Schriftliche Frage 181 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche jährlichen sowie bis zum 30. Juni 2031 kumulierten Mindereinnahmen aus der verlängerten Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw veransch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 181 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche jährlichen sowie bis zum 30. Juni 2031 kumulierten Mindereinnahmen aus der verlängerten Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw veransch…
Frage 181 (Dr. Ingo Hahn, AfD):
Welche jährlichen sowie bis zum 30. Juni 2031 kumulierten Mindereinnahmen aus der verlängerten Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw veranschlagt die Bundesregierung, und auf welche Daten- bzw. Modellgrundlage (Annahmen und Vergleichsszenario) stützt sie die Aussage, dass die Mautbefreiung zusätzliche Zulassungen gegenüber einem Szenario ohne Befreiung auslöst?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 13. März 2026:
Die konkrete Angabe der finanziellen Auswirkungen der Verlängerung der Mautbefreiung ist nicht verlässlich möglich, da die Fahrleistung emissionsfreier Fahrzeuge nicht bekannt ist und die Mindereinnahmen vom tatsächlichen Markthochlauf der Fahrzeuge abhängen. Gemäß den datenschutzrechtlichen Regelungen im Bundesfernstraßenmautgesetz werden nur die Fahrleistungen von mautpflichtigen Fahrzeugen erfasst, nicht jedoch von mautbefreiten Fahrzeugen. Die Wegekostengutachter des Bundes haben auf Basis eines steigenden Fahrleistungsanteils emissionsfreier Fahrzeuge von 1,1 Prozent im Jahr 2026 auf rund 19,9 Prozent im Jahr 2031 eine Schätzung erstellt.
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