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Schriftliche Frage 211 von Marcel Bauer (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob gegenwärtig Städte und Gemeinden aus bestehenden Fördermitteln des Bundes, einzelner B…

dip / schriftliche_frage 13.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 211 von Marcel Bauer (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob gegenwärtig Städte und Gemeinden aus bestehenden Fördermitteln des Bundes, einzelner B… Frage 211 (Marcel Bauer, Die Linke): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob gegenwärtig Städte und Gemeinden aus bestehenden Fördermitteln des Bundes, einzelner Bundesländer oder der Europäischen Union Projektgelder nutzen, um Modellprojekte für staatlich betriebene, öffentliche Kantinen zu finanzieren bzw. mitzufinanzieren (bitte die Fördertöpfe darstellen und die rechtlichen Hindernisse auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 9. März 2026: Ihre Frage wird dahingehend verstanden, dass sie sich auf Modellprojekte für oder unter Beteiligung von Kantinen in öffentlicher Trägerschaft bezieht und der Begriff „Kantine“ als Oberbegriff für Gemeinschaftsverpflegung in Einrichtungen verwendet wird, wodurch auch beispielsweise schulische Kontexte umfasst sind, in denen im Sprachgebrauch häufig der Begriff „Mensa“ Verwendung findet. Die Bundesregierung hat Kenntnis, dass einige Städte und Gemeinden Fördermittel für Modellprojekte erhalten. Beispielsweise fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat im Modellregionenwettbewerb (MRW) – Besser essen in der Region beispielgebende Vorhaben, die mit innovativen Ansätzen zu einer gesunden, ausgewogenen und regional verankerten Ernährung direkt vor Ort beitragen. In den Projekten werden Maßnahmen und Lösungen mit Vorbildcharakter erprobt. So können andere Regionen inspiriert werden. Gefördert werden zum Beispiel: • Die Stadt Dortmund wird im Rahmen des Verbundprojektes „Food- ConnectRuhr“ gefördert, welches unter anderem Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung nicht-monetär durch Beratungen oder die Bereitstellung von Kommunikationsmaterial unterstützt. • Dies gilt auch für das Projekt „Ganz große Küche!“ mit den Verbundpartnern Stadt und Landkreis Regensburg. Die Förderung erfolgt aus dem Kapitel 1002 Titel 684 05. Die Fördervoraussetzungen sind der MRW-Förderrichtlinie im Bundesanzeiger unter der Fundstelle „BAnz AT 6. März 2024 B1“ zu entnehmen. Zur Finanzierungsgrundlage etwaiger Modellprojekte auf Landes- oder EU-Ebene hat die Bundesregierung keine Kenntnis.

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