Umstrukturierung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" (Antwort zu Drs. 21/4932)
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Umstrukturierung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" (Antwort zu Drs. 21/4932)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5411
21. Wahlperiode 15.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz,
Denise Loop, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4932 –
Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Karin Prien hat im vergangenen Jahr angekündigt, eine Überprüfung und
Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ vorzunehmen. Im
September 2025 schrieb Bundesministerin Karin Prien einen Brief an die
Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, in dem sie
verkündete, eine „breit angelegte Verfassungsschutzprüfung im sogenannten Haber-
Verfahren eingeleitet“ zu haben. Darüber hinaus kündigte Bundesministerin
Karin Prien eine neue Förderrichtlinie an, die ab 2027 greifen soll. In einem
Interview deutete sie an, dass es ihr bei der Umstrukturierung des Programms
weniger um Vielfaltsgestaltung gehen werde (www.radiodrei.de/programm/sc
hema/sendungen/radio3_am_morgen/archiv/20251112_0600/radio3_aktuell_0
710.html). In der bisherigen Förderrichtlinie ist „Vielfalt gestalten“ eines der
drei übergeordneten Förderziele des Programms.
Im Januar 2026 stellte Bundesministerin Karin Prien im Ausschuss für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Vorhabenplanung ihres
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) für das laufende Jahr vor. In der Präsentation kündigte sie an,
dass nun erstmalig alle neuen Partnerorganisationen in den Kommunen erfasst
und im Rahmen des „Haber-Verfahrens“ überprüft werden sollen. In der
Präsentation wurde außerdem auf eine Anpassung der Evaluation des Programms
als einer der nächsten Schritte hingewiesen (Ausschussdrucksache 21(13)21).
Darüber hinaus müssen die Zuwendungsempfänger im Programmbereich
„Partnerschaften für Demokratie“ ab 2026 alle Einzelmaßnahmen in ein
Förderportal eintragen, noch vor Beginn der Maßnahme. Jede Einzelmaßnahme
wird durch eine Regiestelle im Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) überprüft, die Umsetzung der Maßnahme und die
Weiterleitung der Mittel darf erst nach Zustimmung ebendieser erfolgen.
Hinzu kommt, dass Partnerschaften für Demokratie ab 2026 nachweislich durch
Kommunalparlamente beschlossen werden müssen. Die Partnerschaften für
Demokratie haben vielerorts erst Ende Februar ihre Förderbescheide und
Auszahlungen für das Jahr 2026 erhalten, was mit einer enormen
Planungsunsicherheit für die Organisationen einhergeht.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 14. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Diese Maßnahmen tragen auch nach Ansicht der Fragestellenden zu einer
Kultur des Misstrauens gegenüber der organisierten Zivilgesellschaft bei.
Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Anfeindungen und der
strategischen Angriffe rechtsextremer Kräfte gegen die Zivilgesellschaft fühlen sich
Menschen, die sich vor Ort engagieren und für die Demokratie einsetzen,
unter Druck gesetzt (https://taz.de/Rechtsextreme-gegen-Zivilgesellschaft/!61
56330/).
1. Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die Erarbeitung der neuen
Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“?
a) Wie ist der derzeitige Arbeitsstand?
b) Welche Zwischenschritte sind vorgesehen?
c) Wann wird die finale Fassung der neuen Förderrichtlinie vorliegen?
d) Wann wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarte Evaluation abgeschlossen sein?
e) Wer führt diese Evaluation durch?
f) In welchem Verhältnis steht diese Evaluation zur laufenden
Evaluation des Bundesprogramms?
g) Wieso erfolgt die Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie nicht nach
Abschluss der im Koalitionsvertrag vereinbarten Evaluation des
Bundesprogramms „Demokratie Leben!“?
h) Wie wird sichergestellt, dass die Erkenntnisse aus der Evaluation in
die Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie einfließen?
2. Werden Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie und
weitere Organisationen oder weitere Akteure im Bundesprogramm an der
Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie beteiligt oder im Vorfeld
konsultiert?
a) Wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?
b) Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten im Arbeitsprozess?
c) Wenn ja, aus welchen Bundesländern stammen die beteiligten
Akteure (bitte auflisten)?
d) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 2d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten, wird das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterentwickelt. Für das Förderjahr
2027 ist daher vorgesehen, die Förderrichtlinie des Bundesprogramms
anzupassen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu weitergehenden
Einzelheiten sind daher derzeit nicht möglich.
3. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Förderziel „Vielfalt
gestalten“ in der neuen Förderrichtlinie depriorisiert, gekürzt oder
gestrichen wird?
a) Wenn nein, warum plant die Bundesregierung, das Förderziel
„Vielfalt gestalten“ zu depriorisieren, zu kürzen oder zu streichen, obwohl
sich unter anderem die Zahl der Straftaten im Bereich „Sexuelle
Orientierung“ und „Geschlechtsbezogene Diversität“ seit 2010 nahezu
verzehnfacht hat (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/queer-beau
ftragte-bundesregierung-csd-100.html) und die Gesamtzahl der
sogenannten fremdenfeindlichen Straftaten 2024 um 29 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist und damit einen neuen Höchststand
erreicht hat ( https://mediendienst-integration.de/rassismus-und-antis
emitismus/rassistische-straftaten/zahl-rassistischer-straftaten/)?
b) Wenn nein, in welcher Form und in welchem Umfang sind
Änderungen vorgesehen?
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird – wie angekündigt – im
Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und
Extremismusprävention verstärkt abbilden. Die genaue Ausgestaltung wird im
Rahmen der Anpassung der Förderrichtlinie erfolgen.
4. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Programmbereich
„Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ in der neuen
Förderrichtlinie depriorisiert, gekürzt oder gestrichen wird?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Die Programmbereiche „Innovationsprojekte“ sowie „Entwicklung einer
bundeszentralen Infrastruktur“ werden zum 31. Dezember 2026 auslaufen; die
Ergebnisse werden gesichert. Zukünftig gibt es die vier Handlungsebenen
Kommune, Land, Bund und digitaler Raum.
5. Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung zur Anpassung der Evaluation
des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“?
a) Wie ist der derzeitige Arbeitsstand?
b) Welche Zwischenschritte sind vorgesehen?
c) Wann wird die Überarbeitung abgeschlossen sein?
6. Welche Kriterien, Bewertungsmaßstäbe und Entscheidungsgrundlagen
legt die Bundesregierung zur Anpassung der Evaluation an?
Die Fragen 5 und 6 stehen im Sachzusammenhang und werden gemeinsam
beantwortet.
Die zukünftige Evaluation des Bundesprogramms wird bis zum Sommer
konzipiert; der Schwerpunkt soll auf einer Wirksamkeits-/Effizienzprüfung liegen.
7. Wie ist die Prüfung der Einzelmaßnahmen der Partnerschaften für
Demokratie durch die „Regiestelle Demokratie leben!“ im BAFzA konkret
ausgestaltet hinsichtlich
a) der Bewertungsmaßstäbe, die bei der Prüfung angelegt werden,
b) der Bearbeitungszeit, die diese Prüfungen in Anspruch nehmen,
c) des Mehraufwandes und ggf. eines daraus resultierenden
Personalaufwuchses, der in der Regiestelle des BAFzA entsteht?
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben prüft alle
Zuwendungsempfänger gemäß den Vorgaben der §§ 23, 44 der
Bundeshaushaltsordnung.
Grundlage für die Prüfung bilden die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ sowie die im Zuwendungsbescheid der Partnerschaften
für Demokratie geregelten Bestimmungen.
In der Regel erhalten die Zuwendungsempfänger nach spätestens drei
Arbeitstagen eine Rückmeldung zum Prüfergebnis. Das Verfahren wurde erst kürzlich
eingeführt, sodass noch keine Aussagen zu weitergehenden Einzelheiten des
Verfahrens möglich sind.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Nachweispflicht der
Partnerschaften für Demokratie gegenüber der Regiestelle des BAFzA über eine
Beschlussfassung eines nach der jeweiligen Gemeindeordnung gewählten
Organs der kommunalen Selbstverwaltung oder eines zuständigen
beschlussfassenden Ausschusses über die Durchführung der Partnerschaft
für Demokratie hinsichtlich
a) des Verwaltungsmehraufwands und des zeitlichen Verzugs in der
Bewilligung, der dadurch auf kommunaler Ebene entsteht,
b) der Blockademöglichkeiten, die dadurch für demokratiefeindliche
und rechtsextreme Kräfte entstehen und vor der die sächsische
Staatsministerin für gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping
in einem Brief an Bundesbildungsministerin Karin Prien gewarnt hat,
c) der Einflussmöglichkeiten, die dadurch für politische Kräfte von
Rechtsaußen entstehen und die der Leitfaden mit der Überschrift
„Jetzt ist die Gelegenheit, den Sumpf auszutrocknen“ der AfD-
Fraktion Bitterfeld aufzeigt bzw. deren Umsetzung im Stadtrat Bitterfeld-
Wolfen beschritten wurde (siehe https://ratsinfo.bitterfeld-wolfen.de/
vo0050.asp?__kvonr=5021)?
Die Kommunen haben den Nachweis über eine Beschlussfassung eines nach
der jeweiligen Gemeindeordnung gewählten Organs der kommunalen
Selbstverwaltung oder eines zuständigen beschlussfassenden Ausschusses bis zum
31. Dezember 2026 zu erbringen. Die Auszahlung der laufenden Förderbeträge
ist davon nicht tangiert. Da der Beschluss nur einmalig nachzuweisen ist, hält
die Bundesregierung den damit verbundenen Aufwand für vertretbar.
Ausnahmen hiervon sind möglich: Bei Kommunen, deren Partnerschaft vom
Land kofinanziert wird sowie bei Kommunen, die wegen der örtlichen,
insbesondere kommunalverfassungsrechtlichen Gegebenheiten, einen Beschluss
nicht erbringen können.
9. Wie begründet die Bundesregierung die vielerorts erfolgte Ausstellung
der Förderbescheide für Demokratie für das Jahr 2026 erst nach Beginn
des Förderzeitraums?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen für die Projektträger
durch die verspätete Ausstellung der Förderbescheide für das Jahr
2026?
b) Besteht ein Zusammenhang mit den neuen Anforderungen, die das
BMBFSFJ an die Partnerschaften für Demokratie zur Förderung
stellt?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die vielerorts erfolgte Ausstellung der
Förderbescheide für die Partnerschaften für Demokratie für das Jahr
2026 erst nach Beginn des Förderzeitraums hinsichtlich der
Planungssicherheit für die Projektträger?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden jährlich weit über
600 Projekte gefördert. Die Umsetzung eines Förderprogramms dieser
Größenordnung, das zugleich kontinuierlich weiterentwickelt und an aktuelle Bedarfe
angepasst wird, ist mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Dies
betrifft auch die Prüfung der Projektanträge und den Erlass der
Zuwendungsbescheide. Um eine unterbrechungsfreie Fortführung der Projektarbeit
sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend bereits Ende 2025 im Anschluss an die Antragsprüfung den vorzeitigen
Maßnahmenbeginn ermöglicht. Durch die Möglichkeit des vorzeitigen
Vorhabenbeginns wurde sichergestellt, dass keine Förderlücken entstehen und
laufende Projekte ohne Unterbrechung fortgeführt werden konnten.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Partnerschaften für Demokratie,
die von kommunaler Seite aufgekündigt wurden, weil sie die neuen
Anforderungen des BMBFSFJ nicht mehr erfüllen können, und wenn ja,
wie viele (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Soweit kommunale Gebietskörperschaft sich um Förderungen nicht bemühen,
bewertet die Bundesregierung dies nicht.
12. Ist fortan vorgesehen, dass alle neuen Partnerorganisationen im
Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ im Rahmen des Haber-Verfahrens
durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft werden?
a) Wenn ja, wie viele Partnerorganisationen betrifft das pro Jahr (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine
Überprüfung im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz stattfindet?
13. Werden auch Partnerorganisationen, mit denen bereits eine
Zusammenarbeit stattfindet, im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft?
a) Wenn ja, wie viele Partnerorganisationen betrifft das (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, gibt es Fälle, in denen eine Überprüfung im Rahmen des
Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
rückwirkend zu einem Entzug der Förderung einer bereits geförderten
Partnerorganisation geführt hat?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der
Fragestellenden, dass, wenn es keine Fälle gibt, in denen eine Überprüfung
einer Partnerorganisation, mit der bereits eine Zusammenarbeit
stattfand, im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz rückwirkend zum Entzug der Förderung einer
bereits geförderten Partnerorganisation geführt hat, die bisher geübte
Praxis, nach der die Auswahl von Partnerorganisationen erfolgte,
hinsichtlich der Auswahl verfassungskonformer
Partnerorganisationen erfolgreich war?
14. Hat die Bundesregierung die Antragstellenden im Bundesprogramm
„Demokratie Leben!“ proaktiv darüber informiert, dass sie im Rahmen
des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
überprüft werden können?
a) Wenn ja, auf welchem Wege hat die Bundesregierung die
Antragstellenden darüber informiert?
b) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung die
Antragstellenden darüber informiert?
c) Wenn ja, hat die Bundesregierung die Antragstellenden auch über
den Umfang und die Ausgestaltung dieser Überprüfung informiert?
d) Wenn nein, warum nicht?
15. Welche zeitlichen Veränderungen im Bewilligungsverfahren erwartet die
Bundesregierung durch eine routinemäßige Anwendung des Haber-
Verfahrens im Bundesprogramm „Demokratie leben!“?
Die Fragen 12 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat lebt von
zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und
dem Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene. Es ist die
Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den
Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten (vgl.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 162, 207 <Rn. 116>). Die
Bundesregierung ist ausgehend hiervon verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel
nach Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische
Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
richten, begünstigt werden. Die Bewilligung von Förderungen hat sich an
diesem Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung zu orientieren.
Die Bundesregierung nutzt die ihr nach geltendem Recht zur Verfügung
stehenden Mittel, um sicherzustellen, dass keine Personen oder Organisationen
gefördert werden, von denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung betätigen, so zum Beispiel auch das sogenannte
„Haber-Verfahren“. Darüber hinaus können keine näheren Informationen zu
konkreten Prüfverfahren mitgeteilt werden. Die Wirkung der Verfahren könnte
ansonsten beeinträchtigt werden.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Fähigkeit auf kommunaler Ebene,
die Zuverlässigkeit von Kooperationspartnern im Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ einzuschätzen?
Es obliegt nicht der Bundesregierung, die Fähigkeiten der kommunalen
Gebietskörperschaften zu beurteilen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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