Schriftliche Frage 81 von Andreas Mayer (AfD): Wie begründet die Bundesregierung, dass aus dem Bundeshaushalt kommunale Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ geförder…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 81 von Andreas Mayer (AfD): Wie begründet die Bundesregierung, dass aus dem Bundeshaushalt kommunale Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ geförder…
Frage 81 (Andreas Mayer, AfD):
Wie begründet die Bundesregierung, dass aus dem Bundeshaushalt kommunale Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ gefördert werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 9. Januar 2026:
Es wird auf die geltende Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der allgemeinen Verwaltungsvorschrift Nr. 15.2 zu § 44 BHO (VV- BHO) verwiesen. Der dort aufgeführte Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ ermöglicht die Förderung von Projekten kommunaler Gebietskörperschaften und von Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften, die eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure zur Erreichung lokaler und kommunaler Ziele des Bundesprogramms gestalten. Im Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2026 sind die Partnerschaften für Demokratie ebenfalls als Bestandteil des Bundesprogramms vermerkt.
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