Schriftliche Frage 98 von Mirco Hanker (AfD): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, geeignete Flächen (im Meer und an Land) zum Schutz von Natur und Biodiversität im Sinne der EU- Biodiv…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 98 von Mirco Hanker (AfD): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, geeignete Flächen (im Meer und an Land) zum Schutz von Natur und Biodiversität im Sinne der EU- Biodiv…
Frage 98 (Mirco Hanker, AfD):
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, geeignete Flächen (im Meer und an Land) zum Schutz von Natur und Biodiversität im Sinne der EU- Biodiversitätsstrategie, die ursprünglich bis Februar 2023 gemeldet werden mussten, zu identifizieren, und bis wann wird die Bundesregierung diese geeigneten Flächen an die EU nachgemeldet haben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 17. März 2026:
Nach den EU-Schutzgebietszielen der „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030“ sollen bis zum Jahr 2030 europaweit 30 Prozent der Flächen an Land und im Meer geschützt werden; hiervon soll mindestens ein Drittel dem strengen Schutz unterliegen. Deutschland wird die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie im Wesentlichen innerhalb der bestehenden Schutzgebietskulisse umsetzen. Deutschland hat im März 2023 in einer ersten Tranche Gebiete an die EU-Kommission übermittelt. Dabei wurden die Gebiete ausgewählt, die den Kriterien der EU bereits entsprechen. Bis zum Jahr 2030 sollen weitere Gebiete ausgewählt werden, die bis dahin noch qualifiziert werden sollen. Die Abstimmung zwischen Bund und Ländern hierzu läuft derzeit.
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