Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/1861 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Text
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/1861 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2454
21. Wahlperiode (zu Drucksache 21/1861)
29.10.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
– Drucksache 21/1861 –
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß
Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat begrüßt die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Modernisierung der mautrechtlichen
Vorschriften, indem die Anmeldung und Nachverfolgung von Lkw-Fahrten auch per Smartphone ermöglicht und die
Fahrzeugeinordnung in CO2-Emissionsklassen gemäß den Vorgaben im Europarecht zukünftig alle sechs
Jahre überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden soll.
b) Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, dass das Gesetzgebungsvorhaben auch
genutzt werden soll, um eine Verlängerung der bestehenden Mautbefreiung für emissionsfreie schwere
Nutzfahrzeuge über den 31. Dezember 2025 hinaus umzusetzen. Er weist darauf hin, dass eine solche
Verlängerung bisher nicht im Gesetzentwurf angelegt ist, was der Bundesrat auf die noch laufende Überarbeitung der
EU-Wegekostenrichtlinie zurückführt.
c) Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission vorgeschlagen hat, die Möglichkeit der Mautbefreiung bis zum
30. Juni 2031 zu verlängern (BR-Drucksache 294/25), und bittet den Deutschen Bundestag, diese
Möglichkeit bei einem entsprechenden Beschluss des europäischen Gesetzgebers vollständig und noch im laufenden
Gesetzgebungsverfahren auszuschöpfen, um eine nahtlose Fortführung der Regelung sicherzustellen.
d) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die durch die Ausgestaltung der Lkw-Maut inklusive der Mautbefreiung
für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge erzeugte finanzielle Anreizwirkung einer von insgesamt mehreren
Bausteinen ist, um den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe attraktiver zu gestalten und so zur
Dekarbonisierung des Verkehrs beizutragen. Er spricht sich dafür aus, den Klimaschutz in diesem Bereich auch
darüber hinaus weiter zu unterstützen, zum Beispiel mit Verlässlichkeit und Planungssicherheit bei den
Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge, finanziellen Anreizen bei der Fahrzeuganschaffung und einem
beschleunigten Aufbau einer leistungsfähigen, flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Die Bundesregierung nimmt die Stellungnahme des Bundesrates, mit der dieser die mit dem Gesetzentwurf
verfolgte Modernisierung der mautrechtlichen Vorschriften begrüßt, indem die Anmeldung und Nachverfolgung von
Lkw-Fahrten auch per Smartphone ermöglicht und die Fahrzeugeinordnung in CO2-Emissionsklassen gemäß den
Vorgaben im Europarecht zukünftig alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden soll, zur
Kenntnis.
Zu Buchstabe b
Die Bundesregierung nimmt die Stellungnahme des Bundesrates, mit der dieser die Ankündigung der
Bundesregierung begrüßt, dass die Verlängerung der Mautbefreiung für emissionsfreie Fahrzeuge im Wege einer
Formulierungshilfe in das Gesetzgebungsverfahren zum Vierten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
eingebracht werden soll, zur Kenntnis.
Zu Buchstabe c
Die Bundesregierung nimmt die Stellungnahme des Bundesrates zur Kenntnis, mit der dieser den Vorschlag der
Kommission begrüßt, die Möglichkeit der Mautbefreiung bis zum 30. Juni 2031 verlängern zu können. Die
Bundesregierung nimmt auch zur Kenntnis, dass der Bundesrat den Deutschen Bundestag bittet, diese Möglichkeit
vollständig und noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren auszuschöpfen, um eine nahtlose Fortführung der
Regelung sicherzustellen.
Zu Buchstabe d
Die Bundesregierung nimmt den Hinweis des Bundesrates zur Kenntnis, dass die durch die Ausgestaltung der
Lkw-Maut inklusive der Mautbefreiung für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge erzeugte finanzielle
Anreizwirkung einer von insgesamt mehreren Bausteinen ist, um den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe attraktiver
zu gestalten und so zur Dekarbonisierung des Verkehrs beizutragen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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