Forschungs- und Innovationsförderung der Bundesregierung bei Agenturen, Behörden, Hubs und Laboren im Bereich Sicherheit und Verteidigung (Antwort zu Drs. 21/3434)
Text
Forschungs- und Innovationsförderung der Bundesregierung bei Agenturen, Behörden, Hubs und Laboren im Bereich Sicherheit und Verteidigung (Antwort zu Drs. 21/3434)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3729
21. Wahlperiode 20.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jeanne Dillschneider, Dr. Konstantin
von Notz, Ayse Asar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3434 –
Forschungs- und Innovationsförderung der Bundesregierung bei Agenturen,
Behörden, Hubs und Laboren im Bereich Sicherheit und Verteidigung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Deutschland als
Spitzenstandort für digitale Zukunftstechnologien aufzustellen (Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD, S. 70). Dazu sollen unter anderem Schlüsseltechnologien
wie künstliche Intelligenz, Informations- und Kommunikationstechnologien
(IKT) sowie Dateninfrastrukturen gefördert werden. Zudem soll eine
„Förderkulisse für Sicherheits- und Verteidigungsforschung einschließlich
Cybersicherheit und sicherer Infrastrukturen geschaffen werden“ (Koalitionsvertrag
zwischen CDU/CSU und SPD, S. 79). Zudem sollen „öffentliche
Finanzierungsprogramme […] für Sicherheits- und Verteidigungstechnologie geöffnet
werden. Außerdem soll die Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND
gestärkt und ermöglicht werden, dass sie auch im Bereich Verteidigung tätig
werden kann“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, S. 5).
Vor dem Hintergrund der russischen Vollinvasion auf die Ukraine im
Jahr 2022 und der Bedrohung der europäischen Friedensordnung durch
Russland sind Deutschland und Europa auf technologischen Fortschritt im Bereich
Sicherheit und Verteidigung angewiesen. Gerade in den letzten Jahren gab es
enorme technologische Fortschritte, die Einfluss auf Deutschlands militärische
Wehrfähigkeit und zivile Verteidigung haben.
Vergangene Bundesregierungen haben zahlreiche neue Strukturen und
Organisationen innerhalb der Geschäftsbereiche der Bundesregierung geschaffen, die
ähnliche Zuständigkeiten und Aufgaben zur Förderung von Sicherheits- und
Verteidigungsforschung und Innovationsförderung haben. Auch wurden
Aufgaben zur Förderung von Sicherheits- und Verteidigungsforschung und
Innovationsförderung vielfach an nachgeordnete oder privatrechtlich organisierte
Akteure verlagert.
Besonders hervorzuheben im Bereich Sicherheit und Verteidigung sind die
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur), die
Bundesagentur für Sprunginnovation (SPRIND) oder der Cyberinnovationhub
der Bundeswehr (CIHBw). Hinzu kommen Vorhaben wie der Space
Innovation Hub (SIH), der Drone Innovation Hub (DIH) bei der Wehrtechnischen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 20. Januar
2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Dienststelle (WTD) 61 in Manching, das Innovationszentrum der Bundeswehr
(Innovationszentrum BW) in Erding oder das Innovationslabor System Soldat
(InnoLabSysSdt) beim Wehrwissenschaftlichen Institut für Werk- und
Betriebsstoffe in Erding.
Vor dem Hintergrund der sehr ernsten sicherheitspolitischen Lage und der
Notwendigkeit, die technologische und digitale Souveränität Deutschlands
und Europas zu stärken, wirft die Vielzahl paralleler Strukturen Fragen nach
der strategischen Steuerung, der Aufgabenverteilung, der Abstimmung
zwischen den Ressorts, der Wirtschaftlichkeit sowie der Wirkung staatlich
geförderter Sicherheits- und Verteidigungsforschung auf.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Beantwortung der Fragen 3, 4, 8, 12, 16, 21, 22, 31, 32, 35, 40 und 47 kann
in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden
Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen,
deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend
einzustufen.
Aus einer zur Veröffentlichung bestimmten Antwort der Bundesregierung auf
diese Fragen zu abgefragten Haushaltsmitteln, Finanzierung, Projekten sowie
Fragen zu Forschungssicherheit und zur Wahrung des Geheimschutzes kann in
der Gesamtschau ein Bild insbesondere über die zukünftige Leistungsfähigkeit
der Streitkräfte abgeleitet werden.
Die Offenlegung von Details zu aktuellen Forschungsprojekten, insbesondere
im Bereich innovativer Technologien, könnte potenziellen Gegnern Einblicke
in die Fähigkeiten und Entwicklungsschwerpunkte der Bundeswehr gewähren
und ermöglicht ihnen damit, sich auf diese einzustellen und ihre Methoden
entsprechend anzupassen. Die Antwort zu den genannten Fragen wird daher als
Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Agentur für Innovation
in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur) vor dem Hintergrund der
sicherheitspolitischen Lage?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit der
Cyberagentur?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die Cyberagentur hat seit ihrer Gründung im Jahr 2020, bedingt durch den
russischen Angriffskrieg und den zunehmenden geopolitischen Wettbewerb um
Technologiekompetenz, weiter an Bedeutung gewonnen. Ihre Tätigkeit ist ein
unverzichtbarer Teil einer langfristig ausgerichteten deutschen
Sicherheitsarchitektur. Das Ziel der Agentur besteht darin, langfristig die digitale Souveränität
Deutschlands zu stärken.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Die Cyberagentur konnte in den letzten Jahren zahlreiche
Forschungsprogramme beginnen und ihren Status als wichtiges Netzwerk- und
Wissenschaftsvehikel in der deutschen und internationalen Forschungslandschaft ausbauen.
3. Welche Maßnahmen zur Forschungssicherheit und zur Wahrung des
Geheimschutzes ergreift die Cyberagentur?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Wie viele Mittel wurden bislang durch die Cyberagentur für
rüstungspolitische Entwicklungen und wie viel für sicherheitspolitische
Entwicklungen ausgegeben?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Wie viele Projekte hat die Cyberagentur seit der Errichtung erfolgreich
abgeschlossen?
Bisher wurden fünf Projekte erfolgreich abgeschlossen.
6. Wie viele Projekte wurden nach anfänglicher Förderung nicht
weiterverfolgt?
7. Woran lagen Projektabbrüche, und welche Erkenntnisse hat die
Cyberagentur daraus gezogen?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Die Cyberagentur stellt keine Fördermittel bereit, sie beauftragt Programme
und führt das notwendige Vergabeverfahren durch. Ein Programm bündelt
mehrere Projekte, die konkurrierend an den gleichen oder ähnlichen
Forschungsthemen arbeiten.
Innerhalb der Programme wurden 26 Projekte nicht weiterverfolgt. Gründe für
Projektabbrüche können sein, das definierte Meilensteine an definierten Quality
Gates nicht erreicht wurden oder konkurrierende Teams vielversprechendere
Ergebnisse oder überzeugendere Methodiken vorgestellt haben.
Ein komplettes Programm wurde bislang nicht abgebrochen. Dies würde
bedeuten, dass sich das gesamte Forschungsthema als nicht mehr
erfolgversprechend darstellen würde.
Die Cyberagentur hat aus den Ergebnissen und dem Verfahren die Erkenntnis
gezogen, dass Forschung im Wettbewerb ein adäquates Instrument ist. Die
Qualität der Ergebnisse scheint sich durch die Konkurrenzsituation zu steigern.
In einzelnen Programmen gab es die Erkenntnis, dass bestimmte technische
Wege nicht zielführend sind, bestimmte Fragestellungen in den Projekten zu
beantworten oder dass alternative technische Ansätze aus anderen Teams
vielversprechender oder überlegen sind.
8. Wie hoch war die Finanzierung der Cyberagentur in den letzten drei
Jahren sowie geplant für 2026, und aus welchen Geschäftsbereichen der
Bundesregierung wurde diese finanziert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche Maßnahmen ergreift die Cyberagentur, um eine hohe
Geschwindigkeit bei der Planung und Umsetzung von Forschungsvorhaben
angesichts schnelllebiger Innovationszyklen sicherzustellen?
Die Cyberagentur finanziert Forschungen über öffentliche Vergaben. Es finden
monatliche virtuelle Touchpoints mit den Auftragnehmern sowie alle drei
Monate ein persönliches Treffen statt.
Die Agentur nutzt innovative Vergabeinstrumente vor allem Pre-Commercial
Procurement (PCP). Dies erlaubt der Agentur, schnell auf Veränderungen zu
reagieren. Insoweit wird auch auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7
verwiesen.
Die Cyberagentur vergibt potentiell disruptive und grundlegende Projekte. Die
Agentur evaluiert beständig jedes Programm und die zugehörigen Projekte.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des Cyberinnovationhubs
der Bundeswehr (CIHBw) vor dem Hintergrund der
sicherheitspolitischen Lage?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit des CIHBw?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
Der Cyberinnovationhub der Bundeswehr (CIHBw) ist eine bewährte und
erfolgreiche Innovationseinrichtung des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg). Im Fokus des CIHBw stehen Cyber, Infortmationstechnik und
Digitalisierung. Diese Arbeiten haben in Anbetracht der sich verschärfenden
sicherheitspolitischen Lage deutlich an Relevanz und Aktualität gewonnen.
12. Welche Maßnahmen zur Forschungssicherheit und zur Wahrung des
Geheimschutzes ergreift der CIHBw?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13. Wie viele Projekte hat der CIHBw seit der Errichtung erfolgreich
abgeschlossen?
Der CIHBw hat 101 Innovationsvorhaben seit dem Jahr 2017 erfolgreich
abgeschlossen.
14. Wie viele Projekte wurden nach anfänglicher Förderung nicht
weiterverfolgt?
15. Woran lagen Projektabbrüche, und welche Erkenntnisse hat der CIHBw
daraus gezogen?
Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet.
Der CIHBw stellt keine Fördermittel bereit, er beauftragt Innovationsvorhaben
und führt das notwendige Vergabeverfahren durch.
Es wurden 9 Innovationsvorhaben nicht weiterverfolgt. Gründe hierfür waren
unter anderem eine Neubewertung aufgrund derer das Vorhaben nicht mehr in
den Bereich Cyber/Informationstechnik gehörte sowie ein redundantes
Vorhaben in der Bundeswehr.
Der CIHBw verbessert auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse
fortlaufend sein Innovationsmanagement.
16. Wie hoch war die Finanzierung des CIHBw in den letzten drei Jahren
sowie geplant für 2026, und aus welchen Geschäftsbereichen der
Bundesregierung wurde diese finanziert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Welche Maßnahmen ergreift der CIHBw, um eine hohe Geschwindigkeit
bei der Planung und Umsetzung von Innovationsvorhaben angesichts
schnelllebiger Innovationszyklen sicherzustellen?
Der CIHBw reagiert auf schnelllebige Innovationszyklen mit folgenden
Maßnahmen:
– setzen von temporären Schwerpunkten bei technologischen Trends,
– Einbindung des Startup-Ökosystems durch Events wie Hackathons und
Pitch-Days,
– Einbindung des Venture Capital-Ökosystems für frühzeitigen Zugang zu
relevanten Startups,
– Reduktion der Projektlaufzeiten,
– frühzeitige und fortlaufende Einbindung der künftigen Nutzer,
– testen von Early Stage Prototypen zusammen mit Bedarfsträger und/oder
Bedarfsdecker,
– schnelle und flexible Anpassung des CIHBw als agile Organisation an
jegliche Veränderungen im Ökosystem.
18. Inwiefern finden Kooperationen oder Austauschformate zwischen
CIHBw und Institutionen auf europäischer und/oder NATO-Ebene statt?
Der CIHBw unterhält internationale Kooperationen zu vergleichbaren
Innovation Units im europäischen Ausland und in der NATO. Dazu zählen unter
anderem MIND (NL), AFWERX (USA), SIF (CH) und NIH (NATO ACT).
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Bundesagentur für
Sprunginnovation (SPRIND) vor dem Hintergrund der
sicherheitspolitischen Lage?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit der SPRIND?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung bewertet sowohl die Arbeit als auch die
Leistungsfähigkeit der SRIND sehr positiv. Im Rahmen einer externen Evaluation von August
2023 bis Dezember 2024 wurde der SPRIND attestiert, Vorhaben mit
Sprunginnovationspotential schnell und passgenau zu fördern. Die SPRIND schließt
eine Lücke im System der deutschen Forschungsförderung. Infolge des
SPRIND-Freiheitsgesetzes kann die SPRIND seit 2024 noch eigenständiger
und unbürokratischer agieren. Die SPRIND wird derzeit im zivilen und DUAL-
Use-Bereich tätig.
21. Ergreift die SPRIND Maßnahmen zur Forschungssicherheit und zur
Wahrung des Geheimschutzes?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
22. Wie hoch war die Finanzierung der SPRIND in den letzten drei Jahren
sowie geplant für 2026, und aus welchen Geschäftsbereichen der
Bundesregierung wurde diese finanziert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
23. Ist ein Modell der SPRIND mit verteidigungsspezifischem Fokus
vorgesehen?
Nein.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des Innovationszentrums
der Bundeswehr (Innovationszentrum BW) in Erding vor dem
Hintergrund der sicherheitspolitischen Lage?
Die Aufstellung des Innovationszentrums der Bundeswehr (InnoZBw) ist eine
Reaktion des BMVg auf die aktuelle sicherheitspolitische Lage. Mit ihm wird
den immer kürzer werdenden Innovationszyklen in der Digitalisierung
Rechnung getragen.
Das InnoZBw wurde am 1. Dezember 2025 formal aufgestellt und soll bis Ende
des Jahres 2026 seine Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen. Eine Bewertung
im Sinne der Fragestellung ist zu diesem Zeitpunkt daher nicht sachgerecht.
Das InnoZBw soll neben der Durchführung eigener Innovationsaktivitäten
primär als Koordinator, Wissensmanager und zentraler Ansprechpartner
insbesondere für Startups sowie kleine und mittelständische Unternehmen etabliert
werden. Die Schaffung dieses Netzwerkes zwischen dem internen
Innovationssystem und den externen Innovationsökosystemen für technologiegetriebene
Innovation muss im Jahr 2026 weiter ausgestaltet werden.
25. Wie viele Projekte hat das Innovationszentrum BW seit der Errichtung
erfolgreich abgeschlossen?
26. Wie viele Projekte wurden nach anfänglicher Förderung nicht
weiterverfolgt?
Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet.
Keine. Das InnoZBw befindet sich in der Aufbauphase.
27. Woran lagen Projektabbrüche und welche Erkenntnisse hat das
Innovationszentrum BW daraus gezogen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 25 und 26 verwiesen.
28. Wie hoch war die Finanzierung des Innovationszentrums BW in den
letzten drei Jahren sowie geplant für 2026, und aus welchen
Geschäftsbereichen der Bundesregierung wurde diese finanziert?
Das InnoZBw ist organisatorisch eine Abteilung des Bundesamtes für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Derzeit
liegen noch keine Finanzierungszahlen vor. Es ist vorgesehen, die
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das InnoZBw im Rahmen bestehender
Strukturen über die Kapitel/Titel 1404/551 01 „Wehrtechnische Forschung und
Technologie“ und Kapitel/Titel 1404/551 03 „Zukunfts- und Weiterentwicklung der
Bundeswehr“ zu gewährleisten.
29. Welche Maßnahmen ergreift das Innovationszentrum BW, um eine hohe
Geschwindigkeit bei der Planung und Umsetzung von
Innovationsvorhaben angesichts schnelllebiger Innovationszyklen sicherzustellen?
Das InnoZBw ist eine wesentliche Antwort des BMVg auf schnelllebige
Innovationszyklen und deren Adaption für die militärische Nutzung. Das InnoZBw
ist eng am Nutzer – den Streitkräften – ausgerichtet und bezieht diese über den
gesamten Innovationsprozess in feststehende Strukturen ein. Zudem ist ein fast
fließender Übergang von erfolgreichen Innovationen zur regulären Beschaffung
bzw. zur Adaption in laufenden Projekten vorgesehen.
30. Inwiefern finden Kooperationen oder Austauschformate zwischen
Innovationszentrum BW und Institutionen auf europäischer und/oder NATO-
Ebene statt?
Das InnoZBw ist konzeptionell multinational angelegt. Das Interesse der
Partner insbesondere der Vereinigten Staaten von Amerika ist hoch. Die detaillierte
Ausgestaltung folgt im Verlauf des Jahres 2026 mit dem weiteren Aufbau.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des Drone Innovation Hubs
(DIH) in Manching vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen
Lage?
32. Wie bewertet die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit DIH?
Die Fragen 31 und 32 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
33. Wie viele Projekte hat der DIH seit der Errichtung erfolgreich
abgeschlossen?
Seit der Errichtung des Drone Innovation Hubs (DIH) im Jahr 2019 wurden
neun Wehrtechnische Aufträge in Zusammenarbeit mit anderen Bundeswehr-
Dienststellen durchgeführt, um Startup-Produkte kennenzulernen und deren
Potential für die Bundeswehr bewerten zu können.
Weiterhin wurden für das BAAINBw fünf Forschungs- und Technologiestudien
mit Versuchsaufbauten und Prototypeinsatz in einer simulierten
Einsatzumgebung beauftragt, um Startup-Produkte und Geschäftsmodelle weiterführend
untersuchen zu können.
34. Wie viele Projekte wurden nach anfänglicher Förderung nicht
weiterverfolgt?
Alle Projekte, die sich im Rahmen der Prüfung durch den DIH als
förderungswürdig erwiesen haben, werden weiterhin verfolgt.
35. Wie hoch war die Finanzierung des DIH in den letzten drei Jahren sowie
geplant für 2026, und aus welchen Geschäftsbereichen der
Bundesregierung wurde diese finanziert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
36. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit das Innovationslabor
System Soldat (InnoLabSysSdt) beim Wehrwissenschaftlichen Institut für
Werk- und Betriebsstoffe in Erding vor dem Hintergrund der
sicherheitspolitischen Lage?
Ziel dieses seit 2022 bestehenden Pilotprojekts für eine moderne
Ressortforschung ist es, den Innovationstransfer in die Praxis zu beschleunigen und
hierfür die Zusammenarbeit zwischen wehrtechnischer und ziviler Forschung zu
intensivieren.
Nach Bewertung der Bundesregierung sind diese Ansätze richtungsweisend für
die notwendige Modernisierung der Bundeswehr und sollten unbedingt
weiterverfolgt werden.
37. Wie bewertet die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit des InnoLab-
SysSdt?
Die im Innovationslabor System Soldat (InnoLabSysSdt) erprobten Ansätze für
neue Arbeits- und Kooperationsstrukturen in der Forschung der Bundeswehr
haben gezeigt, dass es durch direkte Kooperationen zwischen Industrie,
Bundeswehr und Forschungseinrichtungen unter dem Dach des BAAINBw
möglich ist, anspruchsvolle Hochtechnologien schnell als Innovationen in die
Truppe einzuführen. Wesentlich ist hier eine fundierte Wissensbasis durch eigene
Forschungsaktivitäten. Sie hilft, Themen richtig einzuschätzen und für die
Bundeswehr zu neuen Fähigkeiten weiterzuentwickeln.
Aus den sehr positiven Erfahrungen und Ergebnissen sind die Pläne für das
InnoZBw entstanden, das derzeit in Erding errichtet wird. Insoweit wird auf die
Antworten zu den Fragen 24 bis 30 verwiesen.
38. Wie viele Projekte hat das InnoLabSysSdt seit der Errichtung erfolgreich
abgeschlossen?
Das InnoLabSysSdt arbeitet mit vier Forschungsgruppen systemisch
kontinuierlich an Technologien im Umfeld der Soldaten. Die Ergebnisse fließen direkt
in die extramurale Forschung und Beschaffung ein. Dabei werden auch
Startups eingebunden. So konnten sich StartUps schneller auf die Bedarfe der
Bundeswehr ausrichten.
Das InnoLabSysSdt nimmt auch an Projekten der Europäischen Union zur
Förderung der Zusammenarbeit innerhalb Europas teil.
Dem InnoLabSysSdt sind 12 Forschungsvorhaben zugeordnet, in welchen
einzelne Studien bzw. Untersuchungen durchgeführt werden.
39. Wie viele Projekte wurden nach anfänglicher Förderung nicht
weiterverfolgt?
Seit der Aufstellung des InnoLabSysSdt wurde kein Forschungsvorhaben
eingestellt.
40. Wie hoch war die Finanzierung des InnoLabSysSdt in den letzten drei
Jahren sowie geplant für 2026, und aus welchen Geschäftsbereichen der
Bundesregierung wurde diese finanziert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
41. Welche Maßnahmen ergreift das das InnoLabSysSdt , um eine hohe
Geschwindigkeit bei der Planung und Umsetzung von Innovationsvorhaben
angesichts schnelllebiger Innovationszyklen sicherzustellen?
Das InnoLabSysSdt arbeitet direkt mit der Truppe, der Industrie und
Forschungseinrichtungen zusammen. Es besteht aus einem souveränen Rahmen
mit vier Forschungsgruppen, der nach Bedarf um wissenschaftlich arbeitendes
Personal oder Projektmitarbeitende ergänzt wird. Durch die direkte
Kollaboration an einem Ort können Lösungen direkt zusammen mit Soldaten
experimentiert und Schnittstellen abgebaut werden. Für größere Experimente werden
Experimentalserien maßgeblich mitgestaltet und genutzt. Das InnoSysSdt kann als
Teil des BAAINBw die Beschaffung der Innovationen von vorneherein mit
betrachten. So wird eine schnelle Umsetzung ermöglicht.
42. Inwiefern finden Kooperationen oder Austauschformate zwischen das
InnoLabSysSdt und Institutionen auf europäischer und/oder NATO-Ebene
statt?
Mehrere Mitarbeitende des InnoLabSysSdt werden über Mittel des
Europäischen Verteidigungsfonds alimentiert. Es gibt einen regelmäßigen Austausch
mit verschiedenen, internationalen militärischen Innovationstreibern.
43. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des Zentrums für
Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr (dtec.bw) vor dem
Hintergrund der sicherheitspolitischen Lage?
Die Arbeit und die Zielsetzungen des dtec.bw sind hochaktuell und von großer
militärischer, gesellschaftlicher sowie wissenschaftlicher Bedeutung
insbesondere vor dem Hintergrund der veränderten geo- und sicherheitspolitischen
Lage.
44. Wie bewertet die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit des dtec.bw?
Die aktuellen universitären Forschungsprojekte des dtec.bw zeigen einen
deutlichen wissenschaftlichen Mehrwert für die Fähigkeitsentwicklung der
Bundeswehr im Bereich der Digitalisierung. Die hohe Relevanz für die Bundeswehr
wird insbesondere durch das hohe Interesse von Dienststellen der Bundeswehr
an den Projektergebnissen und durch zahlreiche Kooperationen mit
Dienststellen der Bundeswehr innerhalb der dtec.bw-Projekte deutlich.
45. Wie viele Projekte hat das dtec.bw seit der Errichtung erfolgreich
abgeschlossen?
46. Wie viele Projekte wurden nach anfänglicher Förderung nicht
weiterverfolgt?
Die Fragen 45 und 46 werden zusammen beantwortet.
Sämtliche Forschungsprojekte des dtec.bw laufen noch bis zum Ende der
Finanzierung aus dem Europäischen Konjunkturprogramm Ende des Jahres 2026.
Von den 68 begonnenen Forschungsprojekten im Jahr 2020 wurden je zwei
Projekte, nach einer Zwischenevaluierung im Jahr 2024, aus synergetischen
Gründen zusammengelegt.
47. Wie hoch war die Finanzierung des dtec.bw in den letzten drei Jahren
sowie geplant für 2026, und aus welchen Geschäftsbereichen der
Bundesregierung wurde diese finanziert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
48. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des Space Innovation Hub
(SIH) vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Lage?
Der Space Innovation Hub (SIH) soll u. a. den Austausch zwischen
öffentlichen Bedarfsträgern und Industrie/Forschung stärken. Seit dem Start des SIH
im Jahr 2025 wurden zahlreiche Vernetzungsaktivitäten durchgeführt, u. a. in
Form von Workshops, die u. a. auch Relevanz für die sicherheitspolitische Lage
haben. Der SIH hat im Bereich der Raumfahrt im Rahmen seiner Zielrichtung
ein besseres Bewusstsein für die veränderte sicherheitspolitische Lage
hergestellt.
49. Wie bewertet die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit des SIH?
Der SIH hat im ersten Jahr seines Bestehens sehr gute Vernetzungsaktivitäten
durchgeführt. Daher wird der SIH mit Blick auf seine erste Zielrichtung, den
Austausch zwischen öffentlichen Bedarfsträgern, und Industrie/Forschung zu
stärken positiv bewertet.
50. Wie viele Projekte hat der SIH seit der Errichtung erfolgreich
abgeschlossen?
51. Wie viele Projekte wurden nach anfänglicher Förderung nicht
weiterverfolgt?
52. Woran lagen Projektabbrüche und welche Erkenntnisse hat der SIH
daraus gezogen?
53. Wie viele Mittel wurden bislang durch den SIH für rüstungspolitische
Entwicklungen, wie viele Mittel für zivile Entwicklungen und wie viele
Mittel für Dual-Use Entwicklungen ausgegeben?
Die Fragen 50 bis 53 werden zusammen beantwortet.
Das erste Ziel des SIH war die Etablierung von Vernetzungsaktivitäten
zwischen öffentlichen Bedarfsträgern, Industrie und Forschung. Konkrete Projekte
wurden im Jahr 2025 noch nicht durchgeführt.
54. Wie hoch war die Finanzierung des SIH in den letzten drei Jahren sowie
geplant für 2026, und aus welchen Geschäftsbereichen der
Bundesregierung wurde diese finanziert?
Die Raumfahrtstrategie der Bundesregierung hat im September 2023 die
Gründung eines SIH ausgerufen. Der SIH wurde im Jahr 2024 aufgebaut und im
Januar 2025 gestartet. Die Kosten zum Aufbau und Betrieb des SIH belaufen
sich auf jährlich ca. 200.000 Euro (netto).
Der SIH wird durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt finanziert.
55. Welche ethischen Leitlinien und Governance-Strukturen haben die
genannten Einrichtungen für die Entwicklung von KI-Systemen mit
Verteidigungs- und Sicherheitsbezug etabliert?
Derzeit überarbeitet der Geschäftsbereich BMVg das strategische Konzept für
KI. Am 30. September 2025 hat der Abteilungsleiter IC wesentliche Teile des
Entwurfs der Konzeption „KI im GB BMVg“ vorläufig in Kraft gesetzt. Der
Entwurf des Konzeptes befindet sich im BMVg in der abschließenden
fachlichen Prüfung und wird nach Abschluss der Beteiligungsverfahren erlassen.
Dieses Konzept legt die strategischen Rahmenbedingungen für die
verantwortungsvolle, ethische und rechtssichere Nutzung von KI im Geschäftsbereich
BMVg fest. Die Implementierung einer AI Governance stellt sicher, dass
ethische Prinzipien und rechtliche Vorgaben in den gesamten Lebenszyklus von
KI-Systemen integriert werden.
Die Erforschung potentiell bahnbrechender Technologien geht mit der
Verpflichtung einher, die daraus folgenden Entwicklungen abzuschätzen und
verantwortungsvoll zu begleiten. Die Cyberagentur verfügt deshalb über eine
Richtlinie zu ethischen und soziotechnischen Belangen. Dazu hat die Agentur
eine Kommission für Ethik und sicherheitsrelevante Forschung etabliert. Diese
zentrale Anlaufstelle berät Angehörige der Cyberagentur zu ethischen und
soziotechnischen Themen und verfügt über ein Red-Button-System, um
Stellungnahmen zu Themen einzufordern, die ethisch als höchstbedenklich gelten.
Regelmäßig werden ethische Begleitstudien in den Vergabeunterlagen der
Cyberagentur eingefordert und parallel zu den Forschungsprojekten beforscht.
Die BWI GmbH verfolgt im Rahmen der Vorgaben des Bundes und
insbesondere des BMVg das Ziel, die Führungs- und Einsatzfähigkeit der Streitkräfte
sowie die eigene Leistungsfähigkeit und Effizienz durch den gezielten Einsatz
von Künstlicher Intelligenz (KI) zu steigern. Hierbei handelt die BWI GmbH
innerhalb der gesetzlichen, regulatorischen und strategischen Vorgaben,
einschließlich der maßgeblichen völkerrechtlichen Rahmenbedingungen, um den
mit dem Einsatz von KI verbundenen Fragestellungen angemessen Rechnung
zu tragen, Vertrauen zu schaffen und ethischen Anforderungen gerecht zu
werden. Die Entwicklung und Nutzung von KI ist in übergreifende Governance-
Strukturen eingebettet, die sowohl Rechtskonformität und Sicherheit
gewährleisten, als auch eine verantwortungsvolle, risikoorientierte und ethische
Nutzung von KI entlang des gesamten Lebenszyklus sicherstellen. Zentrale Säule
dieser Governance-Strukturen sind KI-Ethikleitlinien, die die sichere,
verantwortungsvolle und ethisch vertretbare Entwicklung und den Einsatz von KI in
Einklang mit geltenden gesetzlichen, völkerrechtlichen sowie regulatorischen
Anforderungen unter Berücksichtigung internationaler, nationaler und
wissenschaftlicher Orientierungsrahmen sicherstellen.
56. Wie sind die genannten Verteidigungs- und Sicherheitsforschungs- bzw.
Innovationseinrichtungen in die Hightech Agenda Deutschland
eingebettet?
Die Sicherheits- und Verteidigungsforschung bildet eines von fünf
strategischen Forschungsfeldern in der Hightech Agenda Deutschland (HTAD). Die
zuständigen Einrichtungen der Bundesregierung tragen je nach Mandat und
Organisationsform direkt oder indirekt zur Umsetzung der HTAD bei.
In Umsetzung der HTAD (Handlungsfeld „Sicherheits- und
Verteidigungsforschung“) und finanziert aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität“ sollen vier bis fünf Hubs in Themenfeldern gefördert werden, die
durch zivile und militärische Bedarfsträger als dringlich identifiziert werden.
Im Austausch zwischen zivilen und militärischen Bedarfsträgern sowie
Anbietern von Sicherheitslösungen inklusive Startups sollen Synergien zwischen der
zivilen und militärischen Forschung für innovative Lösungen identifiziert und
nutzbar gemacht werden.
57. Plant die Bundesregierung die Errichtung weiterer spezialisierter
Innovations- und Forschungseinrichtungen im Verteidigungs- und
Sicherheitsbereich?
Die Bundesregierung wird in ausgewählten Technologiefeldern und im Sinne
von Innovationsökosystemen in „Innovation Hubs für Sicherheit und
Verteidigung“ die Kooperation zwischen ziviler und militärischer Forschung und
Entwicklung fördern.
Das Innovationssystem der Bundeswehr wird weiter ausgebaut und angepasst.
Mit dem InnoZBw entsteht ein zentraler Koordinator und Wissensmanager. Da
technologiegetriebene militärische Innovation in der Fläche an der Schnittstelle
zwischen den Streitkräften und einem externen zivilen Innovationsökosystem
entsteht, ersetzt das InnoZBw nicht die bestehenden und ggf. wachsenden
dezentralen Strukturen. Das Ausbringen weiterer Hubs, in anderen
Metropolregionen und angelehnt an andere Bereiche des Bedarfsträgers, kann sinnvoll
sein. Organisationsform und Umfang entsprächen dann aber nicht dem
InnoZBw mit seinen umfassenden Aufgaben.
58. Wie im Detail sollen Innovationen in der Truppe künftig besser gefördert
werden, wie vom Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, am
7. November 2025 bei der Bundeswehrtagung 2025 angekündigt?
Durch das InnoZBw findet eine engere Einbindung der Streitkräfte in
Innovationsvorhaben bei deutlicher Ressourcensteigerung statt. Umfangreiche,
truppennahe Innovationskampagnen führen zu einem deutlich höheren Reifegrad. Das
InnoZBw steht der Truppe als Ermöglicher und Koordinator dieses
Kampagnenbetriebes zur Seite. Die Adaption erfolgreicher Innovationsvorhaben wird
durch die Parallelisierung der Innovationskampagnen und vorbereitender
Maßnahmen zur Beschaffung durch das InnoZBw beschleunigt und vorangetrieben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Verteidigung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Forschungs- und Innovationsförderung der Bundesregierung bei Agenturen, Behörden, Hubs und Laboren im Bereich Sicherheit und Verteidigung (Antwort)