Schriftliche Frage 102 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten in den bayerischen Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken wurde nach…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 102 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten in den bayerischen Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken wurde nach…
Frage 102 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten in den bayerischen Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis der Redispatch-Daten für das aktuellste verfügbare Kalenderjahr die 3-Prozent-Schwelle überschritten, gemäß der im Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Netzgebiete als „kapazitätslimitiert“ ausgewiesen werden können?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 10. März 2026:
Der Bezug auf als „kapazitätslimitiert“ ausgewiesene Netzgebiete legt nahe, dass Ihre Frage auf den sogenannten Redispatch-Vorbehalt abzielt. Dieser ist ein denkbares Instrument, um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Synchronisierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und des Stromnetzes zu forcieren. Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant hierzu in Kürze einen Vorschlag vorzulegen. Hierzu gibt es innerhalb der Bundesregierung noch keine abgestimmte Position.
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