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Schriftliche Frage 10 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sieht der aktualisierte Zeitplan zur Fertigstellung der zentralen Software-Entwicklung der Steuerverwaltung KONSENS (Koordinierte neue S…

dip / schriftliche_frage 25.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 10 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sieht der aktualisierte Zeitplan zur Fertigstellung der zentralen Software-Entwicklung der Steuerverwaltung KONSENS (Koordinierte neue S… Frage 10 (Dr. Moritz Heuberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sieht der aktualisierte Zeitplan zur Fertigstellung der zentralen Software-Entwicklung der Steuerverwaltung KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) aus, und welche Maßnahmen hat das Bundesministerium der Finanzen in seiner Führungsverantwortung ergriffen, um eine baldige Fertigstellung einer bundesweit einheitlichen Steuer-IT derzeit zu sichern (bitte auf mögliche haushaltärische und personelle Aspekte eingehen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 25. Juli 2025: Die Entwicklung der Software für die Finanzämter erfolgt in der Steuerverwaltung im Gesamtvorhaben KONSENS. Basis und strukturelle Vorgabe für die Ausgestaltung sind das KONSENS-Gesetz (KONSENS-G) bzw. das Verwaltungsabkommen KONSENS. Das Gesamtvorhaben KONSENS ist darauf ausgelegt, die Anforderungen der Steuerverwaltung nachhaltig umzusetzen. Diese ergeben sich insbesondere aus – Steuergesetzen, – dem Erfordernis zu technischer Modernisierung und – Anpassungen im Bereich der IT-Sicherheit, – aus der Sicherung der Zukunftsfähigkeit der IT der Steuerverwaltung sowie – aus anstehenden Digitalisierungsmaßnahmen und – der Anpassung der Verwaltungsprozesse. Das KONSENS-G gibt hierfür ein dauerhaftes, gemeinsames Bund- Länder-IT-Vorhaben und kein Projekt oder Programm mit festem Anfangsund Endzeitpunkt vor. Das Gesamtvorhaben KONSENS ist somit eher mit einem dezentral organisierten „IT-Systemhaus“ vergleichbar. Die jeweils anstehenden Aufgaben werden jährlich in einem Vorhabenplan priorisiert und durch die Finanzminister aller Länder – bei Erklärung des Einvernehmens – inhaltlich bestätigt. Aus diesem Grund existiert für die Software-Entwicklung der Steuerverwaltung kein Zeitplan bis zur Fertigstellung, sondern lediglich für jedes einzelne „Umsetzungsprojekt“. Das Bundesministerium der Finanzen hat umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der einheitlichen Steuer-IT unternommen. Es hat insbesondere die Gesamtleitung nach Inkrafttreten des KONSENS-Gesetzes und damit die Verantwortung zur Etablierung der neuen, vorgegebenen Strukturen dieses Gesetzes operativ übernommen. Inzwischen konnte eine fachliche Übergabe an ein Auftrag nehmendes Land erfolgen, ohne dass es zu Beeinträchtigungen im Gesamtvorhaben KONSENS kam. Das Bundesministerium der Finanzen sitzt auch der Steuerungsgruppe IT vor und bringt zielorientierte Vorschläge zur strukturellen, prozessualen und planerischen Fortentwicklung des Gesamtvorhabens KONSENS ein. Gemäß dem KONSENS-G obliegt dem Bundesministerium der Finanzen jedoch nicht die alleinige Steuerung des Vorhabens mit entsprechenden Durchsetzungsmöglichkeiten. Mit den Beschlüssen der Finanzministerkonferenz stehen haushalterische und personelle Aspekte einer fortschreitenden Modernisierung der Steuer-IT aktuell nicht entgegen.

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