassung | 6 SPRIND zur Förderung von Sprunginnovationen signifikant vergrößert. Vor diesem Hintergrund hat die Evaluation auch die Änderungen im Zusammenhang mit dem SPRINDFG und – soweit absehbar – die (erwarteten) Wirkungen prospektiv analysiert. Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts Ein wesentlicher Fokus der Evaluation betraf die Bewertung der Gründungslogik und des Aufgabenspektrums der SPRIND. Im Rahmen zahlreicher Interviews, insbesondere mit Innovatorinnen und Innovatoren sowie externen Expertinnen und Experten und Aufsichtsratsmitgliedern konnten die Relevanz und Komplementarität der SPRIND als Institution im deutschen Innovationssystem sowie ihre Alleinstellungsmerkmale bestätigt werden. Die von den Interviewpartnerinnen und -partnern zugeschriebenen Aufgaben decken sich mit der tatsächlichen Mission der SPRIND. Hierzu zählen insbesondere die Brückenbaufunktion von der wissenschaftlich-technischen Entwicklung bis zur Markteinführung. Gleiches gilt für den expliziten Fokus der SPRIND auf disruptive Technologien, die sowohl erhebliches Marktpotenzial und volkswirtschaftliche Wertschöpfung für Deutschland bzw. für Europa versprechen als auch Lösungen für gesamtgesellschaftliche Herausforderungen bieten. Zudem seien deutsche Startups, vor allem im Deeptech-Bereich, nach wie vor beim Zugang zu Risikokapital im Nachteil gegenüber ihren Wettbewerberinnen und Wettbewerbern im Ausland. Vor diesem Hintergrund wird die SPRIND als Fördererin, Vermittlerin, Katalysatorin und Scout für Vorhaben mit Sprunginnovationspotenzial wahrgenommen, die das Risiko für andere Investorinnen und Investoren sowie Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgeber reduziert. Damit gelingt es ihr, privates Kapital zu hebeln. Hinsichtlich der Einordnung in das deutsche Innovationssystem stellt die Evaluation eine hinreichende Abgrenzung der SPRIND von anderen (teil-)staatlichen oder privaten Fördermittel- und Kapitalgeberinnen und Kapitalgebern fest. Die strategische Ausrichtung auf das explizite Ziel, Sprunginnovationen zu identifizieren, zu validieren und zu fördern, wird von anderen Akteurinnen und Akteuren des Innovationssystems bislang nicht nennenswert adressiert. Sie bildet somit ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal in der Innovationspolitik, für dessen Umsetzung die Gründung einer Innovationsagentur folgerichtig war. Mögliche alternative organisatorische Ansätze – z.B. durch explizite Förderrichtlinien für Sprunginnovationen innerhalb eines Bundesministeriums oder Förderansätze für Sprunginnovation durch andere, bestehende Fördermittelgeberinnen und Fördermittelgeber – wurden von den Befragten kritisch bewertet, da die etablierten Förder- und Organisationskulturen, insbesondere in staatlichen Einrichtungen, als unpassend für die besondere Mission der SPRIND angesehen wurden. Demnach benötigen Sprunginnovationen eine passfähige Organisationskultur, die agiles, flexibles, unternehmerisches und vorausschauendes Handeln ermöglicht und zum Organisationsstil von innovativen Start-ups passt. Dies lasse sich – so die einhellige Meinung der Interviewpartnerinnen und -partner – nur im Rahmen einer neuen Organisation etablieren, nicht in bestehenden staatlichen Organisationen, die in der Regel einer anderen Funktionslogik folgen. In der Umsetzung ihres Auftrags setzt die SPRIND auf einen themen- und technologieoffenen Ansatz. Anders als manche vergleichbare Agenturen, beispielsweise in den USA, richtet sich der Fokus der SPRIND nicht auf bestimmte Technologien, Sektoren oder thematische Missionen. Aus Sicht der Evaluation ist dieser themen- und technologieoffene Ansatz grundsätzlich richtig, da auf diese Weise das breite Innovationspotenzial in Deutschland gehoben werden kann. Der Ansatz wird somit den Stärken des deutschen Innovationssystems gerecht. Gleichzeitig sieht die Evaluation hierin aber auch ein konzeptionelles Risiko, insbesondere in Bezug auf die verschiedenen politischen Interessen und Erwartungen, die bereits jetzt oder auch in Zukunft an die SPRIND gerichtet werden. Um ihren Markenkern zu bewahren und das inhaltliche Profil nicht zu verwässern, ist es unerlässlich, dass die SPRIND politisch unabhängig Executive Summary/Zusammenfassung | 7 agieren kann und – wie bisher auch – selbst autonom entscheidet, welche Vorhaben sie fördert bzw. finanziert und welche nicht. Die Evaluation sieht es als essenziell an, dass die SPRIND keine Aktivitäten durchführt, die nicht klar zu ihrer originären Mission passen und auch von anderen Organisationen übernommen werden können. Bei der Förderung bzw. Finanzierung von Sprunginnovationen setzte die SPRIND bis Ende 2023 primär auf einen Dreiklang von Instrumenten: Validierungsaufträge, die Ausgründung von Tochtergesellschaften sowie Innovationwettbewerbe (Challenges). Bei den Validierungsaufträgen handelt es sich um ein technologieoffenes bottom-up- Instrument zur Identifikation und Validierung von Sprunginnovationen. Ziel ist die frühzeitige und schnelle Validierung von Vorhaben in Bereichen ohne einen klassischen Markt, die für Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgeber zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu riskant sind bzw. eine noch unzureichende Marktreife aufweisen. Befragte Innovatorinnen und Innovatoren beschrieben den Einreichungsprozess als unkompliziert, unbürokratisch und schnell. Insgesamt sieht die Evaluation die Validierungsaufträge als ein effektives und zielführendes Instrument, insbesondere zur Identifikation von Sprunginnovationen, da sie eine schnelle und niedrigschwellige Möglichkeit bieten, das Potenzial der jeweiligen Idee zu validieren. Dadurch ergibt sich eine win-win-Situation für beide Seiten. Gerade kleineren Unternehmen und Start-ups geben die finanziellen Mittel aus dem Validierungsauftrag finanzielle Planungssicherheit für mehrere Monate. Für die SPRIND selbst bietet der Validierungsauftrag eine wichtige Entscheidungsgrundlage für mögliche strategische Investitionen im Anschluss – entweder durch Ausgründung in eine Tochtergesellschaft oder einer Beteiligung am Unternehmen. Durch die Offenheit des Instruments im Hinblick auf andere Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber wirkt das Instrument als Multiplikator mit volkswirtschaftlichem Nutzen, in dem es privates Risikokapital hebeln kann. Bis zur Verabschiedung des SPRINDFG waren die Tochtergesellschaften das einzige Instrument, das der SPRIND zur Verfügung stand, um – nach erfolgreicher Validierung – Vorhaben mit erheblichem Sprunginnovationspotenzial mit signifikanten finanziellen Mitteln längerfristig zu unterstützen. Insgesamt bewertet die Evaluation die Tochtergesellschaften als Instrument zur Förderung von Sprunginnovationen jedoch als eher ungeeignet. Durch das gewählte Konstrukt einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Bundes mit Darlehensausstattung und Kooperationsverträgen mit den GmbHs der Innovatorinnen und Innovatoren werden letztlich keine agilen Start-ups, sondern Forschungs- und Entwicklungsgesellschaften ohne wirtschaftsnahe bzw. kommerzielle Tätigkeit aufgebaut. Hierdurch wird eine an Marktbedarfen orientierte Technologieentwicklung und ein späterer Exit bzw. eine Überführung der entwickelten technologischen Lösungen in den Markt erschwert. Hinzu kommen komplexe Verhandlungen, insbesondere zum IP-Transfer. Die durch das SPRINDFG ermöglichte Beteiligung der SPRIND an existierenden Unternehmen umgeht diese Probleme und erscheint gegenüber den Tochtergesellschaften als geeigneteres Instrument. Dennoch spricht sich die Evaluation dafür aus, die Tochtergesellschaften vorerst im Instrumentenportfolio der SPRIND beizubehalten. Sie erscheinen für spezifische Vorhaben durchaus geeignet, insbesondere für Projekte zum Aufbau von komplexen technischen Infrastrukturen sowie für manche soziale Innovationen, für die es wenig marktfähige Finanzierungsinstrumente gibt. Auch für Vorhaben der strategischen Technologieentwicklung, die auf einen geschützten Rahmen angewiesen sind, kann das Instrument wesentliche Vorteile bieten. Des Weiteren führt die SPRIND gemäß ihres Gründungsauftrags Challenges durch. Dabei handelt es sich um Innovationswettbewerbe, bei denen die SPRIND selbst Themen, Zielsetzungen oder Probleme definiert, die die Teilnehmenden innerhalb eines ambitionierten Zeitrahmens Executive Summary/Zusammenfassung | 8 bearbeiten und lösen sollen. Insgesamt sieht die Evaluation die Challenges als ein zielgerichtetes und effektives top-down-Instrument zur Förderung von Sprunginnovationen. Die Umsetzung der Challenges in Form der vorkommerziellen Auftragsvergabe (precommercial procurement, kurz PCP) wird von den teilnehmenden Innovatorinnen und Innovatoren als passfähig, zielführend, flexibel und marktkonform beschrieben, gerade im Vergleich zu Zuwendungen. Allerdings ist dieses Finanzierungsinstrument insbesondere bei staatlich finanzierten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen häufig noch nicht hinreichend bekannt. Die inhaltliche Ausrichtung wird von den teilnehmenden Teams über sämtliche Challenges hinweg durchweg positiv bewertet. Die Kontrolle über die Zielerreichung der finanzierten Vorhaben und die Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung erfolgt über einen Innovationstrichter-Ansatz, bei dem die teilnehmenden Teams in verhältnismäßig kurzen Abständen neu evaluiert und anhand harter Zielkriterien bewertet werden. Damit erfüllt das Instrument die notwendige Flexibilität und Agilität im Umgang mit finanziellen Fördermitteln, die insbesondere bei der Förderung von Sprunginnovationen eine große Bedeutung haben. Aufgrund der großen thematischen Bandbreite bei den Challenges und den verschiedenen technologischen Ansätzen innerhalb der Challenges empfiehlt die Evaluation weiterhin eine möglichst breite und umfassende Einbindung externer Expertinnen und Experten, die in der Lage sind, die verschiedenen technologischen Ansätze fachlich und wissenschaftlich einzuordnen und das Sprunginnovationspotenzial zu bewerten. Zudem wird empfohlen, die Challenges weiterhin durch marktseitige Impulse zu flankieren. Konkrete Beispiele hierfür sind die Weiterleitung der Projekte an andere Fördermittel- und Kapitalgeberinnen und -Kapitalgeber, um die Teams bei der Durchquerung des sogenannten valley of death während und nach der Challenge weiter zu unterstützen. Andernfalls besteht das Risiko, dass entwickelte Lösungen vom Markt nicht aufgegriffen werden und keine Anwendung in der Praxis finden. Ein weiteres Beispiel ist die bereits erfolgte erfolgreiche Teilnahme der SPRIND an der Challenge des Market Shaping Accelerators der University of Chicago zum Umgang mit Marktversagen bei der Entwicklung von antiviralen Wirkstoffen mit Breitbandwirkung. Mit der SPRIND wurde eine Organisation ins Leben gerufen, welche neue Wege in der Innovationsförderung bzw. -finanzierung in Deutschland gehen soll. Dieser Anspruch der SPRIND muss adäquat kommunikativ begleitet werden. Durch eine mit verschiedensten Instrumenten unterlegte Kommunikationspolitik spricht die SPRIND breite Zielgruppen an. Ihre Kommunikationsstrategie hebt sich dabei aus Sicht der Evaluation inhaltlich optisch und auch hinsichtlich der genutzten Kommunikationskanäle deutlich von der Herangehensweise anderer Institutionen der öffentlichen Innovationsförderung in Deutschland ab. Die hohe Anzahl der Einreichungen von Innovationsideen sowie das große Interesse an den Challenges spricht dabei grundsätzlich für eine hohe Effektivität der Außenkommunikation der SPRIND insgesamt. Auch die Medienberichterstattung ist in den Jahren 2023 und 2024 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich angestiegen. Dabei wird die SPRIND in einem relevanten Ausmaß auch in Medien außerhalb Deutschlands rezipiert. Die Evaluation kann die Zielsetzung der SPRIND nachvollziehen, über eine sehr breite Kommunikationspolitik (z.B. auch über Kooperationen mit Science Slammerinnen und Science Slammern oder Podcasterinnen und Podcastern) auf ein innovationsfreundliches gesellschaftliches Klima in Deutschland im Allgemeinen und von ihnen unterstützten Teams im Speziellen hinzuwirken. Sie schlägt jedoch vor, hier Synergien mit Akteurinnen und Akteuren zu suchen, die eine ähnliche Mission verfolgen. Dadurch könnte die SPRIND in Zukunft ihre Kommunikation stärker auf ihre Kernzielgruppen fokussieren. Organisation und Personalmanagement bei der SPRIND Die gesellschaftsrechtlichen Organe der SPRIND GmbH, wie die wissenschaftliche und kaufmännische Geschäftsführung und der Aufsichtsrat (bestehend aus Persönlichkeiten aus Wis- Executive Summary/Zusammenfassung | 9 senschaft, Wirtschaft sowie Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien und des Deutschen Bundestages), arbeiten nach dem Eindruck der Evaluation konstruktiv und kooperativ zusammen. Der Aufsichtsrat ist dabei sowohl beaufsichtigend als auch beratend tätig. Insgesamt entstanden innerhalb des rechtlichen Rahmens vor dem Inkrafttreten des SPRINDFG jedoch auch erhebliche Abstimmungsbedarfe, vor allem mit dem Bund als Alleingesellschafter. Durch die verschiedenen Änderungen im SPRINDFG sind hier bereits sinnvolle Anpassungen vorgenommen worden. Bezüglich der Binnenorganisation der SPRIND ergibt sich für die Evaluation der Eindruck agiler und flexibler, aber auch gut eingespielter und dokumentierter Prozesse. Klarheit bei Strukturen und Arbeitsabläufen in der SPRIND sind nach Angaben der Mitarbeitenden weitgehend gegeben. Dies ist positiv zu werten, da die SPRIND in den letzten Jahren viele Prozesse neu definieren und dabei auf verschiedene Änderungen ihrer Rahmenbedingungen reagieren musste. Als Beispiel für sachgemäße, zielgerichtete und dynamische Prozesse innerhalb der SPRIND kann der Umgang mit den jährlich 300 bis 400 Einreichungen für neue Projektideen genannt werden. Diese werden in mehreren Stufen geprüft – unter Einbindung verschiedener Gruppen innerhalb der SPRIND (Analystinnen und Analysten, Innovationsmanagerinnen und -manager, Geschäftsführung), aber auch von externen Expertinnen und Experten. Trotz dieses anspruchsvollen Prüfprozesses zur Beurteilung des Sprunginnovationspotenzials der eingereichten Ideen hat die Prozessgestaltung bei der SPRIND dazu geführt, dass etwa die Dauer der Prüf- und Entscheidungsprozesse bei Projekteinreichungen von 2022/2023 im Vergleich zu den Jahren 2020/2021 bereits deutlich verkürzt werden konnte. Das Personal der SPRIND ist – ihrem anspruchsvollen Aufgabenspektrum entsprechend – akademisch geprägt und umfasst gleichermaßen entfristet wie befristet angestellte Personen mit Berufserfahrung in ihren jeweiligen Fachgebieten. Über 40 Prozent der befragten Mitarbeitenden waren zuvor in der Wirtschaft tätig. Das Geschlechterverhältnis bei den Beschäftigten der SPRIND ist nahezu ausgewogen. Gleiches gilt für die Geschäftsführung mit ihrer Doppelspitze aus einer Geschäftsführerin und einem Geschäftsführer. Etwas anders stellt sich die Situation bei den weiteren Führungskräften unterhalb der Geschäftsführung dar (außertariflich bezahlte Mitarbeitende wie etwa die Innovationsmanager und -managerinnen). Die deutliche Mehrheit dieser Personengruppe ist männlich. Dies hängt jedoch insbesondere mit Faktoren außerhalb des direkten Einflussbereichs der Geschäftsführung zusammen, wie etwa dem Fachkräftemangel gerade bei Frauen in technischennaturwissenschaftlichen Bereichen. Zudem sind Frauen gerade in den Berufsfeldern unterrepräsentiert, die für eine Tätigkeit als Innovationsmanagerin bei der SPRIND unabdingbar sind (z.B. im Start-up-Bereich oder bei Venture Capitalists (VCs)). Die Mitarbeitenden der SPRIND selbst sind nach einer Befragung im Rahmen der Evaluation zu 87 Prozent (sehr) zufrieden mit ihrer Tätigkeit bei der SPRIND. Als Gründe für die Zufriedenheit wurden in einer Befragung der Mitarbeitenden als auch in Interviews häufig die Zusammenarbeit innerhalb der Belegschaft, das Arbeitsumfeld und die Rahmenbedingungen genannt, aber auch die agile Arbeitsweise, Freiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten sowie flache Hierarchien. Auch andere Aspekte der Führungs- und Unternehmenskultur der SPRIND (z.B. die Offenheit für konstruktive Kritik) bewerten die meisten Befragten positiv. Die Chancengerechtigkeit für Karrierewege für Personen unterschiedlichen Geschlechts wird von den Befragten zu über 70 Prozent als (sehr) hoch eingeschätzt. Knapp 60 Prozent stimmen der Aussage zu, dass die Geschäftsführung aktiv hierauf hinarbeitet. Die Führung der Organisation und das Personalmanagement der SPRIND werden durch die Evaluation insgesamt als adäquat bewertet – sowohl aus Sicht der Mitarbeitenden als auch mit Blick auf die Bedarfe der Organisation und ihrer Ziele. Executive Summary/Zusammenfassung | 10 Veränderung rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen Das SPRINDFG verändert die Rahmenbedingungen der SPRIND zur Förderung von Sprunginnovationen signifikant. Die mittel- bis langfristigen Wirkungen des Gesetzes lassen sich im Rahmen dieser Evaluation noch nicht umfänglich untersuchen. Dennoch kann die Evaluation auf Basis der Erhebungen unter den befragten Innovatorinnen und Innovatoren und SPRIND- Verantwortlichen sowie Beurteilungen von Expertinnen und Experten erste Einschätzungen zu den Auswirkungen einzelner Veränderungen durch das Gesetz geben. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu den neuen Governance-Strukturen sowie die Möglichkeit, privatwirtschaftliche Finanzierungsinstrumente anzubieten und sich an Unternehmen zu beteiligen. So kann die SPRIND aufgrund der festgeschriebenen Beleihung ihre Förderaktivitäten auf dem Gebiet der Sprunginnovationen nun eigenständig wahrnehmen. Aus innovationspolitischer Sicht ist die Unabhängigkeit der SPRIND in ihrer Arbeit als Förderagentur ein hohes Gut. Gleichwohl wurde mit dem SPRINDFG eine (beschränkte) Fachaufsicht durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festgeschrieben, auch wenn mehrere Expertinnen und Experten sowie Sachverständige, die unter anderem in Ausschusssitzungen des Bundestages zum SPRINDFG angehört wurden, dies grundsätzlich für nicht notwendig hielten. Für die Gewährleistung der Prozesseffizienz und im Hinblick auf die hohe, kompetitive Dynamik bei der Förderung von Sprunginnovationen sollte sich die praktische Umsetzung der Fachaufsicht auf solche Aufsichtsaufgaben beschränken, die nicht ohnehin bereits durch den Aufsichtsrat übernommen werden. Das gilt insbesondere auch für die Aufsicht von Maßnahmen und die Förderung von Vorhaben, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziert werden und zu deren Ausübung sich BMBF und BMWK im Rahmen einer Ressortvereinbarung einvernehmlich abstimmen (entsprechend § 6 Beleihungsvertrag). Das BMBF wird im Zuge seiner Fachaufsicht individuelle Entscheidungen der SPRIND hinsichtlich ihrer Aufgaben zur Identifizierung, Validierung und Förderung von Sprunginnovationen nicht exante prüfen. Gleichzeitig behält sich das BMBF das Recht vor, jederzeit Berichte zu einzelnen Entscheidungen der SPRIND im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der ihr übertragenen Förderaufgaben anzufordern (§ 6 Abs. 2 und 3 Beleihungsvertrag). Die Betonung eines kooperativen Ansatzes bei der Ausführung der Fachaufsicht oder das Bemühen, im Falle festgestellter Rechtsverstöße gemeinsame Lösungen zu suchen, lässt eine konstruktive Ausübung der Fachaufsicht im Interesse der SPRIND erwarten. Die Prozesseffizienz und die Effektivität der Fachaufsicht lassen sich jedoch im Rahmen dieser Evaluation nicht hinreichend überprüfen, da diese aktuell noch operationalisiert wird. Eine entsprechende Evaluation zur Bewertung der Fachaufsicht und ihrer Umsetzung ist im SPRINDFG gesetzlich vorgesehen (siehe § 7 Abs. 2 SPRINDFG) und wurde durch das BMBF mittlerweile ausgeschrieben. Die Möglichkeit, privatrechtliche Finanzierungsinstrumente anzubieten, erweitert das Förderportfolio der SPRIND substanziell. Hinsichtlich der Beteiligung der SPRIND an Unternehmen von über 25 Prozent sieht das SPRINDFG eine Zustimmungserfordernis des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) entsprechend § 65 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vor. Für die Entscheidung zu eingelegten Widersprüchen ist eine Frist für den Zustimmungsvorbehalt von drei Monaten festgeschrieben. Diese Frist wird von mehreren der angehörten Sachverständigen als zu lange kritisiert. Hinsichtlich der Dynamik im Start-up-Ökosystem und zur Beschleunigung der Förderung von Sprunginnovationen sprechen sich die Expertinnen und Experten für eine Regelung analog zu § 5 Wissenschaftsfreiheitsgesetz (WissFG) aus, wonach solche Entscheidungen bereits innerhalb von vier Wochen erfolgen können. Die Erfahrungen mit den neuen Finanzierungsinstrumenten in den kommenden Jahren werden daher zeigen, ob und inwiefern die Dauer des Zustimmungsvorbehalts des BMF das Förderhandeln der SPRIND tatsächlich einschränkt und ob weitere rechtliche Anpassungen notwendig sind. Executive Summary/Zusammenfassung | 11 Dennoch sind erste Erfahrungen mit der Vergabe privatrechtlicher Finanzierungsinstrumente gesammelt worden. Diese weisen eine hohe Passfähigkeit hinsichtlich der konkreten Bedarfe der Innovatorinnen und Innovatoren und eine hohe Marktfähigkeit auf. So hat sich die SPRIND zum Zeitpunkt der Berichtslegung für diese Evaluation, ca. neun Monate nach Inkrafttreten des SPRINDFG, gemeinsam mit anderen (teil-)staatlichen und privatwirtschaftlichen Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgebern bereits an einem Unternehmen beteiligt sowie ein weiteres Unternehmen über ein Wandeldarlehen unterstützt. Zudem stehen der SPRIND durch die Änderungen im SPRINDFG weitere Finanzierungsinstrumente wie Gründungszuschüsse, Forschungsaufträge und Zuwendungen zur Verfügung. Diese kann sie einsetzen, wenn privatwirtschaftliche Instrumente aufgrund mangelnden Interesses von Investorinnen und Investoren noch nicht greifen. Insgesamt stellt die Evaluation eine gestiegene Attraktivität der SPRIND aufgrund der neuen Finanzierungsinstrumente fest. So äußerten mehrere Innovatorinnen und Innovatoren, die in den vergangenen Jahren mit der SPRIND im Austausch standen und sich in Verhandlungen gegen das Konstrukt der Tochtergesellschaft entschieden hatten, großes Interesse an den neuen Finanzierungsinstrumenten. Mittel- bis längerfristig muss jedoch geprüft werden, bis zu welchem Zeitpunkt bzw. bis zu welcher Finanzierungsrunde die SPRIND sich an den Unternehmen beteiligt und wann der geeignete Zeitpunkt für einen Exit gekommen ist. Gerade jene Deeptech-Vorhaben, die für eine Unterstützung durch die SPRIND besonders relevant sind, haben lange Zeithorizonte und einen erheblichen Finanzierungsbedarf, auch nach der Seed-Finanzierung bzw. der ersten Finanzierungsrunde. Es stellt sich daher die Frage, welche Beiträge die SPRIND auch bei nachfolgenden Finanzierungsrunden leisten soll und kann, um die innovativen Unternehmen mit ihren Sprunginnovationen langfristig in Deutschland bzw. in Europa zu halten und strategische Nachteile hiesiger Start-ups hinsichtlich der Verfügbarkeit von Risikokapital auszugleichen. Fazit Seit ihrer Gründung hat sich die SPRIND in den vergangenen fünf Jahren als Akteur in der staatlichen Innovationsförderung Deutschlands etabliert. In der Gesamtschau kommt die Evaluation nach Bewertung der erhobenen empirischen Erkenntnisse zu dem Schluss, dass die SPRIND – insbesondere nach Verabschiedung des SPRINDFG – zielführend auf ihre Mission der Sprunginnovationsförderung hinarbeiten kann. Ihr ist es gelungen, als neue Innovationsagentur agile und flexible Strukturen aufzubauen, um Vorhaben mit Sprunginnovationspotenzial gezielt, schnell und individuell zu fördern bzw. zu finanzieren. Die Instrumente der SPRIND werden, mit Ausnahme des Konstruktes der Tochtergesellschaften, im Allgemeinen sehr positiv bewertet, auch wenn sich die Wirkungen hinsichtlich des Sprunginnovationscharakters erst in der Zukunft konkret manifestieren werden. Bei den internen Prozessen gibt es nach Eindruck der Evaluation eine strukturierte und für die Mitarbeitenden in der Mehrheit nachvollziehbare Prozesslandschaft, die agiles und dynamisches Handeln ermöglicht. Die SPRIND hat es zudem über ihre Außenkommunikation geschafft, Interesse bei den unmittelbaren Zielgruppen, aber auch darüber hinaus zu wecken. Einleitung | 12 1 Einleitung Die Förderung von Sprunginnovationen ist in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der Innovationspolitik gerückt. Ein Grund hierfür sind beschleunigte Innovationsprozesse vor dem Hintergrund der digitalen Transformation ganzer Gesellschaftsbereiche sowie des Aufstrebens neuer Wettbewerber beispielsweise aus dem asiatischen Raum. Volkswirtschaften stehen folglich vor der Herausforderung, Ideen für neue "Sprünge", sowohl technischer als auch nicht-technischer Natur, zu entwickeln, um die Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Ein weiterer Grund für die wachsende Relevanz von Sprunginnovationen in der Innovationspolitik ist ein verstärkter politischer Fokus auf die Lösung gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen. Aufgrund ihres hohen Innovationsgrades und der erheblichen Markteffekte wirken Sprunginnovationen – anders als inkrementelle Innovationen – überregional und können so einen erheblichen Beitrag zur Gestaltung gesellschaftlicher Transformationsprozesse leisten.1 Vor diesem Hintergrund lassen sich in Europa in jüngster Zeit verschiedene Initiativen beobachten, neue Fördereinrichtungen zur Unterstützung von Sprunginnovationen zu entwickeln.2 Diese Fördereinrichtungen entwickeln Förder- und Finanzierungsinstrumente, die speziell darauf ausgerichtet sind, bahnbrechende Technologien und disruptive Innovationen mit erheblichem Marktpotenzial und gesellschaftlichem Nutzen aktiv und frühzeitig zu unterstützen. So zeichnen sich die Förder- und Finanzierungsinstrumente für Sprunginnovationen in der Regel durch ein hohes Maß an Offenheit gegenüber technologischen und methodischen Ansätzen sowie einer ausprägten Problem- und Anwendungsorientierung aus. Sie zielen zudem auf eine hohe Skalierbarkeit und erfordern eine hohe Risikobereitschaft.3 Gleichzeitig macht das Spannungsverhältnis zwischen der Gewährleistung größtmöglicher organisatorischer Unabhängigkeit einerseits und der Verwendung öffentlicher Mittel für risikoreiche Projekte andererseits die Einrichtung einer solchen Förderagentur zu einem politisch, rechtlich und organisatorisch komplexen Unterfangen. Die Förderung von Sprunginnovationen in Deutschland wurde insbesondere im Koalitionsvertrag von Union und SPD vom Februar 2018 aufgegriffen. In der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung wurden daraufhin erste Pläne konkretisiert, förderpolitische Instrumente zur Generierung von Sprunginnovationen in einer eigens dafür neu gegründeten Bundesagentur zu bündeln. Im Sommer 2018 wurde die Einrichtung der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) durch die Bundesregierung beschlossen und am 16. Dezember 2019 als GmbH in Leipzig mit der Bundesrepublik Deutschland als Alleingesellschafterin gegründet. Bis zum Herbst 2024 hat sie insgesamt gut 2.100 Einreichungen von Innovatorinnen und Innovatoren für Validierungsaufträge erhalten und – nach Prüfung – 90 Validierungsaufträge vergeben. Die Erfolgsquote liegt, entsprechend den ambitionierten Zielen und Anforderungen an die Projekte 1 Vgl. Fraunhofer ISI (2019): Kurzstudie zu Sprunginnovationen: Konzeptionelle Grundlagen und Folgerungen für die Förderung in Deutschland; Christensen et al. (2018): Disruptive Innovation: An Intellectual History and Directions for Future Research, in: Journal of Management Studies (55:7); Garcia (2019): Types of Innovation, in: Wiley Encyclopdia (S. 1-9); Bunde et al. (2020): Europäische öffentliche Güter: Was lässt sich vom US- amerikanischen ARPA-System für die Förderung von Sprunginnovationen in Europa lernen? Studie im Auftrag des BMF 3/19. 2 Neben der SPRIND GmbH in Deutschland sei hier insbesondere verwiesen auf den neuen European Innovation Council (EIC) oder die Advanced Research & Invention Agency (ARIA) zur Förderung von Sprunginnovationen in Großbritannien. 3 Vgl. Azoulay et al. (2018): Funding Breakthrough Research Promises and challenges of the 'ARPA-Model', NBER Working Paper 24674. Einleitung | 13 und dem Fokus der SPRIND auf Disruptionen mit hohem Marktpotenzial und gesellschaftlichem Nutzen, im mittleren einstelligen Bereich. Zudem hat die SPRIND seit ihrer Gründung insgesamt neun Innovationswettbewerbe (Challenges) gestartet und 14 Tochtergesellschaften gegründet, von denen 13 aktiv sind. Ziele und Vorgehen der Evaluation | 14 2 Ziele und Vorgehen der Evaluation 2.1 Ziele der Evaluation Ziel der vorliegenden Evaluation (Laufzeit August 2023 bis Dezember 2024) ist es gemäß Leistungsbeschreibung, den Förderansatz der SPRIND, ihre Ablaufeffizienz, ihre Governance sowie die Wirksamkeit ihrer Förder- und Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung von Sprunginnovationen zu analysieren und zu bewerten. Dies bezieht sich zunächst auf die Startphase der SPRIND und den Betrieb in der Aufbau- und Hochlaufphase nach der Gründung. Folglich geht es hierbei um eine Bewertung der Zielerreichung und Wirkung der bisherigen Förderungen und eine qualitative und quantitative Analyse der Förderziele im Hinblick auf die Zielerreichung seit der Gründung der SPRIND. Gleichzeitig agiert die SPRIND unter Rahmenbedingungen, die sich während des Evaluationszeitraums geändert haben. So zielte insbesondere das Gesetz über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz – SPRINDFG), welches Ende 2023 vom Gesetzgeber verabschiedet wurde, auf eine Verbesserung der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die SPRIND. Das Gesetz hat den Handlungsspielraum und den Instrumentenkasten der SPRIND zur Förderung von Sprunginnovationen signifikant vergrößert. Vor diesem Hintergrund hat die Evaluation die Änderungen im Zusammenhang mit dem SPRINDFG und – soweit absehbar – die (erwarteten) Wirkungen in einem dezidierten Kapitel prospektiv analysiert. Die längerfristigen Wirkungen müssen zu einem späteren Zeitpunkt betrachtet werden. Eine Bewertung der einzelnen geförderten Vorhaben, beispielsweise hinsichtlich ihres Sprunginnovationscharakters, sowie der messbaren oder absehbaren Wirkungen der Vorhaben ist kein Bestandteil dieser Evaluation. 2.2 Methodischer Ansatz Der methodische Ansatz für die Evaluation basiert auf einer Triangulation sowohl von qualitativen und quantitativen als auch von reaktiven und non-reaktiven Methoden der Datenerhebungs- und Datenanalyse. Das breite methodische Vorgehen gewährleistet die Einbindung von Einschätzungen diverser Stakeholder und ermöglicht im Sinne des Mehrsichtenansatzes eine empirisch fundierte Ableitung von Schlussfolgerungen. Die folgende Abbildung ordnet in tabellarischer Matrixform den Einsatz der verschiedenen methodischen Zugänge den verschiedenen Evaluationsbereichen zu. Ziele und Vorgehen der Evaluation | 15 Abbildung 1: Darstellung des Methodeneinsatzes nach Evaluationsbereich/Arbeitspaket (AP) SPRIND-GF: SPRIND-Geschäftsführung SPRIND-MA: SPRIND-Mitarbeitende TG: Innovatorinnen/Innovatoren (Tochtergesellschaften) Chall.: Innovatorinnen/Innovatoren (Challenges) VA: Innovatorinnen/Innovatoren (Validierungsaufträge) Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 16 3 Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts 3.1 Zuschnitt des Aufgabenportfolios Die zentrale Aufgabe der SPRIND ist die Identifizierung, Validierung und Förderung von Sprunginnovationen. Hierdurch soll die SPRIND eine Förderlücke schließen, die die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) bereits 2018 insbesondere für die Überführung von Ideen mit disruptivem Innovationspotenzial in den Markt identifiziert hatte.4 Daher soll die SPRIND helfen, diesen besonderen Vorhaben eine Brücke zu bauen, um das sogenannte valley of death, welches die Lücke zwischen Forschung bzw. technologischer Entwicklung und Überführung in die Praxis beschreibt, zu überwinden. Die Evaluation hat zunächst im Zuge einer Relevanzanalyse des SPRIND-Ansatzes hinterfragt, ob die grundlegenden Annahmen der Etablierung der SPRIND plausibel und nachvollziehbar sind. Die Förderlücke, die die SPRIND adressieren soll, wird dabei von den befragten Innovatorinnen und Innovatoren, Aufsichtsratsmitgliedern und externen Experteninnen und Experten bestätigt. Die von den Interviewpartnerinnen und -partnern zugeschriebenen Zielsetzungen und Aufgaben der SPRIND bezogen sich häufig auf die Brückenbaufunktion von der wissenschaftlich-technischen Entwicklung bis zur Markteinführung, dem Fokus auf disruptive Technologien und einer Priorisierung von technischen bzw. Deeptech- Innovationen gegenüber sozialen Innovationen. Zudem wurde die Fokussierung der SPRIND auf bestimmte Projekte befürwortet: die Förderung von Vorhaben, die sowohl erhebliches Marktpotenzial und volkswirtschaftliche Wertschöpfung versprechen als auch Lösungen für gesamtgesellschaftliche Herausforderung hervorbringen. Darüber hinaus fokussiert sich die SPRIND nach Einschätzung der Interviewpartnerinnen und -partner primär auf bislang ungelöste Probleme bzw. Herausforderungen, für die es noch keine marktgängigen Lösungen gibt. Der Fokus auf diesen Innovationstyp führt zu einem wesentlich höheren Risikolevel hinsichtlich des Erfolgs der geförderten Projekte. Das Risiko dieser Vorhaben ist damit ungemein größer als dasjenige, das privatwirtschaftlichen Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber einzugehen bereit sind. Die Risikoaffinität der SPRIND wird darüber hinaus durch ihr frühzeitiges Engagement unterstrichen. So unterstützt die SPRIND Vorhaben mit hohem Sprunginnovationspotenzial, die zum jetzigen Zeitpunkt für andere Fördermittel- und Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber noch nicht interessant genug sind, noch bevor ein breiter Konsens über die technische Machbarkeit oder kommerzielle Tragfähigkeit besteht. Durch die Validierung dieser Vorhaben und die Förderung der Technologien betreibt die SPRIND folglich Risikominimierung für andere Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer. Zudem adressiert und mobilisiert die SPRIND mit ihren Ansätzen bestimmte Zielgruppen sowie Innovatorinnen und Innovatoren, die in der bisherigen Förderlandschaft weniger stark berücksichtigt wurden. Insgesamt sehen die befragten Personen in der SPRIND eine Förderin, Vermittlerin, Katalysatorin und Scout für Sprunginnovationen. In der Umsetzung ihres Auftrags setzt die SPRIND auf einen themen- und technologieoffenen Ansatz. Anders als vergleichbare Agenturen zur Förderung radikaler Innovationen, beispielsweise in den USA, richtet sich der Fokus der SPRIND nicht auf bestimmte Technologien, Sektoren oder thematische Missionen. Aus Sicht der Evaluation ist dieser themen- und tech- 4 Siehe: https://www.e-fi.de/fileadmin/Assets/Gutachten/2018/EFI_Gutachten_2018.pdf (letzter Zugriff: 13.12.2024). Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 17 nologieoffene Ansatz richtig, da auf diese Weise das breite Innovationspotenzial in Deutschland gehoben werden kann, ohne ganze Bereiche oder Branchen auszuschließen. Der Ansatz wird somit den vielen Stärken und der Diversität des deutschen Innovationssystems gerecht. Auch befragte Aufsichtsratsmitglieder und externe Expertinnen und Experten begrüßten grundsätzlich den themenoffenen Ansatz, da dieser die Vielfalt in der Innovationsförderung unterstützt. Gleichzeitig birgt ein weitgehend themen- und technologieoffener Ansatz Risiken für die strategische Ausrichtung. So erfordert die Förderung und Finanzierung von Sprunginnovationsvorhaben aus den unterschiedlichsten Bereichen eine tiefgründige und zugleich breite thematische und technologische Expertise. Um die verschiedenen eingereichten technologischen Ansätze fachlich und wissenschaftlich fundiert einordnen und die zur Förderung ausgewählten Vorhaben auf ihre technische Realisierbarkeit hin bewerten zu können, bedarf es daher einer intensiven Einbindung von externer Expertise, sowohl bei der Konzeption und Durchführung thematisch ausgerichteter Challenges als auch in Form von externen Gutachten bei Validierungsaufträgen bzw. bei der Entscheidung zur Ausgründung von Tochtergesellschaften oder der Beteiligung an bestehenden Unternehmen. Folglich ist der operative Aufwand eines themen- und technologieoffenen Ansatzes bei der Förderung von Sprunginnovationen grundsätzlich höher einzuschätzen als bei einer thematisch spezialisierten Ausrichtung. Darüber hinaus kann eine themen- und technologieoffene Ausrichtung die Herausbildung eines Markenkerns erschweren. Die SPRIND muss folglich im Außenraum ihren Ansatz und insbesondere ihr Verständnis von Sprunginnovationen deutlich machen, um diesen Markenkern in der Breite der deutschen Innovationslandschaft zu etablieren und Unsicherheiten bzw. Missverständnisse zu vermeiden. Ein weiteres zentrales Risiko bei einem themen- und technologieoffenen Ansatz besteht in den verschiedenen politischen Interessen und Erwartungen, die bereits jetzt oder auch in Zukunft an die SPRIND gerichtet werden. Um ihren Markenkern zu bewahren und das inhaltliche Profil nicht zu verwässern, ist es unerlässlich, dass die SPRIND unabhängig agieren kann und selbst entscheidet, welche Vorhaben sie fördert und finanziert und welche nicht. Dies betrifft insbesondere jene Projekte, die von politischer Seite an die SPRIND herangetragen werden oder auch den Umgang mit neuen politischen Schwerpunkt- und Zielsetzungen in der Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik z.B. nach Regierungswechseln. Infolgedessen ist es essenziell, dass sich die SPRIND bei jeder Förder- und Finanzierungsentscheidung auf ihre ursprüngliche Mission fokussiert. Demnach ist es Aufgabe der SPRIND, ausschließlich solche Vorhaben zu fördern, die ein Sprunginnovationspotenzial erkennen lassen und zudem einen wesentlichen gesamtgesellschaftlichen Mehrwert versprechen. Hinzu kommt, dass die SPRIND nur dann aktiv werden sollte, wenn das Vorhaben nicht durch andere staatliche Fördermittelgeberinnen und -geber (bspw. Ministerien) und deren Programme bzw. teilstaatliche oder privatwirtschaftliche Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber (High-Tech-Gründerfonds, DeepTech & Climate Fonds, Venture Capitalists (VCs) etc.) umgesetzt werden kann. Hierzu zählt die Förderung von FuE-Vorhaben ohne Sprunginnovationspotenzial, ebenso wie der Aufbau und die Betreuung von umfangreichen Forschungs- und Wissensinfrastrukturen, die erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen binden. Andernfalls besteht das Risiko, dass wesentliche Alleinstellungsmerkmale, die der SPRIND ihre Legitimation verleihen, verloren gehen. Gleichwohl sollte sich die SPRIND Diskussionen um eine Weiterentwicklung ihres Auftrags und der Anpassung ihres Leistungsportfolios nicht verschließen. Veränderte äußere Rahmenbedingungen wie gesellschaftliche, (geo-)politische und wirtschaftliche Krisen können die Einschätzungen dazu, welche Sprunginnovationen es braucht und welchen Fokus die Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 18 SPRIND setzen sollte, verändern. Entsprechende Anpassungen sollten jedoch in einem möglichst breiten Konsens getroffen werden und nicht im Widerspruch zur ursprünglichen Aufgabenstellung der SPRIND stehen. 3.2 Organisatorische Aufstellung der SPRIND als Agentur Bei der Bewertung der Angemessenheit der Organisation geht es prinzipiell um die Frage, welche Vor- und Nachteile in der verfolgten Agenturlösung als Organisationsmodell zur Förderung von Sprunginnovationen gesehen werden. So wurden die befragten externen Expertinnen und Experten sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats nach ihrer Einschätzung zur Notwendigkeit der Gründung einer neuen Agentur mit dem expliziten Ziel der Förderung von Sprunginnovationen sowie zu möglichen alternativen organisatorischen Lösungen befragt. Insgesamt wurde die Agenturlösung von sämtlichen Interviewpartnerinnen und -partnern befürwortet und als "alternativlos" bezeichnet. Mögliche alternative Ansätze – z.B. durch explizite Förderlinien für Sprunginnovationen innerhalb eines Bundesministeriums oder die Entwicklung von Förderansätzen für Sprunginnovation durch andere, bestehende Fördermittelgeberinnen und -geber – wurden von den Befragten kritisch bewertet, da die etablierten Förder- und Organisationskulturen, insbesondere in staatlichen Einrichtungen, als unpassend für die besondere Mission der SPRIND gesehen wurden. Nach Einschätzung der Befragten benötigten Sprunginnovationen eine passfähige Organisationskultur, die – wie etwa die Advanced Research Projects Agency (DARPA) in den USA – agiles, flexibles, unternehmerisches und vorausschauendes Handeln ermöglicht und zudem zum Organisationsstil von innovativen Start-ups passt. Dies lasse sich, so die einhellige Meinung der Interviewpartnerinnen und - partner, nur im Rahmen einer neuen Organisation etablieren, nicht in bestehenden staatlichen Behörden, die einer anderen Funktionslogik folgen. Wie die organisatorische Betrachtung in Kapitel 4 dieses Berichts zeigt, unterscheidet sich die SPRIND in ihren internen Abläufen, ihrer Organisationskultur und ihrer Außendarstellung deutlich von anderen Akteurinnen und Akteuren im deutschen Innovationssystem. Dieses Differenzierungspotenzial, das mit einer Agenturlösung erreicht werden konnte, zeigt deutlich den Mehrwert der gewählten Agenturlösung im Vergleich zu den zum Zeitpunkt der Gründung der SPRIND existierenden Alternativen. Eine wesentliche Blaupause für eine solche Agentur ist die US-amerikanische DARPA, welche bereits 1958 als neue Forschungs- und Entwicklungsagentur innerhalb des US- Verteidigungsministeriums gegründet wurde. DARPA gilt als die weltweit erste Einrichtung mit dem expliziten Ziel, technologische Sprunginnovationen zu fördern, um Missionen im Sinne nationalstaatlicher Ziele zu erreichen. Aufgrund ihres Erfolgs wurden mehrere Advanced Research Projects Agencies (u.a. ARPA-E, IARPA sowie BARDA) als Ableger der DARPA gegründet, die u.a. in den Bereichen Energie, Nachrichtendienste und Biomedizin aktiv sind.5 Da die Förderagenturen nach dem Vorbild der DARPA geschaffen wurden, weisen sie sehr ähnliche Strukturen, 5 Bei der ARPA-E handelt es sich um eine 2009 gegründete Förderagentur, die darauf abzielt, neue bahnbrechende Technologien im Bereich der Energieversorgung zu fördern, die bisher noch keine ausreichende Marktreife aufweisen, um von Akteurinnen und Akteuren der Privatwirtschaft finanziert und aufgegriffen zu werden. https://arpa-e.energy.gov/about (letzter Zugriff:13.12.2024). Die Intelligence Advanced Research Projects Activity (IARPA) ist hingegen eine Innovationsagentur im Bereich der Nachrichtendienste. Sie wurde 2006 gegründet, um die Entwicklung von nachrichtendienstlicher Technik zu fördern. Projekte der IARPA reichen von Datenanalyse über Spracherkennung bis zur Bioinformatik. https://www.iarpa.gov/who-we-are (letzter Zugriff: 13.12.2025). Die Biomedical Advanced Research and Development Authority (BARDA) ist als Teil des US-Departments of Health (DoH) für die Abwehr chemischer, biologischer, atomarer und pandemischer Gefahren zuständig. Sie unterstützt unter anderem die Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen primär über öffentlich-private Partnerschaften: https://www.medicalcountermeasures.gov/barda (letzter Zugriff: 13.12.2024). Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 19 Arbeitsweisen und Förderansätze auf, weshalb man auch vom ARPA-Modell spricht, das auf die Förderung radikaler Innovationen ausgerichtet ist.6 3.3 Bewertung der bislang angebotenen Förder- und Finanzierungsinstrumente Die SPRIND bietet Innovatorinnen und Innovatoren verschiedene bottom-up- und top-down- Förder- und Finanzierungsinstrumente an. Zu nennen sind insbesondere die Validierungsaufträge, die Ausgründung von Tochtergesellschaften und die Durchführung von Challenges . Darüber hinaus führt die SPRIND weitere strategische Aktivitäten durch. Dies betrifft beispielsweise das Pilotprogramm IP-Transfer 3.0, das auf Initiative der SPRIND zusammen mit dem Stifterverband für die deutsche Wissenschaft und dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI umgesetzt wird, um neue Impulse für den Transfer von Schutzrechten in wissensbasierten Ausgründungen zu setzen. Weitere Beispiele sind die erfolgreiche Teilnahme der SPRIND an der Challenge des Market Shaping Accelerator der University of Chicago zum Umgang mit Marktversagen bei der Entwicklung von antiviralen Wirkstoffen mit Breitbandwirkung sowie die Gründung des Sovereign Tech Fund zur Stärkung der digitalen Souveränität. Diese Aktivitäten setzen Impulse zur Weiterentwicklung des Ökosystems für Sprunginnovationen. Sie werden im Rahmen dieser Evaluation jedoch nicht näher berücksichtigt. Darüber hinaus erweitert das SPRINDFG das Portfolio an Förder- und Finanzierungsinstrumenten, in dem es der SPRIND die Möglichkeit einräumt, sich an bestehenden Unternehmen zu beteiligen (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 SPRINDFG). Da die SPRIND diese Finanzierungsinstrumente jedoch erst seit kurzem anbietet, ist eine umfassende Wirkungsanalyse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Daher fokussiert die Evaluation ihre Bewertungen an dieser Stelle zunächst auf die drei ursprünglichen Förder- und Finanzierungsinstrumente: Validierungsaufträge, Tochtergesellschaften und Challenges. Abbildung 2: Dreiklang an Förder- und Finanzierungsinstrumenten der SPRIND (vor SPRINDFG) Quelle: eigene Darstellung 6 Vgl. Bunde, N.; Czernich, N.; Falck, O. et al. (2020): Europäische öffentliche Güter: Was lässt sich vom US- amerikanischen ARPA-System für die Förderung von Sprunginnovationen in Europa lernen? Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen Forschungsauftrag fe 3/19: Rahmenvertrag Wissenschaftliche (Kurz-) Expertisen zu Grundsatzfragen der Finanz-, Steuer- und Wirtschaftspolitik. Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 20 In Kapitel 5 wird auf erste Erfahrungen im Umgang mit den neuen Finanzierungsinstrumenten näher eingegangen (siehe Kapitel 5.3 – Erste Wirkungen der veränderten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der SPRIND durch das SPRINDFG). 3.3.1 Validierungsaufträge Bei den Validierungsaufträgen handelt es sich um ein technologieoffenes Instrument zur Identifikation und Validierung von Sprunginnovationen. Ziel ist die frühzeitige und schnelle Validierung von Vorhaben in Bereichen ohne einen klassischen Markt, die für Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgeber zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu riskant sind bzw. eine noch unzureichende Marktreife aufweisen. Das Instrument ist bottom-up konzipiert, das heißt, es gibt wenig inhaltliche Vorgaben, keine themenbezogenen Ausschreibungen und keine Restriktionen hinsichtlich der Ausschreibungsrunden. Innovatorinnen und Innovatoren können folglich das ganze Jahr über ihre Ideen und Vorhaben bei der SPRIND einreichen. Das Einreichungsformular, welches auf der Internetseite der SPRIND einfach zugänglich ist, ist schlank gehalten. Es fordert die Bewerberinnen und Bewerber auf, das eingereichte Vorhaben allgemein zu beschreiben und 15 klar verständliche, inhaltliche Leitfragen zu beantworten. Diese Fragen sind abgeleitet aus dem Verständnis der SPRIND von Sprunginnovationen. Sie helfen einerseits den Innovatorinnen und Innovatoren zur Einschätzung der Passfähigkeit ihres Vorhabens mit dem allgemeinen Förderzweck und andererseits den SPRIND-Verantwortlichen bei der Identifikation und Evaluation des Sprunginnovationspotenzials. Nach positiver Evaluation7 erhalten die Innovatorinnen und Innovatoren einen Validierungsauftrag. Dabei handelt es sich um einen Auftrag, dessen maximale Finanzierung sich an der Schwelle des europäischen Vergaberechts für Dienstleistungen orientiert (2024 lag diese Schwelle bei 221.000 Euro). Hintergrund hierzu ist, dass Aufträge über diesen Schwellenwert hinaus mit einer EU-weiten Ausschreibung verbunden sind. Dies würde jedoch der Logik des Instruments widersprechen, da die Innovation nicht an andere Auftragnehmerinnen oder - nehmer weitergegeben werden, sondern letztlich bei den einreichenden Innovatorinnen und Innovatoren verbleiben soll. Diesbezüglich limitiert das europäische Vergaberecht den Handlungsraum der SPRIND hinsichtlich einer ersten Finanzierung von privatwirtschaftlichen Unternehmen. Bis zum Herbst 2024 erhielt die SPRIND gut 2.100 Einreichungen, von denen nach Prüfung insgesamt 90 in Form von Validierungsaufträgen weiterverfolgt wurden. Diese Quote von weit unter zehn Prozent entspricht den ambitionierten Zielkriterien für Sprunginnovationen. Gleichzeitig berichteten die SPRIND-Verantwortlichen über einen leichten Anstieg des Verhältnisses "Validierungsaufträge zu Einreichungen", das sich jedoch bei einer weitgehend konstanten Zahl von Einreichungen immer noch im niedrigen einstelligen Bereich bewegt. Dies lässt auf einen erhöhten Anteil hochqualitativer Vorhaben mit Sprunginnovationspotenzial, eine höhere Bekanntheit der SPRIND und ein besseres Verständnis der Innovatorinnen und Innovatoren schließen, welche Ziele die SPRIND verfolgt und an welchen Projekten sie interessiert ist. Der Prozess wird von den befragten Innovatorinnen und Innovatoren als unkompliziert, unbürokratisch und schnell beschrieben. In der Regel erhalten die Bewerberinnen und Bewerber innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung. Auch der strategische Ansatz der SPRIND, Validierungsaufträge zu einem vergleichsweise frühen Entwicklungszeitpunkt anzubieten, kann bestätigt werden. Die befragten Innovatorinnen und Innovatoren berichteten, dass man 7 Zum Prozess der Evaluation Einreichungen siehe Kapitel 4.2.2. Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 21 bei alternativen Finanzierungsquellen, beispielsweise durch Risikokapitalgeberinnen und - kapitalgeber, in der Regel wesentlich stärker in Vorleistung treten müsse. Häufig müssten bereits der Proof-of-Concept erbracht sein und/oder sogar Prototypen bzw. fertig entwickelte Produkte vorgelegt werden, bevor VCs investieren. Bei der SPRIND hingegen ist die Überprüfung der technischen Machbarkeit, der Proof-of-Concept, die Evaluation der Marktfähigkeit des Produkts oder die Analyse der Wirtschaftlichkeit häufig selbst der zentrale Bestandteil des Validierungsauftrags, auch wenn die inhaltliche Planung eines jeden Vorhabens individuell ausgestaltet ist. Start-ups könnten so ihre Konzepte weiter ausfeilen und gleichzeitig Mittel einwerben. Ein Innovator bezeichnete in diesem Zusammenhang das Instrument des Validierungsauftrags als Enabler, der einen direkten volkswirtschaftlichen Nutzen stifte. Zudem kann der Auftrag genutzt werden, um überhaupt Anwendungsbereiche von Forschungsergebnissen zu validieren und mögliche Geschäftsmodelle zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund leistet dieses verhältnismäßig niedrigschwellige Instrument bereits einen wichtigen Beitrag zur Gründungsförderung sowie zur Überbrückung des so genannten Valley of Death in der Innovationskette. Die Validierungsaufträge sind ergebnisoffen angelegt. Fehler im Verlauf werden akzeptiert und es besteht Offenheit für Abweichungen vom ursprünglichen Projektplan. Ein expliziter Erfolg des Validierungsauftrags wird nicht eingefordert. Hierdurch wird insbesondere die Risikobereitschaft und ein offener Erkenntnisgewinn befördert. Zum Ende des Validierungsauftrags wird geprüft, wie das Vorhaben weitergeführt werden kann. Die Laufzeit der Validierungsaufträge wird individuell festgelegt. In der Regel beträgt sie zwischen sechs und neun Monaten, selten ein Jahr oder länger. Einige wenige Innovatorinnen und Innovatoren wünschten sich, prinzipiell auch längere Validierungsphasen zu ermöglichen, um komplexere und umfangreichere Fragen der Validierung untersuchen zu können. Dieser Vorschlag erscheint mit dem hier zugrundeliegenden Validierungsinstrument zu schwer zu vereinbaren, da eine Erweiterung des Validierungsauftrags aufgrund des europäischen Vergaberechts eine Ausschreibung erfordern würde, insbesondere wenn mit der Erweiterung der Validierungsphase auch eine Erhöhung der Finanzierung einhergeht. Des Weiteren bewerteten die meisten befragten Innovatorinnen und Innovatoren die Höhe der Finanzierung im Rahmen des Validierungsauftrags als ausreichend und passfähig. Mögliche Entwicklungspfade im Anschluss an die Validierungsaufträge sind äußerst vielfältig. So können Unternehmen bereits während der Validierungsförderung externes Risikokapital einwerben. In diesem Fall baut die Validierung insbesondere Start-ups eine wichtige finanzielle und zeitliche Brücke zu anderen Investitionen. Falls im Rahmen des Validierungsauftrags neue forschungsrelevante Fragestellungen aufkommen bzw. identifizierte Ansätze einen allzu präliminären Charakter haben, können sie im Anschluss auch im Rahmen einer staatlichen Forschungsförderung weiterentwickelt werden. Darüber hinaus prüfte die SPRIND bislang, ob der Validierungsauftrag genug Potenzial für die Gründung einer Tochtergesellschaft bietet. Vor diesem Hintergrund ist der Validierungsauftrag eine geeignete und fundierte Entscheidungsgrundlage, ohne dass voreilig höhere Investitionen getätigt werden müssen. Tatsächlich wurde bislang nur ein kleiner Teil der Validierungsaufträge für eine anschließende Ausgründung einer Tochtergesellschaft ausgewählt (bislang 14). Dabei ist die Anzahl der im Anschluss an die Validierungsaufträge gegründeten Tochtergesellschaften nicht aussagekräftig bezüglich des tatsächlichen Anteils der Vorhaben unter den Validierungsaufträgen, die ein erhebliches Sprunginnovationspotenzial aufweisen. So ist das Konstrukt der Tochtergesellschaft für viele Innovatorinnen und Innovatoren nicht besonders attraktiv und wurde daher zum Teil bewusst nicht genutzt (siehe Kapitel 3.3.2). Zudem gibt es vielversprechende Projekte, Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 22 die während oder nach dem Validierungsauftrag interessante Angebote von privaten Kapitalgeberinnen und Kapitalgebern erhalten oder Kooperationen mit anderen Unternehmen eingehen. In diesen Fällen sieht die SPRIND häufig keinen weiteren Handlungsbedarf. Einige der interviewten Innovatorinnen und Innovatoren bestätigten, dass sich durch die Validierungsförderung der SPRIND Türen bei anderen Fördermittel- und Kapitalgeberinnen und Kapitalgebern geöffnet hätten. Da ihr Vorhaben durch den Auftrag "SPRIND-approved" sei, hätten Investorinnen und Investoren grundsätzlich ein größeres Vertrauen in das Marktpotenzial und die Realisierbarkeit. In dieser Hinsicht kann die Finanzierung im Rahmen des Validierungsauftrags auch als Qualitätssiegel fungieren, da sie das Risiko für andere Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer senkt und somit die Chancen der Unternehmen bei Risikokapitalinvestitionen erhöht. Gesamtbewertung Die Validierungsaufträge sind ein effektives und zielführendes Instrument, insbesondere zur Identifikation von Sprunginnovationen, da sie eine schnelle und niedrigschwellige Möglichkeit bieten, das angenommene Sprunginnovationspotenzial zu überprüfen. Dadurch ergibt sich eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Gerade kleinere Unternehmen und Start-ups erhalten durch die finanziellen Mittel aus dem Validierungsauftrag Planungssicherheit für mehrere Monate. Für die SPRIND selbst bietet der Validierungsauftrag eine wichtige Entscheidungsgrundlage für mögliche strategische Investitionen im Anschluss – entweder durch Ausgründung einer Tochtergesellschaft oder durch eine Beteiligung am Unternehmen. Durch die Offenheit des Instruments im Hinblick auf andere Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber wirkt das Instrument wie ein Multiplikator mit volkswirtschaftlichem Nutzen, in dem es privates Risikokapital hebeln kann. 3.3.2 Tochtergesellschaften Bis zum Inkrafttreten des SPRINDFG waren die Tochtergesellschaften das einzige Instrument der SPRIND, um – nach erfolgreicher Validierung – Vorhaben mit erheblichem Sprunginnovationspotenzial mit signifikanten finanziellen Mitteln längerfristig zu unterstützen. Konkret handelt es sich bei dem Instrument um hundertprozentige Tochtergesellschaften in Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Finanziert werden die Tochtergesellschaften durch Darlehen des Bundes mit einer geplanten Laufzeit von bis zu fünf Jahren.8 Mit der Beleihung der SPRIND im Zuge des SPRINDFG hat der Bund die Darlehen der SPRIND übertragen. Ziel dieses Instruments ist die strategische Investition in umfangreiche FuE-Vorhaben und die Weiterentwicklung technischer Lösungen in einem geschützten Rahmen mit ausreichender Planungssicherheit. Zentral für die Konzeption der Tochtergesellschaften als Instrument zur strategischen Förderung von Sprunginnovation waren bestehende beihilferechtliche Einschränkungen, insbesondere bei der Förderung bzw. Finanzierung von Unternehmen. Insofern wurde mit den Tochtergesellschaften die einzig mögliche beihilferechtskonforme Rechtskonstruktion für längerfristige Investitionen in und Vollfinanzierung von FuE-Projekten gewählt. Bis Herbst 2024 wurden insgesamt 14 Tochtergesellschaften formell gegründet, von denen 13 Vorhaben in die konkrete Umsetzung starteten. Ein weiteres Vorhaben wurde trotz formeller Gründung nicht weitergeführt, da sich für die Innovatorinnen und Innovatoren durch das erweiterte Portfolio an 8 Im Detail handelt es sich um unbedingt rückzahlbare Darlehen als Zuwendung in Form der Vollfinanzierung nach den §§ 23, 44 BHO von bis zu fünf Jahren. Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 23 Förder- und Finanzierungsinstrumenten der SPRIND im Zuge des SPRINDFG neue Möglichkeiten ergaben. Auch hier gestalteten sich Verhandlungen um den IP-Transfer schwierig. Die Bewertungen zum Instrument der Tochtergesellschaften sind gemischt. Zum Teil unterscheiden sich die Einschätzungen erheblich, je nachdem, welche Akteurinnen und Akteure hierzu befragt wurden. Die Rückmeldungen von SPRIND-Verantwortlichen, von Vertreterinnen und Vertretern des Aufsichtsrates sowie von befragten externen Expertinnen und Experten sind überwiegend kritisch, was die Passfähigkeit des Instruments zur Förderung von Sprunginnovationen angeht. Die befragten Innovatorinnen und Innovatoren und Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Tochtergesellschaften selbst sahen neben Kritikpunkten jedoch auch mehrere Vorteile. Als vorteilhaft wird insbesondere die Höhe der finanziellen Mittel und der verhältnismäßig lange Zeitraum der Investition gesehen. So sind die Darlehen für die Tochtergesellschaften mit einer Laufzeit von fünf Jahren langfristiger angelegt als vergleichbare Investitionen beispielsweise von VCs. Die Struktur der Tochtergesellschaft ermöglicht es somit, größere und langfristigere Investitionen in die technologische Entwicklung zu tätigen, als es durch einzelne, externe Investorinnen und Investoren möglich wäre. Zudem berichteten einige der befragten Innovatorinnen und Innovatoren bzw. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Tochtergesellschaften von einer gestiegenen Sichtbarkeit aufgrund der strategischen Investition unter dem Dach der SPRIND. Die Finanzierung wirkt nach ihrer Einschätzung wie ein Qualitätssiegel und macht das Vorhaben im Außenraum für potenzielle Kooperationspartnerinnen und -partner sowie Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgeber bekannter und interessanter. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die Annahme, dass der Bund – im Auftrag der SPRIND – eine solche Investition ohne ein begründetes, erhebliches Sprunginnovationspotenzial nicht tätigen würde. Weitere Befragte erwähnten die Stabilität und die Planungssicherheit, die mit einer so umfangreichen und langfristigen Finanzierung einhergingen. Die Bedingungen ermöglichten hohe Freiheitsgrade im Hinblick auf die Vorhabenplanung und im Umgang mit den finanziellen Mitteln. Die Innovatorinnen und Innovatoren könnten sich folglich in einem sicheren Rahmen und geschützt vor externen Einflüssen auf die technologische Weiterentwicklung konzentrieren. Ein Innovator berichtete in diesem Zusammenhang beispielsweise von mehreren feindlichen Übernahmeversuchen im Vorfeld der Ausgründung der Tochtergesellschaft. Diese zielten – nach Einschätzung des Innovators – darauf ab, die technische Lösung frühzeitig aufzukaufen, da sie ein Risiko für bestehende Produkte und Geschäftsmodelle darstelle. Zudem hätte das Konstrukt der Tochtergesellschaft als GmbH mit einer wissenschaftlichen und kaufmännischen Geschäftsführung, die in mehreren Fällen extern besetzt bzw. bestellt wurde, den Vorteil, dass Interessenskonflikte vermieden und direkt an die SPRIND berichtet werden könne. Durch die Beaufsichtigung der Tochtergesellschaften sei die SPRIND nah an den Vorhaben und könne so auf einen positiven Projektverlauf hinwirken. Die SPRIND bietet den Tochtergesellschaften verschiedene Unterstützungsleistungen an. Die Tochtergesellschaften können diese Leistungen je nach Bedarf als Shared Services im Sinne eines Baukastenprinzips in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um Unterstützung unter anderem in den Bereichen Finanzbuchhaltung, der Durchführung von Jahresabschlüssen, IT-Services, Einkauf, Personalwesen sowie um Rechtsberatung. Quasi alle Tochtergesellschaften nehmen – in unterschiedlichem Umfang – diese Leistungen in Anspruch und bewerten sie insgesamt positiv. Die Leistungen seien kosteneffizient und reduzierten den administrativen und finanziellen Aufwand, sodass sich die Tochtergesellschaften noch intensiver ihren FuE-Aktivitäten widmen können. Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 24 Darüber hinaus profitieren die Tochtergesellschaften von dem breiten Netzwerk und der Öffentlichkeitsarbeit der SPRIND. So berichteten die befragten Innovatorinnen und Innovatoren sowie die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Tochtergesellschaften von wertvollen Kontakten, die durch die SPRIND vermittelt wurden. Die Tochtergesellschaften nutzten auch die Venture SPRIND9 und ähnliche Formate, um Kontakte zu Investorinnen und Investoren bzw. Unternehmen oder Branchenexpertinnen und -experten zu knüpfen. Einige Befragte wünschten sich eine noch stärkere Unterstützung im Bereich der Geschäftsmodellentwicklung oder inhaltliche Sparringspartnerinnen und -partner für technische Fragen, Projektunterstützung, Beratung und Vernetzung. Berichtete Erwartungen zeugen von sehr hohen und diversen Ansprüchen an die zuständigen Innovationsmanagerinnen und -manager der SPRIND, die die Tochtergesellschaften betreuen. In Anbetracht der Arbeitslast und des vielseitigen Aufgabenspektrums stellt sich die Frage, ob die Innovationsmanagerinnen und -manager den von den Tochtergesellschaften an sie gerichteten Erwartungen jederzeit erfüllen können. Gleichzeitig bringt das Konstrukt der Tochtergesellschaften wesentliche Nachteile und Risiken mit sich, sowohl aus organisatorisch-administrativer als auch aus innovationspolitischer Perspektive. So stellt die verwaltungsseitige Betreuung von 13 Tochtergesellschaften eine erhebliche administrative Herausforderung für die SPRIND dar, die erhebliche Ressourcen in Anspruch nimmt. Auch für die Innovatorinnen und Innovatoren ergeben sich administrative Herausforderungen, die auch durch die Shared Services der SPRIND nur teilweise abgemildert werden können. Hierzu zählen insbesondere die Jahresabschlussprüfung, die Dokumentation und Planung von Beschaffungsvorgängen, die Erstellung von Mittelverwendungsnachweisen, die Besonderheit der Abrufsystematik von finanziellen Mitteln und die Einstellung von Personal gemäß dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) sowie seinen Beschränkungen durch das Besserstellungsverbot bzw. die notwendige Begründung für außertarifliche Vergütung. Auch aus innovationspolitischer Perspektive sehen externe Expertinnen und Experten, Aufsichtsratsmitglieder und nicht zuletzt SPRIND-Vertreterinnen und -Vertreter in den Tochtergesellschaften ein administrativ aufwändiges Konstrukt, bei dem die Innovatorinnen und Innovatoren selbst nur beschränkten Einfluss auf ihre ursprüngliche Idee haben und allenfalls als weisungsgebundene, angestellte Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer die Entwicklung des Vorhabens steuern können. Das Konstrukt einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft mit Darlehensausstattung und Kooperationsverträgen mit der jeweiligen Innovatoren-GmbH stößt gemäß Schilderungen der SPRIND auf erhebliches Unverständnis und Misstrauen auf Seiten der Innovatorinnen und Innovatoren, weshalb sich Verhandlungen und Bewertungsfindungen schwierig gestalten. Aufgrund der notwendigen Verträge müssten sich Innovatorinnen und Innovatoren in für sie häufig unbekannten Rechtsgebieten wie dem Beihilferecht beraten lassen, was Verhandlungen weiter verzögert. Gerade Verhandlungen zum IP-Transfer und der Differenzierung zwischen eingebrachten und neu generiertem IP gestalteten sich kompliziert, vor allem wenn neben der Innovatoren-GmbH noch weitere Organisationen wie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit eigenen IP-Policies daran beteiligt sind. Für den Fall eines Exits müssen die Innovatorinnen und Innovatoren das eingebrachte IP zurückkaufen, was letztlich nur durch erhebliche Investitio- 9 Bei den SPRIND Venture Days bringt die SPRIND die Teams aus den Validierungsaufträgen, den Challenges sowie den Tochtergesellschaften mit Investorinnen und Investoren aus dem Deeptech-Bereich zusammen. Die Teams können sich mit Investorinnen und Investoren vernetzen und im Rahmen von Pitches ihre Vorhaben vorstellen. Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 25 nen durch Investorinnen und Investoren möglich ist, da der Rückkaufpreis aufgrund beihilferechtlicher Rahmenbedingungen ein Vielfaches der bewilligten Darlehenssumme beträgt. Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Exits der Tochtergesellschaften massiv. So bewertete ein Innovator, der mit der SPRIND in Verhandlungen zur Gründung einer Tochtergesellschaft stand und sich letztlich gegen die GmbH-Konstruktion entschied, den für sein Vorhaben angesetzten Ausfallsfaktor als untragbar. Es erschien ihm unrealistisch, nach fünf Jahren Laufzeit die geforderte finanzielle Summe aufbringen zu können, um das IP aus der Tochtergesellschaft wieder herauslösen zu können. Die angeführten Punkte führen zu langen Verhandlungen zur Ausgestaltung der Kooperationsverträge, die in der Regel sechs bis neun Monate in Anspruch nehmen und den Start der Vorhaben entsprechend verzögern. Notwendige Aufsichtsratsbeschlüsse, das Aufsetzen und die Unterzeichnung von Darlehensanträgen, die Bestellung und Einstellung einer Geschäftsführung sowie die Aufgabenverteilung innerhalb der neuen Organisation verzögern den Start des Vorhabens weiter. All dies erscheint kaum vereinbar mit den kurzfristigen Planungshorizonten von jungen Start-ups, die in besonderem Maße auf schnelle Förder- und Finanzierungsentscheidungen angewiesen sind. Des Weiteren bewerteten mehrere Interviewpartnerinnen und -partner die jährliche Budgetplanung der Tochtergesellschaften und die Festlegung der Finanzierungslaufzeit auf fünf Jahre als insgesamt wenig flexibel. Darüber hinaus dürfen die Tochtergesellschaften aus Gründen des Beihilferechts nicht wirtschaftlich tätig werden. Ein Proof-of-Market kann nicht erbracht und ein erster Markteintritt beispielsweise mit Testprodukten nicht vollzogen werden, wodurch eine Überführung der Technologie in die Praxis erschwert wird. Da zentrale Aspekte einer Geschäftstätigkeit wie Marketing, Markenaufbau, Vertrieb und ein enger Austausch mit potenziellen Anwenderinnen und Anwendern sowie Nutzerinnen und Nutzern im Rahmen dieses Konstrukts nur schwer möglich sind, wird eine eng an Kunden- und Marktbedarfen ausgerichtete technische Entwicklung erschwert. Auch die Einwerbung von externem Risikokapital wird hierdurch gehemmt. Einige der befragten Innovatorinnen und Innovatoren, die sich letztlich gegen das GmbH-Konstrukt entschieden hatten, erklärten, dass sie zum Zeitpunkt der Verhandlung zur Gründung einer Tochtergesellschaft bereits in engem Austausch mit Kundinnen und Kunden standen und erste Teilprodukte bereits auf den Markt gebracht hatten. Diese wirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen der Tochtergesellschaft nun ruhen zu lassen bzw. das Vorhaben formal in eine wirtschaftlich nicht aktive Tochtergesellschaft im Staatsbesitz einerseits und eine wirtschaftlich aktive Innovatoren-GmbH andererseits aufzuspalten, erschien den Befragten unrealistisch und letztlich auch nicht nachvollziehbar. Zudem birgt der Ansatz, erhebliche Investitionen in Vorhaben mit verhältnismäßig langer Laufzeit zu tätigen, auch wesentlichen Risiken. Ein zentrales Risiko liegt in möglichen Fehlanreizen. So könnten Projektverantwortliche verleitet werden, die Investition in die GmbH als risikofreie finanzielle Forschungsförderung wahrzunehmen, was ein eher passives Verhalten der Projektbeteiligten befördern bzw. zu einer ineffizienten Nutzung und Verausgabung von Finanzmitteln führen könnte. Aufgrund der beschriebenen Nachteile und möglichen Risiken zogen sich viele Innovatorinnen und Innovatoren aus Verhandlungen mit der SPRIND wieder zurück, da sich ihre Erwartungen mit den gebotenen Rahmenbedingungen im Zuge der Tochtergesellschaften nicht vereinbaren ließen. Entsprechende Erfahrungen der SPRIND wurden durch Interviews mit Innovatorinnen und Innovatoren, die in Verhandlungen mit der SPRIND standen, sich aber letztlich gegen das Konstrukt entschieden, bestätigt. Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 26 Die folgende tabellarische Übersicht fasst die Vorteile und Nachteile bzw. Risiken des Konstrukts der Tochtergesellschaften noch einmal zusammen. Tabelle 1: Vorteile und Nachteile des GmbH-Konstrukts Vorteile des GmbH-Konstrukts Nachteile des GmbH-Konstrukts • Vergleichsweise hohe, langfristige, strategische Investition in Deeptech- Entwicklungen • Hohe Freiheitsgrade im Hinblick auf die technische Weiterentwicklung und im Umgang mit den finanziellen Mitteln • Finanzierungsbedingungen bieten Stabilität und Planungssicherheit • Instrument ermöglicht technologische Weiterentwicklung in einem geschützten Rahmen • Erhöhte Sichtbarkeit der Vorhaben • Positive Bewertung der Shared Services • Hoher Verwaltungsaufwand zur Betreuung von 13 Tochtergesellschaften • Eingeschränkter Einfluss der Innovatorinnen und Innovatoren auf ihre ursprüngliche Idee • Kompliziertes Konstrukt, wenig attraktiv für Innovatorinnen und Innovatoren sowie Investorinnen und Investoren / Inkompatibilität mit Risikokapitalmarkt • Verzögerungen durch langwierigen Gründungsprozess und Verhandlungen von Kooperationsverträgen • Besondere Herausforderung: Gestaltung des IP-Transfers • Komplizierte finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen (Bindung an Vergabe- bzw. Beihilferecht, Jährlichkeitsprinzip des Haushalts, Bindung an das Besserstellungsverbot etc.) • Herausforderungen bei der Überführung von Tochtergesellschaften in privatwirtschaftliche Strukturen • Wirtschaftliches Betätigungsverbot setzt falsche Anreize Gesamtbewertung Die beschriebenen Limitationen des GmbH-Konstrukts führen dazu, dass letztlich keine agilen Start-ups aufgebaut werden, sondern stattdessen Forschungs- und Entwicklungsgesellschaften ohne wirtschaftsnahe bzw. kommerzielle Tätigkeit, was ein späterer Exit und eine Überführung der technologischen Lösungen in den Markt erschwert. Das Instrument der Tochtergesellschaft ist im Hinblick auf das übergeordnete Ziel, Sprunginnovationen zu fördern, wenig effizient und passfähig. Dennoch spricht sich die Evaluation dafür aus, das Instrument vorerst im Portfolio der SPRIND beizubehalten. So erscheint es für bestimmte Vorhaben durchaus geeignet, insbesondere für Projekte zum Aufbau von technischen Infrastrukturen sowie für manche sozialen Innovationen, für die es wenig marktfähige Finanzierungsinstrumente gibt. Auch für Vorhaben der strategischen Technologieentwicklung, die auf einen geschützten Rahmen angewiesen sind, kann das Instrument wesentliche Vorteile bieten. Darüber hinaus sind dem Bund die Nachteile des Instruments seit geraumer Zeit bekannt. Sie waren ein wesentlicher Grund zur Änderung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Förderung von Sprunginnovationen, die im Rahmen des SPRINDFG angestoßen wurden. Dies betrifft Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 27 insbesondere die Möglichkeit für die SPRIND, privatwirtschaftliche Förder- und Finanzierungsinstrumente anzubieten, die sowohl für die Innovatorinnen und Innovatoren als auch für externe Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgeber bekannt und marktgängig sind. 3.3.3 Challenges Die SPRIND führt gemäß ihres Gründungsauftrags sogenannte Challenges durch. Dabei handelt es sich um Innovationswettbewerbe, bei denen die SPRIND selbst Themen, Zielsetzungen oder Probleme definiert, die Teilnehmende bearbeiten und lösen sollen. Eine Challenge besteht in der Regel aus mehreren zeitlich und inhaltlich aufeinander aufbauenden Phasen. Im Sinne des Innovationstrichter-Ansatzes wird das Feld der Teilnehmenden von einer Wettbewerbsphase zur nächsten kontinuierlich reduziert, sodass sich am Ende das Team bzw. die Teams mit den erfolgversprechendsten Lösungskonzepten durchsetzt bzw. durchsetzen. Die Ausgestaltung hinsichtlich Anzahl und Laufzeit der jeweiligen Phasen sowie der finanziellen Förderung innerhalb der jeweiligen Phasen variiert von Challenge zu Challenge, abhängig von der individuellen Aufgabenstellung und Zielsetzung. Dabei handelt es sich bei den Challenges, anders als bei den Validierungsaufträgen und den Tochtergesellschaften, um ein stärker topdown ausgerichtetes Förder- und Finanzierungsinstrument. Die SPRIND hat – in engem Austausch mit Expertinnen und Experten im jeweiligen Bereich – eine starke Rolle bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Challenges, die Innovationscommunity "reagiert" hierauf. Mit den Funken hat die SPRIND einen neuen Typ von Innovationswettbewerben ins Leben gerufen, der sich von den Challenges konzeptionell unterscheidet. Ziel der Funken ist es, das aktuelle Potenzial für Sprunginnovationen in Zukunftstechnologien schnell abschätzen und bewerten zu können. Die Laufzeit der Funken ist im Vergleich zu den Challenges kürzer, sodass der Aufwand an erforderlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten etwas geringer ist. Insgesamt hat die SPRIND seit ihrer Gründung bis Dezember 2024 neun Innovationswettbewerbe gestartet: • Challenge: Broad-Spectrum Antivirals (Start: November 2021, dreistufig) • Challenge: Carbon-To-Value (Start: Mai 2022, zweistufig) • Challenge: New Computing Concepts (Start: November 2022, zweistufig) • Challenge: Long-Duration Energy Storage (Start: Dezember 2022, zweistufig) • Challenge: Circular Biomanufacturing (Start: November 2023, dreistufig) • Funke: Tissue Engineering (Start: November 2023, zweistufig) • Funke: Fully Autonomous Flight (Start: Februar 2024, zweistufig) • Funke: EUDI Wallet Prototypes (Start: Mai 2024, dreistufig) • Funke: Deepfake Detection and Prevention (Start: November 2024, zweistufig) Die Evaluatorinnen und Evaluatoren führten im Frühsommer 2024 eine Online-Befragung unter sämtlichen Teilnehmenden der bis dahin durchgeführten bzw. laufenden Challenges durch.10 Die inhaltliche Ausrichtung wird über sämtliche Challenges hinweg durchweg positiv bewertet (siehe Abbildung 3). So stimmten mehr als drei Viertel der Befragten (Antworten: "trifft 10 Die Online-Befragung der Challenge-Teilnehmenden fand vom 18.06.2024 bis zum 11.07.2024 statt (Feldphase: 24 Tage). In dieser Phase wurde eine Erinnerungsaktion gestartet. Insgesamt wurden 83 Teilnehmende (in der Regel Team- bzw. Projektleiterinnen oder -leiter) eingeladen. Bis zum Ende der Feldphase nahmen 61 Personen an der Befragung teil, was einer Brutto-Beteiligung von 73,5 Prozent entspricht. Im Rahmen der Datenbereinigung und -validierung mussten fünf Fälle aufgrund früher Abbrüche des Fragebogens ausgeschlossen werden. Die bereinigte Beteiligungsquote beträgt mit 56 berücksichtigten Teilnehmenden insgesamt 67,5 Prozent. Befragt wurden sowohl aktive als auch bereits ausgeschiedene Teams. Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 28 eher zu" und "trifft voll und ganz zu") den Aussagen zu, dass die Challenges drängende gesellschaftliche Herausforderungen adressieren (insgesamt 91 Prozent Zustimmung), an aktuellen technischen Hürden im jeweiligen Feld ansetzen (89 Prozent), ziel- und anwendungsorientiert ausgerichtet sind (88 Prozent), die Berücksichtigung verschiedener Lösungswege und technologischer Pfade ermöglichen und die jeweilige Zielsetzung klar und verständlich ist (jeweils 82 Prozent). Es ist zu vermuten, dass der etwas geringere Zustimmungswert bei der Frage nach interdisziplinären Kooperationen insbesondere durch den stark kompetitiven Charakter der Challenges zu erklären ist. Abbildung 3: Bewertung der inhaltlichen Ausrichtung der SPRIND-Challenges Quelle: eigene Darstellung Auch das Sprunginnovationspotenzial in der Zielsetzung der Challenges wird von den Teilnehmenden weitgehend bestätigt. So antworteten über 80 Prozent der Befragten auf die Frage, inwiefern die Zielsetzung der jeweiligen Challenge den eigenen Vorstellungen einer Sprunginnovation entspricht, mit "überwiegend" oder "voll und ganz". Auch das timing der Challenge im jeweiligen Technologielebenszyklus wird insgesamt positiv bewertet. 78 Prozent der Befragten gaben an, dass die Challenge genau zum richtigen Zeitpunkt starte. Lediglich sechs Prozent gaben an, dass der Zeitpunkt für die Challenge bzw. für die Entwicklung konkreter technischer Lösungen noch zu früh sei. Für 17 Prozent kommt die Challenge dagegen eher zu spät. Die Rückmeldungen der Befragten zum Auswahlverfahren ergibt hingegen ein etwas differenzierteres Bild. So bewerten 93 Prozent den zeitlichen und administrativen Aufwand des Bewerbungsprozesses und sogar 96 Prozent die Dauer des Auswahlverfahrens mit "eher gut" oder "gut". Diese außergewöhnlich hohen Zustimmungswerte sprechen für eine schnelle, agile und effiziente Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens durch die SPRIND. Diese Punkte wurden auch in den anschließenden Vertiefungsinterviews von den Gesprächsteilnehmenden positiv hervorgehoben. Gerade im Vergleich zu Forschungs-, Technologie- und Innovationsförderprogrammen anderer Fördermittelgeberinnen und -geber zeichnet sich die administrative und organisatorische Umsetzung der Challenges durch schnelle Entscheidungen, geringe Wartezeiten und ein unkompliziertes Bewerbungsverfahren aus. Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 29 Auch die Informationsangebote für die teilnehmenden Teams und die Unterstützung durch die SPRIND bei Rückfragen wurden von 84 bzw. 88 Prozent mit "eher gut" oder "gut" bewertetet. Etwas niedriger hingegen sind die Zustimmungswerte bei der Frage nach der Transparenz des Auswahlverfahrens, die etwa 62 Prozent der Befragten mit "eher gut" oder "gut" bewerten. Auch bei der Bewertung der Einschätzungen und Rückmeldungen durch die Jury gibt es ebenfalls einige kritische Rückmeldungen (siehe Abbildung 4). Abbildung 4: Bewertung der Bewerbungs- und Auswahlverfahren zur Teilnahme an den SPRIND-Challenges Quelle: eigene Darstellung Bei der Interpretation der kritischen Rückmeldungen ist zu berücksichtigen, dass auch Personen an der Befragung teilgenommen haben, die im Verlauf der Challenge ausgeschieden sind. Ihre Rückmeldungen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie zu den Bewerbungs- und Evaluationskriterien sind erwartungsgemäß negativer als die Antworten jener, die es bis in die letzte Phase geschafft haben. Zudem unterscheiden sich die Zustimmungswerte je nach Challenge zum Teil erheblich. Dabei muss beachtet werden, dass bei der Analyse der durchschnittlichen Zufriedenheitswerte für die jeweiligen Innovationswettbewerbe in mehreren Fällen nur einstellige Fallzahlen vorlagen. Die Aussagekraft challenge-spezifischer Auswertungen ist daher begrenzt. Dennoch fällt auf, dass insbesondere bei der ersten Challenge "Broad-Spectrum Antivirals" die Bewertungen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren durchweg weniger positiv sind als bei den anderen Wettbewerben. Der Durchschnittswert beispielsweise bei der Bewertung der Transparenz des Auswahlverfahrens, der Einschätzungen und Rückmeldungen durch die Jury sowie die Zusammensetzung der Jury liegt hier lediglich bei drei von fünf.11 11 Ergebnisse bei einer Umwandlung der qualitativen Antwortoptionen in quantitative, ordinalskalierte Werte ("1" = schlecht, "2" = eher schlecht, "3" = teils teils, "4" = eher gut" und "5" = sehr gut. Der Antwort "weiß nicht / nicht zutreffend" wird kein quantitativer Wert zugemessen. Sie wird bei der Berechnung von Durchschnittswerten daher nicht berücksichtigt. Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 30 Bei den offenen Fragen im Survey sowie den Vertiefungsinterviews ähneln sich einige kritische Rückmeldungen, insbesondere zur Besetzung der Jury sowie der Rolle einzelner Jurymitglieder. Aufgrund der Heterogenität der sieben betrachteten Challenges ist es für die Evaluation jedoch nur schwer möglich, vereinzelte Kritikpunkte vollumfänglich zu klären. Des Weiteren sollte berücksichtigt werden, dass es sich bei der Challenge "Broad Spectrum Antivirals" um den ersten Innovationswettbewerb handelt, den die SPRIND gestartet hat.12 Die durchschnittlichen Zufriedenheitswerte sind bei den später gestarteten Challenges höher, was letztlich auf die größere Erfahrung der Verantwortlichen bei der Planung und Durchführung weiterer Wettbewerbe und die Lernfähigkeit der SPRIND als Organisation schließen lässt. Dennoch ist gerade bei technologieoffenen Förderansätzen wie den Challenges auch weiterhin darauf zu achten, eine breit qualifizierte Auswahljury zu besetzen,13 die in der Lage ist, die verschiedenen vorgeschlagenen technologischen Ansätze fachlich und wissenschaftlich einordnen und bewerten zu können. Die Einschätzungen zur Passfähigkeit von Challenges als Instrument zur Förderung und Finanzierung von Sprunginnovationen sind durchweg positiv. Wie Abbildung 5 zeigt, bewerteten 96 Prozent der Befragten die Passfähigkeit dieses Instruments als "eher gut" oder "sehr gut". Die grundlegend positiven Bewertungen werden gestützt durch die offenen Antworten zur Begründung der Einschätzungen. Viele Rückmeldungen lassen sich mit der Einschätzung "Wettbewerb treibt Innovation" zusammenfassen. Der kompetitive Ansatz hat eine besonders motivierende Wirkung, ermöglicht ergebnis- und anwendungsorientiertes Arbeiten und führt zu einem gewissen "Schaffensdruck". Der Innovationstrichter-Ansatz ermöglicht darüber hinaus ein beständiges Hinterfragen der verfolgten Ideen und Konzepte und durch die phasenweise Förderung auch einen zielgerichteten Fokus auf jene Ansätze, die den größten Erfolg versprechen. Auch wenn bei der Interpretation der Ergebnisse ein positiver Bias zu vermuten ist, sprechen die überaus positiven Rückmeldungen der Innovatorinnen und Innovatoren zu den Challenges dafür, dass es sich um ein geeignetes und effizientes Instrument zur Förderung von Sprunginnovationen handelt, das sich nach den ersten Erfahrungen bewährt hat. Dies 12 Der Start dieser Challenge fiel mitten in die Corona-Pandemie, in der viele Expertinnen und Experten für dieses Thema stark in ihrer Forschung involviert waren. Vor diesem Hintergrund stellte die Rekrutierung der Jurymitglieder eine große Herausforderung dar. 13 Hierfür sind Perspektiven und Erfahrungen beispielsweise aus der Wissenschaft, aus der Industrie sowie Expertise zu den Schritten auf dem Weg zur Markteinführung (beispielsweise. IP, ggf. Zulassung und Genehmigungsverfahren) relevant. Abbildung 5: Bewertung der Passfähigkeit von Challenges als Instrument zur Förderung von Sprunginnovationen Quelle: eigene Darstellung Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 31 deckt sich auch mit Einschätzungen der befragten externen Expertinnen und Experten sowie der Aufsichtsratsmitglieder. Ein ähnlich positives Bild ergibt die Bewertung der konkreten fördertechnischen Umsetzung der Challenges im Rahmen einer vorkommerziellen Auftragsvergabe. Hierbei handelt es sich um eine Form der innovationsfördernden Beschaffung, welche bereits 2007 vor dem Hintergrund der gezielten Innovationsförderung unter Nutzung des öffentlichen Beschaffungsvolumens auf europäischer Ebene eingeführt wurde. Ziel der vorkommerziellen Auftragsvergabe – oder auf Englisch Pre-Commercial Procurement (PCP) – ist die Ausschreibung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen in der vorkommerziellen Phase zur Beschaffung von nicht marktgängigen Lösungen, die noch nicht marktreif sind oder sich noch in einer vorläufigen Entwicklungsphase befinden. Mit diesem Instrument kann der Staat Beschaffungsrisiken minimieren und einen Bedarf, der nicht durch am Markt verfügbare Lösungen zufriedenstellend gedeckt werden kann, wirtschaftlich decken.14 Anders als ursprünglich vorgesehen, setzt die SPRIND ihre Challenges nicht im Rahmen einer Zuwendung um, wie es bei der staatlichen Forschungsförderung häufig der Fall ist. Stattdessen wählte sie das Instrument der vorkommerziellen Auftragsvergabe, da ihr das Instrument als wesentlich flexibler und attraktiver erschien, insbesondere für privatwirtschaftliche Unternehmen. Bei dem Verfahren werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen eines Auftrags vergeben, was mit vergleichsweise hohen Freiheitsgraden für die Beauftragten verbunden ist. Ziel bei dem Instrument ist es, innovative Ideen zu fördern und Risiken bei der technologischen Entwicklung zu reduzieren (De-Risking). Die befragten Challenge- Teilnehmenden äußerten sich zu dem Instrument durchweg positiv. Grundsätzlich bietet die vorkommerzielle Auftragsvergabe, insbesondere im Vergleich zu anderen Instrumenten der (staatlichen) Forschungs-, Technologie- und Innovationsförderung, wesentlich mehr Flexibilität. Während Zuwendungen häufig mit vielen regulatorischen und bürokratischen Vorgaben verbunden sind, die insbesondere bei kleinen Unternehmen und Start-ups zu einem nur schwer zu bewältigenden Zeit- und Ressourcenaufwand führen, können bei diesem Instrument die finanziellen Mittel wesentlich flexibler und ohne starre Verwendungspflichten und Überprüfungen eingesetzt und ausgegeben werden. Zudem werden umfängliche Reportingpflichten vermieden. Die Kontrolle über die Zielerreichung der finanzierten Vorhaben und die Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung erfolgt letztlich über den Innovationstrichter-Ansatz der Challenges, bei denen die teilnehmenden Teams in verhältnismäßig kurzen Abständen neu evaluiert und anhand harter Zielkriterien bewertet werden. Die Teilnehmenden erhalten somit zügig umfangreiche finanzielle Mittel, die sie eigenverantwortlich und flexibel verwenden können. Werden die geforderten Leistungen jedoch nicht erbracht, läuft die Finanzierung relativ schnell wieder aus. Damit erfüllt das Instrument die notwendige Flexibilität und Agilität im Umgang mit finanziellen Fördermitteln, die insbesondere bei der Förderung von Sprunginnovationen eine große Bedeutung haben. Gleichzeitig können Vorhaben, die sich als nicht zielführend erweisen, schnell abgebrochen werden, wodurch den Anfordernissen der Wirtschaftlichkeit im Umgang mit öffentlichen Geldern Rechnung getragen wird. Der Förderansatz entspricht damit der Logik von vergleichbaren Förder- und Finanzierungsansätzen für Sprunginnovationen, wie sie auch die US-amerikanische DARPA verwendet. Gerade Start-ups berichten von einer sehr hohen Passfähigkeit zu den agilen unternehmerischen Abläufen und hinsichtlich der Anforderungen an Geschwindigkeit und Flexibilität. Zudem bietet das Instrument auch für 14 Vgl. Schaupp und Eßig (2017): Vorkommerzielle Auftragsvergabe vs. Innovationspartnerschaften: Abgrenzung zweier Instrumente der innovativen Beschaffung: https://www.koinno-bmwk.de/fileadmin/user_up- load/publikationen/Publikation_PCP_versus_Innovationspartnerschaft.pdf (letzter Zugriff: 13.12.2024). Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 32 die SPRIND wesentliche Vorteile, da die administrative Umsetzung der Challenge wesentlich weniger administrativen Aufwand erfordert und folglich die Einbindung von externen Projektträgern nicht erforderlich ist. Vereinzelte kritische Rückmeldungen kommen insbesondere von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. So berichteten einzelne Challenge- Teilnehmende, dass das Instrument der vorkommerziellen Auftragsvergabe bei den entsprechenden Abteilungen ihrer Organisationen (u.a. Rechtsabteilung und Drittmittelabteilung) nach wie vor weitgehend unbekannt ist. Dies führt wiederum zu zahlreichen Rückfragen und Verzögerungen auf Seiten der teilnehmenden Einrichtungen. Auch wenn die SPRIND bei jeder neuen Challenge-Ausschreibung über das PCP-Instrument informiert, wäre zu überlegen, entsprechende Aktivitäten noch stärker zu intensivieren. Weitere Aspekte der fördertechnischen Ausgestaltung betreffen die Unterstützung und Beratung während der Challenge, die Höhe der finanziellen Förderung, die Laufzeit der verschiedenen Phasen und die Mehrstufigkeit der Wettbewerbe im Allgemeinen. Wie Abbildung 6 zeigt, bewerten etwa 80 Prozent der Befragten sowohl die Beratungs- und Unterstützungsleistungen der SPRIND als auch die Höhe der finanziellen Förderung – sowohl im Allgemeinen als auch in den jeweiligen Phasen des Wettbewerbs – mit "gut" oder "sehr gut". Noch höher ist die Zustimmung hinsichtlich der Mehrstufigkeit. So wird das Prinzip des Innovationstrichter- Ansatzes zur Förderung von Sprunginnovationen von über 90 Prozent der Teilnehmenden positiv eingeschätzt. Gemischter fällt die Bewertung der Laufzeit der verschiedenen Phasen der Challenges aus. Diese bewerten etwa 57 Prozent mit "gut" oder "sehr gut". Etwa ein Viertel ist mit der Ausgestaltung der Phasenlaufzeiten nicht oder weniger zufrieden. Dies liegt vermutlich an dem hohen Anspruch und der ambitionierten Zielsetzung der Challenges, die ein "Scheitern“ vieler Vorhaben in Kauf nimmt. Entsprechend gaben auch 28 Prozent der Teilnehmenden bei einer weiteren Frage an, dass sie die Zielerreichung der Challenge während der Laufzeit des Innovationswettbewerbs als für unrealistisch halten. Viele Teilnehmende bewerteten die Laufzeit der Challenges im Hinblick auf die formulierte Zielsetzung offenbar als zu kurz. Dieser vergleichsweise hohe Wert an Unzufriedenheit ist jedoch aus Sicht der Evaluation per se nicht kritisch zu sehen. So ist die Definition von Zielen, die aus Sicht vieler Teilnehmenden gar als unrealistisch wahrgenommen werden, und eine Laufzeit des Förderinstruments, die nicht alle Schritte auf dem Weg zur Markteinführung der entwickelten technischen Lösungen abdeckt, aus innovationspolitischer Perspektive legitim und entspricht Erfahrungen vergleichbarer Ansätze zur Förderung von Sprunginnovationen. Gleichzeitig sollten jedoch die Ziele der Challenge, insbesondere die Teilziele in den jeweiligen Phasen des Innovationswettbewerbs, prinzipiell realisierbar sein, um interessierte Teams nicht abzuschrecken und zudem ein realistisches Erwartungsmanagement zu betreiben. Die Befragten erhofften sich durch ihre Teilnahme an einer Challenge unterschiedliche Wirkungen. Diese Zielsetzungen variieren teilweise je nach Challenge, insbesondere aber je nach organisatorischem Hintergrund. So sind Teilnehmende aus der Wissenschaft stärker an der technologischen Weiterentwicklung und der Erzielung eines höheren Technologiereifegrads (Technology Readiness Level, TRL) interessiert, während Teilnehmende von Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eher auf eine gestiegene Attraktivität für Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgeber hoffen. Im Rahmen des Surveys wurden die Challenge- Teilnehmenden nach den erhofften und den realisierten Wirkungen befragt. Abbildung 7 zeigt die aggregierten Einschätzungen zu den realisierten Wirkungen über alle Challenges hinweg. Die meisten Befragten bestätigten, dass ihr technologischer Ansatz aufgrund der Challenge- Teilnahme einen erhöhten TRL erreicht hat. Über 70 Prozent der Befragten antworteten hierzu mit "trifft eher zu" oder mit "trifft voll und ganz zu". Darüber hinaus stimmen etwa 72 Prozent Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 33 der Befragten der Aussage zu, dass die Teilnahme an der Challenge zu einer erhöhten Sichtbarkeit des Teams und des verfolgten Vorhabens im Außenraum geführt hat. Ähnlich viele gaben an, dass die Finanzierung durch die SPRIND-Challenge zu einer Risikominimierung ihres Ansatzes (De-Risking) beigetragen hat. Gut 50 Prozent der Survey-Teilnehmenden bestätigten eine gestiegene Attraktivität für private Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgeber sowie die Vernetzung mit anderen Teams. Neue Kooperationen mit Entwicklungs-, Anwendungsbzw. Umsetzungspartnerinnen und -partnern oder Kundinnen und Kunden berichteten hingegen weniger als 40 Prozent. Bei der Bewertung der durch die Challenge-Teilnehmenden berichteten Wirkungen muss beachtet werden, dass die ersten Challenges erst im Herbst 2024 ausliefen und einige weitere Challenges erst vor kurzem gestartet sind bzw. sich noch in der ersten Phase befinden. Insofern handelt es sich hierbei um eine Momentaufnahme bzw. um eine Darstellung unmittelbarer Wirkungen. Langfristige Wirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemessen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die messbaren Effekte in einigen Bereichen, wie z.B. die gestiegene Attraktivität für private Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber, mittelfristig weiter zunehmen werden, wenn sich die Laufzeit sämtlicher hier betrachteter Challenges dem Ende zuneigt. Gleichwohl zeigen die Daten, welche unmittelbaren Wirkungen durch die Teilnahme an den SPRIND-Challenges primär zu erwarten sind: die technologische Weiterentwicklung sowie die Erzielung eines höherer TRLs, die erhöhte Sichtbarkeit im Außenraum und die Risikominimierung der verfolgten technologischen Ansätze. Damit entsprechen die beobachteten unmittelbaren Effekte für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Challenge den strategischen Zielsetzungen der SPRIND. Abbildung 6: Bewertung der fördertechnischen Ausgestaltung der Challenges Quelle: eigene Darstellung Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 34 Abbildung 7: Realisierte Wirkungen aufgrund der Teilnahme an den Challenges Quelle: eigene Darstellung Ein weiterer Aspekt, der bei der Bewertung der Wirkungen ebenfalls berücksichtigt werden muss, ist die Tatsache, dass die SPRIND mit ihren Challenges nicht alle TRLs abdeckt und die technologischen Ansätze nicht von der Entwicklung bis hin zur Markteinführung fördert. Auch bei den Challenges gilt der maßgebliche Grundsatz, dass die SPRIND technologische Ansätze mit erheblichem Sprunginnovationspotenzial und Nutzen für die Gesellschaft fördert und das nur so lange, bis andere Marktteilnehmerinnen und Markteilnehmer daran Interesse zeigen. Es ist daher folgerichtig, dass die SPRIND bei der Durchführung der Challenges insbesondere in den letzten Phasen verstärkt auf Aspekte des Transfers und der Verwertung der Technologie, beispielsweise im Rahmen einer Ausgründung, achtet und entsprechende Aktivitäten unterstützt. Gleichwohl kann es sein, dass ein Marktversagen, welches die SPRIND mit einer Challenge adressieren möchte, auch nach dem Ende der Challenge weiterhin besteht. Gründe hierfür können vielfältig sein. Infolgedessen können trotz erzielter technologischer Entwicklungen und erhöhter Sichtbarkeit im Außenraum Marktakteurinnen und -akteure noch immer ein zu großes Risiko in den technologischen Lösungen sehen und von Investitionen weiterhin absehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die SPRIND auch weiterhin nach dem Ende der Challenges Beiträge leistet, um vielversprechende technologische Lösungen in die Praxis zu überführen. Zu nennen sind hier insbesondere die bereits erfolgreiche Teilnahme der SPRIND an der Market Shaping Accelerator Challenge sowie die Durchführung des Veranstaltungsformats Venture SPRIND, bei der die SPRIND Innovatorinnen und Innovatoren sowie die Teams aus den Validierungsaufträgen, den Challenges und den Tochtergesellschaften mit Investorinnen und Investoren zusammenbringt. Auch ein weiterhin enger Austausch mit anderen staatlichen oder teilstaatlichen Fördermittelgeberinnen und -gebern (z.B. BMBF, BMWK), Hightech-Gründerfonds (HTGF), Deeptech und Climate Fonds (DTCF), European Innovation Council (EIC) etc.) kann hilfreich sein, um Vorhaben mit Sprunginnovationspotenzial auf den letzten Metern bis zur Markteinführung zu unterstützen. Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 35 Gesamtbewertung Die Challenges sind ein zielgerichtetes und effektives Instrument zur Förderung von Sprunginnovationen und sollten weiterhin eine zentrale Rolle im Portfolio der SPRIND spielen. Die Umsetzung der Challenges in Form der vorkommerzieller Auftragsvergabe wird von den teilnehmenden Innovatorinnen und Innovatoren als passfähig, zielführend, flexibel und marktkonform beschrieben, gerade im Vergleich zu Zuwendungen, auch wenn das Finanzierungsinstrument bei vielen staatlich finanzierten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen häufig noch unbekannt ist. 3.4 Diskussion qualitativer und quantitativer Indikatoren zur Erfolgsmessung der SPRIND Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich die Wirkungen zur Förderung und Finanzierung von Sprunginnovationen durch die SPRIND noch nicht vollumfänglich messen. Zur Bewertung der Wirkungen können aber, wie in der Steuerung von Organisationen oder Projekten häufig genutzt, grundsätzlich Zielindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) definiert werden. Letztere lassen sich idealerweise vom Wirkungsmodell der SPRIND ableiten. Hinzu kommen interne und externe Einflussfaktoren, die sich auf die Zielerreichung und Wirkungsentfaltung auswirken. Beides – Wirkungsmodell und Einflussfaktoren – werden in Abbildung 8 exemplarisch dargestellt. Aktuell hat beispielsweise der Aufsichtsrat der SPRIND im Zuge seiner Kontrollaufgabe verschiedene Leistungskennzahlen zur Zielerreichung der SPRIND in ihren verschiedenen Geschäftstätigkeiten festgelegt. Gemeinsam mit dem Management der SPRIND werden die KPIs derzeit vor dem Hintergrund des in Kraft getretenen SPIRNDFG weiterentwickelt. Prinzipiell lassen sich Erfolgskriterien aus (übergeordneten) Gesamtzielen und verschiedenen Teilzielen ableiten. Darüber hinaus lassen sie sich einordnen in operative Leistungsindikatoren (bzgl. Aktivitäten und Outputs), die überwiegend die interne, prozessorale Steuerung betreffen, und langfristige, strategische Wirkungen (Outcomes und Impacts), die sich primär außerhalb der SPRIND manifestieren. Bei dem für diese Evaluation entwickelten Wirkungsmodell wird diesbezüglich unterschieden zwischen Theory of Action (ToA) und Theory of Change (ToC). So geht es bei der Betrachtung operativer Wirkungen beispielsweise um die Gewährleistung eines stabilen Dealflows hinsichtlich der Entwicklung von Projekteinreichungen und deren Prüfung oder der Durchführung von Challenges etc. Auch die Betrachtung der Vollzugseffizienz, beispielsweise gemessen anhand der Betriebskosten im Vergleich zu den für die Förderung von Sprunginnovationen verausgabten Finanzmittel, zählt hierzu. Bei der Betrachtung der mittel- bis langfristigen Wirkungen geht es insbesondere um die Weiterentwicklung vielversprechender technologischer Ansätze sowie das De- Risking, um die technisch gereiften Vorhaben durch die Förderung und Finanzierung der SPRIND für andere Unternehmen und Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber interessanter zu machen. Dies betrifft vor allem die Ausgestaltung passgenauer Finanzierungen für Unternehmen, die erfolgreiche Überführung der verfolgten Vorhaben in die Praxis und somit auch den Marktimpact der Projekte. Hierzu zählen betriebswirtschaftliche Wirkungen für die finanzierten Unternehmen, aber auch volkswirtschaftliche oder gesellschaftliche Effekte. Aufgabe der SPRIND ist es, solche Sprunginnovationen zu identifizieren, validieren und zu fördern, die nicht nur eine hohe Marktdurchdringung erreichen und ein erhebliches Wertschöpfungspotenzial aufweisen, sondern auch deutliche Beiträge zur Lösung gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen liefern. Vor diesem Hintergrund wäre auch ein Bezug der KPIs zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) sinnvoll. Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts | 36 Grundsätzlich ist der Einsatz von Kennzahlen übliche Praxis in der Steuerung von privatwirtschaftlichen Organisationen, aber auch in der externen Governance von Agenturen oder anderen Einrich

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