Schriftliche Frage 170 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für die Ausweitung des Deutschland-Stacks für die Steuerverwaltung im Rahmen des Gesamtvorhabens KO…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 170 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für die Ausweitung des Deutschland-Stacks für die Steuerverwaltung im Rahmen des Gesamtvorhabens KO…
Frage 170 (Dr. Moritz Heuberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für die Ausweitung des Deutschland-Stacks für die Steuerverwaltung im Rahmen des Gesamtvorhabens KONSENS ein, und welche seiner IT- Basiskomponenten wären aus Sicht der Bundesregierung besonders geeignet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 10. März 2026:
Sobald die architekturellen Spezifikationen des Deutschland-Stack abgeschlossen sind, erfolgt ein Austausch mit relevanten Digitalisierungsvorhaben, wie dem Gesamtvorhaben KONSENS, um eine Interoperabilität herzustellen und Synergien zu identifizieren. Unabhängig davon bedarf die Nutzung des Deutschland-Stacks im Rahmen des Gesamtvorhabens KONSENS aufgrund der föderalen Verteilung der Vollzugsverantwortung für die Steuergesetze und aufgrund des Steuergeheimnisses nach § 30 der Abgabenordnung (AO) intensiverer fachlicher und technischer Überprüfungen. Die Frage der Nachnutzung von Basiskomponenten wird nach Festlegung des Portfolios des Deutschland-Stacks und in Abhängigkeit vom Fertigstellungsgrad laufender IT-Vorhaben der Bundesverwaltung im Einzelfall geprüft. Grundsätzlich soll der Deutschland-Stack Basiskomponenten bereitstellen, die bei IT-Vorhaben im Rahmen von Neu- und Weiterentwicklungen regelmäßig nachgenutzt werden können.
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