Nachhaltigkeit von Biomasse
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Nachhaltigkeit von Biomasse
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8014
21. Wahlperiode 15.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Violetta Bock, Doris Achelwilm, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Jorrit Bosch, Janina Böttger, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg,
Vinzenz Glaser, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow,
Luigi Pantisano, David Schliesing, Lisa Schubert, Sascha Wagner und der
Fraktion Die Linke
Nachhaltigkeit von Biomasse
Vor dem Hintergrund konkurrierender Nutzungsmöglichkeiten begrenzt
verfügbarer Biomasse stellt sich die zentrale Frage, wie diese Ressource optimal
eingesetzt werden kann. Laut einer aktuellen Analyse des Umweltbundesamtes
(UBA) ist Biomasse weiterhin der wichtigste erneuerbare Energieträger in
Deutschland. Im Jahr 2025 stammten 48 Prozent der Energiebereitstellung der
erneuerbaren Energien aus Biomasse (www.umweltbundesamt.de/themen/klim
a-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#berblick).
Gleichzeitig fordert das UBA explizit, die energetische Nutzung von
Anbaubiomasse nicht weiter auszubauen und die Energieversorgung langfristig
weitgehend davon zu entkoppeln. Das UBA macht deutlich, dass das nachhaltig
nutzbare Biomassepotenzial in Deutschland begrenzt ist und langfristig nicht den
gesamten Bedarf einer wachsenden Bioökonomie decken kann. Laut einer
Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena) wird für 2045 allein im
Gebäudesektor ein Bedarf von rund 200 TWh Biogas erwartet – das Vierfache der heimisch
erschließbaren Mengen aus Abfall- und Reststoffen (www.dena.de/fileadmin/d
ena/Publikationen/PDFs/2026/Potenziale_fuer_und_Bedarfe_von_gruenen_Ga
sen_und_OElen_im_Gebaeudebereich.pdf). Eine dadurch abzusehende
Flächenkonkurrenz im In- und Ausland wird als zentraler limitierender Faktor für
jede künftige Bioökonomiestrategie benannt, besonders im Hinblick auf
Klimaschutzbelange wie eine nachhaltige Forstwirtschaft mit CO2-Senkenfunktion
und der durch die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 veranlasste Flächenschutz
von 30 Prozent inklusive des Prinzips „Food First“ (www.umweltbundesam
t.de/system/files/medien/11850/publikationen/2026-07/110_2026_TEXTE_
0.pdf). Die Bundesregierung hat trotz bereits gesetzlich eingeplanter
Mehrbedarfe wie beim Biokraftstoff sowie dem gestaffelt steigenden Anteil biogener
Energieträger beim Gebäudemodernisierungsgesetz weiterhin aktuell keine
belastbare Biomassestrategie vorgelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann plant die Bundesregierung den Beschluss der nationalen
Biomassestrategie?
2. Wann plant die Bundesregierung die Verabschiedung der Eckpunkte zur
konkreten Umsetzung einer Grüngas- bzw. Grünheizölquote?
3. Wie viel Biomasse wird nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland produziert, und welcher Anteil davon dient zur energetischen
Nutzung (bitte nach Jahr, Bundesländern und Art der Biomasse
aufschlüsseln)?
4. Wie viel Biomasse wird nach Kenntnis der Bundesregierung importiert,
und welcher Anteil davon dient zur energetischen Nutzung (bitte nach
Jahr, Art und Herkunftsländern aufschlüsseln)?
5. Wie viel Biomasse wird nach Kenntnis der Bundesregierung exportiert,
und welcher Anteil davon dient zur energetischen Nutzung (bitte nach
Jahr, Art und Abnehmerländern aufschlüsseln)?
6. Nach Einschätzung der Bundesregierung, aus welchen Ländern könnte der
inländisch nicht erschließbare Mehrbedarf von Biomasseproduktion
künftig bezogen und importiert werden?
7. Welcher Flächenbedarf ist nach Kenntnis der Bundesregierung für den
Anbau von Energiepflanzen sowie welcher Viehbestand für die
Bereitstellung der eingesetzten Gülle ist derzeit für die Herstellung von Biogas und
Biomethan erforderlich (bitte jeweils getrennt nach Biogas- und
Biomethanerzeugung angeben und nach den eingesetzten Substraten
aufschlüsseln)?
8. Mit welchem Bedarf an Anbaufläche für energetische Biomasse kalkuliert
die Bundesregierung insgesamt in Deutschland für die Jahre 2030, 2040
und 2045?
9. Welche Art von Flächen sind für den Anbau welcher Pflanzen für die
Erzeugung von Bioenergie in Deutschland geplant?
10. Mit welchem Anstieg und Bedarf an Biomasse zur Wärmeerzeugung
kalkuliert die Bundesregierung hinsichtlich der im
Gebäudemodernisierungsgesetz verankerten Biotreppe?
11. Mit welchem Anstieg und Bedarf an Biomasse zur Wärmeerzeugung
kalkuliert die Bundesregierung hinsichtlich der im
Gebäudemodernisierungsgesetz verankerten Grüngasquote?
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um den
durch das Gebäudemodernisierungsgesetz veranlagten Mehrbedarf an
Biomasse zu decken, wenn heimische Ressourcen nicht ausreichen?
13. Liegen der Bundesregierung Berechnungen zu Kostensteigerungen
aufgrund des Mehrbedarfs an Biomasse beim Heizen für
Endverbraucherinnen und Endverbraucher vor, wenn ja, welche, und inwiefern werden
diese berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht, und werden diese noch
einbezogen?
14. Sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung über den aktuellen Bestand
hinausgehende Biomassekraftwerke geplant, und wenn ja, mit welcher
Kapazität, und bis wann (bitte nach Art der Kraftwerke aufschlüsseln)?
15. Wie hoch wird nach Schätzungen der Bundesregierung das Potenzial der
heimischen Biogasproduktion im Jahr 2030 und im Jahr 2040 sein (bitte
Minimal- und Maximalwerte in Terrawattstunden pro Jahr angeben)?
16. Inwieweit bezieht die Bundesregierung die Auswirkungen von
zunehmenden Dürre- und Starkregenereignissen auf die künftig für den Anbau von
Nahrungsmitteln und Energiepflanzen verfügbaren landwirtschaftlichen
Flächen mit ein?
17. Wie plant die Bundesregierung, die Quoten nach § 14 Absatz 1 Satz 6 der
38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV, Mindestanteil
fortschrittlicher Biokraftstoffe) zu erfüllen, welche von 2 Prozent im Jahr
2026 auf 9 Prozent im Jahr 2040 ansteigen?
18. Zu welchem Anteil, gemäß der energiepolitischen Strategie und
Schätzungen der Bundesregierung, wird das Potenzial an heimisch produziertem
Biogas im Jahr 2030 auf die jeweiligen Anwendungsfälle
a) Verstromung vor Ort,
b) Wärmeerzeugung vor Ort,
c) Biomethaneinspeisung ins Erdgasnetz,
d) Industrie und gegebenenfalls weitere entfallen (bitte die jeweiligen
Minimal- und Maximalwerte in Terrawattstunden pro Jahr angeben
oder, sofern das nicht möglich ist, bitte das jeweilige Verhältnis der
Anwendungsfälle zum absoluten Potenzial in Prozent angeben)?
19. Wie bewertet die Bundesregierung den Flächenkonflikt zwischen den EU-
Biodiversitätszielen (30 Prozent Schutz, 25 Prozent Ökolandbau sowie
das „Food First“-Prinzip) und dem Anbaubedarf für Energiepflanzen?
20. Wie plant die Bundesregierung konkret, die in Frage 19 genannten
Biodiversitätsziele der EU bei einem verstärkendem Flächenkonflikt
einzuhalten?
21. Welche Förderprogramme plant die Bundesregierung für den Anbau bzw.
die Umstellung der Flächennutzung für Zwecke der energetischen
Biomasseproduktion (bitte nach Namen, Förderberechtigte, finanzieller
Ausstattung aufschlüsseln)?
22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Biomassebedarf Deutschlands
gemäß nationaler Umsetzung der Renewable Energy Directive III
(RED‑III), der ReFuelEU aviation, FuelEU maritime und des
Gebäudemodernisierungsgesetzes (bitte jeweils einzeln für die Jahre 2030, 2040
und 2045 angeben)?
23. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Flächenbedarf für den
Biomassebedarf Deutschlands gemäß nationaler Umsetzung der RED‑III, der
ReFuelEU aviation, FuelEU maritime und des
Gebäudemodernisierungsgesetzes bis 2030, 2040 und 2045, und welche Berechnungen liegen ihr
dazu vor?
24. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Flächenbilanz
des Biomasseverbrauchs in Deutschland (Flächenbilanz Import bzw.
Export von Biomasse, bitte gemäß der für die jeweiligen Produkte benötigten
Anbauflächen angeben)?
25. Welche Entwicklung der in Frage 24 erfragten Flächenbilanz erwartet die
Bundesregierung für 2030, 2040 und 2045 (bitte jeweils einzeln
angeben)?
26. Wie beurteilt die Bundesregierung durch Flächendruck aufgrund
steigender Nachfrage nach Biomasse zur energetischen Verwertung entstehende
Probleme beim Naturschutz im In- und Ausland, insbesondere für
schützenswerte Wälder und Forste?
27. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Beurteilung
(vgl. Frage 26)?
a) Plant die Bundesregierung ein verbessertes Rückverfolgungssystem
für Holz und Biomasse?
b) Wie kann die Bundesregierung die energetische Nutzung von Holz
und Biomasse aus Schutzgebieten besser kontrollieren, um den
Nutzungsdruck auf Schutzgebiete zu verringern?
c) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Kaskadennutzung von Holz rechtlich gegenüber der direkten
thermischen Verwertung zu priorisieren?
d) Welche Auswirkungen hat die energetische Biomassenutzung auf die
Sicherung und die Ausweitung der CO2-Senkenfunktion von Wäldern,
insbesondere im Hinblick auf die „Land Use, Land Use-Change and
Forestry“ (LULUCF)-Vorschriften und LULUCF-Zielerreichung?
28. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu
gewährleisten, dass gerade ältere und schützenswerte Wälder in Deutschland und
im europäischen Ausland nicht genutzt werden, um den Mehrbedarf an
Biomasse zu decken, auch durch indirekte Landnutzungsänderungen?
29. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass der im
Gebäudemodernisierungsgesetz eingeplante Bedarf an biogenen Festbrennstoffen zu
einer Intensivierung der Forstwirtschaft führt, die den Zielen eines
naturnahen, schonenden Waldumbaus entgegensteht?
30. Wie beurteilt die Bundesregierung, die Ausstattung der für den Vollzug
der EU-Entwaldungsverordnung zuständigen Behörden in Deutschland
hinsichtlich ihrer Fähigkeit und Kapazitäten steigende Biomasseimporte
auf ihre Natur- und Flächenverträglichkeit hin zu überprüfen und die Ziele
der EU-Entwaldungsverordnung einzuhalten?
31. Welche Auswirkungen hat der intensive Anbau von Energiepflanzen auf
die Humusbilanz der Böden und das Risiko von Nitratauswaschungen
durch Düngung in das Grundwasser, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Effekte vor dem Hintergrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
32. Mit welchen Verlusten an essenziellen Nährstoffen rechnet die
Bundesregierung durch die vollständige Ernte und Abfuhr von Reststoffen und
Koppelprodukten für die Bioenergie, und wie wird eine langfristige
Kreislaufwirtschaft ohne die Verwendung synthetischer Mineraldünger
sichergestellt?
33. Welche Analysen liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Maße der intensive Anbau von Energiepflanzen zur Überschreitung der
planetaren Grenzen bezüglich der biogeochemischen Kreisläufe beiträgt,
und welche verbindlichen Minderungsziele koppelt die Bundesregierung
an die Bereitstellung von Biomasse-Substraten?
34. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die negativen
Auswirkungen von großflächigen Energiepflanzen-Monokulturen auf die
agrarische Biodiversität – so wie wir sie von Energie-Maisäckern kennen –
entgegenzuwirken, und sind verbindliche Fruchtfolgeauflagen im Rahmen
der Förderung des Anbaus von Energiepflanzen vorgesehen?
35. Welche zusätzlichen Flächenkonkurrenzen erwartet die Bundesregierung
zwischen dem Flächenbedarf für den Anbau für Energiebiomasse und dem
nationalen Nachhaltigkeitsziel, den täglichen Flächenverbrauch für
Siedlung und Verkehr bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu
senken, und wie bewertet die Bundesregierung die Zielerreichung vor diesem
Hintergrund?
36. Inwiefern steht der prognostizierte Mehrbedarf an Anbauflächen für
energetische Biomasse im Widerspruch zum Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD bzw. zur in der Nachhaltigkeitsstrategie verankerten
Perspektive einer Netto-Null-Flächeninanspruchnahme bis 2050?
Berlin, den 10. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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