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Schriftliche Frage 89 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche Kommunen in Sachsen-Anhalt, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in der 3. Förderperiode (ab dem 1. Januar 2025) Bun…

dip / schriftliche_frage 20.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 89 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche Kommunen in Sachsen-Anhalt, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in der 3. Förderperiode (ab dem 1. Januar 2025) Bun… Frage 89 (Kay-Uwe Ziegler, AfD): Welche Kommunen in Sachsen-Anhalt, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in der 3. Förderperiode (ab dem 1. Januar 2025) Bundesmittel für „Partnerschaften für Demokratie“ erhalten, haben gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bereits nachgewiesen, dass das nach der jeweiligen Gemeindeordnung gewählte Organ der kommunalen Selbstverwaltung oder der zuständige beschlussfassende Ausschuss mit der Durchführung der Partnerschaft für Demokratie befasst war und hierzu einen Beschluss gefasst hat, und an welchem Datum wurde der jeweilige Beschluss gefasst (bitte nach Kommunen und jeweiligem Beschlussdatum auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 20. März 2026: Grundsätzlich muss jede projekttragende Kommune einen positiven Beschluss zur Durchführung der Partnerschaft für Demokratie einreichen. Das Verfahren zur Einreichung der Beschlüsse läuft bis zum 31. Dezember 2026.

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