Bundesagentur für Sprunginnovationen - Evaluierung, Mittelverwendung, Förderprojekte, Ausgründungen, Marktreife und Nutzen für Standort und Wirtschaftskraft Deutschlands
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Bundesagentur für Sprunginnovationen - Evaluierung, Mittelverwendung, Förderprojekte, Ausgründungen, Marktreife und Nutzen für Standort und Wirtschaftskraft Deutschlands
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6036
21. Wahlperiode 20.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ronald Gläser, Dr. Michael Kaufmann, Nicole Höchst,
Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan
Schröder, Sergej Minich, Robin Jünger, Martin Reichardt, Dr. Paul Schmidt, René
Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller und der Fraktion der AfD
Bundesagentur für Sprunginnovationen – Evaluierung, Mittelverwendung,
Förderprojekte, Ausgründungen, Marktreife und Nutzen für Standort und
Wirtschaftskraft Deutschlands
Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) wurde am 10. Oktober
2019 gegründet mit dem erklärten Ziel, sogenannte Sprunginnovationen zu
identifizieren, zu validieren und zu fördern. Die Bundesregierung beantwortete
dazu bereits die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/807 und legte
darin umfangreiche Angaben zu Budgets, Förderinstrumenten, geförderten
Projekten, Ausgründungen und dem Stand von Marktreife und Umsätzen vor. Die
Bundesregierung verweist außerdem auf eine Evaluierung durch das
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) mit einer am
29. Januar 2025 veröffentlichten Executive Summary. Die bisherigen
Antworten der Bundesregierung werfen bei den Fragestellern jedoch eine Reihe
offener Fragen auf, insbesondere hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses
(Return on Investment), der über den Bundeshaushalt eingesetzten Mittel, der
Transparenz der Auswahl- und Evaluationskriterien, der konkreten
wirtschaftlichen Wirkungen (Umsätze, Exits, Arbeitsplatzwirkung, Skalierbarkeit), der
Rolle und Bilanz der von SPRIND selbst gegründeten Tochtergesellschaften
sowie möglicher Interessenkonflikte und der Frage, inwieweit geförderte Projekte
wirtschaftlichen Mehrwert generieren oder ideologisch getrieben sind. Zur
sachgerechten parlamentarischen Kontrolle und zur Vorbereitung möglicher
haushalts- bzw. Mittel-politischer Maßnahmen bitten die Fragesteller die
Bundesregierung um die nachstehenden detaillierten Auskünfte. Als Grundlage der
Fragen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
21/807 verwiesen. Ferner wird Bezug genommen auf die Executive Summary
der ISI-Evaluation (vgl. https://cms.system.sprind.org/uploads/SPRIND_Evalu
ation_Zusammenfassung_65119fe433.pdf) sowie auf die Informationen der
SPRIND-Website (vgl. www.sprind.org).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Einnahmen hat SPRIND außerhalb der Bundeszuweisungen seit
2019 erwirtschaftet (bitte vollständig nach Jahr und Herkunft – z. B.
Serviceerlöse, Beteiligungserlöse – aufschlüsseln)?
2. Welche Kriterien wendet die SPRIND bei der Auswahl von Beteiligungen
und Gründungsunterstützungen an?
3. Welche Interessenkonfliktregelungen gelten für Gutachter, Mitglieder von
Auswahlgremien, SPRIND-Mitarbeiter und Aufsichtsgremien?
4. Welche Bewertungskennzahlen (Key Performance Indicators [KPI])
existieren für SPRIND auf Ebene der Fachaufsicht (BMBF) und im
Aufsichtsrat?
5. Welche Zielwerte und Berichtsintervalle gelten für die SPRIND, und wie
lauten die jeweils zuletzt berichteten Ist-Werte (z. B. Anzahl
Anschubfinanzierungen, Folgefinanzierungen, private Folgerunden, Arbeitsplätze,
Patente, Umsätze)?
6. Bei welchen der geförderten Projekte hat sich das für Sprunginnovationen
maßgebliche disruptive Potenzial herauskristallisiert (bitte einzeln
aufführen und jeweils darlegen, worauf diese Einschätzung für den jeweiligen
Anwendungsbereich beruht)?
7. Bei welchen der geförderten Projekte ist die Frage des disruptiven
Potenzials noch offen, und bei welchen zeichnet sich ab, dass die Innovation im
jeweiligen Anwendungsbereich zwar eine Fortentwicklung, aber keine
umwälzende (disruptive) Neuerung bedeutet (bitte einzeln aufführen)?
8. Liegen der vollständige Evaluationsbericht (nicht nur der Executive
Summary) des Fraunhofer ISI vom Januar 2025 und die vollständige
„Evaluation der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Forschung, Technologie
und Raumfahrt (BMFTR) über die Bundesagentur für
Sprunginnovationen – SPRIND GmbH“ vom November 2025 der Bundesregierung vor
(und wenn ja, bitte diese vollständigen Berichte in der Fassung
übermitteln, die dem Haushaltsausschuss, dem Bundesministerium und dem
Bundesrechnungshof vorgelegt wurde)?
9. Sofern Teile der Evaluationsberichte geschwärzt werden müssen, bzw.
nicht veröffentlicht werden können (vgl. Frage 8), welche Teile sind das,
aus welchen Gründen können diese nicht veröffentlicht werden, und wie
können Abgeordnete dennoch Einsicht nehmen (Bundestagsdrucksache
21/807 nennt Weiterleitung an Bundesrechnungshof und Ressorts; bitte
vollständige Transparenz ermöglichen)?
10. Nach welchen Kriterien wird der Aufsichtsrat der SPRIND
zusammengesetzt, wer beruft den Aufsichtsrat, wie lange ist die Amtszeit, und gibt es
einen Schlüssel für die Verteilung auf die Bereiche Bund,
Bundesministerien, Wissenschaft und Wirtschaft (bitte vollständige Rechtsgrundlage, die
die Arbeit des Aufsichtsrats regelt, mit der Antwort übermitteln)?
11. Gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen der Bund als
Alleingesellschafter von seinem Durchgriffsrecht gegenüber dem Aufsichtsrat
Gebrauch gemacht hat, und wenn ja, welche waren das?
12. In welcher Form ist die Fachaufsicht durch das BMFTR kodifiziert, und
nach welchen Grundsätzen wird die Fachaufsicht wahrgenommen (bitte
zugrunde liegende Dokumente mit der Antwort übermitteln)?
13. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu der
Einschätzung aus dem Evaluationsbericht vom November 2025, nach der die
Fachaufsicht durch das Bundesministerium entbehrlich ist, weil sie keinen
erkennbaren zusätzlichen Nutzen bringt, und beabsichtigt die
Bundesregierung, diese Anregung aufzugreifen?
14. Welche Projekte wurden durch die SPRIND seit ihrer Gründung gefördert
(bitte vollständige Liste vorlegen)?
15. Welche Projekte wurden zum Stichtag 31. Dezember 2025 durch die
SPRIND gefördert (bitte vollständige Liste vorlegen)?
16. Welche durch die SPRIND geförderten Projekte bestehen zum Stichtag
31. Dezember 2025 in Form von Unternehmen (bitte dazu benennen:
vollständiger Firmenname, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer,
Gründungsdatum, Inhaber bzw. Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführung;
Datum des Beginns der SPRIND-Förderung; Höhe der Gesamtförderung
durch SPRIND als Gesamtbetrag in Euro inklusive Zeitpunkt der
Zahlungen; Anteile bzw. Beteiligungsverhältnisse, falls SPRIND
Gesellschafter ist in Prozent, nachweisbare Umsätze mit Jahr und Betrag oder, falls
genaue Umsatzzahlen nicht veröffentlicht werden, die Angabe, ob
Umsätze erzielt werden und aus welcher Tätigkeit, also beispielsweise Produkte,
Dienstleistungen, Pilotverkäufe etc. sowie mögliche Gewinne und
gegebenenfalls daraus erfolgte Ausschüttungen an die SPRIND)?
17. Gibt es unter den in der Antwort zu Frage 14 genannten Projekten solche,
die nach anfänglicher Förderung wieder eingestellt wurden (wenn ja,
welche sind das und was waren jeweils die Gründe für die Einstellung des
Projekts)?
18. Gibt es unter den in der Antwort zu Frage 14 genannten Projekten solche,
bei denen die SPRIND-Förderung zwar eingestellt wurde, die aber
dennoch fortgeführt wurden, wenn ja, welche sind das, und was waren jeweils
die Gründe für die Einstellung der SPRIND-Förderung?
19. Welche rechtlichen Vereinbarungen kamen bei der Gründung der
SPRIND-Tochtergesellschaften jeweils zur Anwendung?
20. Welche geförderten Projekte sind bisher aus den sogenannten Challenges
hervorgegangen, und wo sieht die Bundesregierung hier jeweils das
disruptive Potenzial (bitte begründen)?
21. Gab es bisher Finanzierungen durch die SPRIND, bei denen die
Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen nach § 65 der
Bundeshaushaltsordnung erforderlich war, und wenn ja, in welchen Fällen wurde sie
erteilt bzw. nicht erteilt?
22. Was sind bei den auf Bundestagsdrucksache 21/807 explizit als
„marktreif“ oder „mit Umsätzen“ bezeichneten Projekten, ergänzt um die
Projekte, die seit der Antwort der Bundesregierung neu hinzugekommen sind,
die konkreten Produkte bzw. Dienstleistungen, und wann streben die
jeweiligen Unternehmen laut deren Business Forecast an, in die
Gewinnzone zu gelangen?
23. Wie lautet für die SPRIND-Tochtergesellschaften und SPRIND-
Beteiligungen, die bisher keine marktreifen Produkte hervorgebracht und
bzw. oder keine Umsätze erzielt haben, die Prognose, wann mit
marktreifen Produkten und ersten Umsätzen gerechnet wird, und wann streben die
jeweiligen Unternehmen laut deren Business Forecast an, in die
Gewinnzone zu gelangen (sofern zutreffend)?
24. Wie sieht hinsichtlich der SPRIND die Rechnung der Bundesregierung
zum „Return on Investment“ (ROI) oder zu einer anderen
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die komplette bisherige Förderperiode aus (sollten
keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgenommen werden, bitte die
Gründe erläutern und erklären, ob und gegebenenfalls wann diese
vorgenommen werden sollen)?
25. Liegen der Bundesregierung Berechnungen vor, die den
volkswirtschaftlichen Nutzen (z. B. BIP-Effekte [BIP = Bruttoinlandsprodukt],
Beschäftigungswirkung, Reduzierung von Abhängigkeiten, Technologie-
Exportpotenzial) durch SPRIND-geförderte Technologien prognostizieren (wenn
ja, bitte diese Modelle, ihre Annahmen und die Ergebnisdaten beifügen;
wenn nein, warum wurden solche Modellrechnungen bislang nicht erstellt,
und sollen diese in Zukunft erstellt werden)?
26. Welche quantitativen Zeitreihen (jährliche KPIs [Key Performance
Indicators]) berichtet SPRIND gegenüber dem BMBF und bzw. oder
Haushaltsausschuss – z. B. Anzahl bewilligter Projekte, Ausgründungen,
geschaffene Arbeitsplätze (direkt oder indirekt), Patentanmeldungen,
Folgeinvestitionen privater Drittmittel, Umsätze der geförderten Unternehmen (bitte
alle Zeitreihen von 2019 bis 2025 angeben)?
27. Inwiefern hat sich die in der SPRIND-Evaluation vom Januar 2025
geäußerte Erwartung, dass die SPRIND ein „Multiplikator mit
volkswirtschaftlichem Nutzen, indem es privates Risikokapital hebeln kann“ sei, erfüllt
(bitte alle Projekte, auf die dies zutrifft, unter Nennung der
Risikokapitalsummen, die eingeworben werden konnten, auflisten)?
28. In welchen Fällen bzw. mit welchen rechtlichen Instrumenten kann die
Bundesregierung bzw. der Deutsche Bundestag eine Rückforderung,
Kürzung oder Umwidmung bereits bewilligter SPRIND-Mittel veranlassen?
29. Gab es im Zeitraum von 2020 bis 2025 Fälle von Rückforderungen oder
Sanktionen, und wenn ja, welche waren das (bitte Projekte, Höhe der
Rückforderungen, Art der Sanktionen und die jeweiligen Gründe
nennen)?
30. Welche Compliance-Kontrollen existieren bei SPRIND?
31. Wem stehen die Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Softwarerechte)
bei durch die SPRIND geförderten Projekten, Tochtergesellschaften und
Beteiligungen zu, wie lauten die entsprechenden Vertragsklauseln, und
wie sah die Praxis bei den auf Bundestagsdrucksache 21/807 erwähnten
Ausgründungen aus?
32. Gibt es Fälle, in denen der Bund oder die SPRIND direkte oder indirekte
Eigentums- bzw. Nutzungsrechte an geistigem Eigentum erworben
hat,und wenn ja, um welche Unternehmen und welche konkreten Rechte
handelt es sich (bitte auch den Nutzen für die Steuerzahler darlegen)?
33. Welcher prozentuale Anteil der Gesamtfördermittel von 2019 bis 2025
ging an
a) Projekte mit klimarelevanter bzw. nachhaltiger Zielsetzung,
b) Projekte mit medizintechnischem bzw. biotechnologischem
Schwerpunkt,
c) Digitalisierungs- bzw. KI-Projekte und
d) sonstige Projekte?
34. Liegen der Bundesregierung Berechnungen oder Prognosen darüber vor,
inwiefern die geförderten Nachhaltigkeitsprojekte einen messbaren
wirtschaftlichen Mehrwert erbracht haben oder erbringen werden (z. B. CO2-
Reduktion, Kostensenkung, neue Exportchancen), und wenn bzw. sofern
solche Berechnungen nicht vorliegen, welche wissenschaftlichen Kriterien
werden zur Bewertung der wirtschaftlichen Relevanz angewendet?
35. Wie ist zu erklären, dass manche Detaildaten (z. B. genaue Umsatzzahlen,
Unternehmensbilanzen) laut Angaben der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/807 der SPRIND nicht vorliegen, und,
sofern zutreffend, warum sind die betreffenden Unternehmen nicht
auskunftspflichtig gegenüber SPRIND?
36. In welchem Umfang kann SPRIND vertraglich Auskünfte von geförderten
Projekten (z. B. Reportingpflichten zur Überprüfung der
Förderzweckbindung) einfordern?
37. In welchem Umfang und mit welchen Mitteln (Publikationen, öffentliche
Berichte etc.) informieren die SPRIND und das BMBF die Öffentlichkeit,
den Haushaltsausschuss und die Fachwelt transparent über Erfolge und
Misserfolge (bitte Informationen und Aktualisierungsrhythmus nennen
und gegebenenfalls in der Antwort verlinken)?
Berlin, den 7. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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