Schriftliche Frage 109 von Adam Balten (AfD): Welche zehn Förderprojekte von SPRIND sind nach Einschätzung der Bundesregierung die seit 2019 am wenigsten erfolgreichen (Fördervolumen und…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
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Schriftliche Frage 109 von Adam Balten (AfD): Welche zehn Förderprojekte von SPRIND sind nach Einschätzung der Bundesregierung die seit 2019 am wenigsten erfolgreichen (Fördervolumen und…
Frage 109 (Adam Balten, AfD):
Welche zehn Förderprojekte von SPRIND sind nach Einschätzung der Bundesregierung die seit 2019 am wenigsten erfolgreichen (Fördervolumen und Bewertungsschema bitte erläutern), und welche Veränderungen im Auswahl- und Monitoring-Prozess hat es bei SPRIND in den vergangenen sieben Jahren gegeben, um die Mittelzuwendung zielsicherer zu machen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 6. März 2026:
Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) identifiziert und entwickelt Projekte mit Sprunginnovationspotenzial weiter, die mit einem hohen Risiko und damit einhergehend schwerer Planbarkeit einhergehen. Dabei agiert sie, neben anderen Instrumenten, unter anderem als Ankerinvestor bei Start-ups und fördert Teams im Rahmen von „Challenges“ genannten Innovationswettbewerben (www.sprind.org/tate n/challenges). Solche Challenges zeichnen sich dadurch aus, dass von einer zur nächsten Phase einige Teams aus der Förderung ausscheiden. Dennoch können sich auf längere Sicht auch ausgeschiedene Teams noch erfolgreich entwickeln, auch dank der Unterstützung durch die SPRIND während der Förderung. Das Gleiche gilt für Projekte, die über andere Instrumente der SPRIND gefördert wurden: Die Weiterentwicklung von Ideen mit disruptivem Innovationspotenzial erfolgt oftmals nicht linear. Sprunginnovationen können häufig mehrere Jahre benötigen, bis sie ihre Wirkung in Markt und Gesellschaft entfalten. Eine Ranking-Liste wird durch die Bundesregierung nicht geführt. Die Auswahl- und Monitoring-Prozesse der SPRIND wurden nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz – SPRINDFG) angepasst.
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