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Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

dip / drucksache 06.10.2025 · WP 21 · 443/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften [Bundesrat Drucksache 443/1/25 06.10.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - U zu Punkt … der 1058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften A 1. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Zum Gesetzentwurf allgemein a) Der Bundesrat begrüßt die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Modernisierung der mautrechtlichen Vorschriften, indem die Anmeldung und Nachverfolgung von Lkw-Fahrten auch per Smartphone ermöglicht und die Fahrzeugeinordnung in CO2-Emissionsklassen gemäß den Vorgaben im Europarecht zukünftig alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden soll. b) Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, dass das Gesetzgebungsvorhaben auch genutzt werden soll, um eine Verlängerung der bestehenden Mautbefreiung für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge über den 31. Dezember 2025 hinaus umzusetzen. Er weist darauf hin, dass eine solche Verlängerung bisher nicht im Gesetzentwurf angelegt ist, was der Bundesrat auf die noch laufende Überarbeitung der EU- Wegekostenrichtlinie zurückführt. c) Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission vorgeschlagen hat, die Möglichkeit der Mautbefreiung bis zum 30. Juni 2031 zu verlängern (BR- Drucksache 294/25), und bittet den Deutschen Bundestag, diese Möglichkeit bei einem entsprechenden Beschluss des europäischen Gesetzgebers vollständig und noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren auszuschöpfen, um eine nahtlose Fortführung der Regelung sicherzustellen. d) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die durch die Ausgestaltung der Lkw- Maut inklusive der Mautbefreiung für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge erzeugte finanzielle Anreizwirkung einer von insgesamt mehreren Bausteinen ist, um den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe attraktiver zu gestalten und so zur Dekarbonisierung des Verkehrs beizutragen. Er spricht sich dafür aus, den Klimaschutz in diesem Bereich auch darüber hinaus weiter zu unterstützen, zum Beispiel mit Verlässlichkeit und Planungssicherheit bei den Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge, finanziellen Anreizen bei der Fahrzeuganschaffung und einem beschleunigten Aufbau einer leistungsfähigen, flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur. B 2. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.]

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