Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
Text
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
[Bundesrat Drucksache 443/1/25
06.10.25
...
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Vk - U
zu Punkt … der 1058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher
Vorschriften
A
1. Der federführende Verkehrsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2
des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat begrüßt die mit dem Gesetzentwurf verfolgte
Modernisierung der mautrechtlichen Vorschriften, indem die Anmeldung und
Nachverfolgung von Lkw-Fahrten auch per Smartphone ermöglicht und die
Fahrzeugeinordnung in CO2-Emissionsklassen gemäß den Vorgaben im
Europarecht zukünftig alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls korrigiert
werden soll.
b) Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, dass das
Gesetzgebungsvorhaben auch genutzt werden soll, um eine Verlängerung
der bestehenden Mautbefreiung für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge
über den 31. Dezember 2025 hinaus umzusetzen. Er weist darauf hin, dass
eine solche Verlängerung bisher nicht im Gesetzentwurf angelegt ist, was
der Bundesrat auf die noch laufende Überarbeitung der EU-
Wegekostenrichtlinie zurückführt.
c) Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission vorgeschlagen hat, die
Möglichkeit der Mautbefreiung bis zum 30. Juni 2031 zu verlängern (BR-
Drucksache 294/25), und bittet den Deutschen Bundestag, diese
Möglichkeit bei einem entsprechenden Beschluss des europäischen Gesetzgebers
vollständig und noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren auszuschöpfen,
um eine nahtlose Fortführung der Regelung sicherzustellen.
d) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die durch die Ausgestaltung der Lkw-
Maut inklusive der Mautbefreiung für emissionsfreie schwere
Nutzfahrzeuge erzeugte finanzielle Anreizwirkung einer von insgesamt mehreren
Bausteinen ist, um den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe attraktiver zu
gestalten und so zur Dekarbonisierung des Verkehrs beizutragen. Er spricht
sich dafür aus, den Klimaschutz in diesem Bereich auch darüber hinaus
weiter zu unterstützen, zum Beispiel mit Verlässlichkeit und
Planungssicherheit bei den Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge,
finanziellen Anreizen bei der Fahrzeuganschaffung und einem beschleunigten
Aufbau einer leistungsfähigen, flächendeckenden und bedarfsgerechten
Ladeinfrastruktur.
B
2. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2
des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.]
Relationen
- part_of_vorgang → Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (Empfehlungen der Ausschüsse)