Bundesagentur für Sprunginnovationen - Evaluierung, Mittelverwendung, Förderprojekte, Ausgründungen, Marktreife und Nutzen für Standort und Wirtschaftskraft Deutschlands (Antwort zu Drs. 21/6036)
Text
Bundesagentur für Sprunginnovationen - Evaluierung, Mittelverwendung, Förderprojekte, Ausgründungen, Marktreife und Nutzen für Standort und Wirtschaftskraft Deutschlands (Antwort zu Drs. 21/6036)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6570
21. Wahlperiode 17.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ronald Gläser, Dr. Michael Kaufmann,
Nicole Höchst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6036 –
Bundesagentur für Sprunginnovationen – Evaluierung, Mittelverwendung,
Förderprojekte, Ausgründungen, Marktreife und Nutzen für Standort und
Wirtschaftskraft Deutschlands
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) wurde am 10. Oktober
2019 gegründet mit dem erklärten Ziel, sogenannte Sprunginnovationen zu
identifizieren, zu validieren und zu fördern. Die Bundesregierung
beantwortete dazu bereits die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/807 und legte
darin umfangreiche Angaben zu Budgets, Förderinstrumenten, geförderten
Projekten, Ausgründungen und dem Stand von Marktreife und Umsätzen vor.
Die Bundesregierung verweist außerdem auf eine Evaluierung durch das
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) mit einer am
29. Januar 2025 veröffentlichten Executive Summary. Die bisherigen
Antworten der Bundesregierung werfen bei den Fragestellern jedoch eine Reihe
offener Fragen auf, insbesondere hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses
(Return on Investment), der über den Bundeshaushalt eingesetzten Mittel, der
Transparenz der Auswahl- und Evaluationskriterien, der konkreten
wirtschaftlichen Wirkungen (Umsätze, Exits, Arbeitsplatzwirkung, Skalierbarkeit), der
Rolle und Bilanz der von SPRIND selbst gegründeten Tochtergesellschaften
sowie möglicher Interessenkonflikte und der Frage, inwieweit geförderte
Projekte wirtschaftlichen Mehrwert generieren oder ideologisch getrieben sind.
Zur sachgerechten parlamentarischen Kontrolle und zur Vorbereitung
möglicher haushalts- bzw. Mittel-politischer Maßnahmen bitten die Fragesteller
die Bundesregierung um die nachstehenden detaillierten Auskünfte. Als
Grundlage der Fragen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 21/807 verwiesen. Ferner wird Bezug genommen auf die
Executive Summary der ISI-Evaluation (vgl. https://cms.system.sprind.org/upload
s/SPRIND_Evaluation_Zusammenfassung_65119fe433.pdf) sowie auf die
Informationen der SPRIND-Website (vgl. www.sprind.org).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 17. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Einnahmen hat SPRIND außerhalb der Bundeszuweisungen seit
2019 erwirtschaftet (bitte vollständig nach Jahr und Herkunft – z. B.
Serviceerlöse, Beteiligungserlöse – aufschlüsseln)?
Die SPRIND hat Einnahmen in Höhe von 250 215,70 Euro erzielt. Diese
Einnahmen rühren aus einem Wettbewerb der University Chicago aus dem Jahr
2025.
2. Welche Kriterien wendet die SPRIND bei der Auswahl von
Beteiligungen und Gründungsunterstützungen an?
Die Kriterien ergeben sich aus Anlage 2 des Vertrags über die Einzelheiten der
Beleihung der SPRIND GmbH gemäß § 1 Absatz 5 des Gesetzes über die
Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur
Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen SPRIND-
Freiheitsgesetz – SPRINDFG). Danach erfolgt die Auswahl anhand folgender
Kriterien: disruptives Potenzial, Art der Innovation, wirtschaftliche
Auswirkungen, wirtschaftliches Risiko, soziale Implikationen, Wettbewerb, technisches
Risiko, Stand und Grad der Entwicklung sowie Qualität des Teams.
3. Welche Interessenkonfliktregelungen gelten für Gutachter, Mitglieder
von Auswahlgremien, SPRIND-Mitarbeiter und Aufsichtsgremien?
Die SPRIND verfügt über interne Richtlinien zur Identifizierung, Offenlegung,
Beurteilung und zum ordnungsgemäßen Umgang mit Interessenkonflikten, die
für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SPRIND gelten. Die Richtlinien
umfassen sowohl privatrechtliche Handlungsformen (z. B. Beteiligungen,
Forschungsaufträge) als auch gesetzliche Vorschriften zum Umgang mit
Interessenkonflikten im Rahmen hoheitlicher und öffentlich-rechtlicher Tätigkeiten
(z. B. Zuwendungen, förmliche Vergabeverfahren). Mitglieder von
Auswahlgremien sind vertraglich verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte gegenüber
der SPRIND unverzüglich offenzulegen. Die SPRIND prüft im Falle der
Offenlegung eines potenziellen Interessenkonflikts den Sachverhalt und entscheidet
über das weitere Vorgehen sowie darüber, ob das betroffene Mitglied des
Auswahlgremiums weiterhin an der Bewertung teilnehmen darf. Externe
Gutachterinnen und Gutachter durchlaufen im Analyseprozess ebenfalls eine Prüfung
hinsichtlich potentieller Interessenkonflikte. Erst nach erfolgreicher Prüfung
sowie Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) erhalten
Gutachterinnen und Gutachter sowie Mitglieder von Auswahlgremien Zugriff auf
die relevanten Unterlagen.
Bezüglich der Geschäftsführung gilt § 14 der Geschäftsordnung für die
Geschäftsführung der SPRIND (GO GF), der Anzeigepflichten bei
Interessenkonflikten normiert. Die Übernahme von Nebentätigkeiten bedarf grundsätzlich der
Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
Vergleichbare Anzeigepflichten gelten gemäß § 6 der Geschäftsordnung des
Aufsichtsrats (GO AR). Im Übrigen wird auf § 10 Absatz 4 des
Gesellschaftsvertrags der SPRIND GmbH (SPRIND-GesellV) verwiesen, der im
Handelsregister einsehbar ist.
4. Welche Bewertungskennzahlen (Key Performance Indicators [KPI])
existieren für SPRIND auf Ebene der Fachaufsicht (BMBF) und im
Aufsichtsrat?
Die Fachaufsicht ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 SPRINDFG eingeschränkt und
umfasst keine KPIs.
Gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Bund als Gesellschafter berichtet die
SPRIND zu folgenden KPIs:
• Investitionshöhen
• Verteilung Finanzierungsinstrumente
• Anzahl Einreichungen
• Quote Bearbeitungsstand
• Quote Sprunginnovationspotential
• Anzahl derzeit betreuter Projekte
• Anzahl Teilnehmende Wettbewerbe
• Anzahl laufende Wettbewerbe.
5. Welche Zielwerte und Berichtsintervalle gelten für die SPRIND, und wie
lauten die jeweils zuletzt berichteten Ist-Werte (z. B. Anzahl
Anschubfinanzierungen, Folgefinanzierungen, private Folgerunden, Arbeitsplätze,
Patente, Umsätze)?
Die SPRIND berichtet vierteljährlich gegenüber dem Aufsichtsrat und der
Gesellschafterin zu folgenden Zielwerten:
• Anzahl der jährlichen Einreichungen
Die Anzahl der jährlichen Einreichungen beziehen sich ausschließlich auf
Projekteinreichungen. Einreichungen mit Bezug zu Wettbewerben (Funken
und Challenges) sind hiervon nicht umfasst. Der Sollwert bezieht sich auf
ein Kalenderjahr. Für die Quartalsberichte wird der Sollwert durch vier
dividiert.
SOLL:
400 pro Jahr = 100 pro Quartal
IST:
Q4 2025 – 224 Einreichungen
Q1 2026 – 297 Einreichungen
Die Anzahl der Einreichungen entspricht damit nahezu dem dreifachen
Zielwert.
• Bearbeitungsquote
Die Bearbeitungsquote gibt prozentual an, wie viele der Projekte, die bisher
im Jahr geplant waren, tatsächlich bearbeitet wurden.
SOLL (zum Ende des Berichtszeitraumes bzw. Jahres):
80 Prozent
IST:
Q4 2025 – 63,8 Prozent
Q1 2026 – 30,9 Prozent
Von den in Q4 2025 eingereichten 224 Einreichungen sind mit Stand vom
29. Mai 2026 174 Einreichungen vollständig bearbeitet. 35 Einreichungen
befinden sich derzeit noch in Bearbeitung, 14 Einreichungen sind noch
unbearbeitet.
Von den in Q1 2026 eingereichten 297 Einreichungen, sind mit Stand vom
29. Mai 2026 123 vollständig bearbeitet. 161 befinden sich derzeit in der
aktiven Phase der Bearbeitung. 11 Projekte sind noch unbearbeitet.
• Quote Sprunginnovationspotenzial
Die Quote der Projekte mit Sprunginnovationspotenzial gibt das Verhältnis
von Projekten, die ein Sprunginnovationspotenzial aufweisen zur Anzahl
der insgesamt eingereichten Projekte wieder.
SOLL:
3 Prozent
IST:
Q4 2025 – 16,7 Prozent
Q1 2026 – 14,3 Prozent.
• Vergabequote
Die Vergabequote stellt das Verhältnis der Anzahl der tatsächlich
unterzeichneten Verträge zur Anzahl der angestrebten und als Sprunginnovation
gekennzeichneten Projekte dar.
SOLL:
80 Prozent
IST:
Q4 2025: 64,2 Prozent
Q1 2026: 44,2 Prozent.
6. Bei welchen der geförderten Projekte hat sich das für
Sprunginnovationen maßgebliche disruptive Potenzial herauskristallisiert (bitte einzeln
aufführen und jeweils darlegen, worauf diese Einschätzung für den
jeweiligen Anwendungsbereich beruht)?
Die SPRIND fördert grundsätzlich nur Projekte mit disruptivem Potenzial. Die
Anforderungen ergeben sich aus § 1 Absatz 2 SPRINDFG.
7. Bei welchen der geförderten Projekte ist die Frage des disruptiven
Potenzials noch offen, und bei welchen zeichnet sich ab, dass die
Innovation im jeweiligen Anwendungsbereich zwar eine Fortentwicklung, aber
keine umwälzende (disruptive) Neuerung bedeutet (bitte einzeln
aufführen)?
Die SPRIND fördert grundsätzlich nur solche Projekteinreichungen, bei denen
das disruptive Potenzial im Prüfprozess bejaht wird. Sollten Projekte nicht
durch die SPRIND folgefinanziert werden, so ist der Grund hierfür nicht immer
das Wegfallen des disruptiven Potenzials. Die SPRIND sieht beispielsweise
insbesondere dann von einer Förderung ab, wenn ausreichend privates Kapital
akquiriert werden kann.
Von den 314 bis zum 30. April 2026 insgesamt geförderten Projekten hat die
Prüfung bei 172 Projekten ergeben, dass sich das disruptive Potenzial einer
Innovation nicht realisieren konnte, sodass eine weitergehende Förderung durch
die SPRIND nicht erfolgte.
8. Liegen der vollständige Evaluationsbericht (nicht nur der Executive
Summary) des Fraunhofer ISI vom Januar 2025 und die vollständige
„Evaluation der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR) über die Bundesagentur für
Sprunginnovationen – SPRIND GmbH“ vom November 2025 der
Bundesregierung vor (und wenn ja, bitte diese vollständigen Berichte in der
Fassung übermitteln, die dem Haushaltsausschuss, dem
Bundesministerium und dem Bundesrechnungshof vorgelegt wurde)?
9. Sofern Teile der Evaluationsberichte geschwärzt werden müssen, bzw.
nicht veröffentlicht werden können (vgl. Frage 8), welche Teile sind das,
aus welchen Gründen können diese nicht veröffentlicht werden, und wie
können Abgeordnete dennoch Einsicht nehmen (Bundestagsdrucksache
21/807 nennt Weiterleitung an Bundesrechnungshof und Ressorts; bitte
vollständige Transparenz ermöglichen)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Beide Berichte liegen der Bundesregierung vor und sind als Anlagen 1 und 2
ohne Schwärzungen beigefügt.*
10. Nach welchen Kriterien wird der Aufsichtsrat der SPRIND
zusammengesetzt, wer beruft den Aufsichtsrat, wie lange ist die Amtszeit, und gibt
es einen Schlüssel für die Verteilung auf die Bereiche Bund,
Bundesministerien, Wissenschaft und Wirtschaft (bitte vollständige
Rechtsgrundlage, die die Arbeit des Aufsichtsrats regelt, mit der Antwort
übermitteln)?
Nach § 9 Absatz 2 des SPRIND-GesellV besteht der Aufsichtsrat aus
mindestens drei und höchstens zehn Mitgliedern, darunter jeweils ein Vertreter bzw.
eine Vertreterin des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWE) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Dem Aufsichtsrat
sollen zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen des Deutschen Bundestages
angehören. Darüber hinaus sollen in den Aufsichtsrat bis zu fünf weitere Vertreter bzw.
Vertreterinnen in einem ausgewogenen Verhältnis aus Wissenschaft, Wirtschaft
oder sonstigen Gesellschaftsbereichen gewählt werden, sofern nicht die
Gesellschafterin durch Beschluss etwas anderes bestimmt. In der Praxis wurde seit
Bestellung des Aufsichtsrates stets eine Besetzung mit zehn Mitgliedern in der
vorbenannten Verteilung angestrebt, deren maximale Bestelldauer sich aus § 9
Absatz 4 SPRIND-GesellV ergibt.
11. Gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen der Bund als
Alleingesellschafter von seinem Durchgriffsrecht gegenüber dem Aufsichtsrat
Gebrauch gemacht hat, und wenn ja, welche waren das?
Nein.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 21/6570 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. In welcher Form ist die Fachaufsicht durch das BMFTR kodifiziert, und
nach welchen Grundsätzen wird die Fachaufsicht wahrgenommen (bitte
zugrunde liegende Dokumente mit der Antwort übermitteln)?
13. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu der
Einschätzung aus dem Evaluationsbericht vom November 2025, nach der
die Fachaufsicht durch das Bundesministerium entbehrlich ist, weil sie
keinen erkennbaren zusätzlichen Nutzen bringt, und beabsichtigt die
Bundesregierung, diese Anregung aufzugreifen?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Im Nachgang der Ende 2025 abgeschlossenen Evaluation der BMFTR-
Fachaufsicht über die SPRIND arbeiten das BMFTR und die SPRIND aktuell an
einem Papier zu den „Grundsätzen der Zusammenarbeit“. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
14. Welche Projekte wurden durch die SPRIND seit ihrer Gründung
gefördert (bitte vollständige Liste vorlegen)?
Die SPRIND hat seit ihrer Gründung bis zum 30. April 2026 insgesamt
314 Projekte gefördert. Auf die Anlage 3 wird verwiesen.*
15. Welche Projekte wurden zum Stichtag 31. Dezember 2025 durch die
SPRIND gefördert (bitte vollständige Liste vorlegen)?
Die SPRIND hat seit ihrer Gründung bis zum 31. Dezember 2025 insgesamt
289 Projekte gefördert. Auf die Anlage 4 wird verwiesen.*
16. Welche durch die SPRIND geförderten Projekte bestehen zum Stichtag
31. Dezember 2025 in Form von Unternehmen (bitte dazu benennen:
vollständiger Firmenname, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer,
Gründungsdatum, Inhaber bzw. Mehrheitsgesellschafter und
Geschäftsführung; Datum des Beginns der SPRIND-Förderung; Höhe der
Gesamtförderung durch SPRIND als Gesamtbetrag in Euro inklusive Zeitpunkt
der Zahlungen; Anteile bzw. Beteiligungsverhältnisse, falls SPRIND
Gesellschafter ist in Prozent, nachweisbare Umsätze mit Jahr und Betrag
oder, falls genaue Umsatzzahlen nicht veröffentlicht werden, die Angabe,
ob Umsätze erzielt werden und aus welcher Tätigkeit, also
beispielsweise Produkte, Dienstleistungen, Pilotverkäufe etc. sowie mögliche
Gewinne und gegebenenfalls daraus erfolgte Ausschüttungen an die
SPRIND)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Auskünfte zu nicht öffentlich
verfügbaren Unternehmens- und Förderdetails werden zur Wahrung der
Interessen der betroffenen Unternehmen und Personen nicht erteilt. Die begehrten
Auskünfte sind, soweit sie nicht öffentlich verfügbar sind, als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse nach Artikel 12 Absatz 1 GG geschützt. Die Wahrung
von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen überwiegt hier das
Informationsinteresse der Fragesteller, das durch die Informationen in der Anlage 3* und den
öffentlich einsehbaren Informationen ausreichend befriedigt wird.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6570 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
17. Gibt es unter den in der Antwort zu Frage 14 genannten Projekten
solche, die nach anfänglicher Förderung wieder eingestellt wurden (wenn
ja, welche sind das und was waren jeweils die Gründe für die Einstellung
des Projekts)?
18. Gibt es unter den in der Antwort zu Frage 14 genannten Projekten
solche, bei denen die SPRIND-Förderung zwar eingestellt wurde, die aber
dennoch fortgeführt wurden, wenn ja, welche sind das, und was waren
jeweils die Gründe für die Einstellung der SPRIND-Förderung?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die SPRIND hat die Förderung von drei Projekten (bei der ARX Landsysteme
GmbH, EMROD und der Future Drive GmbH) aufgrund nicht erreichter
Meilensteine sowie Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen abgebrochen. Die
genannten Projekte wurden ohne SPRIND-Förderung weiter fortgeführt.
Ausgenommen von der Antwort sind Challenges (Innovationswettbewerbe), da
dem Format inhärent ist, dass nach jeder Stufe Teams den Wettbewerb
verlassen müssen.
19. Welche rechtlichen Vereinbarungen kamen bei der Gründung der
SPRIND-Tochtergesellschaften jeweils zur Anwendung?
Bei der Gründung der SPRIND-Tochtergesellschaften kamen jeweils die für
das zugrundeliegende Modell erforderlichen rechtlichen Vereinbarungen zur
Anwendung. Hierzu zählen insbesondere:
• der Gesellschaftsvertrag der jeweiligen Tochtergesellschaft,
• eine Geschäftsordnung der Geschäftsführung,
• ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung
zwischen Bund und Tochtergesellschaft,
• ein Kooperationsvertrag zwischen der SPRIND, der Tochtergesellschaft als
Forschungsgesellschaft und der jeweiligen Innovatorengesellschaft zur
Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen des geförderten Vorhabens,
• ein Shared-Services-Vertrag zwischen der SPRIND und der jeweiligen
Tochtergesellschaft zur Erbringung administrativer und operativer
Unterstützungsleistungen.
Die konkrete Ausgestaltung der Vereinbarungen richtet sich nach den
Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls.
20. Welche geförderten Projekte sind bisher aus den sogenannten Challenges
hervorgegangen, und wo sieht die Bundesregierung hier jeweils das
disruptive Potenzial (bitte begründen)?
Alle Challenges (inklusive Funken) und Challengeteams (inklusive
Funkenteams) sind auf der Internetseite der SPRIND abrufbar.
Die Bundesregierung übt gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 SPRINDFG nur eine
eingeschränkte Fachaufsicht aus. Die Bewertung des Sprunginnovationspotenzials
obliegt der SPRIND unter Einbeziehung des Aufsichtsrats.
21. Gab es bisher Finanzierungen durch die SPRIND, bei denen die
Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen nach § 65 der
Bundeshaushaltsordnung erforderlich war, und wenn ja, in welchen Fällen wurde sie
erteilt bzw. nicht erteilt?
Nein.
22. Was sind bei den auf Bundestagsdrucksache 21/807 explizit als
„marktreif“ oder „mit Umsätzen“ bezeichneten Projekten, ergänzt um die
Projekte, die seit der Antwort der Bundesregierung neu hinzugekommen
sind, die konkreten Produkte bzw. Dienstleistungen, und wann streben
die jeweiligen Unternehmen laut deren Business Forecast an, in die
Gewinnzone zu gelangen?
Im Zuge der ersten Umfrage vom Dezember 2025, die im Dezember 2026
deutlich ausgeweitet wird, konnten die folgenden Informationen zusammengetragen
werden:
Es wurden 235 Projektteams befragt, wovon 162 Projektteams geantwortet
haben. Hiervon haben 81 Projektteams angegeben, dass sie Umsätze erzielt
haben. Im Zuge der Umfrage wurde zudem angegeben, dass alle Projekte in
Summe einen Umsatz in Höhe von rund 71 Mio. Euro im Jahr 2025 erzielten. Die
Projekte mit einer Umsatzgenerierung sind der Anlage 5 zu entnehmen.*
23. Wie lautet für die SPRIND-Tochtergesellschaften und SPRIND-
Beteiligungen, die bisher keine marktreifen Produkte hervorgebracht und bzw.
oder keine Umsätze erzielt haben, die Prognose, wann mit marktreifen
Produkten und ersten Umsätzen gerechnet wird, und wann streben die
jeweiligen Unternehmen laut deren Business Forecast an, in die
Gewinnzone zu gelangen (sofern zutreffend)?
Die von der SPRIND geförderten Projekte befinden sich überwiegend in frühen
Entwicklungsphasen (Technology Readiness Level – TRL – 3 bis 5 bzw. 6). In
diesen Phasen stehen die wissenschaftliche und technologische Validierung
sowie die Entwicklung der zugrundeliegenden Technologien im Vordergrund.
Belastbare Prognosen zum Zeitpunkt der Marktreife, zu künftigen Umsätzen oder
zum Erreichen der Gewinnzone sind in diesem Stadium regelmäßig nicht
möglich. Erst mit fortschreitender technologischer Reife und dem Übergang in eine
überwiegend privat finanzierte Unternehmensentwicklung gewinnen
entsprechende Markt- und Geschäftsprognosen an Aussagekraft. Die SPRIND erhebt
daher für die Mehrzahl der von ihr geförderten Projekte keine belastbaren
Prognosen hinsichtlich des Zeitpunkts erster Umsätze oder des Erreichens der
Gewinnzone.
Für die SPRIND-Tochtergesellschaften steht als Forschungsgesellschaften
insbesondere die gezielte Weiterentwicklung technologischer Durchbrüche im
Vordergrund. Sie dienen als Vehikel, um vielversprechende Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben fokussiert voranzutreiben und zugleich die
Voraussetzungen für spätere Marktanwendungen zu schaffen. Ziel ist es dabei auch, die
Tochtergesellschaften zum geeigneten Zeitpunkt in private
Finanzierungsstrukturen zu überführen und so die Grundlage für einen Markteintritt zu legen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6570 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
24. Wie sieht hinsichtlich der SPRIND die Rechnung der Bundesregierung
zum „Return on Investment“ (ROI) oder zu einer anderen
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die komplette bisherige Förderperiode aus (sollten
keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgenommen werden, bitte die
Gründe erläutern und erklären, ob und gegebenenfalls wann diese
vorgenommen werden sollen)?
Die Förderung von Sprunginnovationen bedarf eines explizit risikoaffinen
Förderverhaltens.
Deshalb wurde darauf verzichtet, den Erfolg der Förderung nur mit finanziellen
Kennzahlen wie der Kapitalwertmethode zu bewerten. Solche Methoden
erfassen vor allem kurzfristige wirtschaftliche Effekte und können den tatsächlichen
Nutzen von Sprunginnovationen nicht ausreichend darstellen. Da sich die
positiven Auswirkungen dieser Innovationen oft erst nach vielen Jahren zeigen,
würde ihr langfristiger Mehrwert für die deutsche Volkswirtschaft bei einer
solchen Betrachtung unterschätzt werden.
25. Liegen der Bundesregierung Berechnungen vor, die den
volkswirtschaftlichen Nutzen (z. B. BIP-Effekte [BIP = Bruttoinlandsprodukt],
Beschäftigungswirkung, Reduzierung von Abhängigkeiten, Technologie-
Exportpotenzial) durch SPRIND-geförderte Technologien prognostizieren
(wenn ja, bitte diese Modelle, ihre Annahmen und die Ergebnisdaten
beifügen; wenn nein, warum wurden solche Modellrechnungen bislang
nicht erstellt, und sollen diese in Zukunft erstellt werden)?
Mit Blick auf die einschlägige Literatur der Innovationsforschung bestehen
keine Zweifel an dem gewählten Förderansatz.
Um die Entwicklungen der Unternehmen und damit den volkswirtschaftlichen
Nutzen messbar zu machen, wurden dieses Jahr Regelungen in den
Vertragswerken aufgenommen, die regelmäßige Erhebungen der SPRIND – auch über
den Förderzeitraum hinaus – ermöglichen.
26. Welche quantitativen Zeitreihen (jährliche KPIs [Key Performance
Indicators]) berichtet SPRIND gegenüber dem BMBF und bzw. oder
Haushaltsausschuss – z. B. Anzahl bewilligter Projekte, Ausgründungen,
geschaffene Arbeitsplätze (direkt oder indirekt), Patentanmeldungen,
Folgeinvestitionen privater Drittmittel, Umsätze der geförderten
Unternehmen (bitte alle Zeitreihen von 2019 bis 2025 angeben)?
Die SPRIND erstattet Quartalsberichte an das BMFTR und berichtet darüber
hinaus dem Aufsichtsrat über die Geschäftsentwicklung. Auf der Internetseite
der SPRIND sind zudem die Corporate-Governance-Berichte und die
Jahresabschlüsse öffentlich einsehbar.
KPI¯/Wert zum Ende
eines Jahres ®
2019–
2020
2021 2022 2023 2024 2025
Investitionshöhen - - - - 259 Mio. Euro 401 Mio. Euro
Verteilung
Finanzierungsinstrumente
- - - - – Equity 5 Mio.
Euro
– Convertible
12,5 Mio. Euro
– Grant
200 000 Euro
– Equity 13 Mio.
Euro
– Convertible
20,2 Mio. Euro
– Grant 4,3 Mio.
Euro
Anzahl Einreichungen 443 375 294 343 447 686
KPI¯/Wert zum Ende
eines Jahres ®
2019–
2020
2021 2022 2023 2024 2025
Quote Bearbeitungsstand - 76,5
Prozent
78,4
Prozent
75
Prozent
78 Prozent 63,8 Prozent
Quote
Sprunginnovationspotential
- 6,8
Prozent
9,4
Prozent
7,4
Prozent
4,4 Prozent 16,7 Prozent
Anzahl der neu
gegründeten
Tochtergesellschaften
1 3 2 5 - -
Anzahl derzeit betreuter
Projekte
- - - - 16 32
Anzahl Teilnehmende je
Wettbewerbe
- 9 7,5 6 7 8
Anzahl laufende
Wettbewerbe
- 2 4 6 6 4
Die zuvor gemachten Angaben sind vor dem Hintergrund zu betrachten, dass
die SPRIND ihr Monitoring- und Berichtswesen seit ihrer Gründung
kontinuierlich weiterentwickelt hat. Zudem haben sich die organisatorischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen der Förderung im Zeitverlauf verändert,
insbesondere durch die Einführung neuer Förderinstrumente wie der SPRIND-
Freiheitsgrade. Daher wurden nicht alle Kennzahlen über den gesamten
Betrachtungszeitraum hinweg einheitlich erhoben, fortgeschrieben oder für sämtliche
Projekte und Beteiligungen gleichermaßen erfasst. Die Verfügbarkeit und
Vergleichbarkeit einzelner Angaben kann hierdurch eingeschränkt sein.
27. Inwiefern hat sich die in der SPRIND-Evaluation vom Januar 2025
geäußerte Erwartung, dass die SPRIND ein „Multiplikator mit
volkswirtschaftlichem Nutzen, indem es privates Risikokapital hebeln kann“ sei,
erfüllt (bitte alle Projekte, auf die dies zutrifft, unter Nennung der
Risikokapitalsummen, die eingeworben werden konnten, auflisten)?
Im Rahmen einer Umfrage vom Dezember 2025 wurden die Projektteams und
Startups nach der privaten Finanzierung seit dem Zeitpunkt der SPRIND-
Förderung befragt. Auf Basis der Rückmeldungen ergibt sich eine knappe
durchschnittliche Verdreifachung von rund 2,8 Euro privaten Kapitals pro Euro aus
öffentlichen Mitteln.
28. In welchen Fällen bzw. mit welchen rechtlichen Instrumenten kann die
Bundesregierung bzw. der Deutsche Bundestag eine Rückforderung,
Kürzung oder Umwidmung bereits bewilligter SPRIND-Mittel
veranlassen?
Neben den allgemeinen haushalts- und vertragsrechtlichen Möglichkeiten
erwachsen Eingriffsmöglichkeiten des Bundes sowohl über seine Funktion im
SPRIND-Aufsichtsrat als insbesondere auch durch seine Funktion als
Alleingesellschafter.
29. Gab es im Zeitraum von 2020 bis 2025 Fälle von Rückforderungen oder
Sanktionen, und wenn ja, welche waren das (bitte Projekte, Höhe der
Rückforderungen, Art der Sanktionen und die jeweiligen Gründe
nennen)?
Nein.
30. Welche Compliance-Kontrollen existieren bei SPRIND?
Die SPRIND verfügt über ein umfangreiches Compliance-Management-System
und entsprechende Kontrollmechanismen zur Sicherstellung der Einhaltung
gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorgaben. Hierzu zählen insbesondere
Regelungen und Prozesse zur Korruptionsprävention, zum Datenschutz, zur
Informationssicherheit, zum Hinweisgeberschutz, zur Vergabe- und
Haushaltscompliance sowie zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Darüber hinaus bestehen interne Freigabe- und Vier-Augen-Prozesse,
dokumentierte Entscheidungs- und Prüfverfahren sowie organisatorische
Kontrollmechanismen im Zusammenhang mit Förder- und Beteiligungsentscheidungen.
Beschäftigte werden regelmäßig für compliance-relevante Fragestellungen
geschult und sensibilisiert.
Die SPRIND unterliegt zudem den einschlägigen Prüf- und Kontrollrechten des
Bundes, insbesondere durch das BMFTR sowie den Bundesrechnungshof.
Weitere Kontrollen erfolgen im Rahmen externer Jahresabschlussprüfungen und
gesellschaftsrechtlicher Prüfungsprozesse.
31. Wem stehen die Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster,
Softwarerechte) bei durch die SPRIND geförderten Projekten, Tochtergesellschaften
und Beteiligungen zu, wie lauten die entsprechenden Vertragsklauseln,
und wie sah die Praxis bei den auf Bundestagsdrucksache 21/807
erwähnten Ausgründungen aus?
32. Gibt es Fälle, in denen der Bund oder die SPRIND direkte oder indirekte
Eigentums- bzw. Nutzungsrechte an geistigem Eigentum erworben
hat,und wenn ja, um welche Unternehmen und welche konkreten Rechte
handelt es sich (bitte auch den Nutzen für die Steuerzahler darlegen)?
Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet.
Je nach Finanzierungsinstrument, mit dem die Projekte unterstützt werden,
unterscheidet sich der Umgang der SPRIND mit den Schutzrechten
(Eigentumsbzw. Nutzungsrechte an geistigem Eigentum, Intellectual Property, IP).
Detaillierte Angaben zu spezifischen Klauseln können aufgrund von Verpflichtungen
zur Vertraulichkeit im Hinblick auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht
gemacht werden. Grundsätzlich sind die Finanzierungsinstrumente
entsprechend ihrer rechtlichen Vorgaben im Einzelnen wie folgt gestaltet:
Pre-Commercial Procurement, sogenannte „Challenges“:
Die IP-Regelungen folgen den Bestimmungen der Europäischen Kommission
und sind mit der European Assistance for Innovation Procurement (EAFIP)
abgestimmt.
Schutzrechte stehen grundsätzlich den Teilnehmern zu.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, der SPRIND auf Verlangen das
unwiderrufliche, nicht übertragbare, unentgeltliche und nicht ausschließliche Recht zur
Nutzung aller mit den Ergebnissen verbundenen Schutzrechte bis zu deren
Ablaufdatum zu erteilen. Der Teilnehmer muss der SPRIND auf ihr Verlangen hin
ebenfalls ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, unwiderrufliches und nicht
übertragbares Recht zur Nutzung der relevanten und wesentlichen Pre-Existing-
Rights und Sideground-Rights erteilen, sofern ein solches für die Nutzung der
Ergebnisse nach Beendigung der Teilnahmevereinbarung erforderlich ist. Die
SPRIND ist berechtigt, die Ergebnisse und damit verbundenen Schutzrechte zu
verwerten, weiterzuentwickeln oder zu erforschen.
Sollte der Teilnehmer die Ergebnisse nicht kommerziell verwerten oder
insolvent werden, stehen der SPRIND darüber hinausgehende Rechte an den
Ergebnissen zu.
Validierungsaufträge: Schutzrechte stehen den Teilnehmern zu. Der SPRIND
steht bei Validierungsaufträgen als primäre Gegenleistung das Arbeitsergebnis
zu. Zudem steht der SPRIND im Rahmen der Validierung ggf. entstehendes IP
zu.
Hundertprozentige-Tochterunternehmen:
Zwischen der Innovatorengesellschaft, der SPRIND und der
hundertprozentigen SPRIND Tochtergesellschaft wird eine Kooperationsvereinbarung
geschlossen, welche den gemeinsamen Umgang mit entstandener IP regelt. Das
während der Kooperation entstehende IP wird Eigentum der
Tochtergesellschaft. Schutzrechte stehen der hundertprozentigen Tochterunternehmen zu.
Sonstige Beteiligungen:
Es gelten die allgemeinen, für Venture Capital üblichen Grundsätze:
Entstehende Rechte am geistigen Eigentum sowie Schutzrechte entstehen im Eigentum
der Beteiligungsgesellschaft.
Zuwendungen: Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt generell und so auch
bei der SPRIND ohne rechtliche Verpflichtung zu einer Gegenleistung; der
Zuwendungsempfänger bleibt Inhaber der im Rahmen des Vorhabens
entstandenen geistigen Eigentumsrechte sowie Schutzrechte.
Die Liste der Projekte, an denen die SPRIND Eigentums- und Nutzungsrechte
am geistigen Eigentum hält, entspricht der Anlage 3* mit Ausnahme von der
Ultrabright Biotech GmbH und der Black Semiconductor GmbH, da an diese
Unternehmen ausschließlich Zuwendungen oder Wandeldarlehen vergeben
wurden.
Der Nutzen für den Steuerzahler besteht darin, dass durch die SPRIND gezielt
Sprunginnovationen ermöglicht werden sollen, die ohne staatliche
Unterstützung aufgrund hoher technologischer Risiken und langer
Entwicklungszeiträume (sogenanntes „Valley of Death“) häufig nicht realisiert würden. Ziel ist es,
langfristig neue Wertschöpfung, Arbeitsplätze und technologische
Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen, sowie Lösungen für zentrale gesellschaftliche
Herausforderungen zu entwickeln.
33. Welcher prozentuale Anteil der Gesamtfördermittel von 2019 bis 2025
ging an
a) Projekte mit klimarelevanter bzw. nachhaltiger Zielsetzung,
b) Projekte mit medizintechnischem bzw. biotechnologischem
Schwerpunkt,
c) Digitalisierungs- bzw. KI-Projekte und
d) sonstige Projekte?
Die SPRIND führt bei Teams eine Branchenaufteilung entsprechend der
folgenden Branchen durch:
• Agrar/Geologie
• Bildung
• Chemie/Biologie
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6570 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
• Bauwesen
• Energie
• Gesellschaft und Organisation
• Elektrotechnik
• IT-Hardware
• IT-Software
• Militär und Waffen
• Maschinenbau
• Medizin
• Recycling
• Rohstoffe
• Täglicher Lebensbedarf
• Transport und Logistik
• Sonstiges.
Bei den Innovationswettbewerben und Challenges ist keine
branchenspezifische Zuteilung möglich.
Im Folgenden findet sich eine Aufteilung der Gesamtfördermittel entsprechend
vertraglicher Verpflichtungen auf die genannten SPRIND-Branchen sowie auf
die Wettbewerbe zum Zeitpunkt April 2026.
Branche/Wettbewerbsname Anteil an Gesamtfördermitteln
Branche Agrar/Geologie 0,22 Prozent
Branche Bauwesen 2,60 Prozent
Branche Bildung 0,12 Prozent
Branche Chemie/Biologie 7,96 Prozent
Branche Elektrotechnik 2,71 Prozent
Branche Energie 25,98 Prozent
Branche Gesellschaft und Organisation 0,05 Prozent
Branche IT-Hardware 5,80 Prozent
Branche IT-Software 4,32 Prozent
Branche Maschinenbau 5,90 Prozent
Branche Medizin 24,38 Prozent
Branche Recycling 1,16 Prozent
Branche Sonstiges 3,47 Prozent
Branche Täglicher Lebensbedarf 0,02 Prozent
Branche Transport und Logistik 0,14 Prozent
Wettbewerbsname Anti-Drone Response 0,03 Prozent
Wettbewerbsname Anti-Drone Response 2.0 0,16 Prozent
Wettbewerbsname Carbon-to-value 1,06 Prozent
Wettbewerbsname Circular Bio-Manufacturing 4,35 Prozent
Wettbewerbsname Composite Learning 0,62 Prozent
Wettbewerbsname Deepfake Detection & Prevention 0,78 Prozent
Wettbewerbsname EUDI Wallet Prototype 0,43 Prozent
Wettbewerbsname Fully Autonomous Flight 0,20 Prozent
Wettbewerbsname Fully Autonomous Flight 2.0 0,49 Prozent
Wettbewerbsname Long-duration energy storage 2,02 Prozent
Wettbewerbsname New antiviral agents 2,96 Prozent
Wettbewerbsname New computing concepts 0,37 Prozent
Wettbewerbsname Next Frontier AI Concepts 1 0,12 Prozent
Branche/Wettbewerbsname Anteil an Gesamtfördermitteln
Wettbewerbsname Tech Metal Transformation 1,34 Prozent
Wettbewerbsname Tissue Engineering 0,24 Prozent
34. Liegen der Bundesregierung Berechnungen oder Prognosen darüber vor,
inwiefern die geförderten Nachhaltigkeitsprojekte einen messbaren
wirtschaftlichen Mehrwert erbracht haben oder erbringen werden (z. B. CO2-
Reduktion, Kostensenkung, neue Exportchancen), und wenn bzw. sofern
solche Berechnungen nicht vorliegen, welche wissenschaftlichen
Kriterien werden zur Bewertung der wirtschaftlichen Relevanz angewendet?
Der Bundesregierung sind keine „Nachhaltigkeitsprojekte“ der SPRIND
bekannt. Die SPRIND fördert allgemein Projekte mit
Sprunginnovationspotenzial.
35. Wie ist zu erklären, dass manche Detaildaten (z. B. genaue
Umsatzzahlen, Unternehmensbilanzen) laut Angaben der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/807 der SPRIND nicht vorliegen,
und, sofern zutreffend, warum sind die betreffenden Unternehmen nicht
auskunftspflichtig gegenüber SPRIND?
Die der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/807
zugrundeliegenden Angaben beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt
bestehenden vertraglichen Berichtspflichten gegenüber der SPRIND. Für einen Teil der
älteren vertraglichen Verhältnisse zu finanzierten Projekten bestanden keine
standardisierten bzw. fortlaufenden Verpflichtungen zur Übermittlung
bestimmter wirtschaftlicher Kennzahlen, insbesondere nach dem Ende der
unmittelbaren SPRIND-Finanzierung. Daher lagen der SPRIND einzelne Detaildaten,
etwa zu Umsätzen oder Unternehmensbilanzen, nicht vollständig oder nicht in
einheitlicher Form vor.
Vor diesem Hintergrund wurden die seit Beginn des Jahres 2026
abgeschlossenen Finanzierungs- und Beteiligungsverträge angepasst. Diese enthalten
weitergehende Berichtspflichten der geförderten Projekte und Unternehmen,
insbesondere auch für den Zeitraum nach dem Ende der SPRIND-Finanzierung. Ziel
ist eine verbesserte und standardisierte Datengrundlage für das Monitoring der
weiteren Entwicklung geförderter Vorhaben.
36. In welchem Umfang kann SPRIND vertraglich Auskünfte von
geförderten Projekten (z. B. Reportingpflichten zur Überprüfung der
Förderzweckbindung) einfordern?
Hier ist je nach Finanzierungsinstrument zu unterscheiden.
• Validierungsauftrag
◦ Zwischenbericht, Abschlussbericht + Berichterstattung auf Anfrage
(während der Laufzeit)
◦ Abnahme des Ergebnisses des Forschungsauftrages auf Basis des
Abschlussberichtes und einer Vorstellung der Ergebnisse
◦ Zweckbindung vertraglich vereinbart; detailliertes Angebot mit
Kostenaufschlüsselung; diese müssen sich in der Abrechnung wiederfinden
◦ Zusätzlich ab 2026: Verpflichtung der Auftragnehmerin/des
Auftragnehmers zur Mitwirkung an statistischen Erhebungen der SPRIND zur
Evaluierung des Projekt- und Unternehmenserfolgs
• Challenge
◦ Zweckbindung der Unterstützungsleistungen mit Nachweispflicht auf
Anfrage der SPRIND
◦ Berichtspflicht über Projektfortschritt (gemessen am Projekt- bzw.
Challenge-Plan) nach jeder Challenge-Stufe
◦ Die SPRIND hat das Recht, jederzeit während der Vertragslaufzeit
Unterlagen einzusehen
• F&E-Zuwendung und Gründungszuschuss
◦ Vertragliche Zugriffsrechte zur Überprüfung des Erreichens des
Förderzwecks und der ordnungsgemäßen Mittelverwendung (z. B. durch
Audits)
◦ Berichtspflicht in Form von Sachbericht, zahlenmäßigen Nachweis der
Ausgaben und Beleglisten inklusive Originalbelege ((Zwischen-)
Verwendungsnachweisprüfung)
◦ Erfolgsprüfung
• Eigenkapital-Instrumente
◦ Unterschiedliche Regelungen in den Beteiligungsverträgen, i. d. R. Sitz
in Gremien, Berichtspflichten nach allgemeinem Gesellschaftsrecht
◦ Die SPRIND tritt stets als Co-Investorin auf und hat i. d. R. die gleichen
Rechte wie die private Lead-Investorin.
37. In welchem Umfang und mit welchen Mitteln (Publikationen, öffentliche
Berichte etc.) informieren die SPRIND und das BMBF die
Öffentlichkeit, den Haushaltsausschuss und die Fachwelt transparent über Erfolge
und Misserfolge (bitte Informationen und Aktualisierungsrhythmus
nennen und gegebenenfalls in der Antwort verlinken)?
Die SPRIND veröffentlicht regelmäßig Informationen zu geförderten
Projekten, Auswahlverfahren, Programmen oder Challenges, Veranstaltungen sowie
zu technologischen Entwicklungen und Erfolgsbeispielen auf ihrer Internetseite
und in ihren Kommunikationsformaten. Hierzu zählen insbesondere
Projektvorstellungen, Blogbeiträge, Podcasts, Pressemitteilungen sowie der jährliche
Corporate Governance Bericht. Informationen werden fortlaufend beziehungsweise
anlassbezogen aktualisiert.
Für vergangene Berichte gegenüber dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages wird auf die entsprechenden Bundestagsdrucksachen verwiesen.
Zudem werden zentrale Ereignisse bei der SPRIND auf der Internetseite des
BMFTR dargestellt oder mittels Pressemitteilung und Social Media flankiert.
Anlage 1 – Kleine Anfrage der Fraktion der AfD – BT-Drs. 21/6036
© istockphoto.com/Toltek
Evaluation der SPRIND GmbH
Ergebnisbericht
Fraunhofer ISI: Hendrik Berghäuser, Christopher Stolz
Technopolis: Florian Berger, Dominik Obeth
Schalast Law and Tax: Simon Waldbröl, Andreas Walter
Karlsruhe, Frankfurt, Berlin
Dezember 2024
| 2
Auftraggeber
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Kapelle-Ufer 1
10117 Berlin
Name und Anschrift der Ansprechpartner
Dr. Hendrik Berghäuser
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Breslauer Straße 48
76139 Karlsruhe
Tel.: 0721 6809 466
E-Mail: Hendrik.Berghaeuser@isi.fraunhofer.de
Dr. Florian Berger
Technopolis Deutschland GmbH
Scharnweberstraße 30
10247 Berlin
Tel.: 030 57 709 14 43
Fax: 069 34 876 79 89
E-Mail: Florian.Berger@technopolis-group.com
Mit Beiträgen von:
Schalast Law | Tax
Mendelssohnstraße 75-77
60325 Frankfurt am Main
| 3
Inhaltsverzeichnis
Executive Summary/Zusammenfassung .................................................................... 5
1 Einleitung ..................................................................................................... 12
2 Ziele und Vorgehen der Evaluation .............................................................. 14
2.1 Ziele der Evaluation ............................................................................................... 14
2.2 Methodischer Ansatz ............................................................................................. 14
3 Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts .................................................. 16
3.1 Zuschnitt des Aufgabenportfolios ........................................................................... 16
3.2 Organisatorische Aufstellung der SPRIND als Agentur .......................................... 18
3.3 Bewertung der bislang angebotenen Förder- und Finanzierungsinstrumente......... 19
3.3.1 Validierungsaufträge .............................................................................................. 20
3.3.2 Tochtergesellschaften ............................................................................................ 22
3.3.3 Challenges............................................................................................................. 27
3.4 Diskussion qualitativer und quantitativer Indikatoren zur Erfolgsmessung der
SPRIND ................................................................................................................. 35
3.5 Bewertung der Außenwirkung ................................................................................ 39
3.6 Einordnung der SPRIND ins Innovationssystem .................................................... 42
4 Ausstattung, Organisation und Personalmanagement ................................. 45
4.1 Finanz- und Personalausstattung der SPRIND ...................................................... 45
4.2 Evaluation der Organisation der SPRIND .............................................................. 46
4.3 Personalmanagement in der SPRIND .................................................................... 53
5 Bewertung der Veränderung rechtlicher und finanzieller
Rahmenbedingungen zur Förderung von Sprunginnovationen .................... 62
5.1 Einschätzungen zum SPRINDFG aus juristischer Perspektive ............................. 63
5.2 Einschätzungen zum SPRINDFG aus innovationspolitischer Perspektive ............. 66
5.3 Erste Wirkungen der veränderten rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen der SPRIND durch das SPRINDFG .................................... 67
6 Schlussfolgerungen und Ableitung von Handlungsempfehlungen ............... 70
Anhang ..................................................................................................................... 74
| 4
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Darstellung des Methodeneinsatzes nach
Evaluationsbereich/Arbeitspaket (AP) .......................................................... 15
Abbildung 2: Dreiklang an Förder- und Finanzierungsinstrumenten der SPRIND (vor
SPRINDFG) ................................................................................................. 19
Abbildung 3: Bewertung der inhaltlichen Ausrichtung der SPRIND-Challenges ................ 28
Abbildung 4: Bewertung der Bewerbungs- und Auswahlverfahren zur Teilnahme an
den SPRIND-Challenges ............................................................................. 29
Abbildung 5: Bewertung der Passfähigkeit von Challenges als Instrument zur
Förderung von Sprunginnovationen ............................................................. 30
Abbildung 6: Bewertung der fördertechnischen Ausgestaltung der Challenges ................ 33
Abbildung 7: Realisierte Wirkungen aufgrund der Teilnahme an den Challenges ............. 34
Abbildung 8: Wirkungslogik der SPRIND zur Förderung von Sprunginnovationen ............ 38
Abbildung 9: Wordcloud der wichtigsten Begriffe der Medienanalyse ............................... 41
Abbildung 10: Prozessklarheit aus Sicht der Mitarbeitenden der SPRIND .......................... 47
Abbildung 11: Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei der SPRIND ....................................... 55
Abbildung 12: Unternehmenskultur der SPRIND aus Sicht der Mitarbeitenden .................. 57
Abbildung 13: Zufriedenheit mit verschiedenen Aspekten zur Vereinbarkeit von
Familie und Beruf ......................................................................................... 58
Abbildung 14: Auswirkung des SPRIND-Freiheitsgesetzes auf die Prozesse und
Aufgabenbereiche der Mitarbeitenden ......................................................... 60
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Vorteile und Nachteile des GmbH-Konstrukts .............................................. 26
Tabelle 2: Rahmendaten zur SPRIND .......................................................................... 45
Tabelle 3: Liste der Interviewpartnerinnen und Interviewpartner ................................... 74
Executive Summary/Zusammenfassung
| 5
Executive Summary/Zusammenfassung
Die Förderung von Sprunginnovationen hat in den vergangenen Jahren zunehmende
Aufmerksamkeit in der nationalen und internationalen Innovationspolitik erhalten. Gründe hierfür sind
z.B. beschleunigte Innovationsprozesse aufgrund der digitalen Transformation sowie ein
verstärkter Politikfokus auf die Wettbewerbsfähigkeit moderner Volkswirtschaften und ihrer
Forschungs- und Innovationssysteme. Hinzu kommen die gestiegenen Erwartungen an das
Innovationssystem, Lösungen für gesamtgesellschaftliche Herausforderungen zu entwickeln.
Gerade Sprunginnovationen wird hier ein erhebliches Potenzial zugeschrieben.
Im Gegensatz zu inkrementellen Innovationen, die sich insbesondere auf Kosten- oder
Funktionsverbesserungen bei bereits existierenden Produkten und Dienstleistungen beziehen,
zeichnen sich Sprunginnovationen vor allem durch einen ungewöhnlich hohen Wirkungsgrad in
unterschiedlichen Lebensbereichen bzw. Märkten aus und haben das Potenzial, technische,
wirtschaftliche und soziale Strukturen maßgeblich zu verändern. Historische Beispiele für
Sprunginnovationen sind unter anderem die Entwicklung des Penicillins, des Internets, der Gen-
Schere (CRIPSR/Cas) oder auch der mRNA-Technologie, durch die völlig neue
Anwendungsbereiche erschlossen, neue Geschäftsmodelle entwickelt und große Wertschöpfungspotenziale
eröffnet werden konnten. Während das deutsche Innovationssystem insbesondere bei den
inkrementellen Innovationen Stärken aufzeigt, werden Schwächen bei der Entwicklung und
Markteinführung von Sprunginnovationen deutlich.
Vor diesem Hintergrund wurde am 16. Dezember 2019 in Leipzig die Bundesagentur für
Sprunginnovationen (SPRIND) mit dem expliziten Ziel gegründet, Sprunginnovationen zu
identifizieren, zu validieren und zu fördern. Sie verfügte im Jahr 2024 über ein Gesamtbudget
von ca. 220 Millionen Euro. Etwa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne
Tochtergesellschaften) waren im März 2024 bei der SPRIND beschäftigt. Bis September 2024 hat die SPRIND
nach eigenen Angaben gut 2.100 Einreichungen für Sprunginnovationsideen von
Akteurinnen und Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft erhalten. Nach vorheriger
Prüfung hat sie ca. 90 Validierungsaufträge zur Analyse des jeweiligen
Sprunginnovationspotenzials vergeben. Zudem hat die SPRIND seit ihrer Gründung neun Innovationswettbewerbe
(sogenannte Challenges) zu verschiedenen Themen mit insgesamt 77 teilnehmenden Teams
gestartet sowie 14 strategische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben)
als Tochtergesellschaften ausgegründet. Daneben hat sie sich an verschiedenen
begleitenden Projekten zu Rahmenbedingungen des deutschen Innovationssystems (z.B. zum Thema
Transfer von geistigen Eigentumsrechten) beteiligt.
Ziel der Evaluation und methodischer Ansatz
Ziel der vorliegenden Evaluation war es, den Förderansatz der SPRIND, ihre Ablaufeffizienz,
ihre Governance sowie die Wirksamkeit ihrer bisherigen Instrumente zur Förderung und
Finanzierung von Sprunginnovationen zu bewerten. Dies bezieht sich zunächst auf die
Startphase der SPRIND und den Betrieb in der Aufbau- und Hochlaufphase nach ihrer
Gründung. Folglich geht es hierbei um eine Bewertung der Zielerreichung und Wirkung der
bisherigen Förderungen und eine qualitative und quantitative Analyse der Zielerreichung seit Gründung
der SPRIND. Gleichzeitig agiert die SPRIND unter Rahmenbedingungen, die sich während
des Evaluationszeitraums geändert haben. So zielte insbesondere das Gesetz über die
Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen
und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz – SPRINDFG), welches Ende
2023 vom Gesetzgeber verabschiedet wurde, auf eine Verbesserung der finanziellen und
rechtlichen Rahmenbedingungen für die SPRIND ab. Das Gesetz hat den Handlungsspielraum der
Executive Summary/Zusammenfassung
| 6
SPRIND zur Förderung von Sprunginnovationen signifikant vergrößert. Vor diesem Hintergrund
hat die Evaluation auch die Änderungen im Zusammenhang mit dem SPRINDFG und – soweit
absehbar – die (erwarteten) Wirkungen prospektiv analysiert.
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
Ein wesentlicher Fokus der Evaluation betraf die Bewertung der Gründungslogik und des
Aufgabenspektrums der SPRIND. Im Rahmen zahlreicher Interviews, insbesondere mit
Innovatorinnen und Innovatoren sowie externen Expertinnen und Experten und
Aufsichtsratsmitgliedern konnten die Relevanz und Komplementarität der SPRIND als Institution im deutschen
Innovationssystem sowie ihre Alleinstellungsmerkmale bestätigt werden. Die von den
Interviewpartnerinnen und -partnern zugeschriebenen Aufgaben decken sich mit der tatsächlichen
Mission der SPRIND. Hierzu zählen insbesondere die Brückenbaufunktion von der
wissenschaftlich-technischen Entwicklung bis zur Markteinführung. Gleiches gilt für den
expliziten Fokus der SPRIND auf disruptive Technologien, die sowohl erhebliches Marktpotenzial
und volkswirtschaftliche Wertschöpfung für Deutschland bzw. für Europa versprechen als auch
Lösungen für gesamtgesellschaftliche Herausforderungen bieten. Zudem seien deutsche
Startups, vor allem im Deeptech-Bereich, nach wie vor beim Zugang zu Risikokapital im Nachteil
gegenüber ihren Wettbewerberinnen und Wettbewerbern im Ausland. Vor diesem Hintergrund
wird die SPRIND als Fördererin, Vermittlerin, Katalysatorin und Scout für Vorhaben mit
Sprunginnovationspotenzial wahrgenommen, die das Risiko für andere Investorinnen und
Investoren sowie Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgeber reduziert. Damit gelingt es ihr,
privates Kapital zu hebeln.
Hinsichtlich der Einordnung in das deutsche Innovationssystem stellt die Evaluation eine
hinreichende Abgrenzung der SPRIND von anderen (teil-)staatlichen oder privaten
Fördermittel- und Kapitalgeberinnen und Kapitalgebern fest. Die strategische Ausrichtung auf das
explizite Ziel, Sprunginnovationen zu identifizieren, zu validieren und zu fördern, wird von
anderen Akteurinnen und Akteuren des Innovationssystems bislang nicht nennenswert adressiert.
Sie bildet somit ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal in der Innovationspolitik, für dessen
Umsetzung die Gründung einer Innovationsagentur folgerichtig war. Mögliche alternative
organisatorische Ansätze – z.B. durch explizite Förderrichtlinien für Sprunginnovationen
innerhalb eines Bundesministeriums oder Förderansätze für Sprunginnovation durch andere,
bestehende Fördermittelgeberinnen und Fördermittelgeber – wurden von den Befragten kritisch
bewertet, da die etablierten Förder- und Organisationskulturen, insbesondere in staatlichen
Einrichtungen, als unpassend für die besondere Mission der SPRIND angesehen wurden.
Demnach benötigen Sprunginnovationen eine passfähige Organisationskultur, die agiles,
flexibles, unternehmerisches und vorausschauendes Handeln ermöglicht und zum
Organisationsstil von innovativen Start-ups passt. Dies lasse sich – so die einhellige Meinung der
Interviewpartnerinnen und -partner – nur im Rahmen einer neuen Organisation etablieren, nicht in
bestehenden staatlichen Organisationen, die in der Regel einer anderen Funktionslogik folgen.
In der Umsetzung ihres Auftrags setzt die SPRIND auf einen themen- und technologieoffenen
Ansatz. Anders als manche vergleichbare Agenturen, beispielsweise in den USA, richtet sich
der Fokus der SPRIND nicht auf bestimmte Technologien, Sektoren oder thematische
Missionen. Aus Sicht der Evaluation ist dieser themen- und technologieoffene Ansatz grundsätzlich
richtig, da auf diese Weise das breite Innovationspotenzial in Deutschland gehoben werden
kann. Der Ansatz wird somit den Stärken des deutschen Innovationssystems gerecht.
Gleichzeitig sieht die Evaluation hierin aber auch ein konzeptionelles Risiko, insbesondere in Bezug
auf die verschiedenen politischen Interessen und Erwartungen, die bereits jetzt oder auch in
Zukunft an die SPRIND gerichtet werden. Um ihren Markenkern zu bewahren und das
inhaltliche Profil nicht zu verwässern, ist es unerlässlich, dass die SPRIND politisch unabhängig
Executive Summary/Zusammenfassung
| 7
agieren kann und – wie bisher auch – selbst autonom entscheidet, welche Vorhaben sie fördert
bzw. finanziert und welche nicht. Die Evaluation sieht es als essenziell an, dass die SPRIND
keine Aktivitäten durchführt, die nicht klar zu ihrer originären Mission passen und auch von
anderen Organisationen übernommen werden können.
Bei der Förderung bzw. Finanzierung von Sprunginnovationen setzte die SPRIND bis Ende
2023 primär auf einen Dreiklang von Instrumenten: Validierungsaufträge, die Ausgründung
von Tochtergesellschaften sowie Innovationwettbewerbe (Challenges).
Bei den Validierungsaufträgen handelt es sich um ein technologieoffenes bottom-up-
Instrument zur Identifikation und Validierung von Sprunginnovationen. Ziel ist die frühzeitige und
schnelle Validierung von Vorhaben in Bereichen ohne einen klassischen Markt, die für
Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgeber zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu riskant sind bzw. eine
noch unzureichende Marktreife aufweisen. Befragte Innovatorinnen und Innovatoren
beschrieben den Einreichungsprozess als unkompliziert, unbürokratisch und schnell. Insgesamt sieht
die Evaluation die Validierungsaufträge als ein effektives und zielführendes Instrument,
insbesondere zur Identifikation von Sprunginnovationen, da sie eine schnelle und niedrigschwellige
Möglichkeit bieten, das Potenzial der jeweiligen Idee zu validieren. Dadurch ergibt sich eine
win-win-Situation für beide Seiten. Gerade kleineren Unternehmen und Start-ups geben die
finanziellen Mittel aus dem Validierungsauftrag finanzielle Planungssicherheit für mehrere
Monate. Für die SPRIND selbst bietet der Validierungsauftrag eine wichtige
Entscheidungsgrundlage für mögliche strategische Investitionen im Anschluss – entweder durch Ausgründung in
eine Tochtergesellschaft oder einer Beteiligung am Unternehmen. Durch die Offenheit des
Instruments im Hinblick auf andere Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber wirkt das Instrument als
Multiplikator mit volkswirtschaftlichem Nutzen, in dem es privates Risikokapital hebeln
kann.
Bis zur Verabschiedung des SPRINDFG waren die Tochtergesellschaften das einzige
Instrument, das der SPRIND zur Verfügung stand, um – nach erfolgreicher Validierung – Vorhaben
mit erheblichem Sprunginnovationspotenzial mit signifikanten finanziellen Mitteln längerfristig zu
unterstützen. Insgesamt bewertet die Evaluation die Tochtergesellschaften als Instrument
zur Förderung von Sprunginnovationen jedoch als eher ungeeignet. Durch das gewählte
Konstrukt einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Bundes mit Darlehensausstattung
und Kooperationsverträgen mit den GmbHs der Innovatorinnen und Innovatoren werden
letztlich keine agilen Start-ups, sondern Forschungs- und Entwicklungsgesellschaften ohne
wirtschaftsnahe bzw. kommerzielle Tätigkeit aufgebaut. Hierdurch wird eine an Marktbedarfen
orientierte Technologieentwicklung und ein späterer Exit bzw. eine Überführung der entwickelten
technologischen Lösungen in den Markt erschwert. Hinzu kommen komplexe Verhandlungen,
insbesondere zum IP-Transfer. Die durch das SPRINDFG ermöglichte Beteiligung der SPRIND
an existierenden Unternehmen umgeht diese Probleme und erscheint gegenüber den
Tochtergesellschaften als geeigneteres Instrument. Dennoch spricht sich die Evaluation dafür aus, die
Tochtergesellschaften vorerst im Instrumentenportfolio der SPRIND beizubehalten. Sie
erscheinen für spezifische Vorhaben durchaus geeignet, insbesondere für Projekte zum Aufbau
von komplexen technischen Infrastrukturen sowie für manche soziale Innovationen, für die es
wenig marktfähige Finanzierungsinstrumente gibt. Auch für Vorhaben der strategischen
Technologieentwicklung, die auf einen geschützten Rahmen angewiesen sind, kann das Instrument
wesentliche Vorteile bieten.
Des Weiteren führt die SPRIND gemäß ihres Gründungsauftrags Challenges durch. Dabei
handelt es sich um Innovationswettbewerbe, bei denen die SPRIND selbst Themen,
Zielsetzungen oder Probleme definiert, die die Teilnehmenden innerhalb eines ambitionierten Zeitrahmens
Executive Summary/Zusammenfassung
| 8
bearbeiten und lösen sollen. Insgesamt sieht die Evaluation die Challenges als ein
zielgerichtetes und effektives top-down-Instrument zur Förderung von Sprunginnovationen. Die
Umsetzung der Challenges in Form der vorkommerziellen Auftragsvergabe (precommercial
procurement, kurz PCP) wird von den teilnehmenden Innovatorinnen und Innovatoren als
passfähig, zielführend, flexibel und marktkonform beschrieben, gerade im Vergleich zu Zuwendungen.
Allerdings ist dieses Finanzierungsinstrument insbesondere bei staatlich finanzierten
Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen häufig noch nicht hinreichend bekannt.
Die inhaltliche Ausrichtung wird von den teilnehmenden Teams über sämtliche Challenges
hinweg durchweg positiv bewertet. Die Kontrolle über die Zielerreichung der finanzierten Vorhaben
und die Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung erfolgt über einen Innovationstrichter-Ansatz,
bei dem die teilnehmenden Teams in verhältnismäßig kurzen Abständen neu evaluiert und
anhand harter Zielkriterien bewertet werden. Damit erfüllt das Instrument die notwendige
Flexibilität und Agilität im Umgang mit finanziellen Fördermitteln, die insbesondere bei der
Förderung von Sprunginnovationen eine große Bedeutung haben. Aufgrund der großen thematischen
Bandbreite bei den Challenges und den verschiedenen technologischen Ansätzen innerhalb der
Challenges empfiehlt die Evaluation weiterhin eine möglichst breite und umfassende
Einbindung externer Expertinnen und Experten, die in der Lage sind, die verschiedenen
technologischen Ansätze fachlich und wissenschaftlich einzuordnen und das Sprunginnovationspotenzial
zu bewerten. Zudem wird empfohlen, die Challenges weiterhin durch marktseitige Impulse zu
flankieren. Konkrete Beispiele hierfür sind die Weiterleitung der Projekte an andere Fördermittel-
und Kapitalgeberinnen und -Kapitalgeber, um die Teams bei der Durchquerung des
sogenannten valley of death während und nach der Challenge weiter zu unterstützen. Andernfalls besteht
das Risiko, dass entwickelte Lösungen vom Markt nicht aufgegriffen werden und keine
Anwendung in der Praxis finden. Ein weiteres Beispiel ist die bereits erfolgte erfolgreiche Teilnahme
der SPRIND an der Challenge des Market Shaping Accelerators der University of Chicago zum
Umgang mit Marktversagen bei der Entwicklung von antiviralen Wirkstoffen mit
Breitbandwirkung.
Mit der SPRIND wurde eine Organisation ins Leben gerufen, welche neue Wege in der
Innovationsförderung bzw. -finanzierung in Deutschland gehen soll. Dieser Anspruch der SPRIND
muss adäquat kommunikativ begleitet werden. Durch eine mit verschiedensten Instrumenten
unterlegte Kommunikationspolitik spricht die SPRIND breite Zielgruppen an. Ihre
Kommunikationsstrategie hebt sich dabei aus Sicht der Evaluation inhaltlich optisch und auch hinsichtlich
der genutzten Kommunikationskanäle deutlich von der Herangehensweise anderer Institutionen
der öffentlichen Innovationsförderung in Deutschland ab. Die hohe Anzahl der Einreichungen
von Innovationsideen sowie das große Interesse an den Challenges spricht dabei grundsätzlich
für eine hohe Effektivität der Außenkommunikation der SPRIND insgesamt. Auch die
Medienberichterstattung ist in den Jahren 2023 und 2024 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich
angestiegen. Dabei wird die SPRIND in einem relevanten Ausmaß auch in Medien außerhalb
Deutschlands rezipiert. Die Evaluation kann die Zielsetzung der SPRIND nachvollziehen, über
eine sehr breite Kommunikationspolitik (z.B. auch über Kooperationen mit Science
Slammerinnen und Science Slammern oder Podcasterinnen und Podcastern) auf ein
innovationsfreundliches gesellschaftliches Klima in Deutschland im Allgemeinen und von ihnen unterstützten
Teams im Speziellen hinzuwirken. Sie schlägt jedoch vor, hier Synergien mit Akteurinnen und
Akteuren zu suchen, die eine ähnliche Mission verfolgen. Dadurch könnte die SPRIND in
Zukunft ihre Kommunikation stärker auf ihre Kernzielgruppen fokussieren.
Organisation und Personalmanagement bei der SPRIND
Die gesellschaftsrechtlichen Organe der SPRIND GmbH, wie die wissenschaftliche und
kaufmännische Geschäftsführung und der Aufsichtsrat (bestehend aus Persönlichkeiten aus Wis-
Executive Summary/Zusammenfassung
| 9
senschaft, Wirtschaft sowie Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien und des
Deutschen Bundestages), arbeiten nach dem Eindruck der Evaluation konstruktiv und kooperativ
zusammen. Der Aufsichtsrat ist dabei sowohl beaufsichtigend als auch beratend tätig.
Insgesamt entstanden innerhalb des rechtlichen Rahmens vor dem Inkrafttreten des SPRINDFG
jedoch auch erhebliche Abstimmungsbedarfe, vor allem mit dem Bund als
Alleingesellschafter. Durch die verschiedenen Änderungen im SPRINDFG sind hier bereits sinnvolle
Anpassungen vorgenommen worden.
Bezüglich der Binnenorganisation der SPRIND ergibt sich für die Evaluation der Eindruck agiler
und flexibler, aber auch gut eingespielter und dokumentierter Prozesse. Klarheit bei
Strukturen und Arbeitsabläufen in der SPRIND sind nach Angaben der Mitarbeitenden weitgehend
gegeben. Dies ist positiv zu werten, da die SPRIND in den letzten Jahren viele Prozesse neu
definieren und dabei auf verschiedene Änderungen ihrer Rahmenbedingungen reagieren
musste. Als Beispiel für sachgemäße, zielgerichtete und dynamische Prozesse innerhalb
der SPRIND kann der Umgang mit den jährlich 300 bis 400 Einreichungen für neue Projektideen
genannt werden. Diese werden in mehreren Stufen geprüft – unter Einbindung verschiedener
Gruppen innerhalb der SPRIND (Analystinnen und Analysten, Innovationsmanagerinnen und
-manager, Geschäftsführung), aber auch von externen Expertinnen und Experten. Trotz
dieses anspruchsvollen Prüfprozesses zur Beurteilung des Sprunginnovationspotenzials der
eingereichten Ideen hat die Prozessgestaltung bei der SPRIND dazu geführt, dass etwa die Dauer
der Prüf- und Entscheidungsprozesse bei Projekteinreichungen von 2022/2023 im Vergleich zu
den Jahren 2020/2021 bereits deutlich verkürzt werden konnte. Das Personal der SPRIND ist
– ihrem anspruchsvollen Aufgabenspektrum entsprechend – akademisch geprägt und umfasst
gleichermaßen entfristet wie befristet angestellte Personen mit Berufserfahrung in ihren
jeweiligen Fachgebieten. Über 40 Prozent der befragten Mitarbeitenden waren zuvor in der Wirtschaft
tätig. Das Geschlechterverhältnis bei den Beschäftigten der SPRIND ist nahezu ausgewogen.
Gleiches gilt für die Geschäftsführung mit ihrer Doppelspitze aus einer Geschäftsführerin und
einem Geschäftsführer. Etwas anders stellt sich die Situation bei den weiteren Führungskräften
unterhalb der Geschäftsführung dar (außertariflich bezahlte Mitarbeitende wie etwa die
Innovationsmanager und -managerinnen). Die deutliche Mehrheit dieser Personengruppe ist männlich.
Dies hängt jedoch insbesondere mit Faktoren außerhalb des direkten Einflussbereichs der
Geschäftsführung zusammen, wie etwa dem Fachkräftemangel gerade bei Frauen in
technischennaturwissenschaftlichen Bereichen. Zudem sind Frauen gerade in den Berufsfeldern
unterrepräsentiert, die für eine Tätigkeit als Innovationsmanagerin bei der SPRIND unabdingbar sind
(z.B. im Start-up-Bereich oder bei Venture Capitalists (VCs)).
Die Mitarbeitenden der SPRIND selbst sind nach einer Befragung im Rahmen der Evaluation
zu 87 Prozent (sehr) zufrieden mit ihrer Tätigkeit bei der SPRIND. Als Gründe für die
Zufriedenheit wurden in einer Befragung der Mitarbeitenden als auch in Interviews häufig die
Zusammenarbeit innerhalb der Belegschaft, das Arbeitsumfeld und die Rahmenbedingungen genannt,
aber auch die agile Arbeitsweise, Freiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten sowie flache
Hierarchien. Auch andere Aspekte der Führungs- und Unternehmenskultur der SPRIND (z.B. die
Offenheit für konstruktive Kritik) bewerten die meisten Befragten positiv. Die
Chancengerechtigkeit für Karrierewege für Personen unterschiedlichen Geschlechts wird von den Befragten zu
über 70 Prozent als (sehr) hoch eingeschätzt. Knapp 60 Prozent stimmen der Aussage zu, dass
die Geschäftsführung aktiv hierauf hinarbeitet.
Die Führung der Organisation und das Personalmanagement der SPRIND werden durch die
Evaluation insgesamt als adäquat bewertet – sowohl aus Sicht der Mitarbeitenden als auch mit
Blick auf die Bedarfe der Organisation und ihrer Ziele.
Executive Summary/Zusammenfassung
| 10
Veränderung rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen
Das SPRINDFG verändert die Rahmenbedingungen der SPRIND zur Förderung von
Sprunginnovationen signifikant. Die mittel- bis langfristigen Wirkungen des Gesetzes lassen sich im
Rahmen dieser Evaluation noch nicht umfänglich untersuchen. Dennoch kann die Evaluation auf
Basis der Erhebungen unter den befragten Innovatorinnen und Innovatoren und SPRIND-
Verantwortlichen sowie Beurteilungen von Expertinnen und Experten erste Einschätzungen
zu den Auswirkungen einzelner Veränderungen durch das Gesetz geben. Dies betrifft
insbesondere die Regelungen zu den neuen Governance-Strukturen sowie die Möglichkeit,
privatwirtschaftliche Finanzierungsinstrumente anzubieten und sich an Unternehmen zu beteiligen.
So kann die SPRIND aufgrund der festgeschriebenen Beleihung ihre Förderaktivitäten auf dem
Gebiet der Sprunginnovationen nun eigenständig wahrnehmen. Aus innovationspolitischer Sicht
ist die Unabhängigkeit der SPRIND in ihrer Arbeit als Förderagentur ein hohes Gut. Gleichwohl
wurde mit dem SPRINDFG eine (beschränkte) Fachaufsicht durch das Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) festgeschrieben, auch wenn mehrere Expertinnen und
Experten sowie Sachverständige, die unter anderem in Ausschusssitzungen des Bundestages
zum SPRINDFG angehört wurden, dies grundsätzlich für nicht notwendig hielten. Für die
Gewährleistung der Prozesseffizienz und im Hinblick auf die hohe, kompetitive Dynamik bei der
Förderung von Sprunginnovationen sollte sich die praktische Umsetzung der Fachaufsicht auf
solche Aufsichtsaufgaben beschränken, die nicht ohnehin bereits durch den
Aufsichtsrat übernommen werden. Das gilt insbesondere auch für die Aufsicht von Maßnahmen und
die Förderung von Vorhaben, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) finanziert werden und zu deren Ausübung sich BMBF und BMWK im Rahmen einer
Ressortvereinbarung einvernehmlich abstimmen (entsprechend § 6 Beleihungsvertrag). Das
BMBF wird im Zuge seiner Fachaufsicht individuelle Entscheidungen der SPRIND hinsichtlich
ihrer Aufgaben zur Identifizierung, Validierung und Förderung von Sprunginnovationen nicht
exante prüfen. Gleichzeitig behält sich das BMBF das Recht vor, jederzeit Berichte zu einzelnen
Entscheidungen der SPRIND im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der ihr übertragenen
Förderaufgaben anzufordern (§ 6 Abs. 2 und 3 Beleihungsvertrag). Die Betonung eines
kooperativen Ansatzes bei der Ausführung der Fachaufsicht oder das Bemühen, im Falle
festgestellter Rechtsverstöße gemeinsame Lösungen zu suchen, lässt eine konstruktive
Ausübung der Fachaufsicht im Interesse der SPRIND erwarten. Die Prozesseffizienz und die
Effektivität der Fachaufsicht lassen sich jedoch im Rahmen dieser Evaluation nicht hinreichend
überprüfen, da diese aktuell noch operationalisiert wird. Eine entsprechende Evaluation zur
Bewertung der Fachaufsicht und ihrer Umsetzung ist im SPRINDFG gesetzlich vorgesehen (siehe § 7
Abs. 2 SPRINDFG) und wurde durch das BMBF mittlerweile ausgeschrieben.
Die Möglichkeit, privatrechtliche Finanzierungsinstrumente anzubieten, erweitert das
Förderportfolio der SPRIND substanziell. Hinsichtlich der Beteiligung der SPRIND an Unternehmen
von über 25 Prozent sieht das SPRINDFG eine Zustimmungserfordernis des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) entsprechend § 65 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vor.
Für die Entscheidung zu eingelegten Widersprüchen ist eine Frist für den
Zustimmungsvorbehalt von drei Monaten festgeschrieben. Diese Frist wird von mehreren der angehörten
Sachverständigen als zu lange kritisiert. Hinsichtlich der Dynamik im Start-up-Ökosystem und zur
Beschleunigung der Förderung von Sprunginnovationen sprechen sich die Expertinnen und
Experten für eine Regelung analog zu § 5 Wissenschaftsfreiheitsgesetz (WissFG) aus, wonach
solche Entscheidungen bereits innerhalb von vier Wochen erfolgen können. Die Erfahrungen
mit den neuen Finanzierungsinstrumenten in den kommenden Jahren werden daher zeigen, ob
und inwiefern die Dauer des Zustimmungsvorbehalts des BMF das Förderhandeln der SPRIND
tatsächlich einschränkt und ob weitere rechtliche Anpassungen notwendig sind.
Executive Summary/Zusammenfassung
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Dennoch sind erste Erfahrungen mit der Vergabe privatrechtlicher
Finanzierungsinstrumente gesammelt worden. Diese weisen eine hohe Passfähigkeit hinsichtlich der konkreten
Bedarfe der Innovatorinnen und Innovatoren und eine hohe Marktfähigkeit auf. So hat sich die
SPRIND zum Zeitpunkt der Berichtslegung für diese Evaluation, ca. neun Monate nach
Inkrafttreten des SPRINDFG, gemeinsam mit anderen (teil-)staatlichen und privatwirtschaftlichen
Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgebern bereits an einem Unternehmen beteiligt sowie ein
weiteres Unternehmen über ein Wandeldarlehen unterstützt. Zudem stehen der SPRIND durch die
Änderungen im SPRINDFG weitere Finanzierungsinstrumente wie Gründungszuschüsse,
Forschungsaufträge und Zuwendungen zur Verfügung. Diese kann sie einsetzen, wenn
privatwirtschaftliche Instrumente aufgrund mangelnden Interesses von Investorinnen und Investoren
noch nicht greifen. Insgesamt stellt die Evaluation eine gestiegene Attraktivität der SPRIND
aufgrund der neuen Finanzierungsinstrumente fest. So äußerten mehrere Innovatorinnen
und Innovatoren, die in den vergangenen Jahren mit der SPRIND im Austausch standen und
sich in Verhandlungen gegen das Konstrukt der Tochtergesellschaft entschieden hatten, großes
Interesse an den neuen Finanzierungsinstrumenten. Mittel- bis längerfristig muss jedoch geprüft
werden, bis zu welchem Zeitpunkt bzw. bis zu welcher Finanzierungsrunde die SPRIND sich an
den Unternehmen beteiligt und wann der geeignete Zeitpunkt für einen Exit gekommen ist.
Gerade jene Deeptech-Vorhaben, die für eine Unterstützung durch die SPRIND besonders
relevant sind, haben lange Zeithorizonte und einen erheblichen Finanzierungsbedarf, auch
nach der Seed-Finanzierung bzw. der ersten Finanzierungsrunde. Es stellt sich daher die
Frage, welche Beiträge die SPRIND auch bei nachfolgenden Finanzierungsrunden leisten soll
und kann, um die innovativen Unternehmen mit ihren Sprunginnovationen langfristig in
Deutschland bzw. in Europa zu halten und strategische Nachteile hiesiger Start-ups hinsichtlich der
Verfügbarkeit von Risikokapital auszugleichen.
Fazit
Seit ihrer Gründung hat sich die SPRIND in den vergangenen fünf Jahren als Akteur in der
staatlichen Innovationsförderung Deutschlands etabliert. In der Gesamtschau kommt die
Evaluation nach Bewertung der erhobenen empirischen Erkenntnisse zu dem Schluss, dass die
SPRIND – insbesondere nach Verabschiedung des SPRINDFG – zielführend auf ihre Mission
der Sprunginnovationsförderung hinarbeiten kann. Ihr ist es gelungen, als neue
Innovationsagentur agile und flexible Strukturen aufzubauen, um Vorhaben mit Sprunginnovationspotenzial
gezielt, schnell und individuell zu fördern bzw. zu finanzieren. Die Instrumente der SPRIND
werden, mit Ausnahme des Konstruktes der Tochtergesellschaften, im Allgemeinen sehr positiv
bewertet, auch wenn sich die Wirkungen hinsichtlich des Sprunginnovationscharakters erst in
der Zukunft konkret manifestieren werden. Bei den internen Prozessen gibt es nach Eindruck
der Evaluation eine strukturierte und für die Mitarbeitenden in der Mehrheit nachvollziehbare
Prozesslandschaft, die agiles und dynamisches Handeln ermöglicht. Die SPRIND hat es zudem
über ihre Außenkommunikation geschafft, Interesse bei den unmittelbaren Zielgruppen, aber
auch darüber hinaus zu wecken.
Einleitung
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1 Einleitung
Die Förderung von Sprunginnovationen ist in den vergangenen Jahren zunehmend in den
Fokus der Innovationspolitik gerückt. Ein Grund hierfür sind beschleunigte Innovationsprozesse
vor dem Hintergrund der digitalen Transformation ganzer Gesellschaftsbereiche sowie des
Aufstrebens neuer Wettbewerber beispielsweise aus dem asiatischen Raum. Volkswirtschaften
stehen folglich vor der Herausforderung, Ideen für neue "Sprünge", sowohl technischer als auch
nicht-technischer Natur, zu entwickeln, um die Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit
zu gewährleisten. Ein weiterer Grund für die wachsende Relevanz von Sprunginnovationen in
der Innovationspolitik ist ein verstärkter politischer Fokus auf die Lösung
gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen. Aufgrund ihres hohen Innovationsgrades und der
erheblichen Markteffekte wirken Sprunginnovationen – anders als inkrementelle Innovationen –
überregional und können so einen erheblichen Beitrag zur Gestaltung gesellschaftlicher
Transformationsprozesse leisten.1
Vor diesem Hintergrund lassen sich in Europa in jüngster Zeit verschiedene Initiativen
beobachten, neue Fördereinrichtungen zur Unterstützung von Sprunginnovationen zu entwickeln.2 Diese
Fördereinrichtungen entwickeln Förder- und Finanzierungsinstrumente, die speziell darauf
ausgerichtet sind, bahnbrechende Technologien und disruptive Innovationen mit erheblichem
Marktpotenzial und gesellschaftlichem Nutzen aktiv und frühzeitig zu unterstützen. So zeichnen
sich die Förder- und Finanzierungsinstrumente für Sprunginnovationen in der Regel durch ein
hohes Maß an Offenheit gegenüber technologischen und methodischen Ansätzen sowie
einer ausprägten Problem- und Anwendungsorientierung aus. Sie zielen zudem auf eine
hohe Skalierbarkeit und erfordern eine hohe Risikobereitschaft.3 Gleichzeitig macht das
Spannungsverhältnis zwischen der Gewährleistung größtmöglicher organisatorischer
Unabhängigkeit einerseits und der Verwendung öffentlicher Mittel für risikoreiche Projekte andererseits
die Einrichtung einer solchen Förderagentur zu einem politisch, rechtlich und organisatorisch
komplexen Unterfangen.
Die Förderung von Sprunginnovationen in Deutschland wurde insbesondere im
Koalitionsvertrag von Union und SPD vom Februar 2018 aufgegriffen. In der Hightech-Strategie 2025 der
Bundesregierung wurden daraufhin erste Pläne konkretisiert, förderpolitische Instrumente zur
Generierung von Sprunginnovationen in einer eigens dafür neu gegründeten Bundesagentur zu
bündeln. Im Sommer 2018 wurde die Einrichtung der Bundesagentur für Sprunginnovationen
(SPRIND) durch die Bundesregierung beschlossen und am 16. Dezember 2019 als GmbH in
Leipzig mit der Bundesrepublik Deutschland als Alleingesellschafterin gegründet. Bis zum
Herbst 2024 hat sie insgesamt gut 2.100 Einreichungen von Innovatorinnen und Innovatoren für
Validierungsaufträge erhalten und – nach Prüfung – 90 Validierungsaufträge vergeben. Die
Erfolgsquote liegt, entsprechend den ambitionierten Zielen und Anforderungen an die Projekte
1 Vgl. Fraunhofer ISI (2019): Kurzstudie zu Sprunginnovationen: Konzeptionelle Grundlagen und Folgerungen für
die Förderung in Deutschland; Christensen et al. (2018): Disruptive Innovation: An Intellectual History and
Directions for Future Research, in: Journal of Management Studies (55:7); Garcia (2019): Types of Innovation, in:
Wiley Encyclopdia (S. 1-9); Bunde et al. (2020): Europäische öffentliche Güter: Was lässt sich vom US-
amerikanischen ARPA-System für die Förderung von Sprunginnovationen in Europa lernen? Studie im Auftrag
des BMF 3/19.
2 Neben der SPRIND GmbH in Deutschland sei hier insbesondere verwiesen auf den neuen European Innovation
Council (EIC) oder die Advanced Research & Invention Agency (ARIA) zur Förderung von Sprunginnovationen
in Großbritannien.
3 Vgl. Azoulay et al. (2018): Funding Breakthrough Research Promises and challenges of the 'ARPA-Model',
NBER Working Paper 24674.
Einleitung
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und dem Fokus der SPRIND auf Disruptionen mit hohem Marktpotenzial und gesellschaftlichem
Nutzen, im mittleren einstelligen Bereich. Zudem hat die SPRIND seit ihrer Gründung insgesamt
neun Innovationswettbewerbe (Challenges) gestartet und 14 Tochtergesellschaften gegründet,
von denen 13 aktiv sind.
Ziele und Vorgehen der Evaluation
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2 Ziele und Vorgehen der Evaluation
2.1 Ziele der Evaluation
Ziel der vorliegenden Evaluation (Laufzeit August 2023 bis Dezember 2024) ist es gemäß
Leistungsbeschreibung, den Förderansatz der SPRIND, ihre Ablaufeffizienz, ihre Governance
sowie die Wirksamkeit ihrer Förder- und Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung
von Sprunginnovationen zu analysieren und zu bewerten. Dies bezieht sich zunächst auf
die Startphase der SPRIND und den Betrieb in der Aufbau- und Hochlaufphase nach der
Gründung. Folglich geht es hierbei um eine Bewertung der Zielerreichung und Wirkung der
bisherigen Förderungen und eine qualitative und quantitative Analyse der Förderziele im Hinblick auf
die Zielerreichung seit der Gründung der SPRIND.
Gleichzeitig agiert die SPRIND unter Rahmenbedingungen, die sich während des
Evaluationszeitraums geändert haben. So zielte insbesondere das Gesetz über die Arbeitsweise
der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und
finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz – SPRINDFG), welches Ende
2023 vom Gesetzgeber verabschiedet wurde, auf eine Verbesserung der finanziellen und
rechtlichen Rahmenbedingungen für die SPRIND. Das Gesetz hat den Handlungsspielraum und den
Instrumentenkasten der SPRIND zur Förderung von Sprunginnovationen signifikant vergrößert.
Vor diesem Hintergrund hat die Evaluation die Änderungen im Zusammenhang mit dem
SPRINDFG und – soweit absehbar – die (erwarteten) Wirkungen in einem dezidierten Kapitel
prospektiv analysiert. Die längerfristigen Wirkungen müssen zu einem späteren Zeitpunkt
betrachtet werden.
Eine Bewertung der einzelnen geförderten Vorhaben, beispielsweise hinsichtlich ihres
Sprunginnovationscharakters, sowie der messbaren oder absehbaren Wirkungen der Vorhaben
ist kein Bestandteil dieser Evaluation.
2.2 Methodischer Ansatz
Der methodische Ansatz für die Evaluation basiert auf einer Triangulation sowohl von
qualitativen und quantitativen als auch von reaktiven und non-reaktiven Methoden der Datenerhebungs-
und Datenanalyse. Das breite methodische Vorgehen gewährleistet die Einbindung von
Einschätzungen diverser Stakeholder und ermöglicht im Sinne des Mehrsichtenansatzes eine
empirisch fundierte Ableitung von Schlussfolgerungen. Die folgende Abbildung ordnet in
tabellarischer Matrixform den Einsatz der verschiedenen methodischen Zugänge den verschiedenen
Evaluationsbereichen zu.
Ziele und Vorgehen der Evaluation
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Abbildung 1: Darstellung des Methodeneinsatzes nach Evaluationsbereich/Arbeitspaket (AP)
SPRIND-GF: SPRIND-Geschäftsführung
SPRIND-MA: SPRIND-Mitarbeitende
TG: Innovatorinnen/Innovatoren (Tochtergesellschaften)
Chall.: Innovatorinnen/Innovatoren (Challenges)
VA: Innovatorinnen/Innovatoren (Validierungsaufträge)
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
| 16
3 Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
3.1 Zuschnitt des Aufgabenportfolios
Die zentrale Aufgabe der SPRIND ist die Identifizierung, Validierung und Förderung von
Sprunginnovationen. Hierdurch soll die SPRIND eine Förderlücke schließen, die die
Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) bereits 2018 insbesondere für die
Überführung von Ideen mit disruptivem Innovationspotenzial in den Markt identifiziert hatte.4 Daher soll
die SPRIND helfen, diesen besonderen Vorhaben eine Brücke zu bauen, um das sogenannte
valley of death, welches die Lücke zwischen Forschung bzw. technologischer Entwicklung
und Überführung in die Praxis beschreibt, zu überwinden.
Die Evaluation hat zunächst im Zuge einer Relevanzanalyse des SPRIND-Ansatzes
hinterfragt, ob die grundlegenden Annahmen der Etablierung der SPRIND plausibel und
nachvollziehbar sind. Die Förderlücke, die die SPRIND adressieren soll, wird dabei von den
befragten Innovatorinnen und Innovatoren, Aufsichtsratsmitgliedern und externen
Experteninnen und Experten bestätigt. Die von den Interviewpartnerinnen und -partnern
zugeschriebenen Zielsetzungen und Aufgaben der SPRIND bezogen sich häufig auf die
Brückenbaufunktion von der wissenschaftlich-technischen Entwicklung bis zur Markteinführung, dem
Fokus auf disruptive Technologien und einer Priorisierung von technischen bzw. Deeptech-
Innovationen gegenüber sozialen Innovationen. Zudem wurde die Fokussierung der SPRIND
auf bestimmte Projekte befürwortet: die Förderung von Vorhaben, die sowohl erhebliches
Marktpotenzial und volkswirtschaftliche Wertschöpfung versprechen als auch
Lösungen für gesamtgesellschaftliche Herausforderung hervorbringen. Darüber hinaus
fokussiert sich die SPRIND nach Einschätzung der Interviewpartnerinnen und -partner primär auf
bislang ungelöste Probleme bzw. Herausforderungen, für die es noch keine marktgängigen
Lösungen gibt. Der Fokus auf diesen Innovationstyp führt zu einem wesentlich höheren
Risikolevel hinsichtlich des Erfolgs der geförderten Projekte. Das Risiko dieser Vorhaben ist
damit ungemein größer als dasjenige, das privatwirtschaftlichen Kapitalgeberinnen und
Kapitalgeber einzugehen bereit sind.
Die Risikoaffinität der SPRIND wird darüber hinaus durch ihr frühzeitiges Engagement
unterstrichen. So unterstützt die SPRIND Vorhaben mit hohem Sprunginnovationspotenzial, die
zum jetzigen Zeitpunkt für andere Fördermittel- und Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber noch
nicht interessant genug sind, noch bevor ein breiter Konsens über die technische Machbarkeit
oder kommerzielle Tragfähigkeit besteht. Durch die Validierung dieser Vorhaben und die
Förderung der Technologien betreibt die SPRIND folglich Risikominimierung für andere
Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer. Zudem adressiert und mobilisiert die SPRIND mit ihren
Ansätzen bestimmte Zielgruppen sowie Innovatorinnen und Innovatoren, die in der bisherigen
Förderlandschaft weniger stark berücksichtigt wurden. Insgesamt sehen die befragten
Personen in der SPRIND eine Förderin, Vermittlerin, Katalysatorin und Scout für
Sprunginnovationen.
In der Umsetzung ihres Auftrags setzt die SPRIND auf einen themen- und
technologieoffenen Ansatz. Anders als vergleichbare Agenturen zur Förderung radikaler Innovationen,
beispielsweise in den USA, richtet sich der Fokus der SPRIND nicht auf bestimmte Technologien,
Sektoren oder thematische Missionen. Aus Sicht der Evaluation ist dieser themen- und tech-
4 Siehe: https://www.e-fi.de/fileadmin/Assets/Gutachten/2018/EFI_Gutachten_2018.pdf (letzter Zugriff:
13.12.2024).
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
| 17
nologieoffene Ansatz richtig, da auf diese Weise das breite Innovationspotenzial in
Deutschland gehoben werden kann, ohne ganze Bereiche oder Branchen auszuschließen. Der Ansatz
wird somit den vielen Stärken und der Diversität des deutschen Innovationssystems gerecht.
Auch befragte Aufsichtsratsmitglieder und externe Expertinnen und Experten begrüßten
grundsätzlich den themenoffenen Ansatz, da dieser die Vielfalt in der Innovationsförderung
unterstützt. Gleichzeitig birgt ein weitgehend themen- und technologieoffener Ansatz Risiken
für die strategische Ausrichtung. So erfordert die Förderung und Finanzierung von
Sprunginnovationsvorhaben aus den unterschiedlichsten Bereichen eine tiefgründige und zugleich
breite thematische und technologische Expertise. Um die verschiedenen eingereichten
technologischen Ansätze fachlich und wissenschaftlich fundiert einordnen und die zur
Förderung ausgewählten Vorhaben auf ihre technische Realisierbarkeit hin bewerten zu können,
bedarf es daher einer intensiven Einbindung von externer Expertise, sowohl bei der
Konzeption und Durchführung thematisch ausgerichteter Challenges als auch in Form von externen
Gutachten bei Validierungsaufträgen bzw. bei der Entscheidung zur Ausgründung von
Tochtergesellschaften oder der Beteiligung an bestehenden Unternehmen. Folglich ist der
operative Aufwand eines themen- und technologieoffenen Ansatzes bei der Förderung von
Sprunginnovationen grundsätzlich höher einzuschätzen als bei einer thematisch spezialisierten
Ausrichtung.
Darüber hinaus kann eine themen- und technologieoffene Ausrichtung die Herausbildung
eines Markenkerns erschweren. Die SPRIND muss folglich im Außenraum ihren Ansatz und
insbesondere ihr Verständnis von Sprunginnovationen deutlich machen, um diesen
Markenkern in der Breite der deutschen Innovationslandschaft zu etablieren und Unsicherheiten bzw.
Missverständnisse zu vermeiden.
Ein weiteres zentrales Risiko bei einem themen- und technologieoffenen Ansatz besteht in den
verschiedenen politischen Interessen und Erwartungen, die bereits jetzt oder auch in
Zukunft an die SPRIND gerichtet werden. Um ihren Markenkern zu bewahren und das inhaltliche
Profil nicht zu verwässern, ist es unerlässlich, dass die SPRIND unabhängig agieren kann
und selbst entscheidet, welche Vorhaben sie fördert und finanziert und welche nicht. Dies
betrifft insbesondere jene Projekte, die von politischer Seite an die SPRIND herangetragen
werden oder auch den Umgang mit neuen politischen Schwerpunkt- und Zielsetzungen in der
Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik z.B. nach Regierungswechseln.
Infolgedessen ist es essenziell, dass sich die SPRIND bei jeder Förder- und Finanzierungsentscheidung
auf ihre ursprüngliche Mission fokussiert. Demnach ist es Aufgabe der SPRIND, ausschließlich
solche Vorhaben zu fördern, die ein Sprunginnovationspotenzial erkennen lassen und zudem
einen wesentlichen gesamtgesellschaftlichen Mehrwert versprechen. Hinzu kommt, dass die
SPRIND nur dann aktiv werden sollte, wenn das Vorhaben nicht durch andere staatliche
Fördermittelgeberinnen und -geber (bspw. Ministerien) und deren Programme bzw. teilstaatliche
oder privatwirtschaftliche Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber (High-Tech-Gründerfonds,
DeepTech & Climate Fonds, Venture Capitalists (VCs) etc.) umgesetzt werden kann. Hierzu
zählt die Förderung von FuE-Vorhaben ohne Sprunginnovationspotenzial, ebenso wie der
Aufbau und die Betreuung von umfangreichen Forschungs- und Wissensinfrastrukturen, die
erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen binden. Andernfalls besteht das Risiko, dass
wesentliche Alleinstellungsmerkmale, die der SPRIND ihre Legitimation verleihen, verloren
gehen.
Gleichwohl sollte sich die SPRIND Diskussionen um eine Weiterentwicklung ihres
Auftrags und der Anpassung ihres Leistungsportfolios nicht verschließen. Veränderte äußere
Rahmenbedingungen wie gesellschaftliche, (geo-)politische und wirtschaftliche Krisen können
die Einschätzungen dazu, welche Sprunginnovationen es braucht und welchen Fokus die
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
| 18
SPRIND setzen sollte, verändern. Entsprechende Anpassungen sollten jedoch in einem
möglichst breiten Konsens getroffen werden und nicht im Widerspruch zur ursprünglichen
Aufgabenstellung der SPRIND stehen.
3.2 Organisatorische Aufstellung der SPRIND als Agentur
Bei der Bewertung der Angemessenheit der Organisation geht es prinzipiell um die Frage,
welche Vor- und Nachteile in der verfolgten Agenturlösung als Organisationsmodell zur
Förderung von Sprunginnovationen gesehen werden. So wurden die befragten externen
Expertinnen und Experten sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats nach ihrer Einschätzung zur
Notwendigkeit der Gründung einer neuen Agentur mit dem expliziten Ziel der Förderung von
Sprunginnovationen sowie zu möglichen alternativen organisatorischen Lösungen befragt.
Insgesamt wurde die Agenturlösung von sämtlichen Interviewpartnerinnen und -partnern
befürwortet und als "alternativlos" bezeichnet. Mögliche alternative Ansätze – z.B. durch
explizite Förderlinien für Sprunginnovationen innerhalb eines Bundesministeriums oder die
Entwicklung von Förderansätzen für Sprunginnovation durch andere, bestehende
Fördermittelgeberinnen und -geber – wurden von den Befragten kritisch bewertet, da die etablierten Förder-
und Organisationskulturen, insbesondere in staatlichen Einrichtungen, als unpassend für die
besondere Mission der SPRIND gesehen wurden. Nach Einschätzung der Befragten
benötigten Sprunginnovationen eine passfähige Organisationskultur, die – wie etwa die Advanced
Research Projects Agency (DARPA) in den USA – agiles, flexibles, unternehmerisches und
vorausschauendes Handeln ermöglicht und zudem zum Organisationsstil von innovativen
Start-ups passt. Dies lasse sich, so die einhellige Meinung der Interviewpartnerinnen und -
partner, nur im Rahmen einer neuen Organisation etablieren, nicht in bestehenden staatlichen
Behörden, die einer anderen Funktionslogik folgen. Wie die organisatorische Betrachtung in
Kapitel 4 dieses Berichts zeigt, unterscheidet sich die SPRIND in ihren internen Abläufen, ihrer
Organisationskultur und ihrer Außendarstellung deutlich von anderen Akteurinnen und
Akteuren im deutschen Innovationssystem. Dieses Differenzierungspotenzial, das mit einer
Agenturlösung erreicht werden konnte, zeigt deutlich den Mehrwert der gewählten
Agenturlösung im Vergleich zu den zum Zeitpunkt der Gründung der SPRIND existierenden
Alternativen.
Eine wesentliche Blaupause für eine solche Agentur ist die US-amerikanische DARPA, welche
bereits 1958 als neue Forschungs- und Entwicklungsagentur innerhalb des US-
Verteidigungsministeriums gegründet wurde. DARPA gilt als die weltweit erste Einrichtung mit dem expliziten
Ziel, technologische Sprunginnovationen zu fördern, um Missionen im Sinne
nationalstaatlicher Ziele zu erreichen. Aufgrund ihres Erfolgs wurden mehrere Advanced Research Projects
Agencies (u.a. ARPA-E, IARPA sowie BARDA) als Ableger der DARPA gegründet, die u.a. in
den Bereichen Energie, Nachrichtendienste und Biomedizin aktiv sind.5 Da die
Förderagenturen nach dem Vorbild der DARPA geschaffen wurden, weisen sie sehr ähnliche Strukturen,
5 Bei der ARPA-E handelt es sich um eine 2009 gegründete Förderagentur, die darauf abzielt, neue
bahnbrechende Technologien im Bereich der Energieversorgung zu fördern, die bisher noch keine ausreichende
Marktreife aufweisen, um von Akteurinnen und Akteuren der Privatwirtschaft finanziert und aufgegriffen zu
werden. https://arpa-e.energy.gov/about (letzter Zugriff:13.12.2024).
Die Intelligence Advanced Research Projects Activity (IARPA) ist hingegen eine Innovationsagentur im
Bereich der Nachrichtendienste. Sie wurde 2006 gegründet, um die Entwicklung von nachrichtendienstlicher
Technik zu fördern. Projekte der IARPA reichen von Datenanalyse über Spracherkennung bis zur
Bioinformatik. https://www.iarpa.gov/who-we-are (letzter Zugriff: 13.12.2025).
Die Biomedical Advanced Research and Development Authority (BARDA) ist als Teil des US-Departments of
Health (DoH) für die Abwehr chemischer, biologischer, atomarer und pandemischer Gefahren zuständig. Sie
unterstützt unter anderem die Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen primär über öffentlich-private
Partnerschaften: https://www.medicalcountermeasures.gov/barda (letzter Zugriff: 13.12.2024).
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
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Arbeitsweisen und Förderansätze auf, weshalb man auch vom ARPA-Modell spricht, das auf
die Förderung radikaler Innovationen ausgerichtet ist.6
3.3 Bewertung der bislang angebotenen Förder- und
Finanzierungsinstrumente
Die SPRIND bietet Innovatorinnen und Innovatoren verschiedene bottom-up- und top-down-
Förder- und Finanzierungsinstrumente an. Zu nennen sind insbesondere die
Validierungsaufträge, die Ausgründung von Tochtergesellschaften und die Durchführung von Challenges .
Darüber hinaus führt die SPRIND weitere strategische Aktivitäten durch. Dies betrifft
beispielsweise das Pilotprogramm IP-Transfer 3.0, das auf Initiative der SPRIND zusammen mit dem
Stifterverband für die deutsche Wissenschaft und dem Fraunhofer-Institut für System- und
Innovationsforschung ISI umgesetzt wird, um neue Impulse für den Transfer von Schutzrechten
in wissensbasierten Ausgründungen zu setzen. Weitere Beispiele sind die erfolgreiche
Teilnahme der SPRIND an der Challenge des Market Shaping Accelerator der University of
Chicago zum Umgang mit Marktversagen bei der Entwicklung von antiviralen Wirkstoffen mit
Breitbandwirkung sowie die Gründung des Sovereign Tech Fund zur Stärkung der digitalen
Souveränität. Diese Aktivitäten setzen Impulse zur Weiterentwicklung des Ökosystems für
Sprunginnovationen. Sie werden im Rahmen dieser Evaluation jedoch nicht näher
berücksichtigt.
Darüber hinaus erweitert das SPRINDFG das Portfolio an Förder- und
Finanzierungsinstrumenten, in dem es der SPRIND die Möglichkeit einräumt, sich an bestehenden
Unternehmen zu beteiligen (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 SPRINDFG). Da die SPRIND diese
Finanzierungsinstrumente jedoch erst seit kurzem anbietet, ist eine umfassende Wirkungsanalyse zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht möglich. Daher fokussiert die Evaluation ihre Bewertungen an dieser
Stelle zunächst auf die drei ursprünglichen Förder- und Finanzierungsinstrumente:
Validierungsaufträge, Tochtergesellschaften und Challenges.
Abbildung 2: Dreiklang an Förder- und Finanzierungsinstrumenten der SPRIND (vor
SPRINDFG)
Quelle: eigene Darstellung
6 Vgl. Bunde, N.; Czernich, N.; Falck, O. et al. (2020): Europäische öffentliche Güter: Was lässt sich vom US-
amerikanischen ARPA-System für die Förderung von Sprunginnovationen in Europa lernen? Studie im Auftrag
des Bundesministeriums der Finanzen Forschungsauftrag fe 3/19: Rahmenvertrag Wissenschaftliche (Kurz-)
Expertisen zu Grundsatzfragen der Finanz-, Steuer- und Wirtschaftspolitik.
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
| 20
In Kapitel 5 wird auf erste Erfahrungen im Umgang mit den neuen Finanzierungsinstrumenten
näher eingegangen (siehe Kapitel 5.3 – Erste Wirkungen der veränderten rechtlichen und
finanziellen Rahmenbedingungen der SPRIND durch das SPRINDFG).
3.3.1 Validierungsaufträge
Bei den Validierungsaufträgen handelt es sich um ein technologieoffenes Instrument zur
Identifikation und Validierung von Sprunginnovationen. Ziel ist die frühzeitige und schnelle
Validierung von Vorhaben in Bereichen ohne einen klassischen Markt, die für
Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgeber zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu riskant sind bzw. eine noch
unzureichende Marktreife aufweisen. Das Instrument ist bottom-up konzipiert, das heißt, es
gibt wenig inhaltliche Vorgaben, keine themenbezogenen Ausschreibungen und keine
Restriktionen hinsichtlich der Ausschreibungsrunden. Innovatorinnen und Innovatoren können
folglich das ganze Jahr über ihre Ideen und Vorhaben bei der SPRIND einreichen. Das
Einreichungsformular, welches auf der Internetseite der SPRIND einfach zugänglich ist, ist schlank
gehalten. Es fordert die Bewerberinnen und Bewerber auf, das eingereichte Vorhaben
allgemein zu beschreiben und 15 klar verständliche, inhaltliche Leitfragen zu beantworten. Diese
Fragen sind abgeleitet aus dem Verständnis der SPRIND von Sprunginnovationen. Sie helfen
einerseits den Innovatorinnen und Innovatoren zur Einschätzung der Passfähigkeit ihres
Vorhabens mit dem allgemeinen Förderzweck und andererseits den SPRIND-Verantwortlichen
bei der Identifikation und Evaluation des Sprunginnovationspotenzials.
Nach positiver Evaluation7 erhalten die Innovatorinnen und Innovatoren einen
Validierungsauftrag. Dabei handelt es sich um einen Auftrag, dessen maximale Finanzierung sich an der
Schwelle des europäischen Vergaberechts für Dienstleistungen orientiert (2024 lag diese
Schwelle bei 221.000 Euro). Hintergrund hierzu ist, dass Aufträge über diesen Schwellenwert
hinaus mit einer EU-weiten Ausschreibung verbunden sind. Dies würde jedoch der Logik des
Instruments widersprechen, da die Innovation nicht an andere Auftragnehmerinnen oder -
nehmer weitergegeben werden, sondern letztlich bei den einreichenden Innovatorinnen und
Innovatoren verbleiben soll. Diesbezüglich limitiert das europäische Vergaberecht den
Handlungsraum der SPRIND hinsichtlich einer ersten Finanzierung von privatwirtschaftlichen
Unternehmen.
Bis zum Herbst 2024 erhielt die SPRIND gut 2.100 Einreichungen, von denen nach Prüfung
insgesamt 90 in Form von Validierungsaufträgen weiterverfolgt wurden. Diese Quote von weit
unter zehn Prozent entspricht den ambitionierten Zielkriterien für Sprunginnovationen.
Gleichzeitig berichteten die SPRIND-Verantwortlichen über einen leichten Anstieg des
Verhältnisses "Validierungsaufträge zu Einreichungen", das sich jedoch bei einer weitgehend
konstanten Zahl von Einreichungen immer noch im niedrigen einstelligen Bereich bewegt. Dies
lässt auf einen erhöhten Anteil hochqualitativer Vorhaben mit Sprunginnovationspotenzial,
eine höhere Bekanntheit der SPRIND und ein besseres Verständnis der Innovatorinnen und
Innovatoren schließen, welche Ziele die SPRIND verfolgt und an welchen Projekten sie
interessiert ist.
Der Prozess wird von den befragten Innovatorinnen und Innovatoren als unkompliziert,
unbürokratisch und schnell beschrieben. In der Regel erhalten die Bewerberinnen und
Bewerber innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung. Auch der strategische Ansatz der SPRIND,
Validierungsaufträge zu einem vergleichsweise frühen Entwicklungszeitpunkt anzubieten,
kann bestätigt werden. Die befragten Innovatorinnen und Innovatoren berichteten, dass man
7 Zum Prozess der Evaluation Einreichungen siehe Kapitel 4.2.2.
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
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bei alternativen Finanzierungsquellen, beispielsweise durch Risikokapitalgeberinnen und -
kapitalgeber, in der Regel wesentlich stärker in Vorleistung treten müsse. Häufig müssten bereits
der Proof-of-Concept erbracht sein und/oder sogar Prototypen bzw. fertig entwickelte Produkte
vorgelegt werden, bevor VCs investieren. Bei der SPRIND hingegen ist die Überprüfung der
technischen Machbarkeit, der Proof-of-Concept, die Evaluation der Marktfähigkeit des
Produkts oder die Analyse der Wirtschaftlichkeit häufig selbst der zentrale Bestandteil des
Validierungsauftrags, auch wenn die inhaltliche Planung eines jeden Vorhabens individuell
ausgestaltet ist. Start-ups könnten so ihre Konzepte weiter ausfeilen und gleichzeitig Mittel
einwerben. Ein Innovator bezeichnete in diesem Zusammenhang das Instrument des
Validierungsauftrags als Enabler, der einen direkten volkswirtschaftlichen Nutzen stifte. Zudem
kann der Auftrag genutzt werden, um überhaupt Anwendungsbereiche von
Forschungsergebnissen zu validieren und mögliche Geschäftsmodelle zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund
leistet dieses verhältnismäßig niedrigschwellige Instrument bereits einen wichtigen Beitrag
zur Gründungsförderung sowie zur Überbrückung des so genannten Valley of Death in der
Innovationskette.
Die Validierungsaufträge sind ergebnisoffen angelegt. Fehler im Verlauf werden akzeptiert
und es besteht Offenheit für Abweichungen vom ursprünglichen Projektplan. Ein expliziter
Erfolg des Validierungsauftrags wird nicht eingefordert. Hierdurch wird insbesondere die
Risikobereitschaft und ein offener Erkenntnisgewinn befördert. Zum Ende des
Validierungsauftrags wird geprüft, wie das Vorhaben weitergeführt werden kann.
Die Laufzeit der Validierungsaufträge wird individuell festgelegt. In der Regel beträgt sie
zwischen sechs und neun Monaten, selten ein Jahr oder länger. Einige wenige Innovatorinnen
und Innovatoren wünschten sich, prinzipiell auch längere Validierungsphasen zu ermöglichen,
um komplexere und umfangreichere Fragen der Validierung untersuchen zu können. Dieser
Vorschlag erscheint mit dem hier zugrundeliegenden Validierungsinstrument zu schwer zu
vereinbaren, da eine Erweiterung des Validierungsauftrags aufgrund des europäischen
Vergaberechts eine Ausschreibung erfordern würde, insbesondere wenn mit der
Erweiterung der Validierungsphase auch eine Erhöhung der Finanzierung einhergeht. Des Weiteren
bewerteten die meisten befragten Innovatorinnen und Innovatoren die Höhe der
Finanzierung im Rahmen des Validierungsauftrags als ausreichend und passfähig.
Mögliche Entwicklungspfade im Anschluss an die Validierungsaufträge sind äußerst vielfältig.
So können Unternehmen bereits während der Validierungsförderung externes Risikokapital
einwerben. In diesem Fall baut die Validierung insbesondere Start-ups eine wichtige finanzielle
und zeitliche Brücke zu anderen Investitionen. Falls im Rahmen des Validierungsauftrags neue
forschungsrelevante Fragestellungen aufkommen bzw. identifizierte Ansätze einen allzu
präliminären Charakter haben, können sie im Anschluss auch im Rahmen einer staatlichen
Forschungsförderung weiterentwickelt werden. Darüber hinaus prüfte die SPRIND bislang, ob der
Validierungsauftrag genug Potenzial für die Gründung einer Tochtergesellschaft bietet. Vor
diesem Hintergrund ist der Validierungsauftrag eine geeignete und fundierte
Entscheidungsgrundlage, ohne dass voreilig höhere Investitionen getätigt werden müssen.
Tatsächlich wurde bislang nur ein kleiner Teil der Validierungsaufträge für eine anschließende
Ausgründung einer Tochtergesellschaft ausgewählt (bislang 14). Dabei ist die Anzahl der im
Anschluss an die Validierungsaufträge gegründeten Tochtergesellschaften nicht
aussagekräftig bezüglich des tatsächlichen Anteils der Vorhaben unter den Validierungsaufträgen, die ein
erhebliches Sprunginnovationspotenzial aufweisen. So ist das Konstrukt der
Tochtergesellschaft für viele Innovatorinnen und Innovatoren nicht besonders attraktiv und wurde daher zum
Teil bewusst nicht genutzt (siehe Kapitel 3.3.2). Zudem gibt es vielversprechende Projekte,
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
| 22
die während oder nach dem Validierungsauftrag interessante Angebote von privaten
Kapitalgeberinnen und Kapitalgebern erhalten oder Kooperationen mit anderen Unternehmen
eingehen. In diesen Fällen sieht die SPRIND häufig keinen weiteren Handlungsbedarf. Einige der
interviewten Innovatorinnen und Innovatoren bestätigten, dass sich durch die
Validierungsförderung der SPRIND Türen bei anderen Fördermittel- und Kapitalgeberinnen und
Kapitalgebern geöffnet hätten. Da ihr Vorhaben durch den Auftrag "SPRIND-approved" sei, hätten
Investorinnen und Investoren grundsätzlich ein größeres Vertrauen in das Marktpotenzial und
die Realisierbarkeit. In dieser Hinsicht kann die Finanzierung im Rahmen des
Validierungsauftrags auch als Qualitätssiegel fungieren, da sie das Risiko für andere
Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer senkt und somit die Chancen der Unternehmen bei
Risikokapitalinvestitionen erhöht.
Gesamtbewertung
Die Validierungsaufträge sind ein effektives und zielführendes Instrument, insbesondere zur
Identifikation von Sprunginnovationen, da sie eine schnelle und niedrigschwellige Möglichkeit
bieten, das angenommene Sprunginnovationspotenzial zu überprüfen. Dadurch ergibt sich
eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Gerade kleinere Unternehmen und Start-ups erhalten
durch die finanziellen Mittel aus dem Validierungsauftrag Planungssicherheit für mehrere
Monate. Für die SPRIND selbst bietet der Validierungsauftrag eine wichtige
Entscheidungsgrundlage für mögliche strategische Investitionen im Anschluss – entweder durch Ausgründung
einer Tochtergesellschaft oder durch eine Beteiligung am Unternehmen. Durch die Offenheit
des Instruments im Hinblick auf andere Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber wirkt das
Instrument wie ein Multiplikator mit volkswirtschaftlichem Nutzen, in dem es privates Risikokapital
hebeln kann.
3.3.2 Tochtergesellschaften
Bis zum Inkrafttreten des SPRINDFG waren die Tochtergesellschaften das einzige Instrument
der SPRIND, um – nach erfolgreicher Validierung – Vorhaben mit erheblichem
Sprunginnovationspotenzial mit signifikanten finanziellen Mitteln längerfristig zu unterstützen. Konkret
handelt es sich bei dem Instrument um hundertprozentige Tochtergesellschaften in Rechtsform
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Finanziert werden die Tochtergesellschaften durch Darlehen des Bundes mit einer geplanten
Laufzeit von bis zu fünf Jahren.8 Mit der Beleihung der SPRIND im Zuge des SPRINDFG hat
der Bund die Darlehen der SPRIND übertragen. Ziel dieses Instruments ist die strategische
Investition in umfangreiche FuE-Vorhaben und die Weiterentwicklung technischer Lösungen
in einem geschützten Rahmen mit ausreichender Planungssicherheit.
Zentral für die Konzeption der Tochtergesellschaften als Instrument zur strategischen
Förderung von Sprunginnovation waren bestehende beihilferechtliche Einschränkungen,
insbesondere bei der Förderung bzw. Finanzierung von Unternehmen. Insofern wurde mit den
Tochtergesellschaften die einzig mögliche beihilferechtskonforme Rechtskonstruktion für
längerfristige Investitionen in und Vollfinanzierung von FuE-Projekten gewählt. Bis Herbst 2024
wurden insgesamt 14 Tochtergesellschaften formell gegründet, von denen 13 Vorhaben in die
konkrete Umsetzung starteten. Ein weiteres Vorhaben wurde trotz formeller Gründung nicht
weitergeführt, da sich für die Innovatorinnen und Innovatoren durch das erweiterte Portfolio an
8 Im Detail handelt es sich um unbedingt rückzahlbare Darlehen als Zuwendung in Form der Vollfinanzierung
nach den §§ 23, 44 BHO von bis zu fünf Jahren.
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
| 23
Förder- und Finanzierungsinstrumenten der SPRIND im Zuge des SPRINDFG neue
Möglichkeiten ergaben. Auch hier gestalteten sich Verhandlungen um den IP-Transfer schwierig.
Die Bewertungen zum Instrument der Tochtergesellschaften sind gemischt. Zum Teil
unterscheiden sich die Einschätzungen erheblich, je nachdem, welche Akteurinnen und Akteure
hierzu befragt wurden. Die Rückmeldungen von SPRIND-Verantwortlichen, von Vertreterinnen
und Vertretern des Aufsichtsrates sowie von befragten externen Expertinnen und Experten
sind überwiegend kritisch, was die Passfähigkeit des Instruments zur Förderung von
Sprunginnovationen angeht. Die befragten Innovatorinnen und Innovatoren und Geschäftsführerinnen
und Geschäftsführer der Tochtergesellschaften selbst sahen neben Kritikpunkten jedoch auch
mehrere Vorteile.
Als vorteilhaft wird insbesondere die Höhe der finanziellen Mittel und der verhältnismäßig
lange Zeitraum der Investition gesehen. So sind die Darlehen für die Tochtergesellschaften
mit einer Laufzeit von fünf Jahren langfristiger angelegt als vergleichbare Investitionen
beispielsweise von VCs. Die Struktur der Tochtergesellschaft ermöglicht es somit, größere und
langfristigere Investitionen in die technologische Entwicklung zu tätigen, als es durch einzelne,
externe Investorinnen und Investoren möglich wäre. Zudem berichteten einige der befragten
Innovatorinnen und Innovatoren bzw. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der
Tochtergesellschaften von einer gestiegenen Sichtbarkeit aufgrund der strategischen Investition
unter dem Dach der SPRIND. Die Finanzierung wirkt nach ihrer Einschätzung wie ein
Qualitätssiegel und macht das Vorhaben im Außenraum für potenzielle
Kooperationspartnerinnen und -partner sowie Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgeber bekannter und
interessanter. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die Annahme, dass der Bund – im Auftrag der
SPRIND – eine solche Investition ohne ein begründetes, erhebliches
Sprunginnovationspotenzial nicht tätigen würde. Weitere Befragte erwähnten die Stabilität und die
Planungssicherheit, die mit einer so umfangreichen und langfristigen Finanzierung einhergingen. Die
Bedingungen ermöglichten hohe Freiheitsgrade im Hinblick auf die Vorhabenplanung und im
Umgang mit den finanziellen Mitteln. Die Innovatorinnen und Innovatoren könnten sich folglich
in einem sicheren Rahmen und geschützt vor externen Einflüssen auf die technologische
Weiterentwicklung konzentrieren. Ein Innovator berichtete in diesem Zusammenhang
beispielsweise von mehreren feindlichen Übernahmeversuchen im Vorfeld der Ausgründung der
Tochtergesellschaft. Diese zielten – nach Einschätzung des Innovators – darauf ab, die
technische Lösung frühzeitig aufzukaufen, da sie ein Risiko für bestehende Produkte und
Geschäftsmodelle darstelle. Zudem hätte das Konstrukt der Tochtergesellschaft als GmbH mit
einer wissenschaftlichen und kaufmännischen Geschäftsführung, die in mehreren Fällen
extern besetzt bzw. bestellt wurde, den Vorteil, dass Interessenskonflikte vermieden und direkt
an die SPRIND berichtet werden könne. Durch die Beaufsichtigung der Tochtergesellschaften
sei die SPRIND nah an den Vorhaben und könne so auf einen positiven Projektverlauf
hinwirken.
Die SPRIND bietet den Tochtergesellschaften verschiedene Unterstützungsleistungen an.
Die Tochtergesellschaften können diese Leistungen je nach Bedarf als Shared Services im
Sinne eines Baukastenprinzips in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um Unterstützung
unter anderem in den Bereichen Finanzbuchhaltung, der Durchführung von
Jahresabschlüssen, IT-Services, Einkauf, Personalwesen sowie um Rechtsberatung. Quasi alle
Tochtergesellschaften nehmen – in unterschiedlichem Umfang – diese Leistungen in Anspruch und
bewerten sie insgesamt positiv. Die Leistungen seien kosteneffizient und reduzierten den
administrativen und finanziellen Aufwand, sodass sich die Tochtergesellschaften noch
intensiver ihren FuE-Aktivitäten widmen können.
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
| 24
Darüber hinaus profitieren die Tochtergesellschaften von dem breiten Netzwerk und der
Öffentlichkeitsarbeit der SPRIND. So berichteten die befragten Innovatorinnen und Innovatoren
sowie die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Tochtergesellschaften von
wertvollen Kontakten, die durch die SPRIND vermittelt wurden. Die Tochtergesellschaften nutzten
auch die Venture SPRIND9 und ähnliche Formate, um Kontakte zu Investorinnen und
Investoren bzw. Unternehmen oder Branchenexpertinnen und -experten zu knüpfen. Einige Befragte
wünschten sich eine noch stärkere Unterstützung im Bereich der Geschäftsmodellentwicklung
oder inhaltliche Sparringspartnerinnen und -partner für technische Fragen,
Projektunterstützung, Beratung und Vernetzung. Berichtete Erwartungen zeugen von sehr hohen und diversen
Ansprüchen an die zuständigen Innovationsmanagerinnen und -manager der SPRIND, die die
Tochtergesellschaften betreuen. In Anbetracht der Arbeitslast und des vielseitigen
Aufgabenspektrums stellt sich die Frage, ob die Innovationsmanagerinnen und -manager den von den
Tochtergesellschaften an sie gerichteten Erwartungen jederzeit erfüllen können.
Gleichzeitig bringt das Konstrukt der Tochtergesellschaften wesentliche Nachteile und
Risiken mit sich, sowohl aus organisatorisch-administrativer als auch aus innovationspolitischer
Perspektive.
So stellt die verwaltungsseitige Betreuung von 13 Tochtergesellschaften eine erhebliche
administrative Herausforderung für die SPRIND dar, die erhebliche Ressourcen in
Anspruch nimmt. Auch für die Innovatorinnen und Innovatoren ergeben sich administrative
Herausforderungen, die auch durch die Shared Services der SPRIND nur teilweise abgemildert
werden können. Hierzu zählen insbesondere die Jahresabschlussprüfung, die Dokumentation
und Planung von Beschaffungsvorgängen, die Erstellung von Mittelverwendungsnachweisen,
die Besonderheit der Abrufsystematik von finanziellen Mitteln und die Einstellung von Personal
gemäß dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) sowie seinen Beschränkungen
durch das Besserstellungsverbot bzw. die notwendige Begründung für außertarifliche
Vergütung.
Auch aus innovationspolitischer Perspektive sehen externe Expertinnen und Experten,
Aufsichtsratsmitglieder und nicht zuletzt SPRIND-Vertreterinnen und -Vertreter in den
Tochtergesellschaften ein administrativ aufwändiges Konstrukt, bei dem die Innovatorinnen und
Innovatoren selbst nur beschränkten Einfluss auf ihre ursprüngliche Idee haben und
allenfalls als weisungsgebundene, angestellte Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer die
Entwicklung des Vorhabens steuern können. Das Konstrukt einer hundertprozentigen
Tochtergesellschaft mit Darlehensausstattung und Kooperationsverträgen mit der jeweiligen
Innovatoren-GmbH stößt gemäß Schilderungen der SPRIND auf erhebliches Unverständnis und
Misstrauen auf Seiten der Innovatorinnen und Innovatoren, weshalb sich Verhandlungen
und Bewertungsfindungen schwierig gestalten. Aufgrund der notwendigen Verträge müssten
sich Innovatorinnen und Innovatoren in für sie häufig unbekannten Rechtsgebieten wie dem
Beihilferecht beraten lassen, was Verhandlungen weiter verzögert. Gerade Verhandlungen
zum IP-Transfer und der Differenzierung zwischen eingebrachten und neu generiertem
IP gestalteten sich kompliziert, vor allem wenn neben der Innovatoren-GmbH noch weitere
Organisationen wie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit
eigenen IP-Policies daran beteiligt sind. Für den Fall eines Exits müssen die Innovatorinnen und
Innovatoren das eingebrachte IP zurückkaufen, was letztlich nur durch erhebliche Investitio-
9 Bei den SPRIND Venture Days bringt die SPRIND die Teams aus den Validierungsaufträgen, den Challenges
sowie den Tochtergesellschaften mit Investorinnen und Investoren aus dem Deeptech-Bereich zusammen.
Die Teams können sich mit Investorinnen und Investoren vernetzen und im Rahmen von Pitches ihre
Vorhaben vorstellen.
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
| 25
nen durch Investorinnen und Investoren möglich ist, da der Rückkaufpreis aufgrund
beihilferechtlicher Rahmenbedingungen ein Vielfaches der bewilligten Darlehenssumme beträgt. Dies
reduziert die Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Exits der Tochtergesellschaften massiv.
So bewertete ein Innovator, der mit der SPRIND in Verhandlungen zur Gründung einer
Tochtergesellschaft stand und sich letztlich gegen die GmbH-Konstruktion entschied, den für sein
Vorhaben angesetzten Ausfallsfaktor als untragbar. Es erschien ihm unrealistisch, nach fünf
Jahren Laufzeit die geforderte finanzielle Summe aufbringen zu können, um das IP aus der
Tochtergesellschaft wieder herauslösen zu können. Die angeführten Punkte führen zu langen
Verhandlungen zur Ausgestaltung der Kooperationsverträge, die in der Regel sechs bis
neun Monate in Anspruch nehmen und den Start der Vorhaben entsprechend verzögern.
Notwendige Aufsichtsratsbeschlüsse, das Aufsetzen und die Unterzeichnung von
Darlehensanträgen, die Bestellung und Einstellung einer Geschäftsführung sowie die Aufgabenverteilung
innerhalb der neuen Organisation verzögern den Start des Vorhabens weiter. All dies erscheint
kaum vereinbar mit den kurzfristigen Planungshorizonten von jungen Start-ups, die in
besonderem Maße auf schnelle Förder- und Finanzierungsentscheidungen angewiesen
sind.
Des Weiteren bewerteten mehrere Interviewpartnerinnen und -partner die jährliche
Budgetplanung der Tochtergesellschaften und die Festlegung der Finanzierungslaufzeit auf fünf Jahre
als insgesamt wenig flexibel.
Darüber hinaus dürfen die Tochtergesellschaften aus Gründen des Beihilferechts nicht
wirtschaftlich tätig werden. Ein Proof-of-Market kann nicht erbracht und ein erster Markteintritt
beispielsweise mit Testprodukten nicht vollzogen werden, wodurch eine Überführung der
Technologie in die Praxis erschwert wird. Da zentrale Aspekte einer Geschäftstätigkeit wie
Marketing, Markenaufbau, Vertrieb und ein enger Austausch mit potenziellen Anwenderinnen
und Anwendern sowie Nutzerinnen und Nutzern im Rahmen dieses Konstrukts nur schwer
möglich sind, wird eine eng an Kunden- und Marktbedarfen ausgerichtete technische
Entwicklung erschwert. Auch die Einwerbung von externem Risikokapital wird hierdurch
gehemmt. Einige der befragten Innovatorinnen und Innovatoren, die sich letztlich gegen das
GmbH-Konstrukt entschieden hatten, erklärten, dass sie zum Zeitpunkt der Verhandlung zur
Gründung einer Tochtergesellschaft bereits in engem Austausch mit Kundinnen und Kunden
standen und erste Teilprodukte bereits auf den Markt gebracht hatten. Diese wirtschaftlichen
Tätigkeiten im Rahmen der Tochtergesellschaft nun ruhen zu lassen bzw. das Vorhaben
formal in eine wirtschaftlich nicht aktive Tochtergesellschaft im Staatsbesitz einerseits und eine
wirtschaftlich aktive Innovatoren-GmbH andererseits aufzuspalten, erschien den Befragten
unrealistisch und letztlich auch nicht nachvollziehbar.
Zudem birgt der Ansatz, erhebliche Investitionen in Vorhaben mit verhältnismäßig langer
Laufzeit zu tätigen, auch wesentlichen Risiken. Ein zentrales Risiko liegt in möglichen
Fehlanreizen. So könnten Projektverantwortliche verleitet werden, die Investition in die GmbH als
risikofreie finanzielle Forschungsförderung wahrzunehmen, was ein eher passives Verhalten
der Projektbeteiligten befördern bzw. zu einer ineffizienten Nutzung und Verausgabung von
Finanzmitteln führen könnte.
Aufgrund der beschriebenen Nachteile und möglichen Risiken zogen sich viele Innovatorinnen
und Innovatoren aus Verhandlungen mit der SPRIND wieder zurück, da sich ihre Erwartungen
mit den gebotenen Rahmenbedingungen im Zuge der Tochtergesellschaften nicht vereinbaren
ließen. Entsprechende Erfahrungen der SPRIND wurden durch Interviews mit Innovatorinnen
und Innovatoren, die in Verhandlungen mit der SPRIND standen, sich aber letztlich gegen das
Konstrukt entschieden, bestätigt.
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
| 26
Die folgende tabellarische Übersicht fasst die Vorteile und Nachteile bzw. Risiken des
Konstrukts der Tochtergesellschaften noch einmal zusammen.
Tabelle 1: Vorteile und Nachteile des GmbH-Konstrukts
Vorteile des GmbH-Konstrukts Nachteile des GmbH-Konstrukts
• Vergleichsweise hohe, langfristige,
strategische Investition in Deeptech-
Entwicklungen
• Hohe Freiheitsgrade im Hinblick auf die
technische Weiterentwicklung und im
Umgang mit den finanziellen Mitteln
• Finanzierungsbedingungen bieten
Stabilität und Planungssicherheit
• Instrument ermöglicht technologische
Weiterentwicklung in einem geschützten
Rahmen
• Erhöhte Sichtbarkeit der Vorhaben
• Positive Bewertung der Shared Services
• Hoher Verwaltungsaufwand zur
Betreuung von 13 Tochtergesellschaften
• Eingeschränkter Einfluss der
Innovatorinnen und Innovatoren auf ihre
ursprüngliche Idee
• Kompliziertes Konstrukt, wenig attraktiv
für Innovatorinnen und Innovatoren sowie
Investorinnen und Investoren /
Inkompatibilität mit Risikokapitalmarkt
• Verzögerungen durch langwierigen
Gründungsprozess und Verhandlungen von
Kooperationsverträgen
• Besondere Herausforderung: Gestaltung
des IP-Transfers
• Komplizierte finanzielle und rechtliche
Rahmenbedingungen (Bindung an
Vergabe- bzw. Beihilferecht,
Jährlichkeitsprinzip des Haushalts, Bindung an
das Besserstellungsverbot etc.)
• Herausforderungen bei der Überführung
von Tochtergesellschaften in
privatwirtschaftliche Strukturen
• Wirtschaftliches Betätigungsverbot setzt
falsche Anreize
Gesamtbewertung
Die beschriebenen Limitationen des GmbH-Konstrukts führen dazu, dass letztlich keine agilen
Start-ups aufgebaut werden, sondern stattdessen Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaften ohne wirtschaftsnahe bzw. kommerzielle Tätigkeit, was ein späterer Exit und eine
Überführung der technologischen Lösungen in den Markt erschwert. Das Instrument der
Tochtergesellschaft ist im Hinblick auf das übergeordnete Ziel, Sprunginnovationen zu fördern, wenig
effizient und passfähig. Dennoch spricht sich die Evaluation dafür aus, das Instrument vorerst
im Portfolio der SPRIND beizubehalten. So erscheint es für bestimmte Vorhaben durchaus
geeignet, insbesondere für Projekte zum Aufbau von technischen Infrastrukturen sowie für
manche sozialen Innovationen, für die es wenig marktfähige Finanzierungsinstrumente gibt.
Auch für Vorhaben der strategischen Technologieentwicklung, die auf einen geschützten
Rahmen angewiesen sind, kann das Instrument wesentliche Vorteile bieten. Darüber hinaus sind
dem Bund die Nachteile des Instruments seit geraumer Zeit bekannt. Sie waren ein
wesentlicher Grund zur Änderung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Förderung
von Sprunginnovationen, die im Rahmen des SPRINDFG angestoßen wurden. Dies betrifft
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
| 27
insbesondere die Möglichkeit für die SPRIND, privatwirtschaftliche Förder- und
Finanzierungsinstrumente anzubieten, die sowohl für die Innovatorinnen und Innovatoren als auch für
externe Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgeber bekannt und marktgängig sind.
3.3.3 Challenges
Die SPRIND führt gemäß ihres Gründungsauftrags sogenannte Challenges durch. Dabei
handelt es sich um Innovationswettbewerbe, bei denen die SPRIND selbst Themen,
Zielsetzungen oder Probleme definiert, die Teilnehmende bearbeiten und lösen sollen. Eine Challenge
besteht in der Regel aus mehreren zeitlich und inhaltlich aufeinander aufbauenden Phasen.
Im Sinne des Innovationstrichter-Ansatzes wird das Feld der Teilnehmenden von einer
Wettbewerbsphase zur nächsten kontinuierlich reduziert, sodass sich am Ende das Team bzw. die
Teams mit den erfolgversprechendsten Lösungskonzepten durchsetzt bzw. durchsetzen. Die
Ausgestaltung hinsichtlich Anzahl und Laufzeit der jeweiligen Phasen sowie der finanziellen
Förderung innerhalb der jeweiligen Phasen variiert von Challenge zu Challenge, abhängig von
der individuellen Aufgabenstellung und Zielsetzung. Dabei handelt es sich bei den Challenges,
anders als bei den Validierungsaufträgen und den Tochtergesellschaften, um ein stärker
topdown ausgerichtetes Förder- und Finanzierungsinstrument. Die SPRIND hat – in engem
Austausch mit Expertinnen und Experten im jeweiligen Bereich – eine starke Rolle bei der
inhaltlichen Ausgestaltung der Challenges, die Innovationscommunity "reagiert" hierauf. Mit
den Funken hat die SPRIND einen neuen Typ von Innovationswettbewerben ins Leben
gerufen, der sich von den Challenges konzeptionell unterscheidet. Ziel der Funken ist es, das
aktuelle Potenzial für Sprunginnovationen in Zukunftstechnologien schnell abschätzen und
bewerten zu können. Die Laufzeit der Funken ist im Vergleich zu den Challenges kürzer, sodass
der Aufwand an erforderlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten etwas geringer ist.
Insgesamt hat die SPRIND seit ihrer Gründung bis Dezember 2024 neun Innovationswettbewerbe
gestartet:
• Challenge: Broad-Spectrum Antivirals (Start: November 2021, dreistufig)
• Challenge: Carbon-To-Value (Start: Mai 2022, zweistufig)
• Challenge: New Computing Concepts (Start: November 2022, zweistufig)
• Challenge: Long-Duration Energy Storage (Start: Dezember 2022, zweistufig)
• Challenge: Circular Biomanufacturing (Start: November 2023, dreistufig)
• Funke: Tissue Engineering (Start: November 2023, zweistufig)
• Funke: Fully Autonomous Flight (Start: Februar 2024, zweistufig)
• Funke: EUDI Wallet Prototypes (Start: Mai 2024, dreistufig)
• Funke: Deepfake Detection and Prevention (Start: November 2024, zweistufig)
Die Evaluatorinnen und Evaluatoren führten im Frühsommer 2024 eine Online-Befragung
unter sämtlichen Teilnehmenden der bis dahin durchgeführten bzw. laufenden Challenges
durch.10
Die inhaltliche Ausrichtung wird über sämtliche Challenges hinweg durchweg positiv
bewertet (siehe Abbildung 3). So stimmten mehr als drei Viertel der Befragten (Antworten: "trifft
10 Die Online-Befragung der Challenge-Teilnehmenden fand vom 18.06.2024 bis zum 11.07.2024 statt
(Feldphase: 24 Tage). In dieser Phase wurde eine Erinnerungsaktion gestartet. Insgesamt wurden 83
Teilnehmende (in der Regel Team- bzw. Projektleiterinnen oder -leiter) eingeladen. Bis zum Ende der Feldphase
nahmen 61 Personen an der Befragung teil, was einer Brutto-Beteiligung von 73,5 Prozent entspricht. Im Rahmen
der Datenbereinigung und -validierung mussten fünf Fälle aufgrund früher Abbrüche des Fragebogens
ausgeschlossen werden. Die bereinigte Beteiligungsquote beträgt mit 56 berücksichtigten Teilnehmenden
insgesamt 67,5 Prozent. Befragt wurden sowohl aktive als auch bereits ausgeschiedene Teams.
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
| 28
eher zu" und "trifft voll und ganz zu") den Aussagen zu, dass die Challenges drängende
gesellschaftliche Herausforderungen adressieren (insgesamt 91 Prozent Zustimmung), an
aktuellen technischen Hürden im jeweiligen Feld ansetzen (89 Prozent), ziel- und
anwendungsorientiert ausgerichtet sind (88 Prozent), die Berücksichtigung verschiedener Lösungswege und
technologischer Pfade ermöglichen und die jeweilige Zielsetzung klar und verständlich ist
(jeweils 82 Prozent). Es ist zu vermuten, dass der etwas geringere Zustimmungswert bei der
Frage nach interdisziplinären Kooperationen insbesondere durch den stark kompetitiven
Charakter der Challenges zu erklären ist.
Abbildung 3: Bewertung der inhaltlichen Ausrichtung der SPRIND-Challenges
Quelle: eigene Darstellung
Auch das Sprunginnovationspotenzial in der Zielsetzung der Challenges wird von den
Teilnehmenden weitgehend bestätigt. So antworteten über 80 Prozent der Befragten auf die
Frage, inwiefern die Zielsetzung der jeweiligen Challenge den eigenen Vorstellungen einer
Sprunginnovation entspricht, mit "überwiegend" oder "voll und ganz". Auch das timing der
Challenge im jeweiligen Technologielebenszyklus wird insgesamt positiv bewertet. 78 Prozent
der Befragten gaben an, dass die Challenge genau zum richtigen Zeitpunkt starte.
Lediglich sechs Prozent gaben an, dass der Zeitpunkt für die Challenge bzw. für die Entwicklung
konkreter technischer Lösungen noch zu früh sei. Für 17 Prozent kommt die Challenge
dagegen eher zu spät.
Die Rückmeldungen der Befragten zum Auswahlverfahren ergibt hingegen ein etwas
differenzierteres Bild. So bewerten 93 Prozent den zeitlichen und administrativen Aufwand des
Bewerbungsprozesses und sogar 96 Prozent die Dauer des Auswahlverfahrens mit "eher gut"
oder "gut". Diese außergewöhnlich hohen Zustimmungswerte sprechen für eine schnelle,
agile und effiziente Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens durch die
SPRIND. Diese Punkte wurden auch in den anschließenden Vertiefungsinterviews von den
Gesprächsteilnehmenden positiv hervorgehoben. Gerade im Vergleich zu Forschungs-,
Technologie- und Innovationsförderprogrammen anderer Fördermittelgeberinnen und -geber
zeichnet sich die administrative und organisatorische Umsetzung der Challenges durch schnelle
Entscheidungen, geringe Wartezeiten und ein unkompliziertes Bewerbungsverfahren aus.
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
| 29
Auch die Informationsangebote für die teilnehmenden Teams und die Unterstützung durch die
SPRIND bei Rückfragen wurden von 84 bzw. 88 Prozent mit "eher gut" oder "gut" bewertetet.
Etwas niedriger hingegen sind die Zustimmungswerte bei der Frage nach der Transparenz
des Auswahlverfahrens, die etwa 62 Prozent der Befragten mit "eher gut" oder "gut"
bewerten. Auch bei der Bewertung der Einschätzungen und Rückmeldungen durch die Jury gibt es
ebenfalls einige kritische Rückmeldungen (siehe Abbildung 4).
Abbildung 4: Bewertung der Bewerbungs- und Auswahlverfahren zur Teilnahme an
den SPRIND-Challenges
Quelle: eigene Darstellung
Bei der Interpretation der kritischen Rückmeldungen ist zu berücksichtigen, dass auch
Personen an der Befragung teilgenommen haben, die im Verlauf der Challenge ausgeschieden sind.
Ihre Rückmeldungen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie zu den Bewerbungs-
und Evaluationskriterien sind erwartungsgemäß negativer als die Antworten jener, die es bis
in die letzte Phase geschafft haben.
Zudem unterscheiden sich die Zustimmungswerte je nach Challenge zum Teil erheblich.
Dabei muss beachtet werden, dass bei der Analyse der durchschnittlichen Zufriedenheitswerte
für die jeweiligen Innovationswettbewerbe in mehreren Fällen nur einstellige Fallzahlen
vorlagen. Die Aussagekraft challenge-spezifischer Auswertungen ist daher begrenzt. Dennoch fällt
auf, dass insbesondere bei der ersten Challenge "Broad-Spectrum Antivirals" die
Bewertungen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren durchweg weniger positiv sind als bei
den anderen Wettbewerben. Der Durchschnittswert beispielsweise bei der Bewertung der
Transparenz des Auswahlverfahrens, der Einschätzungen und Rückmeldungen durch die Jury
sowie die Zusammensetzung der Jury liegt hier lediglich bei drei von fünf.11
11 Ergebnisse bei einer Umwandlung der qualitativen Antwortoptionen in quantitative, ordinalskalierte Werte ("1"
= schlecht, "2" = eher schlecht, "3" = teils teils, "4" = eher gut" und "5" = sehr gut. Der Antwort "weiß nicht /
nicht zutreffend" wird kein quantitativer Wert zugemessen. Sie wird bei der Berechnung von
Durchschnittswerten daher nicht berücksichtigt.
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
| 30
Bei den offenen Fragen im Survey sowie den Vertiefungsinterviews ähneln sich einige
kritische Rückmeldungen, insbesondere zur Besetzung der Jury sowie der Rolle einzelner
Jurymitglieder. Aufgrund der Heterogenität der sieben betrachteten Challenges ist es für die
Evaluation jedoch nur schwer möglich, vereinzelte Kritikpunkte vollumfänglich zu klären. Des
Weiteren sollte berücksichtigt werden, dass es sich bei der Challenge "Broad Spectrum
Antivirals" um den ersten Innovationswettbewerb handelt, den die SPRIND gestartet hat.12 Die
durchschnittlichen Zufriedenheitswerte sind bei den später gestarteten Challenges höher, was
letztlich auf die größere Erfahrung der Verantwortlichen bei der Planung und Durchführung
weiterer Wettbewerbe und die Lernfähigkeit der SPRIND als Organisation schließen lässt.
Dennoch ist gerade bei technologieoffenen Förderansätzen wie den Challenges auch
weiterhin darauf zu achten, eine breit qualifizierte Auswahljury zu besetzen,13 die in der Lage ist, die
verschiedenen vorgeschlagenen technologischen Ansätze fachlich und wissenschaftlich
einordnen und bewerten zu können.
Die Einschätzungen zur
Passfähigkeit von
Challenges als Instrument zur
Förderung und Finanzierung
von Sprunginnovationen
sind durchweg positiv. Wie
Abbildung 5 zeigt, bewerteten
96 Prozent der Befragten die
Passfähigkeit dieses
Instruments als "eher gut" oder
"sehr gut". Die grundlegend
positiven Bewertungen
werden gestützt durch die
offenen Antworten zur
Begründung der Einschätzungen.
Viele Rückmeldungen lassen
sich mit der Einschätzung "Wettbewerb treibt Innovation" zusammenfassen. Der kompetitive
Ansatz hat eine besonders motivierende Wirkung, ermöglicht ergebnis- und
anwendungsorientiertes Arbeiten und führt zu einem gewissen "Schaffensdruck". Der
Innovationstrichter-Ansatz ermöglicht darüber hinaus ein beständiges Hinterfragen der verfolgten Ideen
und Konzepte und durch die phasenweise Förderung auch einen zielgerichteten Fokus auf
jene Ansätze, die den größten Erfolg versprechen.
Auch wenn bei der Interpretation der Ergebnisse ein positiver Bias zu vermuten ist, sprechen
die überaus positiven Rückmeldungen der Innovatorinnen und Innovatoren zu den
Challenges dafür, dass es sich um ein geeignetes und effizientes Instrument zur Förderung
von Sprunginnovationen handelt, das sich nach den ersten Erfahrungen bewährt hat. Dies
12 Der Start dieser Challenge fiel mitten in die Corona-Pandemie, in der viele Expertinnen und Experten für
dieses Thema stark in ihrer Forschung involviert waren. Vor diesem Hintergrund stellte die Rekrutierung der
Jurymitglieder eine große Herausforderung dar.
13 Hierfür sind Perspektiven und Erfahrungen beispielsweise aus der Wissenschaft, aus der Industrie sowie
Expertise zu den Schritten auf dem Weg zur Markteinführung (beispielsweise. IP, ggf. Zulassung und
Genehmigungsverfahren) relevant.
Abbildung 5: Bewertung der Passfähigkeit von Challenges als Instrument zur
Förderung von Sprunginnovationen
Quelle: eigene Darstellung
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
| 31
deckt sich auch mit Einschätzungen der befragten externen Expertinnen und Experten sowie
der Aufsichtsratsmitglieder.
Ein ähnlich positives Bild ergibt die Bewertung der konkreten fördertechnischen Umsetzung
der Challenges im Rahmen einer vorkommerziellen Auftragsvergabe. Hierbei handelt es
sich um eine Form der innovationsfördernden Beschaffung, welche bereits 2007 vor dem
Hintergrund der gezielten Innovationsförderung unter Nutzung des öffentlichen
Beschaffungsvolumens auf europäischer Ebene eingeführt wurde. Ziel der vorkommerziellen
Auftragsvergabe – oder auf Englisch Pre-Commercial Procurement (PCP) – ist die Ausschreibung von
Forschungs- und Entwicklungsleistungen in der vorkommerziellen Phase zur Beschaffung von
nicht marktgängigen Lösungen, die noch nicht marktreif sind oder sich noch in einer
vorläufigen Entwicklungsphase befinden. Mit diesem Instrument kann der Staat Beschaffungsrisiken
minimieren und einen Bedarf, der nicht durch am Markt verfügbare Lösungen zufriedenstellend
gedeckt werden kann, wirtschaftlich decken.14
Anders als ursprünglich vorgesehen, setzt die SPRIND ihre Challenges nicht im Rahmen einer
Zuwendung um, wie es bei der staatlichen Forschungsförderung häufig der Fall ist.
Stattdessen wählte sie das Instrument der vorkommerziellen Auftragsvergabe, da ihr das Instrument
als wesentlich flexibler und attraktiver erschien, insbesondere für privatwirtschaftliche
Unternehmen. Bei dem Verfahren werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen eines
Auftrags vergeben, was mit vergleichsweise hohen Freiheitsgraden für die Beauftragten
verbunden ist. Ziel bei dem Instrument ist es, innovative Ideen zu fördern und Risiken bei der
technologischen Entwicklung zu reduzieren (De-Risking). Die befragten Challenge-
Teilnehmenden äußerten sich zu dem Instrument durchweg positiv. Grundsätzlich bietet die
vorkommerzielle Auftragsvergabe, insbesondere im Vergleich zu anderen Instrumenten der
(staatlichen) Forschungs-, Technologie- und Innovationsförderung, wesentlich mehr Flexibilität.
Während Zuwendungen häufig mit vielen regulatorischen und bürokratischen Vorgaben verbunden
sind, die insbesondere bei kleinen Unternehmen und Start-ups zu einem nur schwer zu
bewältigenden Zeit- und Ressourcenaufwand führen, können bei diesem Instrument die
finanziellen Mittel wesentlich flexibler und ohne starre Verwendungspflichten und Überprüfungen
eingesetzt und ausgegeben werden. Zudem werden umfängliche Reportingpflichten vermieden.
Die Kontrolle über die Zielerreichung der finanzierten Vorhaben und die Zweckmäßigkeit der
Mittelverwendung erfolgt letztlich über den Innovationstrichter-Ansatz der Challenges, bei
denen die teilnehmenden Teams in verhältnismäßig kurzen Abständen neu evaluiert und
anhand harter Zielkriterien bewertet werden. Die Teilnehmenden erhalten somit zügig
umfangreiche finanzielle Mittel, die sie eigenverantwortlich und flexibel verwenden können. Werden
die geforderten Leistungen jedoch nicht erbracht, läuft die Finanzierung relativ schnell wieder
aus. Damit erfüllt das Instrument die notwendige Flexibilität und Agilität im Umgang mit
finanziellen Fördermitteln, die insbesondere bei der Förderung von Sprunginnovationen eine
große Bedeutung haben. Gleichzeitig können Vorhaben, die sich als nicht zielführend
erweisen, schnell abgebrochen werden, wodurch den Anfordernissen der Wirtschaftlichkeit im
Umgang mit öffentlichen Geldern Rechnung getragen wird. Der Förderansatz entspricht damit der
Logik von vergleichbaren Förder- und Finanzierungsansätzen für Sprunginnovationen, wie sie
auch die US-amerikanische DARPA verwendet. Gerade Start-ups berichten von einer sehr
hohen Passfähigkeit zu den agilen unternehmerischen Abläufen und hinsichtlich der
Anforderungen an Geschwindigkeit und Flexibilität. Zudem bietet das Instrument auch für
14 Vgl. Schaupp und Eßig (2017): Vorkommerzielle Auftragsvergabe vs. Innovationspartnerschaften:
Abgrenzung zweier Instrumente der innovativen Beschaffung: https://www.koinno-bmwk.de/fileadmin/user_up-
load/publikationen/Publikation_PCP_versus_Innovationspartnerschaft.pdf (letzter Zugriff: 13.12.2024).
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
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die SPRIND wesentliche Vorteile, da die administrative Umsetzung der Challenge wesentlich
weniger administrativen Aufwand erfordert und folglich die Einbindung von externen
Projektträgern nicht erforderlich ist.
Vereinzelte kritische Rückmeldungen kommen insbesondere von Universitäten und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen. So berichteten einzelne Challenge-
Teilnehmende, dass das Instrument der vorkommerziellen Auftragsvergabe bei den
entsprechenden Abteilungen ihrer Organisationen (u.a. Rechtsabteilung und Drittmittelabteilung) nach wie
vor weitgehend unbekannt ist. Dies führt wiederum zu zahlreichen Rückfragen und
Verzögerungen auf Seiten der teilnehmenden Einrichtungen. Auch wenn die SPRIND bei jeder
neuen Challenge-Ausschreibung über das PCP-Instrument informiert, wäre zu überlegen,
entsprechende Aktivitäten noch stärker zu intensivieren.
Weitere Aspekte der fördertechnischen Ausgestaltung betreffen die Unterstützung und
Beratung während der Challenge, die Höhe der finanziellen Förderung, die Laufzeit der
verschiedenen Phasen und die Mehrstufigkeit der Wettbewerbe im Allgemeinen. Wie Abbildung 6 zeigt,
bewerten etwa 80 Prozent der Befragten sowohl die Beratungs- und Unterstützungsleistungen
der SPRIND als auch die Höhe der finanziellen Förderung – sowohl im Allgemeinen als auch
in den jeweiligen Phasen des Wettbewerbs – mit "gut" oder "sehr gut". Noch höher ist die
Zustimmung hinsichtlich der Mehrstufigkeit. So wird das Prinzip des Innovationstrichter-
Ansatzes zur Förderung von Sprunginnovationen von über 90 Prozent der Teilnehmenden positiv
eingeschätzt. Gemischter fällt die Bewertung der Laufzeit der verschiedenen Phasen der
Challenges aus. Diese bewerten etwa 57 Prozent mit "gut" oder "sehr gut". Etwa ein Viertel ist mit
der Ausgestaltung der Phasenlaufzeiten nicht oder weniger zufrieden. Dies liegt vermutlich an
dem hohen Anspruch und der ambitionierten Zielsetzung der Challenges, die ein "Scheitern“
vieler Vorhaben in Kauf nimmt. Entsprechend gaben auch 28 Prozent der Teilnehmenden bei
einer weiteren Frage an, dass sie die Zielerreichung der Challenge während der Laufzeit des
Innovationswettbewerbs als für unrealistisch halten. Viele Teilnehmende bewerteten die
Laufzeit der Challenges im Hinblick auf die formulierte Zielsetzung offenbar als zu kurz. Dieser
vergleichsweise hohe Wert an Unzufriedenheit ist jedoch aus Sicht der Evaluation per se nicht
kritisch zu sehen. So ist die Definition von Zielen, die aus Sicht vieler Teilnehmenden gar als
unrealistisch wahrgenommen werden, und eine Laufzeit des Förderinstruments, die nicht alle
Schritte auf dem Weg zur Markteinführung der entwickelten technischen Lösungen abdeckt,
aus innovationspolitischer Perspektive legitim und entspricht Erfahrungen vergleichbarer
Ansätze zur Förderung von Sprunginnovationen. Gleichzeitig sollten jedoch die Ziele der
Challenge, insbesondere die Teilziele in den jeweiligen Phasen des Innovationswettbewerbs,
prinzipiell realisierbar sein, um interessierte Teams nicht abzuschrecken und zudem ein
realistisches Erwartungsmanagement zu betreiben.
Die Befragten erhofften sich durch ihre Teilnahme an einer Challenge unterschiedliche
Wirkungen. Diese Zielsetzungen variieren teilweise je nach Challenge, insbesondere aber je nach
organisatorischem Hintergrund. So sind Teilnehmende aus der Wissenschaft stärker an der
technologischen Weiterentwicklung und der Erzielung eines höheren Technologiereifegrads
(Technology Readiness Level, TRL) interessiert, während Teilnehmende von Start-ups und
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eher auf eine gestiegene Attraktivität für
Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgeber hoffen. Im Rahmen des Surveys wurden die Challenge-
Teilnehmenden nach den erhofften und den realisierten Wirkungen befragt. Abbildung 7 zeigt die
aggregierten Einschätzungen zu den realisierten Wirkungen über alle Challenges hinweg.
Die meisten Befragten bestätigten, dass ihr technologischer Ansatz aufgrund der Challenge-
Teilnahme einen erhöhten TRL erreicht hat. Über 70 Prozent der Befragten antworteten hierzu
mit "trifft eher zu" oder mit "trifft voll und ganz zu". Darüber hinaus stimmen etwa 72 Prozent
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
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der Befragten der Aussage zu, dass die Teilnahme an der Challenge zu einer erhöhten
Sichtbarkeit des Teams und des verfolgten Vorhabens im Außenraum geführt hat. Ähnlich viele
gaben an, dass die Finanzierung durch die SPRIND-Challenge zu einer Risikominimierung
ihres Ansatzes (De-Risking) beigetragen hat. Gut 50 Prozent der Survey-Teilnehmenden
bestätigten eine gestiegene Attraktivität für private Risikokapitalgeberinnen und -kapitalgeber
sowie die Vernetzung mit anderen Teams. Neue Kooperationen mit Entwicklungs-,
Anwendungsbzw. Umsetzungspartnerinnen und -partnern oder Kundinnen und Kunden berichteten
hingegen weniger als 40 Prozent.
Bei der Bewertung der durch die Challenge-Teilnehmenden berichteten Wirkungen muss
beachtet werden, dass die ersten Challenges erst im Herbst 2024 ausliefen und einige weitere
Challenges erst vor kurzem gestartet sind bzw. sich noch in der ersten Phase befinden.
Insofern handelt es sich hierbei um eine Momentaufnahme bzw. um eine Darstellung unmittelbarer
Wirkungen. Langfristige Wirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemessen
werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die messbaren Effekte in einigen Bereichen, wie
z.B. die gestiegene Attraktivität für private Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber, mittelfristig
weiter zunehmen werden, wenn sich die Laufzeit sämtlicher hier betrachteter Challenges dem
Ende zuneigt. Gleichwohl zeigen die Daten, welche unmittelbaren Wirkungen durch die
Teilnahme an den SPRIND-Challenges primär zu erwarten sind: die technologische
Weiterentwicklung sowie die Erzielung eines höherer TRLs, die erhöhte Sichtbarkeit im Außenraum und
die Risikominimierung der verfolgten technologischen Ansätze. Damit entsprechen die
beobachteten unmittelbaren Effekte für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Challenge den
strategischen Zielsetzungen der SPRIND.
Abbildung 6: Bewertung der fördertechnischen Ausgestaltung der Challenges
Quelle: eigene Darstellung
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
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Abbildung 7: Realisierte Wirkungen aufgrund der Teilnahme an den Challenges
Quelle: eigene Darstellung
Ein weiterer Aspekt, der bei der Bewertung der Wirkungen ebenfalls berücksichtigt werden
muss, ist die Tatsache, dass die SPRIND mit ihren Challenges nicht alle TRLs abdeckt und
die technologischen Ansätze nicht von der Entwicklung bis hin zur Markteinführung fördert.
Auch bei den Challenges gilt der maßgebliche Grundsatz, dass die SPRIND technologische
Ansätze mit erheblichem Sprunginnovationspotenzial und Nutzen für die Gesellschaft fördert
und das nur so lange, bis andere Marktteilnehmerinnen und Markteilnehmer daran Interesse
zeigen. Es ist daher folgerichtig, dass die SPRIND bei der Durchführung der Challenges
insbesondere in den letzten Phasen verstärkt auf Aspekte des Transfers und der Verwertung
der Technologie, beispielsweise im Rahmen einer Ausgründung, achtet und entsprechende
Aktivitäten unterstützt. Gleichwohl kann es sein, dass ein Marktversagen, welches die
SPRIND mit einer Challenge adressieren möchte, auch nach dem Ende der Challenge
weiterhin besteht. Gründe hierfür können vielfältig sein. Infolgedessen können trotz erzielter
technologischer Entwicklungen und erhöhter Sichtbarkeit im Außenraum Marktakteurinnen
und -akteure noch immer ein zu großes Risiko in den technologischen Lösungen sehen und
von Investitionen weiterhin absehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die SPRIND auch
weiterhin nach dem Ende der Challenges Beiträge leistet, um vielversprechende
technologische Lösungen in die Praxis zu überführen. Zu nennen sind hier insbesondere die
bereits erfolgreiche Teilnahme der SPRIND an der Market Shaping Accelerator Challenge sowie
die Durchführung des Veranstaltungsformats Venture SPRIND, bei der die SPRIND
Innovatorinnen und Innovatoren sowie die Teams aus den Validierungsaufträgen, den Challenges und
den Tochtergesellschaften mit Investorinnen und Investoren zusammenbringt. Auch ein
weiterhin enger Austausch mit anderen staatlichen oder teilstaatlichen Fördermittelgeberinnen
und -gebern (z.B. BMBF, BMWK), Hightech-Gründerfonds (HTGF), Deeptech und Climate
Fonds (DTCF), European Innovation Council (EIC) etc.) kann hilfreich sein, um Vorhaben mit
Sprunginnovationspotenzial auf den letzten Metern bis zur Markteinführung zu unterstützen.
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
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Gesamtbewertung
Die Challenges sind ein zielgerichtetes und effektives Instrument zur Förderung von
Sprunginnovationen und sollten weiterhin eine zentrale Rolle im Portfolio der SPRIND
spielen. Die Umsetzung der Challenges in Form der vorkommerzieller Auftragsvergabe wird von
den teilnehmenden Innovatorinnen und Innovatoren als passfähig, zielführend, flexibel und
marktkonform beschrieben, gerade im Vergleich zu Zuwendungen, auch wenn das
Finanzierungsinstrument bei vielen staatlich finanzierten Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen häufig noch unbekannt ist.
3.4 Diskussion qualitativer und quantitativer Indikatoren zur
Erfolgsmessung der SPRIND
Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich die Wirkungen zur Förderung und Finanzierung von
Sprunginnovationen durch die SPRIND noch nicht vollumfänglich messen. Zur Bewertung der
Wirkungen können aber, wie in der Steuerung von Organisationen oder Projekten häufig
genutzt, grundsätzlich Zielindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) definiert werden.
Letztere lassen sich idealerweise vom Wirkungsmodell der SPRIND ableiten. Hinzu
kommen interne und externe Einflussfaktoren, die sich auf die Zielerreichung und
Wirkungsentfaltung auswirken. Beides – Wirkungsmodell und Einflussfaktoren – werden in Abbildung 8
exemplarisch dargestellt.
Aktuell hat beispielsweise der Aufsichtsrat der SPRIND im Zuge seiner Kontrollaufgabe
verschiedene Leistungskennzahlen zur Zielerreichung der SPRIND in ihren verschiedenen
Geschäftstätigkeiten festgelegt. Gemeinsam mit dem Management der SPRIND werden die KPIs
derzeit vor dem Hintergrund des in Kraft getretenen SPIRNDFG weiterentwickelt. Prinzipiell
lassen sich Erfolgskriterien aus (übergeordneten) Gesamtzielen und verschiedenen
Teilzielen ableiten. Darüber hinaus lassen sie sich einordnen in operative Leistungsindikatoren
(bzgl. Aktivitäten und Outputs), die überwiegend die interne, prozessorale Steuerung
betreffen, und langfristige, strategische Wirkungen (Outcomes und Impacts), die sich primär
außerhalb der SPRIND manifestieren. Bei dem für diese Evaluation entwickelten
Wirkungsmodell wird diesbezüglich unterschieden zwischen Theory of Action (ToA) und Theory of
Change (ToC). So geht es bei der Betrachtung operativer Wirkungen beispielsweise um die
Gewährleistung eines stabilen Dealflows hinsichtlich der Entwicklung von
Projekteinreichungen und deren Prüfung oder der Durchführung von Challenges etc. Auch die
Betrachtung der Vollzugseffizienz, beispielsweise gemessen anhand der Betriebskosten im
Vergleich zu den für die Förderung von Sprunginnovationen verausgabten Finanzmittel, zählt
hierzu. Bei der Betrachtung der mittel- bis langfristigen Wirkungen geht es insbesondere um
die Weiterentwicklung vielversprechender technologischer Ansätze sowie das De-
Risking, um die technisch gereiften Vorhaben durch die Förderung und Finanzierung der SPRIND
für andere Unternehmen und Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber interessanter zu machen.
Dies betrifft vor allem die Ausgestaltung passgenauer Finanzierungen für Unternehmen,
die erfolgreiche Überführung der verfolgten Vorhaben in die Praxis und somit auch den
Marktimpact der Projekte. Hierzu zählen betriebswirtschaftliche Wirkungen für die
finanzierten Unternehmen, aber auch volkswirtschaftliche oder gesellschaftliche Effekte. Aufgabe der
SPRIND ist es, solche Sprunginnovationen zu identifizieren, validieren und zu fördern, die
nicht nur eine hohe Marktdurchdringung erreichen und ein erhebliches
Wertschöpfungspotenzial aufweisen, sondern auch deutliche Beiträge zur Lösung gesamtgesellschaftlicher
Herausforderungen liefern. Vor diesem Hintergrund wäre auch ein Bezug der KPIs zu den 17 Zielen
für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals,
SDGs) sinnvoll.
Bewertung des SPRIND-Gesamtkonzepts
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Grundsätzlich ist der Einsatz von Kennzahlen übliche Praxis in der Steuerung von
privatwirtschaftlichen Organisationen, aber auch in der externen Governance von Agenturen oder
anderen Einrich
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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- part_of_vorgang → Bundesagentur für Sprunginnovationen - Evaluierung, Mittelverwendung, Förderprojekte, Ausgründungen, Marktreife und Nutzen für Standort und (Antwort)